Usulus-Sunna
Einleitung
Alles Lob gebührt Allah. Wir danken Ihm, erstreben Seine Hilfe und
bitten um Seine Vergebung. Und wir suchen Zuflucht bei Ihm vor dem Übel unserer
eigenen Seelen und vor unseren Missetaten. Wen Allah rechtleitet, der wird nie irregehen.
Wen Allah irreführt, für den wird es keine andere Leitung geben. Ich bezeuge,
dass es keinen wahren Gott gibt außer Allah: nur Er ist es wert, angebetet zu werden.
Er ist einzig und hat keinen Partner, und ich bezeuge, dass Muhammad (ﷺ)
Sein Diener und Sein Gesandter ist.
Dies ist eine Abhandlung über
‘Aqa’idus-Salaf ua Ashabul-Hadith (Der wahre Glaube der frommen Vorfahren und
der Leute des Hadith). Nachdem Allah mir die Möglichkeit gegeben hat, die in
dieser Abhandlung vorkommenden Ahadith zu überprüfen und zu verifizieren, lege
ich nun diese Abhandlung dem edlen Leser dar.
Die Wichtigkeit dieser Abhandlung ist darin zu sehen, dass sie von
einem ehrenwerten Imam verfasst wurde. Er ist Ahmad Ibn Muhammad Ibn Hanbal, der
verehrte Imam, der Gelehrte, der Lehrer, der Wiederbeleber der Sunna, der Bezwinger
der Neuerungen - möge Allah sich seiner erbarmen.
Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung seines Glaubens (’Aqida),
welcher der ’Aqida im Qur’an, der Sunna, den Gelehrten unter den Salaf und den
Ashabul- Hadith (Leute des Hadith) gleich kommt. Diese Abhandlung besteht
tatsächlich aus einer Anzahl von Beiträgen, die Imam Ahmad zu dieser Thematik
erarbeitet hat. Ich stieß auf sie während meiner Überprüfung des Buches
„Tabaqatul-Hanabila“ von Qadi Muhammad Ibn Abi Ya’la. Diese Beiträge sind:
1. Usulus- Sunna (Die Grundlagen der Sunna). Ich habe dieses Werk
unter Hinzunahme der Schriften von unserem Scheikh, Muhammad Nasirud- Din
al-Albani, überprüft.
2. Die Sunna, auf welcher der Gesandte starb.
3. Die Beschreibung eines Gläubigen von den Ahlus-Sunna ua-Jama’a.
Abu ’Abdur-Rahman Fawwaz Ahmad Zumarli
15. Schawwal 1411 n. H. /
Tripolis (Libanon)
Teil
1
Vorwort zu Usul-us-Sunna
Dieses Werk wurde in Tabaqatul-Hanabila (1/241-246) in der
Biographie von ’Abdus Ibn Malik, einer der Schüler von Imam Ahmad, erwähnt.
Eine andere kurze Zusammenfassung seiner ’Aqida kann im selben
Werk Tabaqatul-Hanabila (1/ 311-313) gefunden werden. Abul-Husain Muhammad Ibn
Abi Ya’la sagte: »Ich gebe wörtlich von Ahmad asch-Schanji mit seiner
Überliefererkette wieder, dass er sagte: Ich hörte Muhammad Ibn ’Auf sagen:
Ahmad Ibn Hanbal diktierte mir...« und dann erwähnt er Imam Ahmads Glauben.
Imam al-Lalika’i hat Imam Ahmads Glauben ebenfalls in Scharh Usul
I’tiqad Ahlis Sunna ual-Jama’a verzeichnet. Er sagt: »’Ali Ibn Muhammad Ibn ’Abdullah
as-Sakari übermittelte uns, dass ’Uthman Ibn Ahmad Ibn ’Abdillah Ibn Barid
(oder Yazid) ad-Daqiqi uns erzählte: Abu Muhammad al-Hasan Ibn ’Abdul-Wahhab,
Abul-Anbar berichtete uns: aus seinem Buch im Monat Rabi’ul Awwal 293 n. H.
lesend, sagte er: Abu Ja’far Muhammad Ibn Sulayman al- Munqiri aus Tinnes sagte
uns: ’Abdus Ibn Malik al-’Attar sagte uns: Ich hörte Abu ’Abdillah Ahmad Ibn
Muhammad Ibn Hanbal sagen... « und dann erwähnte er seinen Glauben.
Es gibt einige (geringfügige) Unterschiede in den Manuskripten,
und ich habe diese Unterschiede in den Fußnoten erwähnt.[1]
Vorgehensweise bei der Überprüfung dieser Abhandlung:
1. Ich stützte mich bei meiner Überprüfung auf zwei Ausgaben
dieser ’Aqida. Die eine kommt in Tabaqatul-Hanabila und die andere in Scharh Usul
I’tiqad von Imam al-Lalika’i vor. Ich habe beide Werke in Einklang gebracht, falls
es irgendwelche Unterschiede gab.
2. Ich habe auf die Quellen der Qur’an-Verse und der Ahadith
verwiesen, soweit es mir möglich war.
3. Biographien von bemerkenswerten Persönlichkeiten wurden
ebenfalls erwähnt.
Ich bitte Allah, dass Er mir in Dingen Erfolg gibt, die Er liebt.
Möge Er uns davon fernhalten, Fehler zu begehen und uns Schutz vor Launen und Neuerungen
gewähren. Ich bitte Ihn, diese Arbeit unter meinen guten Taten zu zählen.
Abu ’Abdur-Rahman Fawwaz Ahmad Zumarli
15. Schawwal 1411 n. H. /
Tripolis (Libanon)
Usulus-Sunna
Al-Qadi Abul-Husain Muhammad Ibn Abi Ya’la sagte: Ich sagte zu al-
Mubarak: ‘Abdul-’Aziz al-Azji berichtete uns: ‘Ali Ibn Buschran teilte uns mit:
‘Uthman, auch bekannt als Ibnus-Samak, berichtete uns: al-Hasan Ibn ‘Abdul-Wahhab
erzählte uns: Sulayman Ibn Muhammad al-Munqari berichtete uns: ‘Abdus Ibn Malik
al-’Attar überlieferte mir: Ich hörte Abu ‘Abdillah Ahmad Ibn Hanbal - Möge
Allah mit ihm barmherzig sein - sagen: „Die grundlegenden Prinzipien der Sunna[2] mit
uns[3] sind:
1. Das Festhalten an dem, worauf die Gefährten[4] des
Gesandten Allahs (ﷺ)
beruhten.[5]
2. Sie (und ihren Weg) als ein zu befolgendes Beispiel nehmen.[6]
3. Die Unterlassung von Neuerungen,[7]
und jede Neuerung ist eine Irreführung.[8]
4. Die Unterlassung von Auseinandersetzungen.
5. Das Sitzen mit Leuten der Ahua (Launen) verlassen.[9]
6. Das Unterlassen von Auseinandersetzungen,
Argumentationen und Streitgespräche in der Religion.[10]
7. Die Sunna mit uns sind die Athar (Überlieferungen) des
Gesandten Allahs,[11]
8. …und die Sunna erklärt und verdeutlicht den Qur’an.[12]
9. Sie ist die Führung für den Qur’an (die Sunna enthält Beweise
und Hinweise für die Bedeutung und richtige Erläuterung des Qur’an).
10. Es gibt keine analogische Folgerung (Qiyas) in der Sunna.
Beispiele und Gleichnisse dürfen für sie nicht gemacht werden.[13]
11. Auch kann sie nicht durch den Verstand und den Launen
(Ahwa) erfasst und begriffen werden.
12. Vielmehr besteht sie aus Befolgung (Ittiba) und der Unterlassung
von Hawa (Launen).
13. Es gehört zur bindenden und notwendigen Sunna - und wer auch
immer von ihr eine einzelne Sache verlässt, der hat sie (in ihrer Gesamtheit) verlassen,
nicht daran geglaubt, und er ist nicht von ihren Leuten.
14. Der Glaube an Qadar (göttliche Bestimmung), mit
seinem Guten und Schlechten.[14]
15. Die Bestätigung der Ahadithe (über Qadar) und der Glaube an
sie. Es ist nicht erlaubt zu fragen „Warum“ oder „Wie“? Vielmehr muss man (die Wahrhaftigkeit
solcher Ahadith) bestätigen und an sie glauben.[15]
16. Wer auch immer die Erläuterung eines Hadith nicht weiß und
dessen Verstand (nicht die Kapazität) dazu hat, dann genügt es ihm (d.h. die Bestätigung
der Ahadith und der Glaube an sie), denn (alles von der Religion) wurde für ihn
vollkommen gemacht. Und es ist notwendig für ihn, daran zu glauben und sich zu
unterwerfen, wie beim Hadith des Wahrhaftigen,
des Glaubenswürdigen,[16]
und was auch immer an Ähnlichem über al-Qadar vorhanden ist.
17. Ebenso die Ahadithe über Ru’ya insgesamt[17] (d.h.
dass der Gläubige im Jenseits Allah sehen wird), selbst wenn sie
nicht mit dem, was die Leute gehört haben, übereinstimmen, und selbst wenn
derjenige, der sie hört, sie abstoßend fühlt und abgeneigt ist.
18. Gewiss, es ist Pflicht für ihn, an sie zu glauben und nicht
ein einziges Wort von ihnen abzulehnen, noch von anderen Ahadith, die von vertrauenswürdigen
und zuverlässigen Überlieferern berichtet wurden.[18]
19. Und dass er mit niemandem diskutiert und Streitgespräche
führt, noch dass er lernt, wie man (in solchen Angelegenheiten) diskutiert.
20. Denn wahrlich, theologische Argumentation / Redekunst (Kalam; Philosophie)
in Angelegenheiten des Qadar, der Ru’ya, des Qur’an und anderen ähnlichen
Angelegenheiten ist unter jenen Wegen, die verworfen und verboten sind.[19]
21. Jener, der dies tut, selbst wenn er mit seinen Worten die
Wahrheit erreicht, ist nicht von den Ahlus-Sunna, bis er diese Art der Argumentation
verlässt, sich den Athar (Überlieferungen vom Propheten und den Gefährten)
unterwirft und an sie glaubt.[20]
22. Der Qur’an ist das Wort Allahs. Er ist nicht erschaffen.[21]
Man sollte nicht zu schwach sein, ihn als unerschaffen zu
bezeichnen, und dass das Wort Allahs von Ihm nicht abgesondert und getrennt ist
(d.h. das Wort Allahs hat keine eigenständige Existenz), und dass nicht eine
einzige Sache davon erschaffen wurde.
23. Und hüte dich vor der Diskussion mit einem Neuerer[22] in
dieser Angelegenheit, der sagt, dass seine Rezitation des Qur’an erschaffen
sei, und andere ähnliche Behauptungen.
24. Wer auch immer unentschlossen ist und sagt »Ich weiß nicht, ob
er erschaffen ist oder nicht. Er ist jedoch das Wort Allahs« so ist er eine Person
der Neuerung, und er ist wie einer, der sagt: »Er ist erschaffen.« Wahrlich, er
ist das Wort Allahs, und er ist nicht erschaffen.
25. Der Glaube an Ru’ya am Tage des Gerichtes, so wie er in den authentischen
Ahadithen vom Propheten (ﷺ)
überliefert wurde.[23]
26. Und dass der Prophet (ﷺ)
seinen Herrn[24]
gesehen hat, denn dies wurde vom Gesandten Allahs (ﷺ)
berichtet - dies ist richtig und authentisch. Es wurde von Qatada[25] von ’Ikrima[26] von
Ibn ’Abbas überliefert. Al-Hakam Ibn Iban[27] überlieferte
es von ’Ikrima von Ibn ’Abbas. Ebenso berichtete dies ’Ali Ibn Zaid[28]
von Yusuf Ibn Mahran[29]
von Ibn ’Abbas.[30]
27. Der Hadith, gemäß unserer Meinung, ist nach seiner äußeren
Bedeutung (ala dhahirihi) zu verstehen, so wie er vom Propheten (ﷺ)
zu uns gelangte. Und die Vertiefung in theologische Argumentation (Kalam) über
diese Ahadithe ist eine Neuerung. Wir glauben an ihn nach seiner äußeren Bedeutung,
so wie er kam, und wir diskutieren mit niemandem darüber.
28. Der Glaube an die Waage am Tage des Gerichtes, so wie dies zu
uns (über Ahadith) gelangte: „Ein Diener wird am Tage des
Gerichtes gewogen, und sein Gewicht wird nicht dem Gewicht eines Fliegenflügels
entsprechen.“[31]
29. Die Taten der Diener werden gewogen werden, so wie dies in der
Überlieferung erwähnt wird. Der Glaube daran, die Bestätigung dieser Wahrheit,
die Abwendung von dem, der dies leugnet und die Unterlassung der Diskussion mit
ihm.
30. Und dass Allah - der Segenreiche und Erhöhte[32]
- am Tage des Gerichtes zu Seinen Dienern sprechen wird, ohne
einen Übersetzer zwischen Ihm[33]
und Seinen Dienern: Der Glaube daran und die Bestätigung dieser Wahrheit.
31. Der Glaube an den Haud[34]
(das Becken), und dass es ein Becken für den Gesandten Allahs (ﷺ)
am Tage des Gerichtes gibt. Seine Umma (Gemeinschaft) wird (zum Trinken) zu ihm
kommen. Seine Breite entspricht der Distanz einer einmonatigen Reise. Seine
Trinkgefäße gleichen der Anzahl der Sterne im Himmel, und dies ist in Übereinstimmung
mit den Überlieferungen, welche in vielerlei Hinsicht authentisch sind.
32. Der Glaube an die Strafe im Grab[35], und
dass diese Umma im Grab geprüft und über den Iman und den Islam gefragt wird.
Darüber, wer sein Herr und sein Prophet ist.
33. Und dass Munkar und Nakir kommen werden - so wie Allah es will
und wünscht, dass sie kommen. Der Glaube daran und die Bestätigung dieser Wahrheit.
34. Der Glaube an die Fürbitte des Propheten (ﷺ),[36]
und dass manche Leute aus dem Feuer entfernt werden, nachdem sie das Feuer
geschmeckt haben und in Kohle
umgewandelt wurden. Der Glaube, dass angewiesen wird, sie in einen
Fluss am Tore des Paradieses hineinzusetzen, so wie dies überliefert wird - all
dies entsprechend dem, wie Allah es will und wünscht. Wahrlich, man muss daran
glauben und diese Wahrheit bestätigen.
35. Der Glaube daran, dass Masihu-Dajjal kommen[37] wird
und zwischen seinen beiden Augen „Kafir“ stehen wird. Und der
Glaube an die Ahadithe über ihn, die zu uns gelangt sind. Der Glaube, dass dies
so geschehen wird.
36. Der Glaube, dass ’Isa herabkommen und ihn am Tore von Ludd[38] töten
wird.
37. Und dass Glaube (Iman) Rede
und Handlung ist, er steigt und nimmt ab,[39]
so wie dies in der Überlieferung „Der in
seinem Glauben vollkommenste ist jener, der die besten Manieren hat“[40]
berichtet wird.
38. Wer auch immer das Gebet unterlässt, der ist ungläubig
geworden. Keiner der Handlungen, die unterlassen werden, führen zum Unglauben,
außer dem Gebet. Wer auch immer das Gebet unterlässt, ist ein Ungläubiger, und
Allah hat seine Tötung erlaubt.[41]
39. Der beste in dieser Umma nach dem Propheten (ﷺ)
ist Abu Bakr as-Siddiq,[42]
dann ’Umar Ibn al-Khattab,[43]
und dann ’Uthman Ibn Affan.[44]
40. Wir geben diesen drei den Vorrang, genau so, wie die Gefährten
des Gesandten Allah (ﷺ) ihnen den Vorrang
gaben. Die Gefährten hatten nie eine Meinungsverschiedenheit in dieser Sache.[45]
41. Nach diesen drei kommen die fünf Gefährten der Schura (Ratsversammlung):
’Ali Ibn Abi Talib,[46]
az-Zubair,[47]
Talha,[48]
’Abdur- Rahman Ibn ’Awf[49]
und Sa’d Ibn Abi Waqqas.[50] Jeder
von ihnen war für die Khilafa geeignet, und jeder von ihnen war ein Imam
(Führer).
