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Frage: Was ist das Urteil bezüglich Ruqa und Amuletten?

    Das Urteil zu Ruqa und Amuletten

    حكم الرقى والتمائم

    ]باللغة الألمانية[

    Vom:

    Ständigen Rat für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten

    اللجنة الدائمة للبحوث العلمية والإفتاء

    Übersetzt von: Farouk Abu Anas

    ترجمة: فاروق أبو أنس

    Kooperatives Da'wa-Büro in Rabwah/Riyadh (Saudi-Arabien)

    1430-2009

    Der Islam für Alle zugänglich!

    Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

    Das Urteil zu Ruqa und Amuletten

    Frage:

    Was ist das Urteil bezüglich Ruqa[1] und Amuletten?

    Antwort:

    Die Ruqya[2] ist erlaubt, wenn sie mit dem Qur'an, den Namen Allahs oder den erlaubten Bittgebeten und was in ihrer Bedeutung ist gemacht wird. Dabei glaubt man daran, dass diese Dinge Ursachen sind und dass der Herr über Übel, Nutzen und Heilung Allah der Erhabene ist. Denn der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: "Die Ruqa sind akzeptabel, wenn sie keinen Schirk beinhalten."[3] Und der Gesandte, Allahs Segen und Heil auf ihm, hat Ruqya gemacht und ihm wurde Ruqya gemacht.

    Was die verbotene Ruqa anbelangt, so ist es welche dem schon Erwähnten widerspricht, so wie es die Gelehrten erklärt haben.

    Was das umhängen von Amuletten betrifft, so ist dies nicht erlaubt, seien diese aus dem Qur'an oder aus etwas anderem. Dies aufgrund sämtlicher überlieferter Ahadithe darüber.

    Und bei Allah ist der Erfolg und Allahs Segen und Heil seien auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen Gefährten.

    Fatwa des ständigen Rats für islamwissenschaftliche Studien und Rechtsgutachten

    Mitglied Mitglied Stellvertretender Vorsitzende Vorsitzender

    Abdullah ibn Qu'ud Abdullah ibn Ghudayyan Abdurazzaq 'Afifi Abdulaziz ibn Baz

    Übersetzung: Farouk Abu Anas

    Kooperatives Da'wa-Büro in Rabwah (Riyadh)

    www.islamhouse.com

    Der Islam für Alle zugänglich!

    [1] Ruqa ist die Mehrzahl von Ruqya.

    [2] Das Lesen aus dem Qur'an und von Bittgebeten um Übel zu beheben, seien es Krankheiten oder anderes.

    [3] Muslim mit der Erklärung von an-Nawawi (14/187), Abu Dawud (4/214), al-Hakim (4/212) und at-Tahawi in "Scharh ma'ani al-Athar" (4/328)