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Dieser kurzgefasste aber umfassende Führer für den Hajj und die ’Umrah erklärt in einfachen Worten, welche Riten und Taten für den Hajj bzw. die ’Umrah nötig sind. Darüber hinaus behandelt er einige wichtige Angelegenheiten, welche der Muslim wissen sollte und erwähnt am Ende einige Bittgebete, welche dem Hajj und dem Mu’tamir nahegelegt werden.

 Führer für den Hajj und die 'Umrah

 Vorwort

Lob sei Allah, dem Einzigen, und Heil und Frieden auf unserem Propheten Muhammad ibn Abdullah, nach dem kein Prophet mehr kommt, und auf seiner Familie und seinen Gefährten.

Sodann:

Es ist der Organisation für islamische Unterweisung in Hajj-Angelegenheiten eine Freude dem Pilger zum Heiligen Haus Allahs diesen gelungenen, kurz gefassten aber umfassenden Führer über die Vorschriften für den Hajj und die Umrah, vorzulegen.

Wir beginnen mit einigen, wichtigen Ermahnungen, zunächst für uns selbst, und dann empfehlen wir sie euch, in Übereinstimmung mit dem, wie Allah, Subhanahu wa Ta’ala, die geretteten Seiner Diener beschreibt, die erfolgreich im Diesseits und im Jenseits sind:

﴿ وَتَوَاصَوْابِالْحَقِّ وَتَوَاصَوْا بِالصَّبْرِ﴾

„und einander anweisen zur Wahrheit, und einander anweisen zum geduldigen Ausharren.“ [ Sura Al-Asr:3]

Und in der Umsetzung Seiner, Jalla Scha’nuhu, Worte:

﴿وَتَعَاوَنُواْ عَلَى الْبرِّ وَالتَّقْوَى وَلاَ تَعَاوَنُواْ عَلَى الإِثْمِ وَالْعُدْوَانِ ﴾

„und steht einander bei zur Frömmigkeit und der Gottesfurcht, und steht einander nicht bei zur mutwilligen Sünde und der Übertretung, und fürchtet Allah, Allah ist ja hart im Bestrafen.“ [Sura Al-Ma’idah:2]

Wir bitten dich, o Pilger, dass du darauf bedacht bist, dieses Büchlein zu lesen, bevor du die Handlungen des Hajj beginnst, damit du dich mit diesen Pflichten, die zu verrichten sind, vertraut machst.

Du wirst darin, inscha Allah, das finden, was dich von vielen Fragen befreit.

Wir bitten Allah, von uns allen unseren Hajj anzunehmen, unsere Anstrengungen anzunehmen und unsere rechtschaffenen Taten zu akzeptieren.

Uassalamu alaikum ua rahmatullahi ua barakatuh.


 Wichtige Ermahnungen

O ihr Pilger, wir loben Allah, dass Er euch Beistand und Erfolg für das Pilgern zu seinem Haus gewährt. Und wir bitten Ihn, unsere und eure rechtschaffenen Taten zu akzeptieren und Seine Belohnung zu vermehren.

Wir legen euch diese wichtigen Ermahnungen vor, in der Hoffnung, dass Allah von uns allen unseren Hajj annimmt und unsere Anstrengungen anerkennt:

1.      ►Denkt daran, dass ihr auf einer gesegneten Reise seid. Sie beruht auf dem Glauben an die Einheit Allahs (Tauhidu-llah); auf der Aufrichtigkeit Ihm gegenüber; auf dem Antworten auf Seinen Ruf und dem Gehorsam Ihm gegenüber; auf der Hoffnung auf Seine Belohnung und auf dem Gehorsam gegenüber Seinem Gesandten Muhammad , denn die Belohnung für einen angenommenen Hajj ist das Paradies (Jannah).

2.      ►Seid auf der Hut vor den Sticheleien des Schaitans unter euch, denn er ist ein Feind, der auf Gelegen­heiten wartet. So liebt euch im Angesicht Allahs und vermeidet Meinungsverschiedenheiten und Ungehorsam gegenüber Allah. Wisset, dass der Gesandte Allahs  sagte:

„Keiner von euch ist gläubig, bis er für seinen Bruder wünscht, was er für sich selbst wünscht.“

3.      ►Wann immer ihr eine Frage hinsichtlich religiöser Angelegenheiten und hinsichtlich des Hajj habt, fragt Rechtsgelehrte, bis ihr klares Wissen darüber habt, denn Allah, Subhanahu wa Ta’ala, sagt:

﴿ وَمَا أَرْسَلْنَا مِن قَبْلِكَ إِلاَّ رِجَالاً نُّوحِي إِلَيْهِمْ فَاسْأَلُواْ أَهْلَ الذِّكْرِ إِن كُنتُمْ لاَ تَعْلَمُونَ ﴾

„Und Wir haben vor dir nur Männer ausgesandt, denen Wir Offenbarung eingaben, - also fragt die Leute der Erinnerung, wenn ihr es nicht gewusst habt.“ [Sura An-Nahl:43]

Und der Gesandte Allahs  sagte: „Wem Allah Gutes beabsichtigt, dem gibt Er Verständnis (Wissen) über die Religion.“

4.      ►Wisset, dass Allah uns religiöse Pflichten (Fara’id) vorgeschrieben hat, und daneben gibt es andere Handlungen, die erwünscht (Sunan) sind. Allerdings nimmt Allah keine erwünschten Handlungen an, die Pflichthandlungen verletzen. Einige Pilger vergessen diese Tatsache, wenn sie durch heftiges Drängen gläubige Männer und Frauen verletzen, um den Schwarzen Stein zu küssen oder versuchen die Ka’bah schnell zu umrunden, oder wenn sie das Gebets hinter dem Standort Ibrahims beten wollen (Maqam Ibrahim, alaihi salam), oder beim Trinken von Zamzam (Wasser) und ähnlichen Handlungen. Diese Handlungen sind Sunan. Gläubige bei ihrer Ausführung zu verletzen ist haram (verboten). Wie ist es möglich, eine erwünschte Vorschrift auszu­führen, während man eine verbotene Tat begeht?! Darum vermeidet es, Allahs Wohlgefallen auf euch, euch gegenseitig zu verletzen, und Allah wird euren Verdienst niederschreiben und eure Belohnung vergrößern.

Und wir fügen für euch folgende Erklärungen hinzu:

a)      Es gehört sich nicht für einen Muslim, sein Gebet in der Heiligen Moschee oder an irgendeinem anderen Ort, neben oder hinter einer Muslima zu beten, aus welchem Grund auch immer, wenn es irgend möglich ist, dies zu vermeiden. Frauen sollen hinter den Männern beten.

b)      Es gehört sich nicht, an den Türen und Eingängen der Heiligen Moschee zu beten, da dadurch Belästigungen, Störungen und Verletzungen an den Vorbeigehenden verursacht werden können.

c)Es ist nicht erlaubt, die Umschreitenden zu behindern, wie zum Beispiel durch das Sitzen bei der Ka’bah; durch das Beten in ihrer Nähe oder durch das Stehen bei dem Schwarzen Stein, wenn der Platz überfüllt ist, da dadurch anderen Schaden und Verletzungen zugefügt werden könnten.

d)     Das Küssen des Schwarzen Steins ist erwünscht, doch das Achten der Würde des Muslims ist Pflicht. Opfere keine Pflicht für eine erwünschte Tat. Bei der Überfüllung des Platzes reicht es aus, ein Handzeichen in seine Richtung (Schwarzer Stein) zu machen und „Allahu Akbar“ zu sagen. Sei gütig und ruhig beim Verlassen der Umschreitung der Ka’bah.

e)An der Jemenitischen Ecke ist es Sunnah, sie mit der rechten Hand zu berühren, mit den Worten:

„Bismillahi ua-llahu akbar.“ (Im Namen Allahs, und Allah ist am größten.)

Es ist nicht gesetzlich, die Jemenitische Ecke zu küssen. Ist es für den Umschreitenden nicht möglich, sie zu berühren, soll er mit seiner Umschreitung fortfahren. Er soll weder ein (Hand-) Zeichen in ihre Richtung machen noch Takbir aussprechen, denn es ist nicht vom Propheten  bestätigt worden. Es ist Mustahabb (empfehlenswert), das folgende Bittgebet zwischen der Jemenitischen Ecke und dem Schwarzen Stein zu rezitieren:

﴿ رَبَّنَا آتِنَا فِي الدُّنْيَا حَسَنَةً وَفِي الآخِرَةِ حَسَنَةً وَقِنَا عَذَابَ النَّارِ ﴾

„Rabbana atina fid-dunya hasanatan ua fil-akhirati hasanatan ua qina adhaban-nar.“

„Unser Herr, gib uns in dieser Welt Gutes und im Jenseits Gutes und schütze uns vor der Strafe des Feuers!“ [Sura Al-Baqarah:201]

Schließlich empfehlen wir allen, sich dem Buch Allahs und der Sunnah Seines Gesandten  zu verpflichten. Mit der Aussage Allahs, Subhanahu wa Ta’ala:

﴿وَأَطِيعُوا اللَّهَ وَالرَّسُولَ لَعَلَّكُمْ تُرْحَمُونَ﴾

„Und gehorcht Allah und dem Gesandten, damit ihr vielleicht Barmherzigkeit findet.“ [Sura Al Imran:132]


 Dinge, die den Islam eines Muslims ungültig machen

Wisse, O Muslim Bruder, du musst dir bewusst sein, dass es Dinge gibt, die den Islam ungültig machen. Die häufigsten ihrer Vorfälle sind zehn "Ungültigkeits­erklärungen". Bitte nimm dich sehr in acht vor ihnen. Und sie sind:

·         Die Erste: Schirk (Beigesellung von Partnern) in der Anbetung Allahs. Allahu Ta’ala sagt:

﴿ إِنَّهُ مَن يُشْرِكْ بِاللّهِ فَقَدْ حَرَّمَ اللّهُ عَلَيهِ الْجَنَّةَ وَمَأْوَاهُ النَّارُ وَمَا لِلظَّالِمِينَ مِنْ أَنصَارٍ﴾

„Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies, und dessen Zufluchtsort wird das (Höllen)feuer sein und die Ungerechten werden keine Helfer haben.“ [Sura Al-Ma’ida: Vers 72]

Dazu gehört das Bittgebet zu den Toten, das Erbitten ihrer Hilfe und das Darbringen von Geschenken oder Opfern für sie.

·         Die Zweite: Wer zwischen sich und Allah Vermittler einsetzt, Bittgebete zu ihnen macht, sie um Fürsprache bittet und sein Vertrauen in sie setzt, ist mit Übereinstimmung der Rechtsgelehrten ein Ungläubiger (Kafir).