42. In dieser Angelegenheit nehmen wir den Hadith von Ibn ’Umar:[51] „Wir
sahen - während der Gesandte Allahs (ﷺ)
am Leben war und seine Gefährten weitverbreitet waren - Abu Bakr (als ersten),
dann ’Umar, dann ’Uthman, und dann blieben wir still.“[52]
43. Nach diesen fünf Gefährten der Schura kommen die Leute von den
Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ),
welche in Badr von den Muhajirun (Auswanderer aus Mekka) gekämpft haben, und
dann jene, die in Badr von den Ansar (Helfer in Medina) gekämpft haben.
(Jedermanns Stufe ist entsprechend seiner Auswanderung und dem Vorrang in der
Annahme der Religion.)
44. Danach sind die besten der Menschen: Die Gefährten des Gesandten
Allahs (ﷺ),
jene Generation, zu der er gesandt wurde. Jeder, der ihm Gesellschaft geleistet
hat, sei dies für ein Jahr, ein Monat, ein Tag, eine Stunde, oder dass er ihn
lediglich gesehen hat, so ist er unter den Gefährten.[53] Sein
Gefährtenstatus entspricht dem Ausmaß seiner Gesellschaft mit ihm, dem Vorrang
ihm Gesellschaft geleistet zu haben (ob er zu den ersten gehört), von ihm
gehört und nach ihm geschaut zu haben.[54]
45. Die nächsten in der Kameradschaft zu ihm sind besser als die
Generation, die ihn nicht gesehen hat, selbst wenn sie Allah mit allen guten
Taten treffen. Trotzdem sind jene, die dem Propheten (ﷺ)
Gesellschaft geleistet haben, ihn gesehen und von ihm gehört haben, besser.
46. Und wer auch immer ihn mit seinen Augen sah und an ihn
glaubte,[55]
selbst wenn dies nur für eine Stunde war, ist aufgrund seiner Kameradschaft
(d.h. dass er Sahabi ist) besser als die Tabi’in (Generation nach den
Gefährten), auch wenn die Tabi’in alle gute Taten vollbracht haben.
47. Das Zuhören und das Gehorchen der Führer (A’imma) und des Amir
ul- Mu’minin (Führer der Gläubigen) - von denen, welche die Macht der Khilafa
erlangt haben und sich die Leute vereint und ihnen zugestimmt haben und mit
ihnen zufrieden sind - seien sie rechtschaffen oder sündhaft.
48. Und auch (das Zuhören und Gehorchen eines Mannes), der gegen
die Leute mit dem Schwert gekämpft hat (d.h. erobert hat), bis er der Khalifa wurde
und man ihn Amirul-Mu’minin nannte.
49. Die Teilnahme an Kämpfen gemeinsam mit den Führern (Umara),
seien sie rechtschaffen oder sündhaft, ist eine immerwährende Sache bis zum Tage
des Gerichtes. Sie darf niemals unterlassen werden. (Ähnlich) ist es mit der
Verteilung der Kriegsbeute und der Bestimmung der A’imma, um die
vorgeschriebenen Strafen (Hudud) durchzuführen; auch sie sind immerwährend. Es
ist für niemanden erlaubt, sie zu tadeln oder zu bekämpfen (d.h. die A’imma).
50. Auch die Überreichung der Spende an sie (d.h. die A’imma) ist
erlaubt und wirksam. Wer auch immer die Spende ihnen gibt, so wird es ihm genügen
(d.h. seine Pflicht wird erfüllt sein), seien sie rechtschaffen oder sündhaft.
51. Und die Verrichtung des Jumu’a-Gebetes hinter ihm (d.h. dem Herrscher)
und hinter jedem, den er dazu ernennt, ist eine erlaubte und vollkommene
Handlung, und das Gebet besteht aus zwei Rak’a. Wer auch immer diese wiederholt
(nachdem er hinter ihm gebetet hat) ist ein Neuerer, einer, der die
Überlieferungen verlässt, und er ist ein Gegner der Sunna. Er erhält nichts (an
Belohnung) von der Vortrefflichkeit (der Teilnahme am) Jumu’a-Gebet, wenn er
nicht akzeptiert und der Meinung ist, dass das Gebet hinter den Führern
auszuführen ist - wer sie auch sein mögen, seien sie rechtschaffen oder
sündhaft (d.h. die Führer).
52. Daher ist die Sunna, dass er zwei Rak’a mit ihnen betet. (Wer
auch immer sie wiederholt, ist ein Neuerer)[56]
und dass er bestätigt, dass sie (die Rak’as) vollkommen und
vollständig sind, ohne in dieser Hinsicht einen Zweifel im Herzen zu haben.
53. Wer auch immer sich gegen einen Führer von den Führern unter
den Muslimen auflehnt, nachdem die Leute ihm (d.h. dem Führer) zugestimmt haben
und sich unter ihm vereint haben und seine Khilafa bestätigt haben - egal wie
auch immer dieses Khilafa zustande kam, sei dies durch ihr Wollen und ihre
Akzeptanz oder durch seine Gewalt und Herrschaft über sie - so hat dieser
Auflehner den Muslimen Ungehorsam geleistet und den Überlieferungen des
Gesandten Allahs (ﷺ)
widersprochen.
Und wenn der Auflehner stirbt, so stirbt er einen Tod der
Unwissenheit (Jahiliya).
54. Das Töten (eines Mannes), der an der Macht ist, ist nicht
erlaubt. Auch ist es für keinen erlaubt, sich gegen ihn aufzulehnen. Wer auch
immer dies tut, ist ein Neuerer, und er beruht auf etwas anderem als die Sunna
und dem richtigen Weg.[57]
55. Der Kampf gegen Diebe und Auflehner (Khauarij) ist erlaubt.
Dies ist der Fall, wenn sie einen Mann hinsichtlich seiner Person und seines Vermögens
angreifen. So ist es dann für ihn erlaubt zu kämpfen, sich und sein Vermögen zu
verteidigen und (die Diebe und Auflehner) mit allem innerhalb seiner
Möglichkeiten von sich und seinem Besitz zurückzuhalten.
56. Jedoch ist es ihm nicht erlaubt, dass er nach ihnen strebt
(d.h. sie zu finden versucht), nachdem sie ihn verlassen haben. Auch soll er
nicht ihren Spuren folgen, und dies ist für niemanden erlaubt, außer für den Imam
(Führer) oder jenen, die bei den Muslimen Amtsgewalt besitzen.
57. Er darf sich nur bei seinem Heim verteidigen, und seine
Absicht bei seiner Bemühung gegen sie sollte sein, dass er niemanden tötet.
Falls er jedoch während seiner Verteidigung jemanden im Kampf tötet, dann wird Allah
den Toten weit (von Sich und von Gutem) entfernen.[58]
Und wenn er selber in so einer Situation getötet wird, während er
sich und seinen Besitz verteidigt, dann hoffe ich, dass er ein Märtyrer ist, so
wie sich dies im Hadith ereignete.
58. Alle diese Überlieferungen in dieser Hinsicht befahlen mit ihm
zu kämpfen, jedoch nicht ihn zu töten, ihn zu verfolgen und ihn zu erledigen, falls
er auf den Boden fallen oder verwundet werden sollte.
59. Und wenn er ihn gefangen nimmt, soll er ihn nicht töten und
auch nicht die vorgeschriebene Strafe an ihm ausführen, sondern seine Angelegenheit
zu jenem für ein Urteil bringen, den Allah bestimmt und Amtsgewalt verliehen
hat.
60. Wir bestätigen für niemanden von den Leuten der Qibla in Bezug
auf eine von ihm ausgeführte Tat, dass er im Paradies oder im Höllenfeuer ist.
Wir haben Hoffnung und Furcht für den Rechtschaffenen, und wir haben Angst um
den bösen und sündhaften Menschen, jedoch hoffen wir für ihn die Barmherzigkeit
Allahs.[59]
61. Und wer auch immer Allah mit einer Sünde trifft, die für ihn
das Feuer notwendig macht, bereut hat, sie nicht wiederholt und nicht (auf
dieser Sünde) beharrt, dann wird Allah sich ihm (in Vergebung) zuwenden. Allah
akzeptiert die Reue von seinen Dienern und verzeiht die schlechten Taten.[60]
62. Und wer auch immer Ihn trifft, nachdem die vorgeschriebene
Strafe für die Sünde in dieser Welt eintraf, so wird sie (die Strafe in dieser
Welt) übereinstimmend mit der Überlieferung des Gesandten Allahs (ﷺ)
eine Sühne[61]
sein.[62]
63. Und wer auch immer Ihn trifft, während er darauf beharrte und
seine Sünde nicht bereute, die eine Bestrafung notwendig macht, dann obliegt seine
Angelegenheit Allah. Wenn Er will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt
Er ihm.[63]
64. Und wer auch immer Ihn als Ungläubigen trifft, wird von Ihm
bestraft, und Er wird ihm nicht vergeben.
65. Und die Steinigung[64] zum
Tode ist für jenen rechtmäßig, der (sich mit der Ehe)
bereichert hat, jedoch Unzucht begeht, entweder dadurch, dass er/sie (diese
Tat) zugibt oder dadurch, dass der Beweis gegen ihn/sie gesichert wurde.
66. Der Gesandte Allahs (ﷺ)
hat zum Tode gesteinigt und die Rechtgeleiteten Nachfolger ebenso.
67. Und wer auch immer einen einzigen Gefährten des Gesandten Allahs
(ﷺ)
beleidigt, erniedrigt oder ihn für etwas hasst, was durch ihn verursacht wurde,
oder seine Fehler nennt, so ist er ein Neuerer.[65]
68. (Er bleibt in diesem Zustand) bis er für sie alle bei Allah um
Barmherzigkeit bittet und sein Herz über sie gut gesinnt und aufrichtig ist.
69. Und Heuchelei: Sie ist Unglaube, dass jemand an Allah
ungläubig ist und andere neben Allah verehrt (innerlich), jedoch den Islam nach
Außen zeigt, so wie die Heuchler zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ).
70. Und seine Aussage: „Wer
auch immer drei Eigenschaften besitzt, er ist ein Heuchler...“[66]
ist eine Verstärkung (des Ausdrucks);[67]
wir überliefern sie, wie sie kam, und wir erklären sie nicht. Ähnlich die
Aussage: „Werdet nicht ungläubig nach mir, indem ihr euch gegenseitig die
Köpfe abschlagt.“[68]
Und die Aussage: „Wenn zwei Muslime mit dem Schwert aufeinander
treffen, dann sind (beide), der Tötende und der Getötete im Feuer.“[69]
Und: „Verfluchung eines Muslims ist Sündhaftigkeit und seine Bekämpfung
ist Unglaube.“[70]
Und: „Wer auch immer zu seinem Bruder ‚Ungläubiger’ sagt, kehrt es zu
einem von beiden zurück.“[71]
Und: „Es ist Unglaube an Allah, dass jemand seine Verwandtschaft
leugnet, auch wenn es belanglos ist.“[72]
Und andere ähnliche Ahadithe, die authentisch überliefert und bewahrt wurden.
71. Wir unterwerfen uns ihnen, auch wenn wir ihre Bedeutung nicht
kennen. Wir sprechen nicht darüber. Wir diskutieren nicht darüber. Und wir erklären
diese Ahadithe nicht, außer mit etwas Ähnlichem, mit denen sie zu uns kamen.
Wir lehnen sie nicht ab, außer mit dem, was besser ist.
72. Das Paradies und das Höllenfeuer sind zwei erschaffene Dinge.[73] Sie wurden
bereits erschaffen, so wie dies vom Gesandten (ﷺ)
zu uns gelangte: „Ich betrat das Paradies und sah ein
Schloss...“[74]
Und: „Ich sah das Becken (Kauthar)...“[75]
Und: „Ich sah in die Hölle, und die meisten Bewohner waren Frauen.“
Und: „Ich sah in die Hölle und sah dieses und jenes...“
73. Wer auch immer behauptet, dass sie (Paradies und Hölle) nicht
erschaffen sind, so ist er ein Leugner des Qur’an und der Ahadith des Gesandten
Allahs (ﷺ).
Ich betrachte ihn nicht als jemanden, der an das Paradies und an die Hölle
glaubt.
74. Und wer auch immer von den Leuten der Qibla als Muwahhid
(einer, der die Einheit und Einzigkeit Allahs in Seiner Herrschaft, Seinen
Namen und Eigenschaften und in Seiner Anbetung bezeugt) stirbt, dann wird das Bestattungsgebet
für ihn verrichtet und man bittet für ihn um Vergebung.
75. Die Bitte um Vergebung für ihn darf nicht verweigert werden
(d.h. man darf es nicht unterlassen, und wir unterlassen das Bestattungsgebet
nicht für ihn, egal wie groß oder klein seine Sünden sein mögen. Seine Angelegenheit
ist bei Allah.)
Ende der Abhandlung
Teil
2
Die Sunna auf welcher der Gesandte (ﷺ) starb
Diese Abhandlung wurde in Tabaqatul Hanabila (1/130-131) in der
Biographie von al-Hasan Ibn Isma’il Ibn ar-Rah’iy verzeichnet. Innerhalb dieser
Abhandlung ist die Erwähnung von neunzig Männern von den Tabi’in, den Gelehrten
der Muslime, von den Salaf und den Fuqaha' aus
verschiedenen Städten, worüber sie sich in den Angelegenheiten der ’Aqida
(Glaubensinhalte) einig sind.
Der Text:
Abul-Husain Muhammad Ibn Abi Ya’la sagte: Al-Mubarak informierte
uns: ‘Abdul-’Aziz al-Azji teilte uns mit: Abu Bakr al-Mufid erzählte uns: Al- Hasan
Ibn Isma’il ar-Rah’iy teilte uns mit: Ahmad Ibn Hanbal, der Imam von Ahlus-Sunna,
der geduldig zur Zeit der ernsthaften Zwietracht (Fitna) war, sagte zu mir: „Neunzig
Männer von den Tabi’in, den Gelehrten der Muslime, von den Salaf und den Fuqaha'
aus verschiedenen Städten[76]
sind sich einig, dass die Sunna, auf dem der Gesandte Allahs (ﷺ)
starb, wie folgt ist:
1. Erstens: Mit dem Qada von Allah, dem Mächtigen und Erhabenen,
zufrieden sein, sich Seinem Befehl unterwerfen, gegenüber Seinem Urteil
geduldig sein, das nehmen, was Er befohlen hat und von dem fernbleiben, was Er verboten
hat.
2. Der Glaube an Qadar, mit seinem Guten und mit seinem
Schlechten.
3. Unterlassung von Diskussionen und Auseinandersetzung in der
Religion.
4. Das Bestreichen der Khuffs (Ledersocken).[77]
5. Die Teilnahme am Jihad mit jedem Khalifa, sei er rechtschaffen
oder sündhaft.
6. Verrichtung des Bestattungs-Gebetes über jeden, der als einer
der Leute der Qibla stirbt.
7. Und dass der Glaube (Iman) Rede und Handlung ist. Er steigt mit
der Gehorsamkeit und verringert sich mit der Ungehorsamkeit.
8. Der Qur’an ist das Wort Allahs, welches dem Herzen Seines
Propheten Muhammad (ﷺ) offenbart wurde. Er ist
nicht erschaffen, egal in welcher Art auch immer er vorgetragen und wiederholt
wird.
9. Geduldig sein unter der Obhut der Autorität, egal wie er ist,
gerecht oder ungerecht.
10. Wir lehnen uns mit dem Schwert nicht auf gegen die Herrscher,
selbst wenn sie ungerecht sind und unterdrücken.
11. Wir verkünden niemanden von den Leuten des Tauhid als
ungläubig, selbst wenn sie große Sünden begehen (Unzucht, Diebstahl etc.)
12. Nicht über das zu reden, was zwischen den Gefährten des
Gesandten Allahs (ﷺ)
vorgefallen ist.
13. Die besten der Menschheit nach dem Gesandten Allahs (ﷺ)
sind: Abu Bakr, ’Umar, Uthman und ’Ali, der Vetter des Gesandten Allahs (ﷺ).
14. Die Bitte um Barmherzigkeit Allahs für alle Gefährten des
Gesandten Allahs, und ebenso für seine Nachkommen, seine Frauen und seine Verwandtschaft
aufgrund von Ehe, möge Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen sein.
Dies ist die Sunna - halte fest daran und du wirst gerettet sein.
