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Dieser Artikel soll dem Muslim das Erlaubte und Verbotene während des Grabstättenbesuchs verdeutliche, sodass er Allah immer mit Wissen anbetet.

Über den Umgang mit Grabstätten im Islam

زيارة القبور بين المشروع والمحظور

Über den Umgang mit Grabstätten im Islam

Was im Bezug auf Gräber und deren Besuch zu beachten ist

Im Islam ist das häufige Gedenken des Todes empfohlen, da dies die Herzen erweicht, den Menschen die Vergänglichkeit des diesseitigen Lebens in Erinnerung ruft und zu größerer Gottesfurcht anspornt. Es soll dem Menschen immer wieder von Neuem bewusst werden, dass das diesseitige Leben eine begrenzte, kurze Zeitspanne ist, die er mit seinen Taten –guten oder schlechten- ausfüllt. Mit dem Tod endet diese Zeit der Taten und es beginnt für ihn die Ewigkeit, zu deren Beginn Allah der Erhabene über jeden Einzelnen richten und ihm dann den Lohn für sein Tun zukommen lassen wird. Dann wird die alles entscheidende Frage sein: Habe ich Allah, meinem Schöpfer, so gedient, wie Er es wollte? Habe ich Seinem Propheten und Seiner Offenbarung, die für meine Zeit gesandt worden waren, zu Seiner Zufriedenheit Folge geleistet oder habe ich diese in Teilen oder gar gänzlich ignoriert?

Der Prophet Muhammad –Ehre und Heil auf ihm- sagte:

"... فزوروا القبور فإنها تُذَكِّر الموت."

„... So besucht die Grabstätten, denn sie erinnern wahrlich an den Tod.“ (Überliefert in Sahih Muslim)

In diesem Zusammenhang ist es jedoch äußerst wichtig, einige Dinge anzumerken, die selbst in vielen ursprünglich islamischen Kulturkreisen von den Menschen fatalerweise nicht beachtet werden:

1. Die Empfehlung des Gesandten Allahs, Grabstätten zu besuchen, richtet sich allein an die männlichen Muslime, da er speziell den Frauen diesen Besuch von Grabstätten untersagte.

Von Ibn 'Abbaas, einem der gelehrtesten unter den Gefährten des Propheten –Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen-, ist überliefert, dass er sagte:

"لعن رسول الله _صلى الله عليه وسلم_ زائرات القبور والمتخذين عليها المساجد."

„Der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- verfluchte die die Grabstätten besuchenden Frauen und diejenigen, die die Gräber zu einer Gebetsstätte machen.“ (Überliefert bei Abu Dawud, At-Tirmidhi, An-Nasai, Ahmad und anderen)

2. Im Islam sind die Verzierung von Gräbern, die Errichtung jeglicher Bauten auf ihnen und selbst ihre Beschriftung und ihre Erhöhung streng verboten.

In diesem Zusammenhang ist unter anderem authentisch überliefert, dass in Anwesenheit des Propheten Muhammad –Ehre und Heil auf ihm- mit Bildern verzierte Kirchen erwähnt wurden, und er daraufhin sagte:

"إن أولئك إذا كان فيهم الرجل الصالح فمات بنوا على قبره مسجداً وصوروا فيه تلك الصور فأولئك شرار الخلق عند الله يوم القيامة."

„Wahrlich, wenn unter ihnen ein (besonders) guter Mann starb, bauten diese Leute auf seinem Grab eine Gebetsstätte und bildeten in ihr diese Bilder ab. Diese Leute sind am Tag der Auferstehung die übelste Schöpfung vor Allah.“ (Überliefert in Sahih Al-Bukhari und in Sahih Muslim)

Von Abu Al-Hayyaj Al-Asadi ist ebenfalls authentisch überliefert, dass 'Ali Ibn Abi Talib –Allahs Wohlgefallen auf ihm- zu ihm sagte:

"ألا أبعثك على ما بعثني عليه رسول الله _صلى الله عليه وسلم_؟ أن لا تدع تمثالاً إلا طمسته، ولا قبراً مشرفاً إلا سويته."

„Soll ich dich nicht mit dem entsenden, mit dem mich der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- entsandt hat? (Nämlich) Dass du kein Abbild lässt, ohne es auszulöschen, und kein erhöhtes Grab, ohne es einzuebnen.“ (Überliefert in Sahih Muslim und bei anderen)

Von Jabir –Allahs Wohlgefallen auf ihm- ist überliefert, dass er sagte:

"نهى النبي _صلى الله عليه وسلم_ أن تُجصص القبور، وأن يُكتب عليها، وأن يُبنى عليها، وأن تُوطأ."