·         Die Dritte: Wer die Polytheisten (Muschrikin) nicht für Ungläubige hält oder Zweifel an ihrem Unglauben hat oder ihren Weg (Madhhab) für richtig hält, ist ein Ungläubiger (Kafir).

·         Die Vierte: Wer überzeugt ist, dass irgendeine andere Rechtleitung vollkommener ist als die Rechtleitung des Propheten  oder die rechtliche Anordnung (Hukm) von jemand anderen besser ist als seine rechtliche Anordnung, wie derjenige, der die rechtliche Anordnung der Tyrannen (Tawaghit) seiner rechtlichen Anordnung vorzieht – dieser ist Ungläubiger (Kafir), und dazu gehört:

a)      Zu glauben, dass Systeme und Gesetze, die von Menschen gemacht wurden, besser sind als die Schari’ah des Islam.

·         Oder dass das islamische System nicht zum einundzwanzigsten Jahrhundert passt.

·         Oder dass der Islam die Ursache für die Rückständigkeit der Muslime ist.

·         Oder dass er sich auf eine persönliche Beziehung zwischen den Menschen (Muslimen) und seinem Herrn bestärkt ohne Einbeziehung anderer Lebensbereiche.

b)      Zu sagen, dass die Durchführung des Rechtsspruchs Allahs, in Strafen wie das Abtrennen der Hand eines Diebes oder das Steinigen eines Ehebrechers nicht in das heutige Zeitalter passt.

c)      Zu glauben, dass es zulässig ist, mit Gesetzen zu richten, die Allah nicht offenbart hat; sei es im gesetzlichen Handlungswesen, Bestrafungen oder sonstigem. Selbst wenn er nicht glaubt, dass solche Gesetze besser sind als die Schari’ah, bestätigt er trotzdem solch eine Einstellung, indem er eine Sache erlaubt, die Allah, nach übereinstimmender Meinung, verboten hat. Jeder, der etwas erlaubt, was Allah verboten hat, und das zu dem nötigem Wissen über die Religion gehört, wie z.B. Ehebruch, Trinken von Alkohol, Zinsen und das Richten nach anderen Gesetzen als der Schari’ah, ist nach überein­stimmender Meinung der Muslime Kafir.

·         Die Fünfte: Wer einen Teil dessen hasst, was der Gesandte Allahs  für rechtmäßig erklärt hat, hat seinen Islam ungültig gemacht, selbst wenn er danach handelt. Allahu Ta’ala sagt:

﴿ ذَلِكَ بِأَنَّهُمْ كَرِهُوا مَا أَنزَلَ اللَّهُ فَأَحْبَطَ أَعْمَالَهُم ﴾

„Dies, weil sie verabscheuten, was Allah herabgesandt hat, also macht Er ihre Taten hinfällig.“ [Sura Muhammad:9]

·         Die Sechste: Wer über Allah oder Sein Buch oder Seinen Gesandten  oder über irgendetwas von der Religion Allahs spottet, ist ungläubig, denn Allahu Ta’ala sagt:

﴿ قُلْ أَبِاللّهِ وَآيَاتِهِ وَرَسُولِهِ كُنتُمْ تَسْتَهْزِئُونَ * لاَ تَعْتَذِرُواْ قَدْ كَفَرْتُم بَعْدَ إِيمَانِكُمْ إِن نَّعْفُ عَن طَآئِفَةٍ مِّنكُمْ نُعَذِّبْ طَآئِفَةً بِأَنَّهُمْ كَانُواْ مُجْرِمِينَ ﴾

„Sag: Mit Allah, und Seinen Zeichen und Seinen Worten habt ihr Spott treiben wollen? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet. Wenn Wir (auch) einem Teil von euch verzeihen, strafen Wir einen Teil, weil sie Verbrecher sind.“ [Sura At-Tauba:65-66]

·         Die Siebte: Die Anwendung von Magie. Darin inbegriffen ist das Verursachen von Unstimmigkeit zwischen einem Mann und seiner Frau, durch die seine Liebe zu ihr in Hass umgewandelt wird, oder das Verleiten von jemanden, Dinge zu tun, die er nicht mag, auf einem schaitanischen Weg (Praktiken). Wer dies tut oder dem zugeneigt ist, ist Kafir, denn Allahu Ta’ala sagt:

﴿وَمَا يُعَلِّمَانِ مِنْ أَحَدٍ حَتَّى يَقُولاَ إِنَّمَا نَحْنُ فِتْنَةٌ فَلاَ تَكْفُر ﴾

„Und die beiden lehren keinen, bis sie nicht sagen: ‚Wir sind eine Verführung, also verweigere nicht den Glauben’.“ [Sura Al-Baqarah:102]

·         Die Achte: Die Polytheisten (Muschrikin) gegen die Muslime zu unterstützen, und ihnen zu helfen. Allahu Ta’ala sagt:

﴿ وَمَن يَتَوَلَّهُم مِّنكُمْ فَإِنَّهُ مِنْهُمْ إِنَّ اللّهَ لاَ يَهْدِي الْقَوْمَ الظَّالِمِينَ ﴾

„Und wer sich von euch mit ihnen befreundet, so gehört er zu ihnen, Allah leitet ja nicht das Volk der Unrechthandelnden recht.“ [Sura Al-Ma’idah:51]

·         Die Neunte: Wer der Überzeugung ist, dass es manchen Menschen erlaubt ist, von der Schari’ah Muhammads  abzuweichen, ist ein Ungläubiger, nach den Worten Allahs, Subhanahu wa Ta’ala:

﴿ وَمَن يَبْتَغِ غَيْرَ الإِسْلاَمِ دِينًا فَلَن يُقْبَلَ مِنْهُ وَهُوَ فِي الآخِرَةِ مِنَ الْخَاسِرِينَ ﴾

„Wer aber als Religion etwas anderes als den Islam begehrt, so wird es von ihm nicht angenommen werden, und im Jenseits wird er zu den Verlierern gehören.“ [Sura Al-Imran:85]

·         Die Zehnte: Die Abwendung von der Religion Allahs oder von dem was im Islam unablässlich, unverzichtbar ist, indem man ihn weder lernt, noch danach handelt, denn Allahu Ta’ala sagt:

﴿ وَمَنْ أَظْلَمُ مِمَّن ذُكِّرَ بِآيَاتِ رَبِّهِ ثُمَّ أَعْرَضَ عَنْهَا إِنَّا مِنَ الْمُجْرِمِينَ مُنتَقِمُونَ﴾

„Und wer handelt unrechert, als jemand, der an die Zeichen seines Herrn erinnert wird, und sich dann von ihnen abwendet? Gewiß, Wir werden an den Übeltätern Vergeltung üben.“ [Sura As-Sajdah:22]

und Er sagt:

﴿ مَا خَلَقْنَا السَّمَاوَاتِ وَالْأَرْضَ وَمَا بَيْنَهُمَا إِلَّا بِالْحَقِّ وَأَجَلٍ مُّسَمًّى وَالَّذِينَ كَفَرُوا عَمَّا أُنذِرُوا مُعْرِضُونَ ﴾

„...Und diejenigen, die den Glauben verweigert haben, wenden sich von dem ab, wovor sie gewarnt werden.“ [Sura Al-Ahqaf:3]

·         Es macht keinen Unterschied bei diesen Verstößen, ob sie als Scherz, im Ernst oder aus Angst begangen werden, es sei denn sie werden unter Druck und Zwang gemacht.

Wir suchen Zuflucht bei Allah vor solchen Taten, die Seinen Zorn und harte Strafen zur Folge haben.


 Die Riten des Hajj und der Umrah und der Besuch der Moschee des Propheten  

O geehrte Muslime:

Es gibt drei Arten, den Hajj zu verrichten:

- Al-Hajj At-Tamattu’

- Al-Hajj Al-Qiran

- Al-Hajj Al-Ifrad

·         Al-Hajj At-Tamattu’: Das ist das Anlegen des Ihram[1] für die Umrah in den Monaten[2] des Hajj und danach das Beenden davon (des Ihram) durch den Pilger. Am Jaum At-Taruiya (8. Dhul Hijjah) desselben Jahres seiner Umrah legt der Pilger den Ihram in Makkah oder Umgebung an.

·         Al-Hajj Al-Qiran: Das ist der Ihram für die Umrah und den Hajj zusammen in den Monaten des Hajj, und es ist dem Pilger nicht erlaubt, ihn abzulegen bis zum Jaum an-Nahr (Opfertag, 10. Dhul Hijjah). Oder man legt den Ihram an für die Umrah in den Monaten des Hajj, dann macht man die Absicht für den Ihram des Hajj, bevor man den Taawaf (der Umrah) vollzieht.[3]

·         Al-Hajj Al-Ifrad: Das heißt, dass der Pilger den Ihram für den Hajj in den Monaten des Hajj anlegt. Gehört er zu den Bewohnern Mekkahs, legt er den Ihram an seinem Zuhause an. Wer allerdings außerhalb der Miqatgrenzen lebt muss den Ihram am ersten Miqat anlegen, an dem er vorbei kommt. Dann bleibt er in seinem Ihram bis zum Jaum an-Nahr.[4]

Es ist ihm gesetzlich erlaubt, seinen Hajj aufzulösen und in eine Umrah umzuwandeln, und Mutamatti’ zu werden, indem er den Tawwaf und Sa’ii[5] macht und seine Haare schneidet und den Ihram-Zusand verlässt, wie der Prophet  es denjenigen vorschrieb, die den Ihram für den Hajj anlegten, ohne ein Opfertier mit zubringen. Das gleiche gilt für den Qarin, wenn er kein Tieropfer bei sich hat. Es ist ihm gesetzlich erlaubt seinen Qiran zu lösen und in eine Umrah umzuwandeln, wie oben beschrieben.

·         Die beste Verrichtung für denjenigen, der kein Tieropfer mitbringt, ist „At-Tamattu’“, denn der Prophet  gebot dies seinen Gefährten, und empfahl ihnen dies mit Nachdruck.

 Die Verrichtung der Umrah

1 ►Bist du am Miqat angekommen ist es erwünscht (Sunnah) sich zu reinigen, Ghusl[6] vorzunehmen und sich ohne Ihram-Kleidung zu parfümieren, sich dann mit der Ihramkleidung[7] zu kleiden, dabei gilt es als das Beste, wenn die Kleidungsteile weiß sind. Die Frau kleidet sich mit beliebiger Kleidung ohne ihre Schönheit (Reize) zur Schau zu stellen, ohne die Männer (-Kleidung) nachzuahmen oder sich mit Kleidung der Glaubensverweigerinnen zu bekleiden. Dann nimmst du die Absicht zum Ihram für die Umrah indem du „Labaika Allahumma Umrah“ spricht.