Sie zu nehmen ist Rechtleitung, und sie zu verlassen ist ein Irregehen.
Ende der Abhandlung.
Teil
3
Die Beschreibung eines Gläubigen von den Ahlus-Sunna ua-Jama’a
Diese Abhandlung wurde in Tabaqatul-Hanabila (1/294-295) in der
Biographie von Muhammad Ibn Habib al-Indirani verzeichnet. Sie wurde auch auf
ähnliche Weise woanders im Tabaqat in der Biographie von Muhammad Ibn Yunus as-
Sarkhasi mit einer anderen Überlieferungskette verzeichnet (1/329-330): ‘Ahmad
Ibn ‘Ubaidillah al-’Akbari erzählte uns: Abul-Hasan ‘Ali Ibn Mahmud az-Zauzani
berichtete uns: Abul-Qasim Ibrahim Ibn Muhammad Ibn ‘Ali Ibn asch-Schah,
at-Tamimi, al-Marauradhi erzählte uns: Abu Mu’adh Ibn Abi Ismah teilte uns von
‘Askar as-Sauaf az-Zanjani al-Harui mit: Abu Mas’ud Sa’id Ibn Khaschnam Ibn
Muhammad as-Samarqandi, der Maula von Bani Haschim, erzählte uns: Muhammad Ibn
Yunus as-Sarkhasi berichtete uns: Ich hörte Abu ‘Abdillah Ahmad Ibn Hanbal sagen
‚...‘ und dann erwähnte er die Abhandlung.
Der Text:
Muhammad Ibn Habib al-Indirani sagte: Ich hörte Ahmad Ibn Hanbal
sagen: „Die Beschreibung eines Gläubigen von den Ahlus-Sunna ual-Jama’a ist:
1. All jene, die bezeugen, dass niemand der Anbetung würdig ist
außer Allah allein, ohne Partner, und dass Muhammad Sein Diener und Gesandter
ist.
2. Die Bestätigung aller (Dinge), mit denen die Propheten und
Gesandten kamen, und dass er unbeugsam an sie glaubt, entsprechend der offensichtlichen
und deutlichen Bedeutung.
3. Dass er nie Zweifel an seinem Glauben[78] hat
und niemals jemanden von den Leuten des Tauhid aufgrund einer Sünde als
ungläubig bezeichnet.
4. Dass er alles vor ihm Verborgene in seinen Angelegenheiten
Allah - dem Mächtigen und Erhabenen - anvertraut, seine Sache Allah unterwirft,
und dass er den Schutz Allahs nicht durch Sünden unterbricht.
5. Das Wissen darüber, dass alles nach Allahs Qada und Qadar,
seinem Guten und Schlechten, geschieht.
6. Hoffnung für jemanden von der Umma Muhammads haben, der gute Taten
verrichtet, jedoch beängstigt um jemanden sein, der unter ihnen schlechte Taten
vollbringt.
7. Dass er niemanden von der Umma Muhammads aufgrund einer verdienten
guten Sache oder einer Sünde weder ins Paradies noch in die Hölle setzt (d.h.
davon spricht, als wäre er in einem von beiden), außer Allah - der Mächtige und
Erhabene. Er ist jener, der Seine Schöpfung dahin setzt, wo immer Er will.
8. Dass er die Wahrheit über die Stellung der Salaf kennt, die
Allah für die Gesellschaft Seines Propheten (ﷺ)
auserwählt hat, und dass er ihnen (folgende) vorzieht: Abu Bakr, ’Umar und
’Uthman. Und dass er die Wahrheit über die Stellung von ’Ali Ibn Abi Talib,
Talha, az-Zubair, ’Abdur-Rahman Ibn ’Auf, Sa’d Ibn Abi Waqqas, Sa’id Ibn Zaid
Ibn ’Amr Ibn Nufail über alle anderen Gefährten kennt. Denn diese neun waren
mit dem Propheten (ﷺ) auf dem Berg Hira, als
der Prophet (ﷺ)
sagte: „Sei ruhig, o Hira, auf dir ist ein Prophet, ein Wahrhaftiger und
ein Märtyrer.“[79]
Der Prophet (ﷺ)
war der zehnte unter ihnen.
9. Dass er für alle Gefährten Muhammads (ﷺ)
Allah um Barmherzigkeit bittet, und zwar für die Jungen und die Alten unter
ihnen. Dass er über ihre Tugenden und ihre Vorzüge spricht, jedoch sich davor
zurückhält über das zu sprechen, was zwischen ihnen vorgefallen ist.
10. Dass er (daran festhält) beide ’Id-Gebete, das Furcht-Gebet,
das Jumu’a-Gebet und die fünf Gemeinschaftsgebete gemeinsam mit jedem Führer zu
verrichten, sei er rechtschaffen oder sündhaft.
11. Dass er die (Gültigkeit) der Bestreichung der Khuffs während
einer Reise, aber auch in seinem Haus akzeptiert.
12. Dass er die (Gültigkeit) der Kürzung des Gebetes während einer
Reise annimmt.
13. Der Qur’an ist das Wort Allahs und Seine Offenbarung. Er ist
nicht erschaffen.
14. Der Glaube besteht aus Rede und Handlung. Er steigt und
verringert sich.
15. Der Jihad ist immerwährend, denn Allah sandte Muhammad (ﷺ)
bis die (kleinste) Gruppe (an Muslimen) gegen Dajjal kämpft. Die Ungerechtigkeit
und die Unterdrückung eines Tyrannen wird ihnen nicht schaden.
16. Das Kaufen und Verkaufen ist bis zum Tag des Gerichtes erlaubt
- entsprechend dem Urteil des Buches und der Sunna.
17. Dass der Takbir während des Bestattungsgebetes vier Mal
ausgesprochen wird.
18. Dass Bittgebete für die Führer der Muslime gemacht werden
sollten, damit sie korrigiert und gebessert werden. Dass du nicht dein Schwert gegen
sie erhebst, in Zeiten der Zwietracht nicht gegen sie kämpfst, vielmehr an
deinem Heim festhältst.
19. Der Glaube an die Strafe im Grab.
20. Der Glaube an Munkar und Nakir.
21. Der Glaube an Haud und an die Fürbitte.
22. Der Glaube, dass die Leute des Paradieses ihren Herrn sehen
werden - Erhaben ist Er.
23. Der Glaube, dass die Muwahidun aus dem Feuer gebracht werden, nachdem
sie in Kohle umgewandelt wurden, so wie dies in den Ahadithen, die uns vom
Propheten (ﷺ)
erreichten, beschrieben wurde. Wir glauben an die Wahrhaftigkeit solcher
Ahadithe und wir setzen keine Beispiele für sie.
Dies ist das, worüber sich die Gelehrten in allen Horizonten einig
sind.
[1] Ich
habe sie zum Teil weggelassen, da sie kaum als Unterschiede zu bezeichnen
waren, d. Ü.
[2] Die
Bezeichnung „Sunna“ bezieht sich hier auf die Prinzipien und Grundlagen der
richtigen islamischen ’Aqida (Glaubensinhalte) und dem Manhaj (Methodologie),
weil die Salaf dies auch so vornahmen. Man sieht das an ihren Büchern und
Schriften, wie z.B.:
1. Kitabus-Sunna von Imam Ahmad (241 n. H)
2. As-Sunna von al-Athram (273 n. H)
3. Kitabus-Sunna von Abu Dawud (275 n. H)
4. Kitabus-Sunna von Ibn Abi ‘Asim (287 n. H)
5. Kitabus-Sunna von ‘Abdullah, der Sohn Imam Ahmads (290 n. H)
6. As-Sunna von al-Maruazi (292 n. H)
7. Sarihus-Sunna von Ibn Jarir at-Tabari (310 n. H.)
8. As-Sunna von al-Khallal (311 n. H)
9. Scharhus-Sunna von al-Barbahari (329 n. H)
10. As-Sunna von al-’Assal (349 n. H)
11. As-Sunna von at-Tabarani (360 n. H).
Die Bezeichnung „Sunna” wurde in diesem Zusammenhang verwendet, um
zwischen der ’Aqida und dem Manhaj der Salaf und den Angelegenheiten, die von
abgewichenen und irregegangen Sekten eingeführt wurden, zu unterscheiden.
[3] Hier
sind die Gelehrten der Ahlus-Sunna ual-Jama’a gemeint, und an ihrer Spitze war
Imam Ahmad Ibn Hanbal. Dies war der Weg der Salaf, den Leuten und dem
allgemeinen Volk die wahren Anhänger der Sunna zu zeigen, damit man ihre ’Aqida
(wahre Glaubensinhalte) und ihre Manhaj lernen und sie befolgen konnte. Daher
sagte Imam Ayyub as-Sakhtiyani (131 n. H.): „Zum Erfolg eines Jugendlichen oder
eines Nicht-Arabers gehört, dass Allah ihn zu einem Gelehrten der Sunna führt.“
Überliefert von al- Lalika’i in Scharh Usulil-I’tiqad, Nr. 30.
[4] Arab.
Sahaba oder Ashab (singular: Sahabi). Die Definition eines Sahabi oder eines
Gefährten aus der Sicht der Schari’a ist nach al-Hafidh Ibn al-Hajar wie folgt:
„Die beste Ansicht, auf die ich gestoßen bin, ist, dass ein Sahabi jemand ist,
der den Propheten getroffen hat, an ihn geglaubt hat und als Muslim gestorben
ist. Dies schließt daher jemanden ein, der mit ihm lange oder auch kurze Zeit
geblieben ist, und jene, die von ihm überliefert haben, und jene, die nicht von
ihm überliefert haben, und jene, die ihn sahen, jedoch nicht mit ihm saßen,
aber auch jene, die ihn aufgrund von Blindheit nicht sehen konnten.“ Al-Isaba
von Ibn Hajar; 1/4-5.
[5] Der
Gesandte Allahs
(ﷺ)
sagte: „Wahrlich, die Kinder Israels spalteten sich in einundsiebzig
Sekten, und meine Umma wird sich in dreiundsiebzig Sekten spalten. Alle sind
bis auf eine im Feuer.“ Man sagte zu ihm: „Wer ist die eine?“ Er sagte: „Jene,
auf der ich und meine Gefährten beruhen.“
Überliefert von at-Tirmidhi; Nr. 2792; al-Hakim, 1/128-129; al-Lalika’i, Nr.
147; asch-Schatibi in seinem al-I’tisam, 1/189 und 2/186; Ibn Hajar in Takhrij
Ahadith al-Kaschaf, Nr. 63 und andere von ’Abdullah Ibn ’Amr Ibn al-’As.
[6] Abdullah
Ibn Mas’ud sagte: „Wahrlich, wir eifern nach und führen nicht ein. Wir folgen
und machen keine Neuerung.“ Überliefert von al-Lalika’i in Usulul-I’tiqad,
1/86.) Abu Bakr as- Siddiq sagte: „Wahrlich, ich bin einer, der folgt und nicht
ein Neuerer.“ Überliefert in Kitab as-Sifat von Ibn Qudama al-Maqdisi im
Kapitel: Fi Fada’ilil-Ittiba. Dieser Teil wurde aus der langen Khutba von Abu
Bakr nach dem Treueschwur entnommen. Siehe Tarikh von at- Tabari.
[7] Sprachlich
bedeutet Bid’a (Neuerung): „Eine neu eingeführte Sache.“ Die Definition in der
Schari’a ist: „Ein neu eingeführter Weg (Glaubensarten und Handlungen) in der
Religion, als eine Form der Nachahmung der Schari’a (vorgeschriebenes Gesetz),
mit dem die Nähe Allahs angestrebt wird, jedoch kein authentischer Beweis -
weder in seiner Grundlage noch in der Art und Weise, wie er ausgeführt wird -
für diesen Weg vorhanden ist.“ Al-I’tisam von asch-Schatibi, 1/37.
Die Vermeidung von Neuerungen in der Religion ist eine der
wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Ahlus-Sunna ual-Jama’a. Dieses Prinzip
schließt ein: Hass gegenüber Neuerungen zu empfinden, davon fern zu bleiben,
die Leute davor zu warnen und Neuerer zu widerlegen. Letzteres ist Aufgabe der
’Ulama (Gelehrte).
[8] Der Gesandte
Allahs (ﷺ) sagte: „Jede Neuerung ist Irreführung und Abweichung.“
Überliefert von Abu Dawud, Nr. 4607, at-Tirmidhi, Nr. 2676; er ist authentisch
(sahih). Ibn Hajar verifizierte ihn in Takhrij Ahadith Ibnul-Hajib, 1/137. Er
sagte auch: „…und jede Neuerung ist Irreführung,
und jede Irreführung ist im Höllenfeuer.“ Überliefert von
an-Nasa’i, 1/224, über Jabir Ibn ’Abdillah, und er ist authentisch, so wie dies
von Scheikhul-Islam Ibn Taymiyya in Majmu’ul Fatawa, 3/58, bestätigt wurde. Ibn
’Abbas sagte: „Wahrlich, die bei Allah - dem
Erhabenen - am meisten verhasste Sache sind die Neuerungen.“
Überliefert von al-Bayhaqi in Sunan al-Kubra, 4/316.
[9] Al-Fudayl
Ibn ’Iyad (187 n. H.) sagte: „Ich traf die besten Leute. Sie alle waren Leute
der Sunna und sie verbaten die Gesellschaft mit Leuten der Neuerung.“
Überliefert von al- Lalika’i, Nr. 267. Sufyan ath-Thauri (161 n. H.) sagte:
„Wer auch immer einem Neuerer zuhört, hat den Schutz Allahs verlassen und sich
der Neuerung anvertraut.“ Überliefert von Abu Nu’aym in al-Hilya, 7/26 und Ibn
Batta, Nr. 444. Al-Fudayl Ibn ’Iyad (187 n. H.) sagte: „Wer auch immer mit
einer Person der Neuerung sitzt, soll sich vor ihm hüten, und wer auch immer
mit einer Person der Neuerung sitzt, ist fern von Weisheit. Ich wünschte, es
gäbe ein Fort aus Eisen zwischen mir und einer Person der Neuerung. Das Speisen
mit einem Juden
und
einem Christen ist mir lieber als das gemeinsame Essen mit einer Person der
Neuerung.“ Überliefert von al-Lalika’i, Nr. 1149. al-Layth Ibn Sa’d (175 n. H.)
sagte: „Wenn ich eine Person der Triebe (d.h. Neuerungen)
über dem Wasser gehend sehen würde, ich würde von ihm trotzdem nicht annehmen.“
Daher sagte Imam asch-Schafi’i: „Er (al-Layth) hat untertrieben. Wenn ich diese
Person in der Luft gehend sehen würde, ich würde von ihm trotzdem nicht annehmen.“
Überliefert von as-Suyuti in al-Amr bil ’Ittiba wan-Nahi ’anil- Ibtida.
[10] Imam
as-Sabuni (449 n. H.) sagte über Ahlus-Sunna: „Sie folgen den Salafus-Salih
(den frommen Vorfahren), den Imamen und den Gelehrten der Muslime. Sie halten
sich an der starken Religion und an der deutlichen Wahrheit fest, an dem sie
sich festgehalten haben. Sie hassen die Ahlu-Bid’a (Leute der Neuerung), die in
die Religion Neuerung einführen, was kein Bestandteil der Religion ist. Sie
lieben sie nicht, und sie leisten ihnen keine Gesellschaft.
Sie hören ihren Reden nicht zu, sitzen nicht mit ihnen,
diskutieren nicht mit ihnen über Religion und führen keine Streitgespräche mit
ihnen. Vielmehr schützen sie ihre Ohren vor ihrem Unsinn. Dinge, wenn sie in
die Ohren gelangen und sich in den Herzen niederlassen, Schaden anrichten und
Zweifel und gefährliche Ideen erscheinen lassen werden. Über diese Sache sagt
Allah - der Erhabene und Mächtige: „Wenn du jene siehst, die
über Unsere Zeichen töricht reden, dann wende dich ab von ihnen, bis sie zu
einem anderen Gespräch übergehen.“ [Sura
6:68] Risala fi-I’tiqad Ahlis-Sunna Ashabil-Hadith, S. 100, von Imam as-
Sabuni.
