Das Urteil bzgl. des Schwörens beim Propheten
Kategorien
Quellen
Full Description
Das Urteil bzgl. des Schwörens beim Propheten ﷺ
حكم الحلف بالنبي ﷺ
Das Urteil bzgl. des Schwörens beim Propheten ﷺ
Frage:
Oft höre ich Menschen, die etwas bekräftigen wollen, sagen: Beim Propheten. Ist dies erlaubt?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das Schwören beim Propheten ﷺ ist verboten (haram), und es ist eine Art des Schirk, weil das Schwören bei Etwas auf dessen Verehrung hindeutet, und ein Geschöpf kann kein anderes Geschöpf verehren. Der Prophet ﷺ sagte:
„Wer auch immer bei etwas anderem als Allah schwört, macht sich des Kufr oder des Schirk schuldig.“[1]
Dies gilt für das Schwören bei den Propheten, Engeln, rechtschaffenen Menschen und allen anderen Geschöpfen.
Und der Prophet ﷺ sagte:
„Wer auch immer einen Schwur leistet, soll ihn bei Allah schwören oder schweigen.“[2]
In Hinsicht auf die Verse im Qur'an die Schwüre beinhalten, wie (z.B.) „Bei den Entsandten" (Sura Al–Mursalat), „Bei den heftig Zerstreuenden“ (Sura Ad-Dhariyat), „Bei den mit Heftigkeit Entreißenden“ (Sura An–Nazi'at), „Bei der Morgendämmerung“ (Sura Al–Fajr), „Beim Nachmittag/Zeit“ (Sura Al–'Asr), „Bei der Morgenhelle“ (Ad–Duha) „…bei den Standorten der Sterne“ (Siehe Sura Al–Waqi'a (56):75) etc., diese sind Schwüre, die von Allah geschworen wurden, und Allah hat das Recht, Schwüre -mit was immer Er will- zu schwören, dass Geschöpf jedoch darf nur bei seinem Herrn schwören, erhöht sei Er.
[1] Authentisch/Makellos (sahih). Überliefert bei Ahmad (2/125); Abu Dawud (Nr. 3251); At–Tirmidhi (Nr.1535).
[2] Überliefert bei Al–Bukhari (Nr. 4860), Al–Fath (8/611) und 6107, Al–Fath (10/516); Muslim (Nr. 1647); Ahmad (2/309); Abu Dawud (Nr. 3247); An–Nasa'i (Nr. 3775); At–Tirmidhi (Nr. 1545); Ibn Maja (Nr.2096).