[Es wird dem Hajj bzw. Mu'tamir empfohlen die Talbiah oft und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.[8]]

(Labbaika llahumma labbaik; labbaika la scharika laka labbaik. Inna-l-hamda wa-n-ni’mata. Laka wa-l-mulk; la scharika lak.)

(Hier bin ich, O Allah, hier bin ich. Hier bin ich, Du hast keinen Teilhaber, hier bin ich. Alles Lob und alle Huld, sind Dein und Alle Herrschaft, Du hast keinen Teilhaber.)

Männer äußern dies laut und Frauen leise. Dann solltest du die Talbiyah häufig aussprechen, Allahs gedenken (Dhikr) und Allah um Vergebung bitten.

2 ►Sobald du Makkah erreichst, verrichte sieben Umschreitungen (Tawaaf) um die Ka’aba – beginnend mit dem Schwarzen Stein – sprich Takbir und beende jede Umschreitung dort. Gedenke Allahs (Dhikr) und bitte Ihn (Du’a) um was du möchtest von Dhikr und vorgeschriebenen Du’a. Es ist erwünscht (Sunnah), dass du in jeder Umschreitung zwischen der Jemenitischen Ecke und dem Schwarzen Stein sagst:

﴿ رَبَّنَا آتِنَا فِي الدُّنْيَا حَسَنَةً وَفِي الآخِرَةِ حَسَنَةً وَقِنَا عَذَابَ النَّارِ ﴾

„Rabbana atina fid-dunya hasanatan ua  fil-akhirati hasana, ua qina ’adhaban-nar“

„Unser Herr, gib uns in dieser Welt Gutes und im Jenseits Gutes und schütze uns vor der Strafe des Feuers!“ [Sura Al-Baqarah:201]

Dann betest du hinter dem Standort Ibrahims (Maqam Ibrahim), wenn es dir möglich ist, selbst wenn du etwas entfernt davon bist. Ansonsten an irgendeinem anderen Ort in der Moschee. Und bei dieser Umschreitung (Tawaaf) ist es erwünscht dass der Mann sich mit seinem Rida’ einhüllt indem er die Rida-Mitte unter seinem rechten Arm platziert und dessen (Rida’) obersten Rand auf seiner linken Schulter. Und es ist erwünscht (Sunnah) für ihn, in den ersten drei Umschreitungen schnell zu gehen. Dies bedeutet: Schnelles Gehen mit kurzen Schritten.

3 ►Daraufhin machst du dich auf den Weg zu As-Safa, besteigst ihn und rezitierst die Worte Allahs, Subhanahu wa Ta’ala:

﴿ إِنَّ الصَّفَا وَالْمَرْوَةَ مِن شَعَآئِرِ اللّهِ فَمَنْ حَجَّ الْبَيْتَ أَوِ اعْتَمَرَ فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْهِ أَن يَطَّوَّفَ بِهِمَا وَمَن تَطَوَّعَ خَيْرًا فَإِنَّ اللّهَ شَاكِرٌ عَلِيمٌ ﴾

„Gewiß, As-Safa und Al-Marwa gehören zu den (Orten der) Kulthandlungen Allahs. Wenn einer die Pilgerfahrt' zum Hause oder die Besuchsfahrt vollzieht, so ist es keine Sünde für ihn, wenn er zwischen ihnen (beiden) umhergeht. Und wer (von sich aus) freiwillig Gutes tut, so ist Allah Dankbar und Allwissend.“ [Sura Al-Baqarah:158]

Nun wendest du dich der Ka’bah zu; lobpreist Allahu Ta’ala und sprich dreimal mit gehobenen Händen in der Haltung eines Bittstellers (Da’i): „Allahu Akbar“ . Du bittest Allah (Du’a) und wiederholst deine Bittgebete dreimal, denn dies entspricht der Sunnah. Dann sprich:

„Allahu akbar, Allahu akbar, Allahu akbar. Laa ilaaha illa-llah, uahdahu laa schariika lah. Lahu-l mulku ua lahu-l hamdu ua hua 'alaa kulli schayin qadiir. Laa ilaaha illa-llah, uahdah, anjasa ua'dah, ua nasara 'abdah, ua hasama-l ahsaaba uahdah.”

(“Es gibt keine (anbetungswürdige) Gottheit außer Allah allein, der keinen Partner hat.“ „Er ist der Herrscher und Sein ist das Lob, und Er ist Mächtig über alles.“ „Es gibt keine (anbetungswürdige) Gottheit außer Allah allein. Er hat Sein Versprechen erfüllt und hat Seinem Diener zum Sieg verholfen und hat die (feindlichen) Gruppen alleine besiegt“)

Es ist vorzuziehen, dieses Bittgebet dreimal auszusprechen, doch es gibt keine Einwände dagegen, es weniger als dreimal zu sagen.

·         Dann steigst du von As-Safa herab und vollziehst siebenmal den Sa’ii der Umrah. Beschleunige deinen Gang zwischen den grünen Markierungen, vor und nach ihnen jedoch gehe mit normalen Schritten. Daraufhin besteigst du Al-Marwah und lobst Allah und führst aus, was du bereits auf As-Safa getan hast.

·         Es gibt weder für den Tawaaf noch für den Sa’ii bestimmte vorgeschriebene Bittgebete (Dhikr). Es ist dem Diener, je nach seinen Möglichkeiten, überlassen, Allah zu loben und Ihn zu bitten (Du’a) oder Teile aus dem Qur’an zu rezitieren, mit der Unterstützung der Bittgebete, die der Prophet  in diesem Zusammenhang benutzt hat.

4 ►Hast du dein Sa’ii vollendet, beendest du deine Umrah, indem du dein Kopfhaar rasierst oder kürzt. Nun sind alle Dinge wieder zulässig, die während des Ihram untersagt waren.

·         Bist du Mutamatti’, ist es besser, die Umrah mit dem Kürzen der Haare zu beenden, damit der Hajj durch das Rasieren der Haare (aufgelöst) beendet werden kann.

·         Hast du die Form des Tamattu’ oder Qiran gewählt, ist es für dich Pflicht, am Opfertag (10. Dhul Hijjah) ein Schaf oder den siebten Teil eines Kamels oder einer Kuh zu opfern. Kannst du dieses nicht aufbringen, so bist du verpflichtet, zehn Tage zu fasten, drei während des Hajj und sieben nach der Rückkehr zu deiner Familie (zuhause).

·         Es ist vorzuziehen, diese drei Tage vor Jaumu Arafah (9. Dhul Hijjah) zu fasten. Fastest du sie jedoch nach dem ’Id, so gibt es auch dagegen keine Einwände.


 Die Verrichtung des Hajj

1 ►Verrichtest du Hajj Al-Ifrad oder Hajj Al-Qiran, so legst du den Ihram an dem Miqat an, durch den du nach Makkah einreist.

·         Kommst du an keinem Miqat vorbei, lege deinen Ihram an dem Ort an, an dem du die Absicht vornimmst.

Verrichtest du Hajj at-Tamattu’, legst du den Ihram für die Umrah an dem Miqat an, an dem du auf deiner Reise vorbei kommst; den Ihram für den Hajj legst du an dem Ort an, an dem du dich an Jaumut-Tarwijah (8. Dhul Hijjah) (in Makkah) befindest. Nimm Ghusl vor und parfümiere dich, sofern es möglich ist, und kleide dich mit den Ihramtüchern. Dann sprich: "Labaika Allahumma Hajjan".

[Es wird dem Hajj empfohlen die Talbiah oft und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen bis er seine Steine am Jaumu n-Nahr geworfen hat.[9]]

"Labbaika llahumma labbaik; labbaika la scharika laka labbaik. Inna-l-hamda ua-n-ni’mata Laka ua-l-mulk; la scharika lak."

(Hier bin ich, O Allah, hier bin ich. Hier bin ich, Du hast keinen Teilhaber, hier bin ich. Alles Lob und alle Huld, sind Dein und Alle Herrschaft, Du hast keinen Teilhaber.)

2 ►Dann begibst du dich nach Mina und betest dort das Dhur-, Asr-. Maghrib-, Ischa- und Fajr-Gebet. Die Gebete mit vier Rak’at kürzt du auf zwei Rak’at und betest jedes Gebet zu seiner Zeit, ohne sie zusammen zulegen (Jam’).

3 ►Ist die Sonne am 9. Dhul-Hijjah aufgegangen, bricht du nach Arafat auf, ruhig und in dich gekehrt. Achte darauf, dass du deinen Geschwistern keine Unannehm­lichkeiten bereitest oder ihnen Schaden zufügst. Dort betest du Dhuhr und Asr in vorgezogener Zusammenlegung, verkürzt mit einem Adhan und zwei Iqamahs.

·         Vergewissere dich, dass du innerhalb der Grenzen Arafats bist. Vermehre dort dein Dhikr und deine Bittgebete mit erhobenen Händen, zur Qiblah gewandt und dem Vorbild des Propheten  folgend. Das gesamte Gebiet von Arafat ist ein Standort für den Pilger, und du bleibst dort bis die Sonne untergeht.

4 ►Ist die Sonne untergegangen, bricht man nach Muzdalifah auf, ruhig in sich gekehrt und würdevoll und dabei die Talbiyah aussprechend. Füge deinen muslimischen Geschwistern dabei keinen Schaden zu. In Muzdalifah angekommen, betest du das Maghrib- und Ischa-Gebet zusammen, wobei du das Ischa-Gebet auf zwei Rak’at kürzt. Verweile dort, bis du das Fajr-Gebet verrichtet hast. Nach dem Fajr-Gebet vermehrst du deinen Dhikr und deine Bittgebete mit erhobenen Händen, zur Qiblah gewand und dem Vorbild des Propheten  folgend. Am Morgen gehst du dann weiter.

5 ►Daraufhin begibst du dich noch vor Sonnenaufgang nach Mina und sprichst dabei die Talbiyah. Gehört ein Hajj zur Gruppe der "Berechtigten"[10], wie z.B. Frauen oder Schwache, so gibt es keine Einwände dagegen, in der zweiten Hälfte der Nacht nach Mina aufzubrechen. Sammle zuvor nur sieben kleine Kieselsteine ein, um sie auf die Steinsäule von Aqabah zu werfen. Andere Kieselsteine können in Mina gesammelt werden. Es gibt keine Einwände dagegen, dass die sieben Kieselsteine, die an Jaumu-l-Id auf die Steinsäule von Aqabah geworfen werden sollen, auch in Mina eingesammelt werden.