[11] Asch-Schatibi
(790 n. H.) sagte in al-Muwafiqat, 4/3: „Der Begriff „Sunna“ bezeichnet alles,
was vom Propheten überliefert wurde, insbesondere das, worüber es im Buch
keinen Text gibt.“ Hassan Ibn Atiyya (120 n. H.) sagte: „Jibril kam zum
Gesandten Allahs mit der Sunna, genauso wir er mit dem Qur’an herabkam.“
Überliefert in asch-Scharh ual-Ibana von Ibn Battah, S. 128, und Majmu’ul
Fatawa von Scheikhul-Islam Ibn Taymiyya, 3/366.
[12] Yahya
Ibn Kathir (129 n. H.) sagte: „Die Sunna ist über das Buch Allahs maßgeblich.“
Überliefert in Sunan ad-Darimi, 1/144 und asch-Scharh ual-Ibana von Ibn Batta,
S. 128.
[13] Schuraih
al-Qadi (80 n. H.) sagte: “Wahrlich, die Sunna geht eurem Qiyas
(Analogieschluss) voraus. Daher folgt und macht keine Neuerung.“ Überliefert in
Sunan ad- Darimi, 1/66 und Scharhus-Sunna von al-Baqhawi, 1/216.
[14] Die
Gelehrten unter den Salaf von den Leuten des Islam stimmen überein, dass man an
Qadar, seinem Guten und seinem Schlechten, mit seiner Süße und mit seiner
Bitterkeit, glauben muss, und dass man an Qada (Festlegung) von Allah glauben
muss. Nichts geschieht, ohne dass Er es will und wünscht. Nichts Gutes oder Böses
ereignet sich, außer Er erlaubt es.
Er erschuf für Glückseligkeit, wen auch immer Er will, und lässt
ihn die Taten (für die Erlangung dieser Glückseligkeit) aufgrund seiner Gnade
machen. Und Er erschuf für Unglück, wen auch immer Er will, und lässt ihn die
Taten (für die Erreichung dieses Unglückes) aufgrund seiner Gerechtigkeit
machen.
Die Ablehnung des Qadar war eines der ersten Neuerungen, die
erschienen. Dies geschah gegen Ende der Ära der Gefährten. Ma’bad al-Juhani
führte dies ein. Und es wurde gesagt: Vielmehr war der Erste, der über die
Angelegenheit des al-Qadar sprach, Sansawih al-Biqal, und er war von den Leuten
des Irak. Er war ein Christ und wurde dann Muslim, als dann wieder Christ.
Ma’bad al-Juhani nahm solche Aussagen von ihm, und Ghilan nahm sie wiederum von
Ma’bad. Anschließend übernahmen die Mu’tazila diese Neuerung, jedoch auch
andere neben ihnen, die man al-Qadariyya bezeichnete. Siehe Scharh
Usulil-I’tiqad von Imam al-Lalika’i, 3/534, al-I’tiqad von al-Bayhaqi, S. 132,
asch-Schari’a von al-Ajuri, S. 149-168, Sarihus-Sunna von at-Tabari, S. 34-36
mit unserer Überprüfung, as-Sifat von al- Maqdisi mit unserer Überprüfung,
Scharhut-Tahawi, S. 382-399 und Lauami’ul-Anuar, 1/299-300.
[15] Im
Arabischen wurden die Begriffe Tasdiq und Iman - dies ist zugleich eine
Ablehnung an jene, die zwischen beiden trennen - in Bezug auf ’Aqida
(Glaubensgrundlagen) benutzt. Imam Ahmad verwendete beide Bezeichnungen in
seiner gesamten Abhandlung in Angelegenheiten des Glaubens.
[16] Dies ist der
Hadith von Ibn Mas’ud, welcher sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte zu
uns - und er ist ja der Wahrhaftige, der Glaubwürdige -: ‚Wahrlich, die Schöpfung eines jeden von euch wird im Leibe
seiner Mutter in vierzig Tagen zusammengebracht; danach ist er ebenso lang ein
Blutklumpen; danach ist er ebenso lang ein kleiner Fleischklumpen. Danach
entsendet Allah einen Engel, der mit viererlei beauftragt wird: Mit der
Bestimmung seines Lebensunterhalts, seiner Lebensdauer und ob er elend oder
glückselig sein wird. Dann haucht er ihm die Seele ein. Ich schwöre bei Allah,
dass es einige unter euch gibt, die wahrhaftig solche Werke der Bewohner der
Hölle vollbringen, bis sie von ihr nur um eine Ellenlänge entfernt sind, dann
ereilt sie das Vorherbestimmte, und somit vollbringen sie die Werke der
Bewohner des Paradieses und gehen in dieses ein. Und es gibt einige unter euch,
die wahrhaftig solche Werke der Bewohner des Paradieses vollbringen, bis sie
von ihm nur um eine Ellenlänge oder zwei Ellenlängen entfernt sind, dann ereilt
sie das Vorherbestimmte, und somit vollbringen sie die Werke der Bewohner der
Hölle und gehen in diese ein.’“ Überliefert von al-Bukhari, Nr.
3207, 3332, 6594 und 7454, Muslim, Nr. 2634, Abu Dawud, Nr. 4708, Tirmidhi,
2137, Ibn Maja, Nr. 76 und Ahmad in seinem Musnad, 1/382, 414 und 430.
[17] Der
Glaube, dass die Gläubigen am Tage des Gerichtes ihren Herrn mit ihren Augen
sehen werden, ist eine stark gesicherte Sache im Buche Allahs und der Sunna des
Propheten. Die gesamte Umma hat diesen Glauben angenommen. Jedoch haben die
Seltsamen unter den Geschöpfen diesen Glauben abgelehnt, unter anderem:
Mu’tazila, Jahmiyya und Khauarij. Al-Ajuri (360 n. H.) hat alle Hadithe über
diese Thematik in seinem Buch at-Tasdiq bin-Nadhar gesammelt. Ebenso haben die
Gelehrten der Ahlus-Sunna solche Ahadith in ihren Büchern im Bereich der ’Aqida
erwähnt.
[18] Abu Bakr
al-Marwazi (294 n. H.) sagte: „Ich fragte Ahmad Ibn Hanbal über die Ahadith,
welche von den Jahmiyya über die Eigenschaften (Allahs), dass die Gläubigen
ihren Herrn am Tage des Gerichtes sehen werden, Allah (zum untersten Himmel)
herabsteigt und dem Thron (d.h. dass Er über dem Thron ist). Abu ’Abdillah gab
kund, dass sie alle authentisch sind. Er sagte: ‚Die Gelehrten haben sie
angenommen. Wir lassen die Überlieferungen so, wie sie zu uns gelangt sind.’“
Überliefert in Tabaqatul-Hanabila von Ibn Abi Ya’la, 1/56.
[19] Das
sind Leute, die sich auf philosophische Argumentationen und ihren Verstand
stützen, um den Qur’an und die Sunna zu verstehen, nicht jedoch auf die von
Allah und Seinem Gesandten (ﷺ) gelobten Generationen.
Meistens sind solche Leute (Ahlul-Kalam unserer Zeit) leicht zu erkennen, weil
sie bei der Deutung des Qur’an ihren Wünschen und Launen freien Lauf lassen
(Ahlul-Hawa) und den Qur’an nicht mit der Sunna erklären bzw. Qur’an und Sunna
nicht mit den Aussagen der Salaf erläutern. Leider gibt es in Deutschland sehr
wenige, die nicht in diese Kategorie fallen würden. Mittlerweile gibt es sogar
Institute für Schwestern, die dieses Gift in die Venen der Schwestern spritzen.
Sie verlassen sich bei der Deutung des Qur’ans auf die Sprachwissenschaft,
Soziologie und ihre persönliche Philosophie. Dabei vergessen sie, dass die
Gefährten nicht nur das Buch, sondern auch seine Erläuterung vom Propheten (ﷺ)
bekommen haben, und sie waren die besten in der arabischen Sprache. (Anm. des
Übers.)
Imam asch-Schafi’i (204 n. H.) sagte: „Mein Urteil über Leute des
Kalam (Theologische Redekunst, Philosophie etc.) ist, dass sie mit
Palmenblättern und Schuhen geschlagen und so ihren Verwandten und ihrem
Volksstamm mit folgender Aussage vorgeführt werden: ‚Dies ist die Belohnung
jener, die das Buch und die Sunna verlassen und sich dem Kalam hinwenden.“
Scharh ’Aqidatit-Tahawiyya von Ibn Abil-’Izz al-Hanafi, S. 75.
Ibn ’Abdul-Barr sagte: „Die Leute des Fiqh (Verständnis und
Anwendung der Schari’a) und der Athar (Überlieferungen) in allen verschiedenen
Städten sind sich einig, dass Ahlul-Kalam (Leute der Theologischen Redekunst)
nichts anderes als Ahlul-Bid’a uaz Zaigh (Leute der Neuerungen und der
Abweichung) sind. Und sie werden - von allen zuvor genannten (Leuten) - nicht
zu den (wahrhaften) Gelehrten gezählt.“ Überliefert von Ibn Qudama in seinem
Burhan fi Bayanil-Qur’an.
Imam asch-Schafi’i (204 n. H.) sagte: „Dass Allah jemanden mit
allem, was Er verboten hat - abgesehen vom Schirk - prüft, ist besser, als dass
er sich mit Kalam (Theologische Redekunst, Philosophie) beschäftigt.“ Er sagte
auch: „Wenn die Leute wüssten, was für (irreführende und zerstörerische) Launen
im Kalam enthalten sind, würden sie davor fliehen, so wie sie vor einem Löwen
fliehen würden.“ Auch sagte er: „Wer auch immer Kühnheit in der Annäherung zu
Kalam zeigt, wird niemals Erfolg haben.“ Überliefert von Ibn Qudama in seinem
Burhan fi Bayanil-Qur’an.
Einer der Gelehrten von asch-Schasch sagte: „Jedes Wissen -
abgesehen vom Qur’an - ist (irgendeine) Beschäftigung, außer Hadith und dem
Fiqh vom Din (Religion Allahs). Wissen ist nur das, worüber man sagt:
‚Haddathana…(so und so überlieferte uns…). Und was neben ihnen ist, sind nur
Einflüsterungen der Schayatin (Teufel).“
Abu Yusuf, der Gefährte von Abu Hanifa, sagte: „Wer auch immer
Wissen im Kalam sucht, wird als ketzerischer Abtrünniger zurückkehren.“
Ahmad Ibn Hanbal (241 n. H.) sagte: „Einer von den Leuten des
Kalam wird niemals Erfolg haben. Und niemals wirst du jemanden sehen, der sich
mit Kalam beschäftigt, außer dass in seinem Herzen ein Verlangen nach
Unheilstiftung vorhanden ist.“ Beide wurden von Ibn Qudama in seinem Burhan fi
Bayanil-Qur’an überliefert.
[20] Muhammad
Ibn Sirin (110 n. H.) sagte: „Sie (d.h. die Gefährten und die Tabi’in) sahen
sich selber auf dem Weg (der Wahrheit), solange sie an den Überlieferungen
festhielten.“ Überliefert von al-Lalika’i in seinem Scharh Usulil I’tiqad, Nr.
110. Schadh Ibn Yahya sagte: „Es gibt keinen Weg, der noch gerader ist und zum
Paradies führt, als jemandes Weg, der auf dem Wege der Athar (Überlieferungen)
reist.“ Überliefert von al-Lalika’i in seinem Scharh Usulil I’tiqad, Nr. 112.
’Abdullah Ibn al-Mubarak (181 n. H.) sagte: “Ich stellte fest,
dass die Angelegenheit Ittiba’ ist (Folgen und Imitieren, d.h. die Befolgung
der Überlieferungen und dass man sich ihnen ergibt).“ Überliefert von
al-Lalika’i in seinem Scharh Usulil I’tiqad, Nr. 113.
[21] Siehe
Sifatul-Kalam in Ibn Khuzaima’s at-Tauhid, S. 136-165, al-Bayhaqi in al-Asma
uas- Sifat, 1/299-322 und ebenso I’tiqad, S. 94-110, al-Ajuri in asch-Schari’a,
S. 75-96, ar- Radd ’alal-Jahmiyya, S. 132-170, al-Lalika’i’s Usulul-I’tiqad,
2/212-312 und ar-Radd ’alal Bischr al-Marisi, S. 464. Empfehlenswert als
Leselektüre ist auch Mukhtasar as-Saua’iq al-Mursila, 2/277-332 von Ibn
al-Qayyim und Scharhut-Tahawiyya mit der Überprüfung von Schakir, S. 107-127.
[22] Das
Verbot der Argumentation mit Ahlul-Bid’a ist eine Angelegenheit, worüber es
eine Übereinstimmung unter den Salaf gibt; ebenso im Hinblick dessen, dass man
sich von ihnen abwendet und ihre Versammlungen meidet. Qadi Abu Ya’la (333 n.
H.) sagte in Hajarul- Mubtadi’, S. 32: „Es gibt über das Boykottieren der
Neuerer eine Übereinstimmung (Ijma') unter
den Sahaba und den Tabi’in.“
[23] Scheikhul-Islam
Ibn Taymiyya (728 n. H.) sagte: „Diese Angelegenheit ist von den fundamentalen
Prinzipien, und die Empörung der Salaf gegen jene, die diesem widersprachen,
war groß und ernst. Sie haben viele bekannte Bücher über diese Sache verfasst.“
Majmu’ul-Fatawa, 2/469.
Imam
al-Ajuri (360 n. H.) sagte in asch-Schari’a, S. 275: „Die
äußere/offensichtliche Bedeutung des Qur’ans macht deutlich, dass die Gläubigen
Allah - den Mächtigen und Erhabenen - sehen werden. Daher ist der Glaube daran
bindend. Und wer auch immer daran glaubt, was wir bereits erwähnten, so hat er
seinen Anteil an Gutem in diesem Leben und im Jenseits erworben. Und wer auch
immer all das, was wir bereits erwähnt haben, ablehnt und behauptet, dass Allah
- der Mächtige und Erhabene - im Jenseits nicht gesehen wird, der ist
ungläubig, und wer auch immer an diesem ungläubig ist, der ist in vielen Dingen
ungläubig geworden, an die man glauben muss.“ Er sagte auch auf S. 254, indem
er Imam Ahmad zitiert: „Wer auch immer sagt, dass Allah - der Mächtige und
Erhabene - im Jenseits nicht gesehen wird, der ist ungläubig geworden. Auf ihm
ist der Fluch Allahs und Sein Zorn - egal von welchen Leuten er auch sein mag.“
Er überliefert auch auf S. 255 von Abu Dawud as-Sijistani: „Ich hörte Ahmad Ibn
Hanbal, als man ihm etwas über das Sehen Allahs im Jenseits erwähnte und er
zornig wurde, sagen: ‚(Wer auch immer sagt), dass Allah - der Mächtige und
Erhabene - nicht gesehen wird, ist ein Ungläubiger.’“
[24] Die
Salaf haben in dieser Angelegenheit Meinungsverschiedenheiten. ’Aischa und Ibn
Mas’ud haben dies abgelehnt, und eine andere Gruppe hat dies bestätigt, unter
ihnen war auch Ibn ’Abbas. ’Abdur-Razzaq hat von Ma’mar zitiert, al-Hasan hätte
geschworen, dass Muhammad (ﷺ) seinen Herrn gesehen
hat. Und Ibn Khuzaima überliefert von ’Urua Ibn az- Zubair, dass er dies
bestätigte und unnachgiebig war, wenn man ihm die Ablehnung ’A ischas erwähnte.
Alle Gefährten des Ibn ’Abbas haben dies gleichermaßen bekräftigt. Ka’b al-Ahbar
ebenso, und auch Zuhri, sein Gefährte Ma’mar und andere. Dies war auch die
Ansicht von al- Asch’ari.
Weiterhin gab es Meinungsverschiedenheit, ob er Ihn mit seinen
Augen oder mit seinem Herzen gesehen hat. Al-Hafidh Ibn Hajar (851 n. H.)
sagte: „Die Überlieferungen von Ibn ’Abbas kamen unbeschränkt und die anderen
beschränkt. Daher ist es notwendig, dass man die allgemeine unbeschränkte
Überlieferung (von Ibn ’Abbas) im Lichte der beschränkten Überlieferungen (von
’A’ischa und Ibn Mas’ud) versteht…“ Danach erwähnt er die unbeschränkten
Überlieferungen über das Sehen (mit den Augen) und die beschränkten
Überlieferungen über das Sehen (mit dem Herzen). Anschließend sagte er: „Auf
diesem beruhend ist es möglich, die Bestätigung von Ibn ’Abbas und die Ablehnung
von ’A’ischa in Einklang zu bringen, und zwar so, dass die Ablehnung im
eigentlichen die Ablehnung des Sehens mit dem Auge ist, jedoch das Sehen mit
dem Herzen bestätigt…“ Siehe Fathul-Bari, 8/608.