„Der Prophet –Ehre und Heil auf ihm- verbat, dass Gräber getüncht werden, dass sie beschrieben werden, dass auf ihnen ein Bau errichtet wird, und dass sie (mit den Füßen) erniedrigt werden (dass auf ihnen herumgegangen wird).“ (Authentisch überliefert bei At-Tirmidhi)

3. An Grabstätten ist außer dem Sprechen von Bittgebeten für sich selbst und für die verstorbenen Muslime, deren islamische Beisetzung und dem stillen Gedenken des Todes und des Jenseits keinerlei Form von islamisch-gottesdienstlichen Handlungen ('Ibadat) erlaubt. Unter dieses Verbot fallen z.B. das Spenden (Sadaqah), das Schlachten von Tieren, das laute Gedenken Allahs (Dhikr), das Rezitieren des Qur'an und natürlich das Verrichten des Gebets.

Der Prophet Muhammad –Ehre und Heil auf ihm- sagte auf dem Sterbebett kurz vor seinem Tod (was auf die enorme Wichtigkeit dieses Themas hinweist):

"إن من كان قبلكم كانوا يتخذون قبور أنبيائهم وصالحيهم مساجد، ألا فلا تتخذوا القبور مساجد؛ إني أنهاكم عن ذلك."

„Wahrlich, diejenigen, die vor euch lebten, machten die Gräber ihrer Propheten und der Rechtschaffenen unter ihnen zu Gebetsstätten. So nehmt die Gräber bloß nicht zu Gebetsstätten. Wahrlich, ich verbiete euch dies!“ (Überliefert in Sahih Muslim und bei anderen)

Auch Ibn 'Abbas –Allahs Wohlgefallen auf ihm- berichtete, dass der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- diejenigen verfluchte, die die Gräber zu Gebetsstätten machen (entsprechend der zuvor erwähnten Überlieferung bei Abu Dawud, At-Tirmidhi, An-Nasai, Ahmad und anderen).

Von 'Aischah, der Ehefrau des Propheten –Ehre und Heil auf ihm-, ist ebenfalls überliefert, dass der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- auf seinem Sterbebett diejenigen verfluchte, die die Gräber ihrer Propheten zu Orten des Gebets machen (Überliefert in Sahih Al-Bukhari).

Der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- sagte auch:

"لا تجلسوا على القبور ولا تصلوا إليها."

„Sitzt nicht auf den Gräbern und betet nicht in ihre Richtung.“ (Überliefert in Sahih Muslim und bei anderen)

4. Die in Punkt zwei und drei genannten Verbote haben das Ziel, jeglichen Grabkult und jede Totenverehrung zu unterbinden, da dies ein Verstoß gegen die islamische Glaubensgrundlage der Einzigkeit Allahs im Recht auf Anrufung, Verehrung und Anbetung (Tauhid) ist und bedeutet, Allah dem Erhabenen Teilhaber in diesen Punkten beizugesellen. Dies ist Schirk und macht den Islam einer Person ungültig.

ﷻ‬.a. verstoßen die im Folgenden aufgeführten Taten gegen die islamische Glaubensgrundlage der Einzigkeit Allahs im Recht auf Anrufung, Verehrung und Anbetung und sind Schirk, der den Islam einer Person ungültig macht:

- Jegliche Anbetung Verstorbener Personen oder ihrer Gräber.

- Der Glaube, dass irgendein Verstorbener (und selbst der Prophet – Ehre und Heil auf ihm-) Nutzen und Segen bringen oder Unheil verhindern kann.

- Das Richten von Bittgebeten an Verstorbene oder an irgend jemanden außer Allah.

- Das Erbringen jeglicher Opfergaben zur Ehrung eines Verstorbenen oder seiner Grabstätte.

- Das rituelle Umrunden einer Grabstätte oder andere „Grabrituale“ zur Verehrung des Verstorbenen oder seines Grabes wie z.B. das Küssen oder das rituelle Berühren des Grabes.

- Das Pilgern zur Grabstätte eines Verstorbenen, um diesen oder sein Grab zu verehren oder ihn anzurufen.

Auch das Grab des Propheten Muhammad –Ehre und Heil auf ihm- stellt im Bezug auf die hier genannten Verbote keine Ausnahme dar! Der Prophet selbst –Ehre und Heil auf ihm- sagte dazu:

"ولا تجعلوا قبري عيداً، وصلوا علي فإن صلاتكم تبلغني حيث كنتم."

„...Und nehmt meine Grabstätte nicht zu einem Ort ritueller/ wiederkehrender Besuche!...“ (Authentisch überliefert bei Abu Dawud und Ahmad)

Leider finden wir die hier genannten Verstöße gegen den islamischen Glaubensgrundsatz in vielen ursprünglich islamischen Kulturkreisen verbreitet. Dies zeigt, wie weit viele Menschen in Wirklichkeit von Allahs Religion entfernt sind.