6 ►Bist du in Mina angekommen, verfahre wie folgt:

a)      An der Steinsäule von Aqabah, dies ist die Säule, die Makkah am nächsten ist, werfe die sieben Kieselsteine, einen nach dem anderen, indem du bei jedem Wurf „Allahu akbar“ sagst.

b)      Bist du verpflichtest zu opfern, schächte dein Opfertier. Du sollst etwas davon nehmen und den Armen davon spenden.

c)      Rasiere oder kürze dein Kopfhaar, doch Rasieren ist vorzuziehen. Die Frau soll ihr Haar um die Länge einer Fingerspitze kürzen.

·         Die oben genannte Reihenfolge der Ausführung der Handlungen ist vorzuziehen, solltest du die Reihenfolge jedoch ändern, so schadet dies auch nicht.

·         Nachdem du die Steine geworfen und dein Haar entweder rasiert oder gekürzt hast, ist der erste Tahalluf, d.h. Teilaustritt aus dem Ihram-Zustand, erreicht. Danach ziehst du deine gewohnte Kleidung an. Die untersagten Dinge sind wieder erlaubt, bis auf die Frauen.

7 ►Nun gehst du nach Makkah und verrichtest den Tawaaf Al-Ifadah[11], danach verrichtest, du den Sa’ii wenn du Mutamatti’ bist. Bist du jedoch Qarin oder Mufrid und hast den Sa’ii mit dem Tawaaf Al-Qudum[12] verrichtet, so ist für dich danach kein Sa’ii mehr zu vollziehen. Danach sind sämtliche Untersagungen aufgehoben und erlaubt, auch die Frauen.

·         Es ist zulässig, den Tawaaf Al-Ifadah zu verschieben, bis die Tage, die man in Mina verbringt, beendet sind.

8 ►Nachdem du deinen Tawaaf Al-Ifadah und den Sa’ii am Opfertag verrichtet hast, kehrst du nach Mina zurück und verbringst dort die Nächte des 11., 12. und 13. Dhul Hijjah, die drei Tage, die dem Opfertag folgen und als Ayyamu-Taschriq bekannt sind. Es ist jedoch zulässig, nur die Nächte bis zum 12. Dhul Hijjah in Mina zu verbringen.

9 ►An jedem der zwei oder drei Tage, die du in Mina verbringst, steinigst du nach dem Zawal[13] jede der drei Säulen, beginnend mit der ersten Säule, die am weitesten von Makkah entfernt ist, gefolgt von der mittleren Säule und schließlich der Säule von Aqabah. Wirf sieben Steine, einen nach dem anderen, auf jede dieser Säulen, indem du bei jedem Wurf „Allahu akbar“ sagst.

Nach der Steinigung der ersten und der zweiten Säule, stellst du dich mit gehobenen Händen Richtung Qiblah und bittest Allah um das, was du möchtest. Nach der Steinigung der Säule von Aqabah gehst du weiter.

·         Verkürzt du deinen Aufenthalt auf zwei Tage, so musst du Mina bis zum Sonnenuntergang des zweiten Tages verlassen haben. Bist du nicht in der Lage, vor dem Sonnenuntergang Mina zu verlassen, musst du eine weitere Nacht dort verbringen und am nächsten Tag erneut die Säulen steinigen. Es ist in jedem Fall besser, drei Nächte in Mina zu bleiben.

·         Es ist zulässig für den Kranken und den Schwachen, einen Bevollmächtigten zu beauftragen, seine Steine zu werfen. Der Beauftragte wirft erst seine eigenen Steine, gefolgt von den Steinen der Person, die er vertritt, während er an der selben Säule ist.

10 ►Entschließt du dich, die Heimreise anzutreten, nachdem du die Handlungen des Hajj vollendet hast, verrichtest du den Abschiedstawaaf[14] bevor du Makkah verlässt. Niemand ist davon ausgenommen, außer die Frauen in der monatlichen Regel und die mit Nachge­burtsblutungen.


 Welche Pflichten hat ein Muhrim

Während des Zustands des Ihram für den Hajj oder die Umrah gelten folgende Pflichten:

1  ►Die Vorschriften zu befolgen, die Allah ihm an religiösen Pflichten auferlegt hat, wie die täglichen Pflichtgebete in der Gemeinschaft zu ihren Zeiten.

2  ►Zu vermeiden, was Allah verboten hat, wie Beischlaf, Frevelei und Streiterei.

3  ►Sich davor zu hüten, die Muslime durch Taten oder Worte zu belästigen.

4  ►Zu vermeiden, was während des Ihram verboten ist, das heißt:

a)      Schneide weder deine Nägel, noch zupf dein Haar. Brechen sie oder fallen aus ohne dein Einwirken, so macht das nichts.

b)      Der Pilger soll kein Parfüm benutzen, weder auf seinen (Ihram)Tüchern noch auf seinem Körper. Auch seiner Nahrung und seinen Getränken darf kein Duft hinzugefügt werden. Verbleibt Restduft an diesen Dingen, nachdem er den Ihram angelegt hat, so ist dies keine Verletzung.

c)      Der Pilger darf kein Landtier jagen, solange er Muhrim ist, weder durch Taten, noch durch Abschrecken, noch durch Unterstützen einer Jagd.

d)     Er darf nicht um die Hand einer Frau anhalten, noch einen Ehevertrag schließen, weder für sich selbst, noch im Auftrag anderer. Eheliche Beziehungen sind ebenfalls verboten, genauso wie das Berühren des anderen Geschlechts mit Begierde. All diese Handlungen sind während der Zeit des Ihram verboten.

Diese Verbote während dieser Zeit richten sie gleichermaßen sowohl an den Mann als auch an die Frau.

·         Insbesondere wird folgendes erwähnt:

a)      Ein Mann darf keine Bedeckung auf seinem Kopf aufsetzen. Der Schatten eines Schirmes, das Dach eines Autos oder das Tragen eines Gepäckstücks auf dem Kopf ist jedoch zulässig.

b)      Ein Mann darf kein Hemd tragen oder etwas ähnliches von allen Kleidungsstücken, die den ganzen Körper oder einen Teil des Körpers bedecken, wie z.B. Mäntel, Turbane, Hosen und feste Schuhe (Khuf). Ist jedoch kein Izar erhältlich dürfen Hosen getragen werden, und sind keine Sandalen erhältlich, so dürfen feste Schuhe getragen werden[15].

·         Es ist der Frau während des Ihramzustands untersagt, Handschuhe zu tragen oder ihr Gesicht mit einem Gesichts-Schleier (Niqab) oder Burqa (Maske) zu bedecken. Sind jedoch fremde Männer, die nicht zu ihrem Mahram gehören, anwesend, so ist es ihre Pflicht, ihr Gesicht mit einem Schleier (Khimar) zu bedecken, als wäre sie keine Muhrimah.

·         Trägt ein Muhrim aus Vergesslichkeit oder Unwissenheit ein genähtes Kleidungsstück oder bedeckt seinen Kopf, benutzt Parfüm, zupft sich Haare aus oder schneidet seine Fingernägel, so gibt es für ihn keine Fidyah[16]. Es ist seine Pflicht solche Dinge zu unterlassen, sobald er sich erinnert oder sie erfährt.

·         Es ist zulässig, Sandalen, Ringe, Brillen, Hörgeräte, Armbanduhren und Gürtel oder Täschchen, in der man sein Geld oder Papiere aufbewahrt, zu tragen.

·         Es ist zulässig, seine Kleidung zu wechseln und sie zu reinigen, genauso wie seinen Kopf und seinen Körper zu waschen, und es schadet nicht, wenn während des Waschens unabsichtlich Haare ausfallen. Und es ist nicht schlimm, wenn man sich unabsichtlich verletzt.


 Die Beschreibung des Besuches der  Moschee des Propheten

1 ►Es ist Sunnah zu irgendeiner Zeit nach Madinah zu reisen, sowohl mit der Absicht, die Moschee des Propheten  zu besuchen, als auch dort zu beten, denn ein Gebet, das dort verrichtet wird, ist besser als tausend Gebete an irgendeinem anderen Ort, mit Ausnahme der Heiligen Moschee (Masjid Al-Haram) in Makkah.

2 ►Es gibt weder Ihram noch Talbiyah für den Besuch der Moschee des Propheten, und es sollte betont werden, dass es keine Verbindung, welcher Art auch immer, zwischen diesem Besuch und dem Hajj gibt.

3 ►Betrittst du die Moschee des Propheten  tue dies mit dem rechten Fuß, sprich den Namen Allahs, des Erhabenen, und rufe Segenswünsche für den Propheten  aus. Bitte Allahu Ta’ala, die Tore Seiner Barmherzig­keit für dich zu öffnen und sag:

„A’udhu billahil-adhim ua uajhi hil-karim ua sultanihil-qadim mina schaitani rajim, Allahumma ftahli abuaba rahmatik.“

(Ich suche Zuflucht bei Allah dem Allmächtigen und in Seinem Edlen Angesicht und in Seiner Ewigen Macht vor dem gesteinigten Schaitan. Oh Allah, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit.)

So wie es beim Betreten jeder Moschee gesetzlich ist.

4 ►Nach dem Betreten der Moschee verrichte sofort zwei Rak’ats des Tahiyyat Al-Masjid[17], vorzugsweise in der Raoudah oder andernfalls an irgendeinem anderen Ort in der Moschee.

5 ►Dann gehe zu dem Grab des Propheten  und wenn du davor stehst und dich ihm zuwendest, sprich mit ehrfürchtiger und gesenkter Stimme:

„Assalamu alaika, ayyuhan-nabiyyu ua rahmatu­llahi ua barakatuh.“

(Friede sei auf dir, O Prophet und die Barmherzigkeit und der Segen Allahs.)

Und rufe um den Segen Allahs für ihn, Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn du hinzufügst:

„Allahummma, a'tihil-uasilata ual-fadilata uab-‘athul-maqamal-mahmoudal-ladhi ua-adtah.“

(O Herr, gib ihm das Recht (auf Fürsprache) und das Wohlwollen, und erhebe ihn zu der lobenswerten Stellung, die du ihm versprochen hast.)

„Allahumma, ajzihi ’an ummatihi afdalal-jaza'.“

(O Allah belohne ihn im Namen seiner Ummah (Gemeinde) mit den besten Belohnungen.)

·         Dann gehe etwas nach rechts, um vor das Grab Abu Bakrs, radiyallahu anhu, zu treten, begrüße ihn und bitte Allah, ihm Seine Barmherzigkeit, Vergebung und Seine Zufriedenheit zu gewähren.