Ich sage: Es ist auch möglich beide Aussagen von Ibn ’Abbas und
’A’ischa auf eine andere Art in Einklang zu bringen. Ibn ’Abbas spricht von der
Bekräftigung, dass der Prophet Ihn gesehen hat. Falls man dies auf die
Möglichkeit stützt, dass er seinen Herrn im Traum gesehen hat, so ist dies auch
eine wahre Art des Sehens. Es ist nicht so, dass er Ihn am Tage der Nachtreise
gesehen hat. Und ’A’ischa hat nur abgelehnt, dass er seinen Herrn auf seiner
Nachtreise gesehen hat, oder sie lehnte ab, dass er Ihn im wachen Zustand
gesehen hat.
Jedoch
leugnete sie nicht, dass er Ihn im Schlaf gesehen hat. Auf dieser Grundlage
gibt es somit keinen Widerspruch, und alles Lob gebührt Allah, dem Herrn aller
Welten. Und Allah - der Erhabene - weiß es am besten. Siehe auch as-Sifat von
al-Maqdisi, S. 109-111.
[25] Er
ist Qatada Ibn Da’ama Ibn Qatada as-Sadusi, Abul-Khattab al-Basri. Er ist ein
genauer, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Überlieferer. Man sagt, dass er
blind geboren wurde. Siehe at-Taqrib, 2/123.
[26] Er
ist ’Ikrima Ibn ’Abdullah, der Maula von Ibn ’Abbas, ursprünglich ein Berber.
Er ist ein genauer, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Überlieferer, ein
Gelehrter in Tafsir (Qur’ankommentar). Er starb im Jahre 107 nach Hijra. Man
sagt, dass er nach diesem starb, so wie dies in at-Taqrib, 2/30, erwähnt wurde.
Siehe al-Kaschif, 2/241
[27] Er
st al-Hakam Ibn Iban al-’Udni, Abu ’Isa. Er war saduq (wahrhaft) und ein ’Abid
(einer, der viel ’Ibada macht). Er hatte Auham (d.h. er machte Fehler in seinen
Überlieferungen). Siehe at-Taqrib, 1/190, und al-Kaschif, 1/181.
[28] Er
ist ’Ali Ibn Zaid Ibn Jad’an at-Taimi, al-Basri, und er ist da’if (schwach).
Siehe at- Taqrib, 2/37, Tahdibut-Tahdhib, 7/322-324, al-Mughni fid-Du’afa,
2/448 und al-Kaschif, 2/248.
[29] Er
ist Yusuf Ibn Mahran al-Basri, und er ist nicht Ibn Mahik. Siehe at-Taqrib, 2/382-383,
Tahdhibut-Tahdhib, 11/424-425 und al-Kaschif, 3/263.
[30] Imam
Ahmad überlieferte den Hadith in seinem Musnad, 1/285-290, genauso al-Ajuri in
asch-Schari’a, S. 494-494, at-Tabari in seinem Tafsir, 11/28/31, Ibn Abi ’Asim
in as- Sunna, S. 433-440, al-Bayhaqi in al-Asma uas-Sifat, 2/189, al-Lalika’i
in Scharh Usulil- I’tiqad, S. 904 und Ibn Khuzaima in at-Tauhid, S. 200, von
Ibn ’Abbas.
[31] Dies
ist die Bedeutung des Hadith: „Ein großer Mann, der viel isst
und trinkt, wird gebracht und gewogen, und sein Gewicht wird - aus der Sicht
Allahs - nicht dem Flügel einer Fliege gleich sein“, dann las er: »Darum
sind ihre Werke nichtig, und am Tage der Auferstehung werden Wir ihnen kein
Gewicht beimessen.« [18:105] (Überliefert von
Bukhari, Nr. 4729 und Muslim, Nr. 2785)
[32] Die
Worte „der Segensreiche und Erhöhte“ sind ein Zusatz in al-Lalika’is Scharh
Usulil- I’tiqad, 1/158. Im Manuskript von Scheikh al-Albani (Kopie von
Tabaqatul-Hanabila) steht nur „…der Erhöhte“.
[33] Und zwar
aufgrund des Hadith, der von ’Adi Ibn Hatim überliefert wurde: „Es gibt niemanden, zu dem Allah nicht am Tage des Gerichtes
sprechen wird, ohne einen Übersetzer zwischen ihnen. Er schaut dann zu seiner
Rechten und sieht nichts anderes außer das, was er (an Taten) vorausgeschickt
hat. Er schaut zu seiner Linken und sieht nichts anderes außer das, was er (an
Taten) vorausgeschickt hat. Dann schaut er nach vorne und sieht das Höllenfeuer
vor seinem Angesicht. Also soll sich ein jeder von euch vor dem Höllenfeuer
schützen, und wäre es nur mit einer halben Dattel, so soll er es tun.“
Überliefert von al-Bukhari, Nr. 1413, 3595, 6539, 7443 und 7512, Muslim, Nr.
1016, Tirmidhi, Nr. 2415, Ibn Maja, Nr. 1843, Ahmad in seinem Musnad, 4/256-377
und andere.
[34] Al-Qurtubi
sagte in al-Mufham, während er in den meisten Dingen mit al-Qadi übereinstimmt
und ihm folgt: „Unter jenen Dingen, die notwendigerweise jede verantwortliche
Person wissen und daran glauben muss, ist, dass Allah - der Erhabene und
Erhöhte - Seinen Propheten Muhammad (ﷺ) als Einzigen für das Becken
(Haud) auserwählte, dessen Name, Eigenschaften und Getränk in bekannten
authentischen Ahadithen verdeutlicht wurden - insgesamt vermitteln diese
sicheres und klares Wissen, da (solche Ahadithe) vom Propheten (ﷺ)
über dreißig Gefährten zu uns gelangten. In beiden Sahihs (Bukhari und Muslim)
wird diese Sache von über zwanzig Gefährten überliefert und die Restlichen in
anderen als in diesen zwei, deren Kette authentisch und die Überlieferer
bekannt sind. Weiterhin hat eine ähnliche Anzahl von Personen unter den Tabi’in
diese Sache von den bereits erwähnten Gefährten berichtet...“
[35] Sufyan
Ibn ’Uyaina (197 n. H.) sagte: „Die Sunna ist zehn. Wer auch immer sie
akzeptiert, hat die Sunna vervollständigt, und wer auch immer irgendetwas von
diesen verlässt, hat die Sunna verlassen...“, und unter diesen erwähnt er die
Bestrafung im Grab. Al-Lalika’i in Scharh Usulil-I’tiqad, Nr. 312.
Imam Schafi’i (204 n. H.) sagte: „Wahrlich, die Strafe im Grab ist
eine wahre Tatsache. Die Befragung jener im Grab ist eine wahre Tatsache.“ Manaqibusch-Schafi’i
von al-Bayhaqi, 1/415.
Imam at-Tahawi (321 n. H.) sagte: “Dies ist eine Erklärung der
’Aqida von Ahlus-Sunna ual- Jama’a auf dem Pfad der Gelehrten dieser Religion:
Abu Hanifa an-Nu’man Ibn Thabit al-Kufi, Abu Yusuf Ya’qub Ibn Ibrahim al-Ansari
und Abu Abdillah Muhammad Ibn al- Hasan asch-Schaybani und jener Glaube, den
sie aufrecht hielten über die Grundlagen der Religion und ihre ’Aqida an den
Herrn der Welten...“ Dann sagt er: „...Wir glauben an den Engel des Todes, der
mit dem Entreißen der Seelen in allen Welten beauftragt wurde, und wir glauben
an die Strafe im Grab, für jene, die es verdienen.“ ’Aqidatut-Tahawiyya, Nr.
79-80.
Imam al-Ajuri (360 n. H.) sagte: „Kapitel: Tasdiq (Bestätigung)
und Iman (Glaube) an die Strafe im Grab.“ In diesem Kapitel bringt er viele
Ahadith, die von al-Bukhari und Muslim verzeichnet wurden. Er beendet das
Kapitel, indem er sagt: „Wie ist daher der Zustand jener, die diese Ahadithe
leugnen, außer dass sie sehr abgewichen und in großem Verlust sind.“ Asch-Schari’a
von al-Ajuri, S. 358-364.
Die Salaf sind sich einstimmig, dass die Befragung und die Strafe
im Grab eine Tatsache ist. Und andere unter ihnen, die das bestätigen und in
ihren Büchern über ’Aqida erwähnen - dabei bekräftigend, dass es bindend ist,
daran mit fester Überzeugung im Herzen zu glauben - sind: Abu Dawud (275 n.
H.), Ibn Qutayba (278 n. H.), Abul-Hasan al-Asch’ari (324 n. H.), Ibn Abi Hatim
(327 n. H.), Imam al-Barbahari (329 n. H.), Imam al-Lalika’i (418 n. H.), Imam
al-Bayhaqi (458 n. H.), Imam an-Nawawi (676 n. H.), al-Qurtubi (671 n. H.) und
viele andere.
Imam al-Bayhaqi hat ein umfassendes Buch über die Bestätigung der
Strafe im Grab verfasst. Er sammelte alle Ahadithe über diese Thematik. Dieses
Buch wurde mit dem Titel ’Ithbat ’Adhabil-Qabr ua Su’alil Malikain gedruckt.
Imam Ibn Rajab (795 n. H.) hat auch ein Buch mit dem Titel Ahualul-Qubur. Siehe
auch at-Tadhkira von Imam al-Qurtubi.
[36] Die
Fürbitte des Propheten (ﷺ) schließt verschiedene
Arten mit ein:
1. Die große Fürbitte, mit der all seine Brüder unter den anderen
Propheten und Gesandten zum Eintritt berechtigt werden, ist unserem Propheten (ﷺ)
allein vorbehalten. Dies ist für das Kommen Allahs, damit die
Rechenschaftsablegung beginnen kann.
2. Seine Fürbitte für Leute, deren gute und schlechte Taten sich
ausgleichen, damit sie ins Paradies eintreten können.
3. Seine Fürbitte für eine andere Gruppe an Leuten, für die das
Feuer befohlen wurde. Daher wird er Fürbitte machen, damit sie nicht in das
Feuer eintreten.
4. Seine Fürbitte für die Erhöhung der Stufen jener, die in das
Paradies eingetreten sind. Damit ihre Stufe um eine erhöht wird, als das, was
sie an Belohnung für ihre Taten bekommen haben.
5. Seine Fürbitte für (bestimmte) Leute, damit sie ohne Abrechnung
ins Paradies eintreten können.
6. Seine Fürbitte für die Erleichterung der Strafe jener, die es
verdienen, wie die Fürbitte für seinen Onkel Abu Talib, so dass seine Strafe
milder ausfällt.
7. Seine Fürbitte um Erlaubnis, damit sie allen Gläubigen gewährt
wird, um in das Paradies einzutreten.
8.
Seine Fürbitte für Leute, die große Sünden begangen und das Feuer betreten
haben, damit sie wieder aus dem Feuer herausgebracht werden. Siehe
Scharhut-Tahawiyya von Ibn Abil-’Izz (792 n. H.).
[37] Siehe
die Überlieferung über ad-Dajjal in asch-Schari’a von al-Ajuri, S. 372, an-
Nihaya von Ibn Kathir, S. 52-93, Scharhut-Tahawiyya, S. 486, Lauami’ul Anuar,
S. 2/86 und at-Tadhkira von al-Qurtubi, S. 344-380.
[38] Ludd
ist eine Stadt in Palästina, ungefähr 3 km von ar-Ramlah entfernt. Siehe auch
den Hadith in Muslim, Nr. 2137, Abu Dawud, nr. 4321, at-Tirmidhi, Nr. 2240, Ibn
Maja, Nr. 4075, Ahmad in seinem Musnad, 4/181-182 und al-Ajuri in
asch-Schari’a, S. 386. Und die Ahadith über das Herabsteigen von ’Isa gegen
Endzeit haben die Stufe des mutawatir (höchste Stufe eines Hadiths) erreicht.
Siehe at-Tasrih bima Tawatara min Nuzulil- Masih.
[39] Al-Lalika’i
(418 n. H.) überliefert in seinem Scharh Usul I’tiqad Ahlis-Sunna, 5/958, dass
’Abdur-Razzaq (as-San’ani) sagte: „Ich traf zweiundsechzig Scheikhs, unter
ihnen waren: Ma’mar, al-Auza’i, ath-Thauri, al-Ualid Ibn Muhammad al-Quraschi
Yazid Ibn as- Sa’sih, Hammad Ibn Salama, Hammad Ibn Zaid, Sufyan Ibn ’Uyaina,
Schu’ayb Ibn Harb, Uaki’ Ibn al-Jarrah, Malik Ibn Anas, Ibn Abi Layla, Isma’il
Ibn Ayyasch, al-Ualid Ibn Muslim und jene, die ich nicht erwähnt habe. Sie alle
sagen: Iman ist Rede und Handlung, er steigt und wird geringer.”
[40] Überliefert
von Abu Dawud, Nr. 4682, Tirmidhi, Nr. 1162, Ahmad in seinem Musnad, 2/25, 427
und 527, ad-Darimi, Nr. 2792, Ibn Hibban in seinem Sahih, Nr. 1926 und andere.
Die Überlieferungskette ist authentisch. Siehe as-Sahiha von al-Albani, 1/511
und 513.
[41] Siehe
as-Salatu ua Hukmu-Tarikiha von Ibn Qayyim al-Jauziyya, S. 9-19. Hierzu gibt es
Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten. Andere sagen, dass wenn er das
Gebet aus Faulheit unterlässt, jedoch die Pflicht nicht leugnet, er eine große
Sünde begeht, aber noch Muslim ist. Diese Strafmaßnahme darf natürlich nicht
von einzelnen Personen in nichtislamischen Ländern durchgeführt werden, sondern
bedarf eines islamischen Gerichtsverfahren in einem nach islamischen Gesetzen
regierten Land. (Anm. des Übersetzers)
[42] Er
ist der Beste nach dem Gesandten Allahs (ﷺ).
Abdullah Ibn Uthman, er ist Abu Qahafa Ibn ’Amir Ibn ’Amr Ibn Ka’ab Ibn Sad Ibn
Taim Ibn Marrah al-Quraschi, at-Talimi - Abu Bakr as-Siddiq, der Khalifa des
Gesandten Allahs (ﷺ)
und sein Gefährte, als er in der Höhle war. Siehe Tahdhibul-Kamal, 5/282-283.
[43] Er
ist Amirul-Mu’minin ’Umar Ibn al-Khattab Ibn Nufail Ibn Abdul-’Uzza Ibn Riya
Ibn Abdullah Ibn Qurt Ibn Razzah Ibn ’Adi Ibn Ka’b al-Quraschi al-’Adaui. Er
wurde im Monat Dhul-Hijja im Jahre 33 nach Hijra zum Märtyrer. Er war über zehn
Jahre Khalif. Siehe at-Taqrib, 2/54.
[44] Er
ist Amirul-Mu’minin ’Uthman Ibn Affan Ibn Abil-As Ibn ’Umayya Ibn ’Abd
Schamsil- Amaui, Dhun-Nurain, von jenen, die im Glauben vorangegangen sind
(as-sabiqun alawwalun). Einer der vier Khalifas. Er ist unter den Zehn, denen
das Paradies versprochen wurde. Er wurde im Monat Dhul-Hijja nach dem Opferfest
im Jahre 35 n. H. zum Märtyrer. Sein Khilafa dauerte 12 Jahre an, und sein
Alter betrug achzig Jahre. Hierzu gibt es auch andere Aussagen. Siehe
at-Taqrib, 2/12.
[45] Allama
Siddiq Hasan Khan (1307 n. H.) sagte: „...und wer auch immer das Khilafa einer
dieser tadelt, dann ist er abgewichener als der Esel seines Vaters.“
Qatfuth-Thamr fi Bayani- ’Aqidati-Ahlil-Athar, S. 99.