Allah der Erhabene sagt:

وَإِنْ تُطِعْ أَكْثَرَ مَنْ فِي الْأَرْضِ يُضِلُّوكَ عَنْ سَبِيلِ اللَّهِ إِنْ يَتَّبِعُونَ إِلَّا الظَّنَّ وَإِنْ هُمْ إِلَّا يَخْرُصُونَ (116) الأنعام: ١١٦

„Wenn du den meisten von denen, die auf der Erde sind, gehorchst, werden sie dich von Allahs Weg ab in die Irre führen. Sie folgen nur Mutmaßungen (die mit der Wahrheit nichts zu tun haben) und stellen nur Schätzungen (ohne Beweise aus der Offenbarung Allahs an Seinen Propheten) an.“ (Qur'an 6: 116)

Solche Verstöße gegen den islamischen Glauben der Einzigkeit Allahs (Tauhid) wie z.B. die hier genannte Toten- und Gräberverehrung sowie Personenkult im Allgemeinen werden von einigen menschlichen Teufeln oft sogar noch als „islamisch gute Tat“ dargestellt. Wer entgegen dem Qur'an und der Sunnah einem dieser Satane folgt, ist jemand,

وَمِنَ النَّاسِ مَنْ يُجَادِلُ فِي اللَّهِ بِغَيْرِ عِلْمٍ وَيَتَّبِعُ كُلَّ شَيْطَانٍ مَرِيدٍ (3) كُتِبَ عَلَيْهِ أَنَّهُ مَنْ تَوَلَّاهُ فَأَنَّهُ يُضِلُّهُ وَيَهْدِيهِ إِلَى عَذَابِ السَّعِيرِ (4) الحج: ٣ - ٤

„...der über Allah (und Seine Religion) ohne Wissen streitet und jedem rebellischen Satan folgt, (3) gegen den vorgezeichnet ist, dass er denjenigen, der ihn zum Schutzherrn/ zum Nahestehenden nimmt, dass er ihn in die Irre führen und zur Strafe der Feuerglut leiten wird.“ (Qur'an 22: 3-4)

Manche sagen, dass sie den Verstorbenen aufgrund seiner Rechtschaffenheit ja nur als „Mittler“ zwischen sich und Allah einsetzen. Allah der Erhabene sagt über diese Leute:

وَيَعْبُدُونَ مِنْ دُونِ اللَّهِ مَا لَا يَضُرُّهُمْ وَلَا يَنْفَعُهُمْ وَيَقُولُونَ هَؤُلَاءِ شُفَعَاؤُنَا عِنْدَ اللَّهِ يونس: ١٨

„Und sie dienen anstatt Allahs, was ihnen weder schadet noch nützt, und sagen: ‚Das sind unsere Fürsprecher bei Allah.'“ (Qur'an 10: 18)

Allah der Erhabene sagt:

أَلَا لِلَّهِ الدِّينُ الْخَالِصُ وَالَّذِينَ اتَّخَذُوا مِنْ دُونِهِ أَوْلِيَاءَ مَا نَعْبُدُهُمْ إِلَّا لِيُقَرِّبُونَا إِلَى اللَّهِ زُلْفَى إِنَّ اللَّهَ يَحْكُمُ بَيْنَهُمْ فِي مَا هُمْ فِيهِ يَخْتَلِفُونَ إِنَّ اللَّهَ لَا يَهْدِي مَنْ هُوَ كَاذِبٌ كَفَّارٌ (3) الزمر: ٣

„Wahrlich, die Religion/ Religiosität ist allein Allah gewidmet. Diejenigen aber, die sich anstatt Seiner (anstatt Allahs) Schutzherren/ Nahestehende (arabisch: Auliaa) nehmen, sagen: ‚Wir dienen ihnen nur, damit sie uns Allah näher bringen.' Gewiss, Allah wird zwischen ihnen richten über das, worüber sie uneinig sind. Gewiss, Allah leitet nicht recht, wer ein Lügner und beharrlicher Ungläubiger ist.“ (Qur'an 39: 3)

Wer nach all diesen Beweisen aus dem Qur'an und der Sunnah des Gesandten Allahs –Ehre und Heil auf ihm- weiter versucht, solcherlei dem Islam widersprechende Handlungen oder jene, die diese tun, im Widerspruch zur Offenbarung Allahs zu rechtfertigen, der sollte folgende Worte Allahs aufmerksam lesen:

أَفَمَنْ كَانَ عَلَى بَيِّنَةٍ مِنْ رَبِّهِ كَمَنْ زُيِّنَ لَهُ سُوءُ عَمَلِهِ وَاتَّبَعُوا أَهْوَاءَهُمْ (14) محمد: ١٤

„Ist denn einer, der sich auf einen klaren Beweis von seinem Herrn stützt, wie jemand, dem sein böses Tun ausgeschmückt wird, und wie diejenigen, die ihren Neigungen folgen?“ (Qur'an 47: 14)

Möge Allah der Erhabene uns rechtleiten, und möge Er uns zu jenen gehören lassen, die Ihm und Seinem Propheten –Ehre und Heil auf ihm- gehorsam sind.