·         Gehe wieder etwas nach rechts, um vor dem Grab Umars, radiyallahu anhu, zu stehen und grüße ihn und bitte Allah, ihm Seine Barmherzigkeit, Vergebung und Seine Zufriedenheit zu gewähren.

6 ►Es ist Sunnah, im Zustand der Reinheit (Tahara) die Quba-Moschee zu besuchen und darin das Gebet zu verrichten, denn der Prophet  betete dort und ermutigte andere, dies zu tun.

7 ►Es ist Sunnah, dass Du die Grabstätte Al-Baqi’ und darauf das Grab von ’Uthman, radiyallahu anhu, besuchst, und dass du die Märtyrer von Uhud, unter ihnen Hamzah, radiyallahu anhu, besuchst, sie begrüßt und für sie Bittgebete sprichst. Der Prophet  besuchte alle diese Gräber und sprach für sie Bittgebete. Er lehrte seine Gefährten bei Besuchen von Gräbern zu sagen:

„Assalamu alaikum, ahla-diyar minal-mu’minin ual-muslimin, ua inna inscha-Allahu bikum lahiqun. Nasa'lu llaha lana ua lakumul-’afiyah.[18]

(Friede sei auf euch, O Bewohner dieser Stätte von den Gläubigen und Muslimen, und wir werden euch inscha Allah folgen. Wir bitten Allah um Wohlergehen für uns und für euch.)

·         Es gibt in Madinah keine Moscheen und andere Orte, für die es gesetzlich ist, sie zu besuchen, außer jene, die oben erwähnt wurden. Darum belaste dich nicht, indem du Orte besuchst, für die es keine Belohnung gibt oder für die du vielleicht sogar getadelt wirst, weil du sie besuchst. Und Allah ist die Quelle der Rechtleitung.


 Fehler, die von einigen Pilgern begangen werden

Erstens: Fehler in Bezug auf den Ihram:

·         Übergeht der Pilger den Standort des Ihram (Miqat), ohne dass er seinen Ihram anlegt und reist weiter bis er Jeddah oder irgendeinen anderen Ort innerhalb des Bereichs der Standorte erreicht, so ist dies eine Widersetzung gegen die Anordnung des Gesandten Allahs  die fordert, dass jeder Pilger den Ihram an dem Standort des Ihram (Miqat) anlegen soll, der auf seiner Reiseroute liegt.

·         Wer von den Pilgern den Miqat übergeht, muss dorthin zurück gehen und dort den Ihram anlegen, sofern es möglich ist, ansonsten muss er als Sühne (Fidyah) in Makkah ein Schaf opfern und mit dem ganzen Fleisch die Armen speisen, ungeachtet, ob seine Ankunft über den Luft- oder Landweg oder über das Meer erfolgte.

·         Kommt er nicht durch eine der fünf Standorte des Ihram (Miqat) hindurch, so soll er den Ihram an dem Punkt anlegen, der dem Miqat auf seiner Route am nächsten ist.

Zweitens: Fehler beim Tawaaf:

1 ►Den Tawaaf vor dem Schwarzen Stein zu beginnen, obwohl es Pflicht ist, an ihm zu beginnen.

2 ►Verrichtet man die Umschreitung (Tawaaf) inner­halb des Hijr-l-Ka’bah, so ist in diesem Augenblick die Umschreitung der Ka’bah nicht vollzogen. Stattdessen hat man nur einen Teil umschritten, weil der Hijr zur Ka’bah gehört. Damit ist die Umschreitung/Runde, die innerhalb des Hijr vollzogen wird, ungültig.

3 ►Raml[19] in allen sieben Umschreitungen, denn dieser findet ausschließlich in den ersten drei Umschreitungen statt, jedoch nur beim Ankunftstawaaf (Tawaaf al-Qudum).

4 ►Heftiges Drängeln, um den Schwarzen Stein zu küssen. Dabei kommt es gelegentlich zu Schlägereien und Beschimpfungen. Dies ist jedoch nicht erlaubt, weil es den Muslimen Schaden zufügt. Das Schlagen und Beschimpfen muslimischer Glaubensbrüder ohne recht­mäßigen Grund ist nicht erlaubt.

·         Das Unterlassen des Küssens (des Schwarzen Steins) schadet dem Tawaaf nicht, vielmehr ist der Tawaaf rechtmäßig, selbst wenn der Pilger ihn nicht küsst. Es reicht aus, einfach ein Handzeichen zumachen und den Takbir auszusprechen, wenn er parallel zu ihm ist, selbst wenn er weiter entfernt ist.

5 ►Das Streichen über den Schwarzen Stein (mit den Händen) und dabei Segen (al-Barakah) zu suchen ist eine Neuerung (Bid’ah), die keinerlei Grundlage in der Schari’ah hat. Sunnah ist es, ihn  als eine Handlung der Anbetung Allahs, –Mächtig und Erhaben ist Er – zu berühren und zu küssen.

6 ►Das Berühren aller Ecken der Ka’bah und vielleicht ihrer Wände und das Streichen darüber (mit den Händen), denn der Prophet  berührte nichts von der Ka’bah außer den Schwarzen Stein und die Jemenitische Ecke.

7 ►Ein besonderes Du’a für jede Umschreitung anzuwenden, da dies beim Propheten  nicht fest­gestellt wurde, mit Ausnahme des Aussprechens des Tabkir, wenn er den Schwarzen Stein erreichte. Und am Ende jeder Umrundung zwischen dem Schwarzen Stein und der Jemenitischen Ecke sagte er:

﴿ رَبَّنَا آتِنَا فِي الدُّنْيَا حَسَنَةً وَفِي الآخِرَةِ حَسَنَةً وَقِنَا عَذَابَ النَّارِ ﴾

„Rabbana, atina fid-dunya hasanatan ua fil-akhirati hasana ua qina adhaban-nar”

„Unser Herr, gib uns in dieser Welt Gutes und im Jenseits Gutes und schütze uns vor der Strafe des Feuers!“ [Sura Al-Baqarah:201]

8 ►Die Stimme in dem Maß zu erheben – sowohl von einigen Umschreitenden als auch von den Leitenden des Tawaaf – dass dies Störungen unter den Umschreitenden verursacht.

9 ►Drängeln, um am Standort Ibrahims (Maqam Ibrahim) zu beten. Dies widerspricht der Sunnah, darüber hinaus verursacht es Schaden für die Umschreitenden. Es ist ausreichend, die zwei Rak’at des Tawaaf an einem beliebigen Ort in der Heiligen Moschee zu beten.

Drittens: Fehler beim Sa’ii:

1 ►Beim Besteigen von Safa und Marwah wenden sich einige Pilger der Ka’bah zu, und gestikulieren mit ihren Händen in ihre Richtung, während sie den Takbir aussprechen, als ob sie Takbir für das Gebet machen. Es ist erwünscht (Sunnah), seine Hände zu heben, wie man es beim Bittgebet macht.

2 ►Das schnelle Gehen auf der gesamten Strecke zwischen Safa und Marwah (Sa’ii). Erwünscht (Sunnah) ist, die Geschwindigkeit nur zwischen den beiden grünen Markierungen zu steigern, während man auf dem Rest der Strecke mit normaler Geschwindigkeit geht.

Viertens: Fehler in Arafat:

1 ►Einige Pilger lassen sich außerhalb der Grenzen Arafats nieder und bleiben dort, bis die Sonne untergegangen ist. Dann brechen sie nach Muzdalifah auf, ohne ordnungsgemäß in Arafat gewesen zu sein. Dies ist ein schwerer Fehler, durch den ihnen der Hajj entgeht, denn Hajj ist Arafat. Innerhalb der Grenzen und nicht außerhalb zu bleiben ist Pflicht. Sie müssen sich bemühen, und ist es ihnen nicht möglich dies zu tun, sollen sie vor Sonnenuntergang Arafat betreten und dort bleiben, bis die Sonne untergeht. Es ist völlig annehmbar, besonders während der Opfernacht in Arafat zu bleiben.

2 ►Mancher von ihnen verlässt Arafat bevor die Sonne untergegangen ist. Dies ist nicht zulässig, denn der Gesandte Allahs  blieb in Arafat, bis die Sonne völlig untergegangen war.

3 ►Das Drängeln, um den Berg Arafat zu besteigen und seinen Gipfel zu erreichen, was zur Folge hat, dass viel Schaden entsteht. Das gesamte Gebiet von Arafat ist ein Standort, und weder das Besteigen des Berges Arafat noch das Verrichten des Gebets auf ihm ist gesetzlich.

4 ►Dass sich einige Pilger beim Du’a dem Berg Arafat zuwenden, während es Sunnah ist, sich der Qiblah (beim Du’a) zuzuwenden.

5 ►Dass manche Pilger am Jaumu Arafat an bestim­mten Orten Erde oder Kieselsteine anhäufen, ist eine Handlung, die nicht auf der Schari’ah (Gesetzgebung) Allahs beruht.

Fünftens: Fehler in Muzdalifah:

·         Einige Pilger beschäftigen sich gleich nach ihrer Ankunft in Muzdalifah mit dem Sammeln der Kieselsteine, die sie auf die Steinsäulen in Mina werfen wollen, noch bevor sie das Maghrib- und Ischa’-Gebet verrichtet haben. Ihre Überzeugung ist, dass die Kieselsteine unbedingt in Muzdalifah gesammelt werden müssen.

Richtig und erlaubt ist, die Steine innerhalb des Gebiets von Al-Haram zu nehmen. Es steht fest, dass der Prophet  nicht befohlen hat, die Steine für Jamratul-Aqabah in Muzdalifah zu sammeln. Sondern er sammelte sie sich am Morgen nach dem Verlassen von Muzdalifah und beim Betreten von Mina. Genauso sammelte er auch die restlichen Steine in Mina.

·         Einige Pilger waschen die Kieselsteine mit Wasser, doch dies ist ungesetzlich.

Sechstens: Fehler bei Werfen der Kieselsteine:

1 ►Einige Pilger sind der Überzeugung, beim Steinigen der Säulen die Schajatin zu steinigen. Aus diesem Grund schmeißen sie die Steine mit Zorn und Verwün­schungen. Die Steinigung der Säulen ist jedoch nur zum Gedenken an Allah gemacht worden.

2 ►Einige Pilger werfen dicke Steine, Schuhe oder Holzstücke. Dies ist eine Übertreibung in Sachen Religion, die der Prophet  verboten hat. Dies reicht bei der Steinigung keinesfalls aus.

·         Denn gesetzlich für das Werfen sind kleine Steine wie Kirschkerne, vergleichbar mit kleinen Kügel­chen von Ziegendung.[20]

3 ►Drängeln und raufen an den Säulen (Jamarat) der Steinigung wegen, denn gesetzlich ist es, beim Werfen der Steine gütig zueinander zu sein und sich zu bemühen, möglichst niemanden zu schädigen.