[46] Er
ist Amirul-Mu’minin ’Ali Ibn Abi Talib Ibn Abdul-Muttalib Ibn Haschim
al-Haschimi, der Vetter des Gesandten Allahs (ﷺ)
und der Ehemann seiner Tochter. Er gehört zu denen, die im Glauben
vorangegangen sind. Höchstwahrscheinlich war er der Erste, der den Islam
angenommen hat. Er gehört auch zu den Zehn, denen das Paradies versprochen
wurde. Er starb im Monat Ramadan im Jahre 40 n. H. und er war nach der Meinung
der Leute des Wissens der Beste unter den Kindern Adams zu jener Zeit, die noch
lebten. Hierzu gibt es eine Übereinstimmung unter den Ahlus-Sunna. Er war
dreiundsechzig Jahre Alt. Siehe at- Taqrib, 2/39.
[47] Er ist
az-Zubair Ibn al-’Awwam Ibn Khuwailid Ibn Asad Ibn ’Abdul-’Uzza Ibn Qusai Ibn
Qilab, Abu ’Abdillah, al-Quraschi, al-Asadi. Einer von den Zehn, denen das
Paradies verheißen wurde. Er wurde im Jahre 36 n. H. am Tage des Kamels
getötet. Siehe at-Taqrib, 1/259.
[48] Er
ist Talha Ibn ’Ubaidillah Ibn ’Uthman Ibn ’Amr Ibn Ka’b Ibn Sa’d Ibn Tamim Ibn
Marrah at-Taimi, Abu Muhammad al-Madani. Einer von den Zehn, denen das Paradies
verheißen wurde. Er wurde im Jahre 36 n. H. am Tage des Kamels im Alter von
dreiundsechzig getötet. Siehe at-Taqrib, 1/379.
[49] Er
ist ’Abdur-Rahman Ibn ’Auf Ibn ’Ahd-’Auf Ibn ’Abdil-Harith Ibn Zahra,
al-Quraschi, az-Zuhri. Ihm wurde das Paradies garantiert, und er gehört zu
denen, die im Glauben vorangegangen sind. Er starb im Jahre 32 n. H. Hierzu
gibt es auch andere Aussagen. Siehe at-Taqrib, 1/494.
[50] Er
ist der edle Gefährte Sa’d Ibn Abi Waqqas Ibn Malik Ibn Wuhaib Ibn ’Abd-Manaf
Ibn Zahra Ibn Qilab az-Zuhri, Abu Ishaq. Einer der Zehn, denen das Paradies
versprochen wurde. Der Erste, der auf dem Wege Allahs eine Waffe warf. Er starb
in al-’Aqiq im Jahre 55 n. H. Er starb von allen Zehn, denen das Paradies
verheißen wurde, als Letzter. Siehe at-Taqrib, 1/290.
[51] Er ist der
bekannte Gefährte ’Abdullah Ibn ’Umar Ibn al-Khattab al-’Adaui, Abu ’Abdur-
Rahman. Er war einer der Leidenschaftlichsten und Stärksten in der Befolgung
der Überlieferungen. Er war unter den wohlhabenden Gefährten. Er starb gegen
Ende 73 n. H. oder zu Beginn des darauf folgenden Jahres. Siehe at-Taqrib,
1/435.
[52] Überliefert
von al-Bukhari, Nr. 3655 und 3697, Abu Dawud, Nr. 4627 und 4628, at- Tirmidhi,
Nr. 3707, Ibn Maja, Nr. 106 und andere.
[53] Ibn
al-Madani (234 n. H.) sagte: „Wer auch immer den Propheten (ﷺ)
begleitet hat oder ihn sah, auch wenn dies im Laufe des Tages nur für eine
Stunde war, so ist er einer seiner Gefährten.“ Und sein Schüler Imam al-Bukhari
sagte: „Wer auch immer von den Muslimen den Propheten (ﷺ)
begleitete oder ihn sah, so ist er einer von den Gefährten.“ Sahih al-Bukhari,
7/1 mit Fath.
[54] Im
Manuskript von al-Albani steht „…und einen schnellen Blick auf ihn war.“
[55] Die
Worte „Und wer auch immer ihn mit seinen Augen sah und an ihn glaubte“ sind im
Manuskript von Scheikh al-Albani nicht vorhanden.
[56] Die
Worte „Wer auch immer sie wiederholt, ist ein Neuerer“ sind Ergänzungen aus
Usulul- I’tiqad.
[57] Scheikhul-Islam
Ibn Taymiyya (728 n. H.) sagte: „Es gab Meinungsverschiedenheiten über eine
Autorität (Herrscher etc.), der sündhaft und unwissend ist. Soll man ihm
gehorchen, egal in welcher Sache er auch Gehorsamkeit zu Allah befiehlt, und
sind seine Entscheidungen über die Bestimmung und Verteilung (von Sadaqa etc.)
auszuführen, falls er darin gerecht ist? Oder soll man ihm nicht gehorchen und
seine Entscheidungen über die Bestimmung und Verteilung nicht ausführen? Oder
muss man zwischen einem allgemeinen Imam (d.h. Führer aller Muslime) und einem
Richter und anderen ähnlichen Leuten (die niedriger in der Stufe sind)
unterscheiden? Es gibt drei Meinungen hierzu. Die schwächste Ansicht unter den
Ahlus- Sunna ist die Aussage: „Ablehnung all seiner Befehle, seine
Entscheidungen und seine Verteilung (Sadaqa etc.).“ Die richtigste Position
unter den Ahlul-Hadith, den Gelehrten und den Fuqaha' ist, dass man ihm absolut
gehorcht. Und genauso muss man ihm in all seinen Befehlen zur Gehorsamkeit
Allahs Folge leisten und seine Bestimmung und Verteilung ausführen. Dies ist
sowohl bei einem unwissenden Richter als auch bei einem Tyrannen der Fall -
sein Urteil und seine Bestimmung über die Verteilung (Sadaqa etc.) sind in
Übereinstimmung mit den Aussagen der Mehrheit der Fuqaha' auszuführen.“
Minhajus-Sunna, 3/390.
[58] Das heißt,
der Hadith von Abu Huraira, welcher überlieferte: „Ein Mann kam zum Gesandten Allahs (ﷺ)
und sagte: ‚O Gesandter Allahs, was denkst du, wenn ein Mann kommt, um sich
mein Besitz anzueignen?’ Er sagte: ‚Übergebe ihm nicht deinen Besitz.’ Er
sagte: ‚Wenn er mich bekämpft?’ Er sagte: ‚Dann kämpfe mit ihm.’ Er sagte
wiederum: ‚Was denkst du darüber, wenn ich getötet werde?’ Er sagte: ‚Du wärst
dann ein Märtyrer.’ Er sagte: ‚Was denkst du darüber, wenn ich ihn töte?’ Er
sagte: ‚Er wäre dann im Feuer.’“ Sahih Muslim, Engl. Übers., Bd. 1,
S. 80, Nr. 259.
[59] Der
Kommentator von ’Aqidatut-Tahawiyya, Ibn Abil-Izz (792 n. H.) sagte auf Seite
378: „Wir sagen über eine bestimmte Person von den Leuten der Qibla nicht, dass
er zu den Leuten des Paradieses oder des Höllenfeuers gehört, abgesehen von
dem, den der Wahrhaftige (d.h. Prophet) uns berichtet hat, dass er im Paradies
ist, wie bspw. die Zehn, denen die frohe Botschaft des Paradieses gegeben
wurde. Und wenn wir sagen [...] dass wer auch immer entsprechend dem Willen
Allahs die Hölle betreten wird, von jenen, die aufgrund der Begehung von großen
Sünden es erforderlich gemacht haben, das Feuer zu betreten, und dass er aufgrund
der Fürbitte jener, die zur Fürbitte berechtigt sein werden, aus dem Feuer
herausgebracht wird [...], dann würden wir uns (vor so einer Aussage) über eine
bestimmte Person hüten. Daher bezeugen wir für ihn nicht das Paradies, auch
nicht, dass er das Höllenfeuer betreten wird, außer mit Wissen - denn die
Wahrheit (in dieser Sache) ist verborgen, denn wir wissen nicht, auf (welchem
Weg) eine Person stirbt. Jedoch haben wir Hoffnung für jene, die Gutes tun und
Angst um jene, die Schlechtes tun.“
[60] Allah
- der Erhabene - sagt: „Und Er ist es, Der Reue von
Seinen Dienern annimmt und Sünden vergibt und weiß, was ihr tut.“
[Sura 42:25]
[61] Dies
ist die Meinung und der Madhhab der meisten Gelehrten. Die vorgeschriebenen
Strafen dienen als Sühne (für die Sünden) aufgrund des Hadith von ’Ubada Ibn
as-Samit, der gleich angeführt wird - so Allah will - und dieser Hadith wurde
von al-Bukhari und anderen überliefert. Als Stütze dient ebenso ein Hadith, der
von Imam Ahmad in seinem Musnad, 5/214, von Khuzaima Ibn Thabit mit einer hasan
Überlieferunskette verzeichnet wurde. Der Wortlaut ist: „Wer
auch immer eine Sünde begeht und die (verordnete Strafe) für diese Sünde wird
an ihm ausgeübt, so ist sie eine Sühne für ihn.“ Siehe
hierzu für eine Erläuterung dieser Regel in Fathul-Bari von Ibn Hajar, 1/64-68.
[62] ’Ubada
Ibn As-Samit berichtete: „Der Gesandte Allahs (ﷺ)
sagte vor einer Gruppe seiner Gefährten, die sich um ihn scharte: ‚Leistet mir
den Treueschwur, dass ihr Allah weder etwas zur Seite stellt noch stehlt noch
Unzucht begeht noch eure Kinder tötet noch Schändlichkeiten durch eure Hände
und zwischen euren Beinen begeht, und dass ihr euch mir gegenüber im guten
Sinne nicht ungehorsam verhaltet. Wer von euch dies erfüllt, der hat seinen
Lohn von Allah zu erwarten, und wer immer etwas davon begeht und dafür eine
Strafe in dieser Welt erleidet, so gilt diese für ihn als Sühne. Begeht einer
aber eine Tat davon und wird von Allah vor der Öffentlichkeit geschützt, so ist
das Urteil bei Allah: wenn Er will, vergibt Er ihm; und wenn Er will, bestraft
Er ihn.’ So haben wir aufgrund dessen den Treueschwur geleistet.“
Dieser Hadith widerlegt die Khauarij, welche die Muslime aufgrund
von Sünden als Ungläubige bezeichnen. Er widerlegt auch die Mu’tazila, welche
sagen, dass jener, der sündigt, mit Sicherheit bestraft wird, falls er ohne
Reue sterben sollte. Jedoch machte der Prophet (ﷺ) diese
Angelegenheit vom Willen Allahs abhängig, und er
sagte nicht, dass so einer ganz gewiss bestraft wird.
[63] Dies
aufgrund der Aussage des Propheten (ﷺ) im vorhergegangenen Hadith von ’Ubada, wo es „…und wer immer etwas davon begeht und dafür eine Strafe in
dieser Welt erleidet, so gilt diese für ihn als Sühne…“ heißt. Dies schließt jemanden ein, der seine Tat bereut
oder auch nicht. Dies ist die Ansicht einer kleinen Gruppe von Gelehrten. Die
Mehrheit der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass, wer auch immer bereut, ihn
keine Schuld mehr trifft. Jedoch sollte er trotz dieses Wissens keine
Gewissheit vor dem Plan Allahs verspüren, denn er weiß nicht, ob seine Reue
angenommen wurde oder auch nicht. Siehe Fathul-Bari, 1/67.
[64] Er
erwähnt dies im Text, so wie andere das Streichen über die Khuffs erwähnten,
denn diese beiden Merkmale zeichnen die Ahlus-Sunna aus. Ihre Annahme und das
Handeln nach ihnen gehört zu den Eigenschaften, die zeigen, dass man danach
strebt, sich mittels Hadith des Gesandten Allahs (ﷺ)
führen zu lassen. Alle Muslime stimmen darin überein, dass die vorgeschriebene
Strafe für jemanden, der Unzucht begeht, obwohl er verheiratet ist, die Steinigung
ist - abgesehen von einer Gruppe unter den Leuten der Launen (Ahlul-Hawa), denn
ihre Ansicht ist, dass die Strafe für Unzucht nur aus Auspeitschung besteht.
Jedoch nahm die Mehrheit die Steinigung an, und zwar aufgrund der Ahadithe,
welche die Steinigung vorschreiben. Daher hat die Mehrheit das Buch mit der
Sunna spezifiziert, und dabei meine ich hier folgenden Vers: „Peitscht
die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert
Peitschenhieben aus;“[Sura 24:2] Siehe auch
Bidayutul-Mujtahid, 4/434- 435.
[65] Ibnul
Qayyim sagt in seinem Buch Hadiul-Aruah ila Biladil-Afrah: „Und wir werden
ihren Konsens (d.h. Übereinstimmung der Salaf) zitieren, so wie dies Harb, der
Gefährte Imam Ahmads, von ihnen in seinem bekannten al-Masa’il mit seinen eigenen
Worten zitiert hat. Er sagte: ‚Dies ist der Madhhab (Ansicht) der Leute des
Wissens, die Ashabul-Athar (Leute der Überlieferung), Ahlus-Sunna ual-Jama’a,
jene, die sich daran (d.h. an Ahlus-Sunna) festklammern und versuchen, mittels
ihnen - jene, die in der Gesellschaft des Gesandten Allahs (ﷺ)
waren - zu Rechtleitung zu gelangen. Und ich traf Gelehrte von den Leuten des al-Hijaz
und asch-Scham und anderen neben ihnen. Wer auch immer von diesen abweicht und
in einer einzigen Angelegenheit der Madhahib (Ansichten dieser Leute des
Wissens) widerspricht, sie anfechtet und schlecht macht oder jemanden
kritisiert, der mit dem spricht (womit sie gesprochen haben), dann ist er die
Opposition (Mukhalif), ein Neuerer (Mubtadi’) und einer, der die Jama’a verlassen
und aufgehört hat, auf dem Manhaj der Sunna und dem Weg der Wahrheit zu sein.
Dies (d.h. der Weg der Leute des Wissens) ist der Madhhab von Ahmad, Ishaq Ibn
Ibrahim, ’Abdullah Ibn Zubair al-Humaidi, Sa’id Ibn Mansur und andere neben
ihnen, bei denen wir saßen und gelernt haben…’ und dann zählt er die Punkte
ihrer ’Aqida auf, und unter diesen Punkten ist ‚…die Erwähnung der guten
Eigenschaften und Taten der Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ)
und das Sich-Zurückhalten vor der Erwähnung ihrer Fehler und das, was zwischen
ihnen vorgefallen ist. Wer auch immer die Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ)
schmäht oder einen einzigen von ihnen, oder (ihren Status und ihren Wert)
reduziert, oder sie beleidigt, oder ihre Fehler darlegt, oder einen einzigen
unter ihnen kritisiert, dann ist er ein Neuerer, ein extremer Schi’ite
(Rafidhi), ein Khabith (Widerlicher) und ein Widersacher, und Allah wird von
ihm keine seiner Mühen annehmen, auch nicht seinen gerechten Handel. Vielmehr
ist es Sunna und eine Nähe zu Allah sie zu lieben, für sie zu beten, sie als
Vorbild für die Führung zu nehmen. Dies sind Mittel (um Allah nahe zu sein),
und die Annahme und Akzeptanz ihrer Überlieferungen ist eine Vorzüglichkeit.’“
Ibn al-Qayyim bezog sich hier auf Harb Ibn Isma’il al-Kirmani (einer
der Gefährten Imam Ahmads), der den Glauben der Ahlus-Sunna zusammenfasste.
Dieser Glaube kommt im Buch Masa’il Harb Ibn Isma’il al-Kirmani ’anil-Imam
Ahmad vor, über das adh-Dhahabi (748 n. H.) sagte: „Es ist eines der
wertvollsten Bücher der Hanabila.“
[66] Überliefert
von al-Bukhari, Nr. 33, 2682, 2749 und 6095, Muslim, Nr. 59, at-Tirmidhi, Nr.
