Sich beeilen, der Pflicht der Hajj nachzukommen
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Sich beeilen, der Pflicht der Hajj nachzukommen
المبادرة في أداء الفريضة
]ألماني - [Deutsch - German
Von:
Ständigen Rat für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten
اللجنة الدائمة للبحوث العلمية والإفتاء
Quelle: Islam-qa.com
المصدر: الإسلام سؤال وجواب
Übersetzt von: A.J.
ترجمة: أ. ج.
Kooperatives Da'wa-Büro in Rabwah/Riyadh (Saudi-Arabien)
1430-2009
Der Islam für Alle zugänglich!
بســم الله الرحمن الرحيـم
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
Sich beeilen, der Pflicht der Hajj nachzukommen
Frage:
Ist es mir erlaubt, die obligatorische Hajj für ein oder zwei Jahre aufzuschieben? Ich erfülle die Bedingungen, um die Hajj durchzuführen, jedoch möchte ich meine Familie und meine Ehefrau besuchen, von denen ich, wenn ich dieses Jahr zur Hajj fahre, zwei Jahre getrennt sein werde. Ich habe nicht die Möglichkeit, beides zu tun, d.h. meine Familie zu besuchen und ebenso die Hajj durchzuführen, sondern kann entweder Hajj vollziehen oder meine Familie besuchen. Bitte geben Sie mir Rat, möge Allah Sie vielfach belohnen.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Der Muslim sollte sich beeilen der Verpflichtung der Hajj nachzukommen, sobald er in der Lage dazu ist, weil er nicht weiß, was (in Zukunft) geschehen wird, wenn er es verschiebt.
Allah sagt (in der ungefähren Bedeutung):
„...Und Allah steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause unternehmen – (diejenigen,) die dazu die Möglichkeit haben (oder wortwörtlich: …wer den Weg zu ihm machen kann)...“ ( Sura Aal-i-'Imran (3):97)
Es wird berichtet, dass der Prophet sagte:
„Beeilt euch die (obligatorische) Hajj zu vollziehen, denn keiner von euch weiß, was mit ihm geschehen wird.“[1]
Und Allah ist Der Erfolggebende.
Ständigen Rat für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten (11/17).
(Frage Nr.: 36526)
Quelle: www.islam-qa.com & www.fataawa.de/
Übersetzung: Abu Bakr Abu 'Abdullah al – Almaani
Kooperatives Da'wa-Büro in Rabwah (Riyadh)
www.islamhouse.com
Der Islam für Alle zugänglich!
[1] Überliefert bei Imam Ahmad (1/314); als hassan (zuverlässig) eingestuft von Scheich Al–Albani in Irwaaal – Ghalil (Nr. 990).