4 ►Alle Steine auf einmal zu werfen, denn die Rechtsgelehrten sagten diesbezüglich, dass dies nur als Wurf eines einzelnen Steinchens gezählt wird.

·         Die Schar'a schreibt vor, die Steine einen nach dem anderen zu werfen und bei jedem einzelnen Stein den Takbir zu sprechen.

5 ►Einen Vertreter zum Werfen (der Steine) zu schicken, nur aus Furcht vor den Menschenmengen oder Anstrengungen, während man dazu in der Lage ist. Ein Vertreter ist nicht erlaubt, ausgenommen man ist nicht dazu in der Lage, wie bei Krankheit und sonstigem.

Siebtens: Fehler beim Abschieds-Tawaaf (Tawaaf al-Wada’)

1 ►Einige Pilger verlassen Mina an ihrem Abreisetag (Jaumun-Nafr), bevor sie die Steine auf die Säulen (Jamarat) geworfen haben, und verrichten ihren Abschieds-Tawaaf (Tawaaf al-Wada’). Dann kehren sie nach Mina zurück, um die Steine zu werfen und reisen dann von dort in ihre betreffenden Länder zurück. Daher ist ihr zuletzt erfüllter Auftrag der des Steinewerfens auf die Säulen (Jamarat) und nicht das Haus. Der Prophet  sagte: „Niemand soll abreisen, ohne seinen Besuch im Haus.(Ka’bah)!“

·         Folglich muss der Abschieds-Tawaaf stattfinden, nachdem man alle Handlungen des Hajj vollendet hat und kurz bevor man die Heimreise antritt. Danach ist der Aufenthalt in Makkah nicht gestattet, es sei denn es geschieht etwas Unvorhergesehenes.

2 ►Beim Verlassen der Moschee nach dem Abschieds-Tawaaf gehen einige Leute rückwärts, die Ka’bah anblickend, indem sie behaupten, dass dies eine Verehrung der Ka’bah sei. Dies ist eine Neuerung (Bid’ah) in der Religion, für die es keine Grundlage gibt.

3 ►Nach dem Beenden des Abschieds-Tawaafs bleiben einige Pilger an der Tür der Heiligen Moschee stehen, um zur Ka’bah blickend Bittgebete zu machen, als würden sie sich von ihr verabschieden. Dies ist auch eine Neuerung, die nicht gesetzlich ist.

Achtens: Fehler beim Besuch der Moschee des Propheten  :

1 ►Das Berühren und Streichen über die Mauern und Eisengitter, das Binden von Fäden an die Gitter und andere Handlungen dieser Art während des Besuchs des Prophetengrabes , um Segen (Barakah) zu erhalten. Segen erreicht man durch das Befolgen dessen, was Allah und Sein Gesandter  gesetzlich gemacht haben und nicht durch das Befolgen von Neuerungen (Bid’ah).

2 ►Zu den Höhlen des Berges Uhud (Madinah) oder den Höhlen Hira oder Thaur in der Nähe von Makkah zu gehen und dort Stoffstücke aufzuhängen oder Bittgebete zu machen, ist nicht von Allah vorge­schrieben worden und unnötige Mühsal. Und all dies sind Neuerungen (Bid’ah) und ohne Grundlagen in der reinen Schari’ah.

3 ►Bestimmte Orte zu besuchen unter dem Eindruck, dass sie Relikte des Propheten  beinhalten, wie z.B. die Stelle, an der sein Kamel saß, der Ringbrunnen oder der Brunnen von Uthman und das Sammeln von Erde an diesen Stätten, um Segen zu erhalten.

4 ►Das Anrufen der Toten, während des Besuchs der Grabstätte Al’Baqi’ oder der Gräber der Märtyrer von Uhud und das Werfen von Münzen, um den Segen von dem Ort oder den dort begrabenen Leuten zu suchen, ist ein schwerer Fehler. Tatsächlich haben die Rechtsgelehrten darauf hingewiesen, dass es großer Schirk ist. Es geht klar aus dem Buch Allahs und der Sunnah Seines Gesandten  hervor, dass alle Arten der Anbetung für Allah Alleine sind. Es ist nicht erlaubt, anzurufen, zu opfern, Eide abzulegen oder irgendeine andere Form der Anbetung zu verrichten außer für Allah Alleine. Allahu Ta’ala sagt:

﴿  وَمَا أُمِرُوا إِلَّا لِيَعْبُدُوا اللَّهَمُخْلِصِينَ لَهُ الدِّينَ حُنَفَاء وَيُقِيمُوا الصَّلَاةَ وَيُؤْتُوا الزَّكَاةَوَذَلِكَ دِينُ الْقَيِّمَةِ ﴾

„Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als nur Allah zu dienen und (dabei) Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion (zu sein), als Anhänger des rechten Glaubens, und das Gebet zu verrichten und die Abgabe (Zakat) zu entrichten; das ist die Religion des rechten Verhaltens. [Sura Al-Baiyina:5]

und Seine Aussage:

﴿ وَأَنّ الْمَسَاجِدَ لِلَّهِ فَلَا تَدْعُوا مَعَ اللَّهِ أَحَدًا ﴾

„Und die Moscheen sind für Allah, so ruft neben Allah niemanden an. [Sura Al-Jinn:18]

Wir bitten Allahu Ta’ala, die Situation der Muslime zu verbessern und ihnen Verständnis in der Religion zu geben und uns alle von Fehlern und Abweichungen abzuwenden… Denn Er ist der Hörende, der Erhörende.


 Kurz gefasste Hinweise für den Hajj und den Mu’tamir und den Besucher der Moschee des Propheten

Es ist Pflicht für den Hajj:

1)      ►Die sofortige Initiative zur aufrichtigen Reue aller Sünden zu ergreifen und den Hajj oder die Umrah von seinen gesetzlichen Einnahmen zu finanzieren[21].

2)      ►Seine Zunge vor Lügen, Spott und Verleumdung zu bewahren.

3)      ►Dass die Absicht für seinen Hajj und seine Umrah nur dem Angesicht Allahs und dem Jenseits wegen ist, fern von Riya’ (Augendienerei), Prahlerei oder um sich einen guten Ruf zu verschaffen.

4)      ►Dass er lernt, was ihn in seinem Hajj und seiner Umrah an Worten und Taten gesetzlich gemacht ist, und dass er nach dem fragt, was ihm unklar ist.

5)      ►Dass der Pilger (Hajj), wenn er am Miqat ankommt wählen kann zwischen Hajj Al-Ifrad, Al-Tamattu’ und Al-Qiran. Tamattu’ ist für denjenigen vorzuziehen, der kein Opfertier mitgebracht hat, während Qiran für denjenigen vorzuziehen ist, der ein Tier bei sich hat.

6)      ►Befürchtet der Muhrim, aufgrund von Krankheit oder Furcht, nicht in der Lage zu sein, seine Handlungen zu vollenden, so soll er die Bedingung aussprechen:

„Inna mahilli haithu habastani.“

„Denn mein Austritt aus dem Ihram ist dort, wo auch immer Du mich zurückhältst.“

7)      ►Der Hajj eines Jungen und eines kleinen Mädchens ist gültig, doch er erfüllt nicht seine islamische Pflicht zum Hajj.

8)      ►Es ist dem Muhrim erlaubt, sich zu waschen, seinen Kopf zu waschen oder diesen zu kratzen, wenn es für ihn nötig ist.

9)      ►Es ist er Frau erlaubt, ihren Khimar auf ihr Gesicht herunterzulassen, wenn sie fürchtet, dass Männer, die nicht ihr Mahram sind, sie sehen könnten.

10)  ►Die Gewohnheit vieler Frauen, ein Kopfband unter ihrem Khimar zu tragen, um ihn damit vor dem Gesicht hochzuziehen. Dafür gibt es keine gesetzlichen Grundlagen.

11)  ►Es ist dem Muhrim erlaubt, seine Ihram-Kleidung zu waschen und erneut zu tragen oder andere Ihram-Kleidung anzuziehen.

12)  ►Trägt der Muhrim ein genähtes Kleidungsstück, bedeckt er seinen Kopf oder benutzt er Parfüm aus Vergesslichkeit oder Unwissenheit, so wird von ihm keine Fidya (Opfertier als Sühnehandlung) gefordert.

13)  ►Der Pilger bricht seine Talbiyya ab, wenn er bei der Ka’bah ankommt und bevor er den Tawaaf beginnt, wenn er Hajj Al-Tamattu’ oder Umrah verrichtet.

14)  ►Das Laufen mit kleinen kurzen Schritten und das Idiba’ (das Rida’ über die linke Schulter zu legen und das Entblößen der rechten Schulter) ist nur im Tawaaf Al-Quduum (Ankunftstawaaf) gesetzlich. Das Laufen mit kleinen kurzen Schritten ist nur in den ersten drei Umschreitungen und nur für Männer vorgeschrieben aber nicht für Frauen.

15)  ►Zweifelt der Pilger, ob er zum Beispiel drei oder vier Umschreitungen gemacht hat, so zählt er sie als drei. Das gleiche gilt beim Sa’ii.

16)  ►Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn der Andrang zu groß ist, den Tawaaf außerhalb von Zamzam und Maqam zu verrichten, denn die ganze Moschee gilt als Ort des Tawaaf, sei es im Parterre oder in den übrigen Etagen der Moschee.

17)  ►Von den Verwerflichkeiten des Tawaaf ist eine Frau, die in geschminktem oder parfümiertem Zustand oder ohne vorgeschriebene Bedeckung ist.

18)  ►Beginnt die Menstruation oder die Entbindungs­blutung der Frau, nachdem sie Ihram angelegt hat, so ist es ihr so lange untersagt, Tawaaf um das Haus zu verrichten, bis sie rein ist.

19)  ►Es ist der Frau erlaubt, in beliebiger Kleidung den Ihram anzulegen, solange ihre Kleidung nicht Männerkleidung ähnelt und sie berücksichtigt, dass ihre Reize und Schönheit nicht zur Schau gestellt werden. Vielmehr muss sie in Kleidung sein, die nicht verführt.

20)  ►Das Aussprechen der Absichten für Handlungen der Anbetung, außer für den Hajj und die Umrah, ist eine Neuerung (Bid’ah), und sie laut auszusprechen ist schändlich.

21)  ►Es ist dem rechtsfähigen Muslim untersagt, am Miqat vorbei zu gehen, ohne den Ihram anzulegen, wenn er die Absicht hat, Hajj oder Umrah zu verrichten.