2631, an-Nisa’i, 8/117, Ahmad in seinem Musnad, 2/397 und 536, Ibn Hibban in
seinem Sahih, Nr. 257, Bayhaqi in seinem Sunan, 6/288 and Baghaui in seinem
Scharhus-Sunna, Nr. 35, von Abu Huraira.
Al-Hafidh lbn Hajar (851n. H) sagte in Al-Fath, 1/90-91: „Und
an-Nawawi sagte: ‚Eine Gruppe von Gelehrten haben diesen Hadith als schwierig
angesehen, weil diese Eigenschaften gemeinsam bei einem Muslim vorhanden sein
können, ohne dass er dadurch zu einem Ungläubigen wird.’ Er sagte: ‚Es gibt in
ihm (d.h. Hadith) keine Unklarheit, vielmehr ist die Bedeutung richtig. Das,
was von jenen, die diesen Hadith erforscht haben, gesagt wurde, ist: Seine
Bedeutung ist, dass dies die Eigenschaften der Heuchelei sind, und jener, der
diese Eigenschaften besitzt, ähnelt den Heuchlern im Hinblick auf diese
Eigenschaften, geformt mit ihren Charakteristiken.’
Ich sage: Das Ergebnis dieser Erläuterung ist, dass er die
Bedeutung einer bildlichen Bezeichnung (einer Person als Heuchler) übermittelt.
Dies bedeutet, dass jener, der diese Eigenschaften besitzt, wie ein Heuchler
ist. Und dies baut auf der Vermutung auf, dass hier die Absicht hinter der
Heuchelei die Heuchelei des Unglaubens ist. Es wurde auf diese Angelegenheit
auch anders geantwortet, und zwar: dass hier die Absicht der Heuchelei die
Heuchelei in der Handlung ist (jedoch nicht des Unglaubens, d. Ü.), und dies
ist das, was Qurtubi ausgewählt und vorgezogen hat. Als Beweis nahm er die Aussage
’Umars gegenüber Hudhaifa: ‚Kennst du irgendetwas an Heuchelei an mir?’ Er
meinte hier nicht die Heuchelei des Unglaubens, sondern die Heuchelei in der
Handlung.“
[67] Ahmad
Sad Hamdan sagte in seinen Anmerkungen zu Usulul-I’tiqad, 1/162-163: „Dies ist
eine der Meinungen über ähnliche Überlieferungen und Abu ’Ubaid erwähnte vier
Meinungen in der Erläuterung von Unglaube (Kufr), der in den Überlieferungen
erwähnt wird. Diese sind:
1. dass der Unglaube der Unglaube an Allahs Wohlwollen ist
(fehlende Dankbarkeit Ihm gegenüber).
2. dass er eine Verstärkung des Ausdrucks ist und Furcht einflößen
soll (also eine Art der Warnung). Dies ist die Meinung, die Imam Ahmad hier
(über diesen Hadith) vertritt.
3. dass sich dies auf den Unglauben jener Leute bezieht, die
abtrünnig werden.
4. Ablehnung all dieser Überlieferungen.
Und er (Abu ’Ubaid lehnte diese drei Erläuterungen ab, weil er mit
ihnen nicht zufrieden war und wählte folgende Erklärung: ‚Dass Ungehorsamkeit
und Sünde weder den Glauben wegfallen lassen noch den Unglauben erforderlich
machen, sondern vielmehr die Anwesenheit eines wahren und richtigen Glaubens
und der Aufrichtigkeit in diesem Glauben verneinen.’ Danach sagte er woanders:
‚Wahrlich, sie werden derart erwähnt, dass diese Handlungen von jenen Manieren
und Wegen sind, worauf die Ungläubigen und Heiden beruhen.’ Siehe Kitabul-Iman
von Abu ’Ubaid, S. 87 und 93. Siehe auch Sunan at-Tirmidhi, 5/20-21.“
[68] Überliefert
von Jarir Ibn ‘Abdillah in al-Bukhari, Nr. 121, 4405, 6869 und 7080, Muslim,
Nr. 65, an-Nasa’i im Buch des Wissens seiner Sunan, lbn Maja, Nr. 3942 und
Ahmad in seinem Musnad, 3/358, 363 und 366. Er wurde auch von Ibn ‘Umar in
Bukhari, Nr. 4403, 6785, 6166, 7077 und 6868, Muslim, Nr. 66, Abu Dawud, Nr.
4686, an-Nasa’i, 7/126, Ahmad in seinem Musnad, 2/87 und 104 und Ibn Hibban in
Ath-Thiqat, 6/81, überliefert.
[69] Dies
wurde von Abu Bakra in al-Bukhari, Nr. 31, 6875 und 8083, Muslim, Nr. 2888, Abu
Dawud, Nr. 4268-4269, an-Nasa’i, 7/124-125, lbn Maja, Nr. 3965, Ahmad in seinem
Musnad, 5/43, 46, 47 und 51 and Bayhaqi, 8/190, überliefert. Ebenso von Abu
Musa und Anas Ibn Malik, siehe lbn Maja, Nr. 3963-3964, gemeinsam mit unserer
Überprüfung.
[70] Verzeichnet
in Bukhari, Nr. 48, 6044 und 7076, Muslim, Nr. 64, at-Tirmidhi, Nr. 1983, 2634
und 2635, an-Nasa’i in seinem Sunan al-Kubra in Kitabul-Muharaba, Kapitel 33:
‘Das Bekämpfen eines Muslims,’ und ebenso in seinem Mujtaba, 7/122, Ibn Maja,
Nr. 69 und 3939, Ahmad in seinem Musnad, 1/385, 411, 417, 433, 439, 446, 454,
455 und 460 und at-Tayalisi in seinem Musnad, Nr. 248 und 258. Ebenso
überliefert von Abu Huraira in Ibn Maja, Nr. 3940 und seine Überlieferungskette
ist aufgrund von Unterstützung authentisch (sahih lighairihi). Er wurde auch
von Sa’d in an-Nasa’is Sunan al-Kubra, in Kitabul- Muharaba überliefert, Ibn
Maja, Nr. 3941 und Bukhari in At-Tarikh al-Kabir, 1/1/88-89. Seine
Überlieferungskette ist aufgrund von Unterstützung authentisch (sahih
lighairihi).
[71] Überliefert
von Ibn ‘Umar in al-Bukhari, Nr. 6104, Muslim, Nr. 111, at-Tirmidhi, Nr. 2637,
Ahmad in seinem Musnad, 2/18, 44, 47, 60, 112, 113 und 142, Malik in seinem
Muwatta’ in Kitabus-Salam, Nr. 1, 2/ 984.
[72] Überliefert
von ‘Abdullah Ibn ‘Amr in Ibn Maja, Nr. 2744, Ahmad in seinem Musnad, 92/215
und at-Tabarani in As-Saghir, 1072 und die Überlieferungskette ist hasan.
Ebenso von Abu Bakr in ad-Darimi, Nr. 2863, Maruazi in Musnad Abi Bakr, Nr. 90,
und al-Bazzar überliefert. Jedoch ist seine Überlieferungskette aufgrund von
as-Sariyy Ibn Isma’il, der matrukul-Hadith (jemand, dessen Überlieferungen
abgelehnt sind) ist, sehr schwach. Siehe At-Taqrib, 1/285, Al-Kaschif, 1/276
und Al-Majruhin, 1/355.
[73] Al-Ajuri
(360 n. H.) sagte in asch-Schari’a, S. 387: „Wisse, möge Allah mit dir
barmherzig sein, der Qur’an bezeugt, dass Allah, der Mächtige und Erhabene, das
Paradies und die Hölle vor Adam erschaffen hat, und dass Er für das Paradies
und für die Hölle die Insassen erschaffen hat, bevor Er sie auf die Erde
gebracht hat. Niemand, bei dem der Islam die Oberhand gewonnen und ihn
bezwungen hat, und er die Süße des Iman geschmeckt hat, widerspricht diesem.
Der Qur’an und die Sunna haben darauf hingewiesen, und wir suchen Zuflucht bei
Allah vor dem, der dies leugnet...“ Danach erwähnte er die Beweise aus dem
Qur’an und der Sunna, möge Allah ihn belohnen. Siehe hierzu auch
Scharhut-Tahawiyya.
[74] Dies
wurde von Jabir Ibn ‘Abdillah vom Propheten (ﷺ)
überliefert, der sagte: „Ich betrat das Paradies oder
ich kam zum Paradies und sah ein Schloss. Ich fragte: ‚Wem gehört es?’ Sie
sagten: ‘Es ist für ‘Umar Ibn al-Khattab.’”
Überliefert in Bukhari, Nr. 3679, 5226 und 7024, an-Nisa’i, Nr. 23-25, Sunan
al-Kubra im Kapitel: Fada’ilus-Sahaba, S. 9 und Ahmad in seinem Musnad, 3/372,
389 und 390. Ebenso von Anas und Abu Huraira.
[75] Anas
überliefert über die Aussage Allahs „Wahrlich,
Wir haben dir den Kauthar gegeben.“ [Sura
108:1], dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Es
ist ein Fluss im Paradies“, oder er sagte: „Ich
sah einen Fluss im Paradies, dessen Ufer aus ausgehöhlten Perlen bestand. Ich
sagte: ‚Was ist das, o Jibril?’ Er sagte: ‚Dies ist der Kauthar, den Allah dir
gegeben hat.’“ Verzeichnet von an- Nasa’i in
Kitabut-Tafsir seines Sunan al-Kubra Nr. 726, at-Tirmidhi Nr. 3359, Ahmad in
seinem Musnad, 3/115, 164 und 263, al-Ajuri in asch-Schari’a, S. 396, at-Tabari
in seinem Tafsir, 30/209, al-Baghaui in seinem Tafsir, 4/533, von Anas Ibn
Malik und die Überlieferungskette ist authentisch.
[76] Siehe
ihre Namen und die Erläuterung ihrer Aussagen und Glaubensgrundlagen im enormen
Buch, ohne das kein Muslim den Weg und die Aussagen der Gelehrten und der
Führer unter den Salaf in Glaubensangelegenheiten wissen kann: Scharh
Usulil-I’tiqad Ahlis-Sunna ual-Jama’a von Imam al-Lalika’i - Möge Allah mit ihm
barmherzig sein.
[77] Abu Bakr
al-Marrudhi sagte: „Ich hörte Abu ’Abdillah sagen (d.h. Imam Ahmad), als er
über Leute gefragt wurde, die nicht dem Bestreichen über die Khuffs zustimmen:
‚Sie sind Khauarij Leute von den Ibadis.’“ Überliefert in Scharh I’tiqad Ahmad,
S. 7-8. Sufyan ath-Thauri sagte in I’tiqad, den er für Schu’ayb Ibn Barb
niederschrieb: „O Schu’ayb Ibn Barb, was ich dir niedergeschrieben habe wird
für dich ohne Nutzen sein, solange du nicht annimmst, dass das Bestreichen der
Khuffs und ihre Nicht-Entfernung besser ist als das Waschen der Füße.“
Überliefert in Usulil-I’tiqad, 1/152. Diese Angelegenheit wurde von Gelehrten
unter den Angelegenheiten der ’Aqida als ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zwischen den
Leuten der Sunna und den Leuten der Neuerung - von den Khauarij und den Rafidha
(Schiiten) - erwähnt, welche die Sunna leugneten und leugnen.
[78] Allah
- der Erhabene - sagt: „Die Gläubigen sind nur jene,
die an Allah und Seinen Gesandten glauben und dann nicht (am Glauben) zweifeln
und sich mit ihrem Besitz und ihrem eigenen Leben für Allahs Sache einsetzen.
Das sind die Wahrhaftigen.“ [Sura 49:15]
[79] Überliefert
von Abu Dawud, Nr. 4648, at-Tirmidhi, Nr. 3757, an-Nasa’i in seinem
Fada’ilus-Sahaba, Nr. 53, 101 und 102, Ibn Maja, Nr. 134, Ibn Abi ‘Aasim in
As-Sunna, Nr. 1425, 1426 und 1427, Ahmad in seinem Musnad, 1/187-189, al-Hakim
in seinem Mustadrak, 3/450 vom Hadith des Sa’id ibn Zaid und seine
Überlieferungskette ist aufgrund von Unterstützung authentisch. Er wurde auch
von ‘Uthman ibn Affan, Anas (ibn Malik), Buraida und Abu Huraira überliefert.
Shaikh al-Albani hat alle verschiedenen Wege dieser Überlieferung in seinem
as-Sahiha erwähnt, 2/558-562.
Usulus-Sunna
Einleitung
Alles Lob gebührt Allah. Wir danken Ihm, erstreben Seine Hilfe und bitten um Seine Vergebung. Und wir suchen Zuflucht bei Ihm vor dem Übel unserer eigenen Seelen und vor unseren Missetaten. Wen Allah rechtleitet, der wird nie irregehen. Wen Allah irreführt, für den wird es keine andere Leitung geben. Ich bezeuge, dass es keinen wahren Gott gibt außer Allah: nur Er ist es wert, angebetet zu werden. Er ist einzig und hat keinen Partner, und ich bezeuge, dass Muhammad (ﷺ) Sein Diener und Sein Gesandter ist.
Dies ist eine Abhandlung über ‘Aqa’idus-Salaf ua Ashabul-Hadith (Der wahre Glaube der frommen Vorfahren und der Leute des Hadith). Nachdem Allah mir die Möglichkeit gegeben hat, die in dieser Abhandlung vorkommenden Ahadith zu überprüfen und zu verifizieren, lege ich nun diese Abhandlung dem edlen Leser dar.
Die Wichtigkeit dieser Abhandlung ist darin zu sehen, dass sie von einem ehrenwerten Imam verfasst wurde. Er ist Ahmad Ibn Muhammad Ibn Hanbal, der verehrte Imam, der Gelehrte, der Lehrer, der Wiederbeleber der Sunna, der Bezwinger der Neuerungen - möge Allah sich seiner erbarmen.
Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung seines Glaubens (’Aqida), welcher der ’Aqida im Qur’an, der Sunna, den Gelehrten unter den Salaf und den Ashabul- Hadith (Leute des Hadith) gleich kommt. Diese Abhandlung besteht tatsächlich aus einer Anzahl von Beiträgen, die Imam Ahmad zu dieser Thematik erarbeitet hat. Ich stieß auf sie während meiner Überprüfung des Buches „Tabaqatul-Hanabila“ von Qadi Muhammad Ibn Abi Ya’la. Diese Beiträge sind:
1. Usulus- Sunna (Die Grundlagen der Sunna). Ich habe dieses Werk unter Hinzunahme der Schriften von unserem Scheikh, Muhammad Nasirud- Din al-Albani, überprüft.
2. Die Sunna, auf welcher der Gesandte starb.
3. Die Beschreibung eines Gläubigen von den Ahlus-Sunna ua-Jama’a.
Abu ’Abdur-Rahman Fawwaz Ahmad Zumarli
15. Schawwal 1411 n. H. / Tripolis (Libanon)
Teil 1
Vorwort zu Usul-us-Sunna
Dieses Werk wurde in Tabaqatul-Hanabila (1/241-246) in der Biographie von ’Abdus Ibn Malik, einer der Schüler von Imam Ahmad, erwähnt.
Eine andere kurze Zusammenfassung seiner ’Aqida kann im selben Werk Tabaqatul-Hanabila (1/ 311-313) gefunden werden. Abul-Husain Muhammad Ibn Abi Ya’la sagte: »Ich gebe wörtlich von Ahmad asch-Schanji mit seiner Überliefererkette wieder, dass er sagte: Ich hörte Muhammad Ibn ’Auf sagen: Ahmad Ibn Hanbal diktierte mir...« und dann erwähnt er Imam Ahmads Glauben.
Imam al-Lalika’i hat Imam Ahmads Glauben ebenfalls in Scharh Usul I’tiqad Ahlis Sunna ual-Jama’a verzeichnet. Er sagt: »’Ali Ibn Muhammad Ibn ’Abdullah as-Sakari übermittelte uns, dass ’Uthman Ibn Ahmad Ibn ’Abdillah Ibn Barid (oder Yazid) ad-Daqiqi uns erzählte: Abu Muhammad al-Hasan Ibn ’Abdul-Wahhab, Abul-Anbar berichtete uns: aus seinem Buch im Monat Rabi’ul Awwal 293 n. H. lesend, sagte er: Abu Ja’far Muhammad Ibn Sulayman al- Munqiri aus Tinnes sagte uns: ’Abdus Ibn Malik al-’Attar sagte uns: Ich hörte Abu ’Abdillah Ahmad Ibn Muhammad Ibn Hanbal sagen... « und dann erwähnte er seinen Glauben.
