Wann muss man die Absicht fassen um zu fasten und was ist wenn man im Laufe des Tages feststellt das Ramadan bereits begonnen hat?
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Frage:
Muss die Absicht Ramadan zu fasten in der Nacht oder während des Tages gefasst werden? Und wenn einem zur Zeit von Duha (Vormittag) erzählt wird das heute Ramadan ist, muss man es nachholen oder nicht?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist unerlässlich die Absicht den Monat Ramadan zu fasten in der Nacht vor der Morgendämmerung (Fajr) zu fassen. Es ist nicht ausreichend am Tage das Fasten zu beginnen ohne die Absicht gefasst zu haben. Wer auch immer während des Vormittags herausfindet, dass heute Ramadan ist und die Absicht fasst zu fasten hat sich von allen Dingen, die das Fasten annullieren bis zum Sonnenuntergang zu enthalten, und er hat auch diesen Tag nachzuholen, da von Ibn Umar über Hafsa überliefert wird, dass der Prophet ﷺ sagte: „Wer auch immer nicht beabsichtigt zu fasten bevor die Morgendämmerung eintrifft, so gibt es kein Fasten für ihn.“[1]
Dies ist bezüglich dem Pflichtfasten. In Bezug auf freiwilliges Fasten ist es zulässig die Absicht an diesem Tag zu fassen, wenn man nicht gegessen, getrunken oder Geschlechtsverkehr nach dem Fajr hatte, da es aufgrund des Hadith von 'A-ischa bewiesen ist, dass der Prophet ﷺ eines Tages am Vormittag bei ihr eintrat und zu ihr sagte: „Gibt es etwas (zu Essen)? Sie sagte: „Nein.“ Daraufhin erwiderte er : „Dann faste ich.“[2]
Und Allah ist Der Erfolggebende. Möge Allah Segen und Friede über unseren Propheten Muhammad und seiner Familie und seinen Gefährten
Das Ständige Komitee für Forschung und islamische Rechtsgutachten (10/244).
Islam Q & A.
Frage Nr. 26863
Quelle: www.islam-qa.com & www.fataawa.de
Übersetzung: Abu Bakr Abu 'Abdullah al – Almaani