22)   ►Kommt der Hajj oder Mu’tamir auf dem Luft­weg, so legt er den Ihram-Zustand an, wenn er einen Miqat überfliegt, und er soll sich für den Ihram vorbereiten bevor er am Miqat ankommt. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass er den Ihram anlegt, bevor er den Miqat erreicht, wenn er befürchtet, dass er im Flugzeug einschläft oder es vergisst.

23)  ►Für das, was manche Menschen nach dem Hajj von Al-Tan’im oder Al-Ja’ranah aus machen, um die Anzahl der Umrahs zu vermehren, gibt es keine gesetzliche Grundlage.

24)  ►Am Jaumu Tarwiyah (8. Dhul Hijjah) legt der Pilger an seinem Aufenthaltsort den Ihram wieder an. Es ist jedoch nicht erforderlich, ihn an einem bestimmten Ort  anzulegen, wie z.B. am Mizab, wie es viele tun. Und es gibt auch keinen Abschieds-    Tawaaf beim Verlassen nach Mina.

25)   ►Es ist vorzuziehen sich am 9. Dhul Hijjah erst nach dem Sonnenaufgang von Mina nach Arafat zu begeben.

26)  ►Es ist nicht erlaubt, Arafat vor dem Sonnenunter­gang zu verlassen. Reist der Pilger nach Sonnenunter­gang ab, soll er dies mit Ruhe und Würde tun.

27)   ►Das Maghrib- und Ischa-Gebet müssen nach der Ankunft in Muzdalifah verrichtet werden, entweder in der Zeit von Magrib oder nach dem Eintreten der Ischa’-Gebetszeit.

28)   ►Es ist erlaubt, die Kieselsteine zum Steinigen an irgendeinem Ort zu sammeln, jedoch nicht ausschließlich in Muzdalifah.

29)   ►Es ist nicht erwünscht, die Steine zu waschen, denn es existiert kein Bericht darüber, dass der Prophet oder seine Gefährten dies taten.

30)   ►Es ist zulässig für die Schwachen unter den Frauen, Kinder und sonstigen bereits am Ende der Nacht von Muzdalifa nach Mina aufzubrechen.

31)  ►Bei der Ankunft des Pilgers in Mina am Jaum-ul-Id (Opferfesttag), soll er mit dem Aussprechen der Talbiyyah aufhören, wenn er die Säule von 'Aqabah gesteinigt hat.

32)  ►Gemäß der korrektesten Aussagen der Rechtsgelehrten, dauert die Zeit für das Opfern bis zum Sonnenuntergang des dritten Tages der Taschriq-Tage.

33)  ►Tawaaf al-Ifadah ist eine Säule von den Säulen des Hajj, und ohne ihn ist der Hajj nicht vollständig. Es ist jedoch erlaubt, ihn bis zum letzten Tag des Aufenthalts in Mina aufzuschieben.

34)  ►Der Qarin (der Hajj-Al-Qiran macht) verrichtet für Hajj und Umrah nur einen Sa’ii. Das gleiche gilt für denjenigen, der Hajj Al-Ifrad verrichtet.

35)  ►Das Beste für den Pilger ist es, die Reihenfolge der Handlungen am Jaumu-n-Nahr (Opfertag) einzuhalten, beginnend mit dem Werfen der Steine auf die Säule von 'Aqabah; dann das Opfern, dann das Rasieren oder Kürzen der (Kopf) Haare, dann Tawaaf um das Haus und danach Sa’ii. Doch ist nichts dagegen einzuwenden, die Reihenfolge zu ändern.

36)  ►Die Handlungen, durch die man die völlige Auflösung erreicht (des Ihram-Zustands) sind:

a) Das Werfen der Steine auf die Säule von Aqabah.

b) Rasieren oder Kürzen der Kopfhaare.

c) Tawaaf Al-Ifadah mit Sa’ii.

37)  ►Will der Pilger seinen Aufenthalt in Mina verkürzen, ist es notwendig, dass er Mina vor dem Sonnenuntergang verlässt.

38)  ►Für ein Kind, das nicht in der Lage ist, die Steinigung selbst durchzuführen, steinigt sein Vormund, nachdem er für sich selbst gesteinigt hat.

39)   ►Es ist zulässig für jemanden, der aufgrund von Krankheit, fortgeschrittenen Alters oder anderem außerstande ist zu steinigen, einen Vertreter zu beauftragen, der für ihn steinigt.

40)   ►Es ist zulässig für den Vertreter, bei jeder Säule der drei Säulen erst für sich und dann für den Vertretenen zu steinigen. Er bleibt dabei an einem Ort.

41)  ►Ist der Pilger Mutamatti’ oder Qarin, so ist es seine Pflicht – mit Ausnahme der Bewohner von Masjid Al-Haram – ein Tieropfer darzubringen, und zwar ein Schaf, den siebten Teil eines Kamels oder den siebten Teil einer Kuh.

42)  ►Ist der Mutamatti’ oder der Qarin außerstande ein Tieropfer darzubringen, so ist es seine Pflicht, drei Tage während des Hajj und sieben Tage nach der Rückkehr zu seiner Familie (zuhause) zu fasten.

43)  ►Das Beste für den Pilger ist, dass er das Fasten der drei Tage vor Jaumu Arafat beendet, so dass er bei Arafat nicht fastend ist, andernfalls muss er die Taschriq-Tage fasten.

44)   ►Es ist zulässig, die erwähnten drei Tage aufeinander folgend oder einzeln zu fasten, sie aber nicht auf die Zeit nach den Taschriq-Tagen zu verschieben. Genauso ist es zulässig die sieben Tage aufeinander folgend oder einzeln zu fasten.

45)   ►Der Abschiedstawaaf ist für jeden Pilger Pflicht, außer für Frauen, die ihre Regel haben oder Wöchnerinnen.

46)   ►Es ist erwünscht (Sunnah) die Moschee des Gesandten zu besuchen, sei es vor dem Hajj, nach dem Hajj oder zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr.

47)   ►Es ist erwünscht (Sunnah), dass der Besucher der Moschee des Propheten an irgendeinem Ort darin zwei Raka’at Tahiyyat Al-Masjid (Begrüßungsgebet für die Moschee) betet.

48)   ►Das Besuchen des Grabes des Propheten und anderer Gräber ist nur Männern gestattet und nicht den Frauen unter der Vorraussetzung, dass dies nicht der Grund der Reise ist.

49)   ►Die edle Kammer zu reiben oder sie zu küssen oder Tawaaf darum zu machen sind verwerfliche Neuerungen, die nicht von den rechtschaffenen Vorfahren überliefert wurden, und wenn mit dem Tawaaf die Gunst des Propheten beabsichtigt wird, so ist das großer Schirk.

50)   ►Es ist für niemanden zulässig, den Gesandten um die Erfüllung eines Bedürfnisses oder die Vertreibung von Sorgen zu bitten, denn dies ist Schirk.

51)   ►Das Leben des Gesandten in seinem Grab ist ein Leben im Barzakh und nicht so wie das Leben vor dem Tod; vielmehr ist es ein Leben, dessen Wesen und Art und Weise niemand kennt außer Allah Subhanahu wa Ta’ala.

52)   ►Was manche Besucher beim Grab des Gesandten an Du’a in Richtung Grab machen, ist eine verwerfliche Neuerung (Bid’ah).

53)   ►Der Besuch des Grabes des Propheten ist weder Pflicht noch gehört er zu den Bedingungen des Hajj, wie manche Leute glauben.

54)   ►Die Hadithe, die von manchen Menschen zitiert werden, als Beweis dafür, dass der Besuch des Grabes des Propheten vorgeschrieben ist, haben entweder eine schwache Erzählerkette oder sind erfunden bzw. erlogen.


 Bittgebet (Du’a)

·         O Allah: Ich bitte von Dir Vergebung und Wohlbefinden in meiner Religion, meinem Diesseits, meiner Familie und meinem Besitz. O Allah, bedecke meine Schwächen, beruhige meine Ängste. O Allah, bewahre mich vor dem, was vor mir ist, was hinter mir ist, was zu meiner Rechten, was zu meiner Linken und was über mir ist. Ich suche Zuflucht bei Deiner Erhabenheit vor dem Übel unter mir.

·         O Allah: Gewähre meinem Körper Gesundheit. O Allah, gewähre meinem Gehör Gesundheit. O Allah, gewähre meiner Sehkraft Gesundheit. Es gibt keine (anbetungswürdige) Gottheit außer Dir. O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Unglauben, vor der Armut und vor der Bestrafung im Grab. Es gibt keine (anbetungswürdige) Gottheit außer Dir. O Allah, Du bist mein Herr, es gibt keine (anbetungswürdige) Gottheit außer Dir. Du bist mein Schöpfer und ich bin Dein Diener. Und ich versuche zu halten, was ich Dir gelobt und Dir versprochen habe. Ich suche Zuflucht bei Dir vor meinen üblen Taten. Ich erkenne Deine Gaben für mich an und ich erkenne meine Sünden an. Vergib mir, denn niemand vergibt Sünden außer Dir. O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor Kummer und Trauer, und ich suche Zuflucht bei Dir vor Unfähigkeit, Faulheit, und vor Geiz und Feigheit. Ich suche Zuflucht bei Dir vor der Last der Schulden und der Erniedrigung der Menschen. O Allah, mach den Anfang dieses Tages rechtschaffen, seine Mitte erfolgreich und sein Ende bestehend. Und ich bitte von Dir Güte für mich im Diesseits und im Jenseits, o Du Barmherzigster der Barmherzigen.

·         O Allah: Ich bitte Dich um Zufriedenheit mit dem, was Du für mich bestimmt hast, ein erleichtertes Leben  nach dem Tod, die Freude beim Anblick in Dein edles Antlitz, die Sehnsucht, Dir zu begegnen ohne Schaden zu erleiden, ohne Verlockung zur Verirrung. Ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Unterdrücken anderer oder vor der Unterdrückung durch andere, oder dass ich angreife oder angegriffen werde, oder dass ich eine Sünde begehe, die Du nicht verzeihen wirst.

·         O Allah: Ich suche Zuflucht bei Dir über die Schwäche des Alters. O Allah, führe mich zu den besten Taten und dem besten Charakter, denn keiner kann zum Besten führen außer Dir. Und bewahre vor dem Schlechten von ihnen, denn niemand kann mich vor dem Schlechten bewahren außer Dir.

·         O Allah: Stärke meinen Glauben, erweitere meinen Lebensraum und segne meinen Unterhalt bei Dir vor Grausamkeit, Unachtsamkeit, Demütigung und vor dem Elend. Und ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Unglauben, dem lasterhaften Lebenswandel, Eitelkeit, dem Ruf und Heuchelei. Und ich suche Zuflucht bei Dir vor Taubheit, Stummheit, Lepra und vor schlimmen Krankheiten.

·         O Allah: Gib meiner Seele Gottesfürchtigkeit, reinige sie, Du bist der Beste sie zu reinigen. Du bist ihr Freund und ihr Herr, o Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor dem nutzlosen Wissen, vor dem Herz, das nicht demütig ist, vor dem Selbst, das nicht befriedigt ist und vor dem Aufruf (zum Islam), der nicht angenommen wird.

·         O Allah: Ich suche Zuflucht bei dir vor dem Übel, das ich tat und vor dem Übel, das ich nicht tat. Und ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Übel, das ich wusste und vor dem Übel, das ich nicht wusste. O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Rückgang Deiner Gaben, die Abkehr Deines Wohlgefallens, vor Deiner plötzlichen Bestrafung und all Deinem Missfallen.

·         O Allah: Ich suche Zuflucht bei Dir vor Zerstörung, Absturz, Ertrinken, Verbrennen und Alters­schwäche. Und ich suche Zuflucht bei Dir, vor der Verlockung des Schaitan bei meinem Tod. Ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Tod durch giftige Tiere. Ich suche Zuflucht bei Dir vor Gier, die meinen Charakter ruiniert.

·         O Allah: Ich suche Zuflucht bei Dir vor verwerflichem Charakter, verwerflichen Taten, verwerflichen Wünschen und Krankheiten. Ich suche Zuflucht bei Dir vor der Last der Schulden, vor der Demütigung der Leute und dem Spott der Feinde.

·         O Allah: Stärke meinen Glauben, der meine Festung ist, verbessere meinen Aufenthalt im Diesseits und verbessere mein Jenseits, in dem meine Rückkehr sein wird. Steigere mein Leben in allem Guten, und lass meinen Tod eine Ruhe vor allem Übel sein. Herr, lass mich die Dinge bewältigen, ohne bewältigt zu werden und lass mich siegen, ohne besiegt zu werden. Leite mich recht und erleichtere die Rechtleitung für mich.

·         O Allah: Lass mich Dir gedenken, Dir danken, Dir gehorchen, Dir gegenüber demütig und ein reuig Flehender sein. Herr, nimm meine Reue an, wasche meine Sünde von mir, beantworte meine Bittgebete, festige meine Aufrichtigkeit, führe mein Herz und lass meine Zunge Recht sprechen, entferne Böswilligkeit aus meiner Brust.

·         O Allah: Ich bitte Dich um Beständigkeit in der Anordnung und Entschlossenheit im Rechten Handeln. Ich bitte Dich um Dankbarkeit für Deine Gaben, Vortrefflichkeit in Deiner Anbetung, und ich bitte Dich um ein gesundes Herz und eine ehrliche Zunge. Ich bitte Dich um das Gute, das Du weißt. Und ich suche Zuflucht bei Dir vor dem Übel, das Du weißt. Vergib mir das, was Du weißt. Und Du bist der Kenner des Verborgenen.

·         O Allah: Sporne mich zu gutem Benehmen an und bewahre mich vor meinen eigenen Übel. O Allah, ich bitte Dich, lass mich das Gute tun, das Schlechte unterlassen und die Armen lieben. Und dass Du mir vergibst und zu mir barmherzig bist. Und wenn du für Deine Diener eine Verlockung willst, nimm mich zu Dir, bevor ich in Versuchung gerate.

·         O Allah: Ich bitte Dich um Deine Liebe und die Liebe zu allen Taten, die mich Deiner Liebe näher bringen. O Allah, ich bitte Dich die besten Bitten um das Beste in meiner Anbetung, um den besten Erfolg und die beste Belohnung. Stärke mich und erschwere meine Waagschalen, bekräftige meinen Glauben, erhebe meine Stellung, nimm meine Anbetung an und vergib meine Fehler. Und ich bitte dich um die höchsten Stufen des Paradieses.

·         O Allah: Ich bitte um gute Anfänge, gute Enden und Gutes von allem, vom Ersten bis zum Letzten, vom Sichtbaren und dem Unsichtbaren, und die höchsten Stufen des Paradieses.

·         O Allah: Erhebe mein Gedenken, entlaste mich, reinige mein Herz, bewahre meine Keuschheit und vergib mir meine Sünden.

·         O Allah: Ich bitte dich um Deinen Segen für mein Gehör, meine Sehkraft, meine Seele, meinen Charakter, meine Familie, mein Leben und meine Taten. Und nimm meine guten Taten an. Und ich bitte dich um die höchsten Stufen des Paradieses.

·         O Allah: Ich suche Zuflucht bei Dir vor Schwierigkeiten, Unglück, üble Vernichtung und der Schadenfreude meiner Feinde. O Allah, Wender der Herzen, festige mein Herz in Deiner Religion. O Allah, Abwender des Herzens, wende unser Herz zum Gehorsam Dir gegenüber.

·         O Allah: Gib uns mehr und verringere uns nicht, ehre uns und entehre uns nicht, gib uns und enthalte uns nichts vor, bevorzuge uns und bevorzuge niemanden vor uns. O Allah, gewähre uns den besten Ausgang in allen Angelegenheiten, bewahre uns vor der Schande im Diesseits und der Strafe im Jenseits.

·         O Allah: Gib uns Furcht vor Dir, die zwischen uns und dem Ungehorsam Dir gegenüber tritt, und auch Gehorsam Dir gegenüber, der uns in Dein Paradies bringt, und auch Sicherheit, die uns die Katastrophen des Diesseits erleichtert. Und lass uns Freude haben an unserem Gehör, unserer Sehkraft und unserer Stärke, solange Du uns Leben lässt, und lass sie das Letzte sein, welche Du von uns nimmst. Und räche uns an denen, die uns unrecht getan haben und steh uns gegen unsere Feinde bei. Lass das Diesseits nicht unsere größte Sorge sein und nichts von unserem gesamten Wissen. Und bring uns kein Unglück in unserem Glauben, und lass nicht aufgrund unserer Sünden jemanden über uns herrschen, der Dich nicht fürchtet und kein Erbarmen mit uns hat.

·         O Allah: Ich bitte Dich um Deine Barmherzigkeit und Deinen Willen für Deine Vergebung, und die Beute von allem Rechtschaffenen, gib mir Sicherheit vor jeder Sünde, Erringung des Paradieses und Rettung vor dem Feuer.

·         O Allah: Lass uns keine Sünden, ohne sie zu vergeben; und keine Mängel, ohne sie zu verbergen; und keine Sogen, ohne sie zu vertreiben; keine Schulden, ohne sie zu vergelten; und keine Notwendigkeit von den Notwendigkeiten des Diesseits und des Jenseits, die Dich zufrieden stellen und worin für uns Rechtschaffenheit ist, ohne sie zu erfüllen, o Barmherzigster der Barmherzigen.

·         O Allah: Ich bitte Dich um Barmherzigkeit von Dir; mit der Du mein Herz leitest; meine Taten sammelst; meine Unordnung wieder in Ordnung bringst; mich vor dem bewahrst, was vor mir verborgen ist; mit der du mein Wissen erhöhst; mit der Du mein Gesicht erhellst; mit der Du meine Taten reinigst; mit der Du mir Vernunft eingibst; mit der Du die Versuchung von mir abwehrst und mit der Du mich vor jedem Übel bewahrst.

·         O Allah: Ich bitte Dich um Erfolg am Tag des Gerichts; ein Leben des Glücks; um den Rang eines Märtyrers; um Begleitung der Propheten und um Sieg über die Feinde.

·         O Allah: Ich bitte Dich um Richtigkeit im Glauben. Und Glauben in einer vortrefflichen Wesensart, um Erfolg, dem Erfolg folgt, und Barmherzigkeit von Dir, Gesundheit von Dir, Vergebung von Dir und Wohlgefallen.

·         O Allah: Ich bitte Dich um Gesundheit und Tugendhaftigkeit, und eine vortreffliche Wesensart und Zufriedenheit mit der Vorbestimmung. O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor dem eigenen Übel und vor dem Übel aller Geschöpfe, die Du bei ihrem Stirnhaar nimmst, o mein Herr, bewahre mich auf dem Rechten Weg.

·         O Allah: Denn Du hörst meine Worte; Du siehst meinen Ort; Du kennst mein Geheimnis und das, was ich offen lege; nichts ist Dir verborgen von meinen Taten; ich bin der Elende der Arme; der Hilfesuchende, der Hilfe Erbittende; der Ängstliche, der Besorgte, der sich Dir gegenüber zu seinen Sünden bekennt und sie anerkennt. Ich bitte Dich, die Bitte eines Armen, ich flehe zu Dir mit dem Flehen eines demütigen Sünders, und ich mache zu Dir Bittgebete, wie ein verängstigter Blinder. Bittgebete von jemandem, der seinen Nacken vor Dir beugt; der Dir seinen Körper gegen seinen Willen unterwirft.

Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Führer Muhammad  und auf seiner Familie und seinen Gefährten.

* * * *



[1] Mit dem "Ihram" ist grundsätzlich die Absicht/Niyah des Eintritts in den Ihram-Zustand gemeint [K.d.ÜA]

[2] Vom Anfang des Monats Schawwal bis zum Aufgang des Fajr des zehnten Tag des Monats Dhul Hijjah.

[3] Der Qarin ist verpflichtet ein Opfertier zu schlachten. [K.d. ÜA

[4] Der Mufrid ist nicht verpflichtet ein Opfertier zu schlachten. [K.d.ÜA]

[5] Lauf zwischen Safa und Marwah

[6] Ganzkörperwaschung [K.d.ÜA]

[7] Izar und Rida’

[8] K.d.ÜA

[9] K.d.ÜA

[10] oder: Entschuldigten [K.d.ÜA]

[11] Dieser Tawaaf ist ein wesentlicher Teil des Hajj

[12] Ankunftstawaaf

[13] Nachdem die Sonne den Zenit verlässt

[14] Tawaaf al-Wadaa’

[15] Aber nur solange, bis man die Möglichkeit bekommt in deren Besitz zu gelangen. [K.d.ÜA]

[16] Tieropfer als Sühnehandlung

[17] Das Gebet der „Begrüßung der Moschee“

[18] Berichtet von Muslim

[19] Raml: mit schnellen, kurzen Schritten laufen

[20] Die Steinchen sollten etwa Kichererbsengröße haben. [K.d.ÜA]

[21] D.h.: Geld für seinen Hajj zu verwenden,welches auf dem Halal-Weg verdient wurde. [K.d.ÜA]