Es gibt einige (geringfügige) Unterschiede in den Manuskripten, und ich habe diese Unterschiede in den Fußnoten erwähnt.[1]
Vorgehensweise bei der Überprüfung dieser Abhandlung:
1. Ich stützte mich bei meiner Überprüfung auf zwei Ausgaben dieser ’Aqida. Die eine kommt in Tabaqatul-Hanabila und die andere in Scharh Usul I’tiqad von Imam al-Lalika’i vor. Ich habe beide Werke in Einklang gebracht, falls es irgendwelche Unterschiede gab.
2. Ich habe auf die Quellen der Qur’an-Verse und der Ahadith verwiesen, soweit es mir möglich war.
3. Biographien von bemerkenswerten Persönlichkeiten wurden ebenfalls erwähnt.
Ich bitte Allah, dass Er mir in Dingen Erfolg gibt, die Er liebt. Möge Er uns davon fernhalten, Fehler zu begehen und uns Schutz vor Launen und Neuerungen gewähren. Ich bitte Ihn, diese Arbeit unter meinen guten Taten zu zählen.
Abu ’Abdur-Rahman Fawwaz Ahmad Zumarli
15. Schawwal 1411 n. H. / Tripolis (Libanon)
Usulus-Sunna
Al-Qadi Abul-Husain Muhammad Ibn Abi Ya’la sagte: Ich sagte zu al- Mubarak: ‘Abdul-’Aziz al-Azji berichtete uns: ‘Ali Ibn Buschran teilte uns mit: ‘Uthman, auch bekannt als Ibnus-Samak, berichtete uns: al-Hasan Ibn ‘Abdul-Wahhab erzählte uns: Sulayman Ibn Muhammad al-Munqari berichtete uns: ‘Abdus Ibn Malik al-’Attar überlieferte mir: Ich hörte Abu ‘Abdillah Ahmad Ibn Hanbal - Möge Allah mit ihm barmherzig sein - sagen: „Die grundlegenden Prinzipien der Sunna[2] mit uns[3] sind:
1. Das Festhalten an dem, worauf die Gefährten[4] des Gesandten Allahs (ﷺ) beruhten.[5]
2. Sie (und ihren Weg) als ein zu befolgendes Beispiel nehmen.[6]
3. Die Unterlassung von Neuerungen,[7] und jede Neuerung ist eine Irreführung.[8]
4. Die Unterlassung von Auseinandersetzungen.
5. Das Sitzen mit Leuten der Ahua (Launen) verlassen.[9]
6. Das Unterlassen von Auseinandersetzungen, Argumentationen und Streitgespräche in der Religion.[10]
7. Die Sunna mit uns sind die Athar (Überlieferungen) des Gesandten Allahs,[11]
8. …und die Sunna erklärt und verdeutlicht den Qur’an.[12]
9. Sie ist die Führung für den Qur’an (die Sunna enthält Beweise und Hinweise für die Bedeutung und richtige Erläuterung des Qur’an).
10. Es gibt keine analogische Folgerung (Qiyas) in der Sunna. Beispiele und Gleichnisse dürfen für sie nicht gemacht werden.[13]
11. Auch kann sie nicht durch den Verstand und den Launen (Ahwa) erfasst und begriffen werden.
12. Vielmehr besteht sie aus Befolgung (Ittiba) und der Unterlassung von Hawa (Launen).
13. Es gehört zur bindenden und notwendigen Sunna - und wer auch immer von ihr eine einzelne Sache verlässt, der hat sie (in ihrer Gesamtheit) verlassen, nicht daran geglaubt, und er ist nicht von ihren Leuten.
14. Der Glaube an Qadar (göttliche Bestimmung), mit seinem Guten und Schlechten.[14]
15. Die Bestätigung der Ahadithe (über Qadar) und der Glaube an sie. Es ist nicht erlaubt zu fragen „Warum“ oder „Wie“? Vielmehr muss man (die Wahrhaftigkeit solcher Ahadith) bestätigen und an sie glauben.[15]
16. Wer auch immer die Erläuterung eines Hadith nicht weiß und dessen Verstand (nicht die Kapazität) dazu hat, dann genügt es ihm (d.h. die Bestätigung der Ahadith und der Glaube an sie), denn (alles von der Religion) wurde für ihn vollkommen gemacht. Und es ist notwendig für ihn, daran zu glauben und sich zu unterwerfen, wie beim Hadith des Wahrhaftigen, des Glaubenswürdigen,[16] und was auch immer an Ähnlichem über al-Qadar vorhanden ist.
17. Ebenso die Ahadithe über Ru’ya insgesamt[17] (d.h. dass der Gläubige im Jenseits Allah sehen wird), selbst wenn sie nicht mit dem, was die Leute gehört haben, übereinstimmen, und selbst wenn derjenige, der sie hört, sie abstoßend fühlt und abgeneigt ist.
18. Gewiss, es ist Pflicht für ihn, an sie zu glauben und nicht ein einziges Wort von ihnen abzulehnen, noch von anderen Ahadith, die von vertrauenswürdigen und zuverlässigen Überlieferern berichtet wurden.[18]
19. Und dass er mit niemandem diskutiert und Streitgespräche führt, noch dass er lernt, wie man (in solchen Angelegenheiten) diskutiert.
20. Denn wahrlich, theologische Argumentation / Redekunst (Kalam; Philosophie) in Angelegenheiten des Qadar, der Ru’ya, des Qur’an und anderen ähnlichen Angelegenheiten ist unter jenen Wegen, die verworfen und verboten sind.[19]
21. Jener, der dies tut, selbst wenn er mit seinen Worten die Wahrheit erreicht, ist nicht von den Ahlus-Sunna, bis er diese Art der Argumentation verlässt, sich den Athar (Überlieferungen vom Propheten und den Gefährten) unterwirft und an sie glaubt.[20]
22. Der Qur’an ist das Wort Allahs. Er ist nicht erschaffen.[21] Man sollte nicht zu schwach sein, ihn als unerschaffen zu bezeichnen, und dass das Wort Allahs von Ihm nicht abgesondert und getrennt ist (d.h. das Wort Allahs hat keine eigenständige Existenz), und dass nicht eine einzige Sache davon erschaffen wurde.
23. Und hüte dich vor der Diskussion mit einem Neuerer[22] in dieser Angelegenheit, der sagt, dass seine Rezitation des Qur’an erschaffen sei, und andere ähnliche Behauptungen.
24. Wer auch immer unentschlossen ist und sagt »Ich weiß nicht, ob er erschaffen ist oder nicht. Er ist jedoch das Wort Allahs« so ist er eine Person der Neuerung, und er ist wie einer, der sagt: »Er ist erschaffen.« Wahrlich, er ist das Wort Allahs, und er ist nicht erschaffen.
25. Der Glaube an Ru’ya am Tage des Gerichtes, so wie er in den authentischen Ahadithen vom Propheten (ﷺ) überliefert wurde.[23]
26. Und dass der Prophet (ﷺ) seinen Herrn[24] gesehen hat, denn dies wurde vom Gesandten Allahs (ﷺ) berichtet - dies ist richtig und authentisch. Es wurde von Qatada[25] von ’Ikrima[26] von Ibn ’Abbas überliefert. Al-Hakam Ibn Iban[27] überlieferte es von ’Ikrima von Ibn ’Abbas. Ebenso berichtete dies ’Ali Ibn Zaid[28] von Yusuf Ibn Mahran[29] von Ibn ’Abbas.[30]
27. Der Hadith, gemäß unserer Meinung, ist nach seiner äußeren Bedeutung (ala dhahirihi) zu verstehen, so wie er vom Propheten (ﷺ) zu uns gelangte. Und die Vertiefung in theologische Argumentation (Kalam) über diese Ahadithe ist eine Neuerung. Wir glauben an ihn nach seiner äußeren Bedeutung, so wie er kam, und wir diskutieren mit niemandem darüber.
28. Der Glaube an die Waage am Tage des Gerichtes, so wie dies zu uns (über Ahadith) gelangte: „Ein Diener wird am Tage des Gerichtes gewogen, und sein Gewicht wird nicht dem Gewicht eines Fliegenflügels entsprechen.“[31]
29. Die Taten der Diener werden gewogen werden, so wie dies in der Überlieferung erwähnt wird. Der Glaube daran, die Bestätigung dieser Wahrheit, die Abwendung von dem, der dies leugnet und die Unterlassung der Diskussion mit ihm.
30. Und dass Allah - der Segenreiche und Erhöhte[32] - am Tage des Gerichtes zu Seinen Dienern sprechen wird, ohne einen Übersetzer zwischen Ihm[33] und Seinen Dienern: Der Glaube daran und die Bestätigung dieser Wahrheit.
31. Der Glaube an den Haud[34] (das Becken), und dass es ein Becken für den Gesandten Allahs (ﷺ) am Tage des Gerichtes gibt. Seine Umma (Gemeinschaft) wird (zum Trinken) zu ihm kommen. Seine Breite entspricht der Distanz einer einmonatigen Reise. Seine Trinkgefäße gleichen der Anzahl der Sterne im Himmel, und dies ist in Übereinstimmung mit den Überlieferungen, welche in vielerlei Hinsicht authentisch sind.
32. Der Glaube an die Strafe im Grab[35], und dass diese Umma im Grab geprüft und über den Iman und den Islam gefragt wird. Darüber, wer sein Herr und sein Prophet ist.
33. Und dass Munkar und Nakir kommen werden - so wie Allah es will und wünscht, dass sie kommen. Der Glaube daran und die Bestätigung dieser Wahrheit.
34. Der Glaube an die Fürbitte des Propheten (ﷺ),[36] und dass manche Leute aus dem Feuer entfernt werden, nachdem sie das Feuer geschmeckt haben und in Kohle
umgewandelt wurden. Der Glaube, dass angewiesen wird, sie in einen Fluss am Tore des Paradieses hineinzusetzen, so wie dies überliefert wird - all dies entsprechend dem, wie Allah es will und wünscht. Wahrlich, man muss daran glauben und diese Wahrheit bestätigen.
35. Der Glaube daran, dass Masihu-Dajjal kommen[37] wird und zwischen seinen beiden Augen „Kafir“ stehen wird. Und der Glaube an die Ahadithe über ihn, die zu uns gelangt sind. Der Glaube, dass dies so geschehen wird.
36. Der Glaube, dass ’Isa herabkommen und ihn am Tore von Ludd[38] töten wird.
37. Und dass Glaube (Iman) Rede und Handlung ist, er steigt und nimmt ab,[39] so wie dies in der Überlieferung „Der in seinem Glauben vollkommenste ist jener, der die besten Manieren hat“[40] berichtet wird.
38. Wer auch immer das Gebet unterlässt, der ist ungläubig geworden. Keiner der Handlungen, die unterlassen werden, führen zum Unglauben, außer dem Gebet. Wer auch immer das Gebet unterlässt, ist ein Ungläubiger, und Allah hat seine Tötung erlaubt.[41]
39. Der beste in dieser Umma nach dem Propheten (ﷺ) ist Abu Bakr as-Siddiq,[42] dann ’Umar Ibn al-Khattab,[43] und dann ’Uthman Ibn Affan.[44]
40. Wir geben diesen drei den Vorrang, genau so, wie die Gefährten des Gesandten Allah (ﷺ) ihnen den Vorrang gaben. Die Gefährten hatten nie eine Meinungsverschiedenheit in dieser Sache.[45]
41. Nach diesen drei kommen die fünf Gefährten der Schura (Ratsversammlung): ’Ali Ibn Abi Talib,[46] az-Zubair,[47] Talha,[48] ’Abdur- Rahman Ibn ’Awf[49] und Sa’d Ibn Abi Waqqas.[50] Jeder von ihnen war für die Khilafa geeignet, und jeder von ihnen war ein Imam (Führer).
42. In dieser Angelegenheit nehmen wir den Hadith von Ibn ’Umar:[51] „Wir sahen - während der Gesandte Allahs (ﷺ) am Leben war und seine Gefährten weitverbreitet waren - Abu Bakr (als ersten), dann ’Umar, dann ’Uthman, und dann blieben wir still.“[52]
43. Nach diesen fünf Gefährten der Schura kommen die Leute von den Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ), welche in Badr von den Muhajirun (Auswanderer aus Mekka) gekämpft haben, und dann jene, die in Badr von den Ansar (Helfer in Medina) gekämpft haben. (Jedermanns Stufe ist entsprechend seiner Auswanderung und dem Vorrang in der Annahme der Religion.)
44. Danach sind die besten der Menschen: Die Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ), jene Generation, zu der er gesandt wurde. Jeder, der ihm Gesellschaft geleistet hat, sei dies für ein Jahr, ein Monat, ein Tag, eine Stunde, oder dass er ihn lediglich gesehen hat, so ist er unter den Gefährten.[53] Sein Gefährtenstatus entspricht dem Ausmaß seiner Gesellschaft mit ihm, dem Vorrang ihm Gesellschaft geleistet zu haben (ob er zu den ersten gehört), von ihm gehört und nach ihm geschaut zu haben.[54]
45. Die nächsten in der Kameradschaft zu ihm sind besser als die Generation, die ihn nicht gesehen hat, selbst wenn sie Allah mit allen guten Taten treffen. Trotzdem sind jene, die dem Propheten (ﷺ) Gesellschaft geleistet haben, ihn gesehen und von ihm gehört haben, besser.
46. Und wer auch immer ihn mit seinen Augen sah und an ihn glaubte,[55] selbst wenn dies nur für eine Stunde war, ist aufgrund seiner Kameradschaft (d.h. dass er Sahabi ist) besser als die Tabi’in (Generation nach den Gefährten), auch wenn die Tabi’in alle gute Taten vollbracht haben.
47. Das Zuhören und das Gehorchen der Führer (A’imma) und des Amir ul- Mu’minin (Führer der Gläubigen) - von denen, welche die Macht der Khilafa erlangt haben und sich die Leute vereint und ihnen zugestimmt haben und mit ihnen zufrieden sind - seien sie rechtschaffen oder sündhaft.
48. Und auch (das Zuhören und Gehorchen eines Mannes), der gegen die Leute mit dem Schwert gekämpft hat (d.h. erobert hat), bis er der Khalifa wurde und man ihn Amirul-Mu’minin nannte.
49. Die Teilnahme an Kämpfen gemeinsam mit den Führern (Umara), seien sie rechtschaffen oder sündhaft, ist eine immerwährende Sache bis zum Tage des Gerichtes. Sie darf niemals unterlassen werden. (Ähnlich) ist es mit der Verteilung der Kriegsbeute und der Bestimmung der A’imma, um die vorgeschriebenen Strafen (Hudud) durchzuführen; auch sie sind immerwährend. Es ist für niemanden erlaubt, sie zu tadeln oder zu bekämpfen (d.h. die A’imma).
50. Auch die Überreichung der Spende an sie (d.h. die A’imma) ist erlaubt und wirksam. Wer auch immer die Spende ihnen gibt, so wird es ihm genügen (d.h. seine Pflicht wird erfüllt sein), seien sie rechtschaffen oder sündhaft.
51. Und die Verrichtung des Jumu’a-Gebetes hinter ihm (d.h. dem Herrscher) und hinter jedem, den er dazu ernennt, ist eine erlaubte und vollkommene Handlung, und das Gebet besteht aus zwei Rak’a. Wer auch immer diese wiederholt (nachdem er hinter ihm gebetet hat) ist ein Neuerer, einer, der die Überlieferungen verlässt, und er ist ein Gegner der Sunna. Er erhält nichts (an Belohnung) von der Vortrefflichkeit (der Teilnahme am) Jumu’a-Gebet, wenn er nicht akzeptiert und der Meinung ist, dass das Gebet hinter den Führern auszuführen ist - wer sie auch sein mögen, seien sie rechtschaffen oder sündhaft (d.h. die Führer).
52. Daher ist die Sunna, dass er zwei Rak’a mit ihnen betet. (Wer auch immer sie wiederholt, ist ein Neuerer)[56] und dass er bestätigt, dass sie (die Rak’as) vollkommen und vollständig sind, ohne in dieser Hinsicht einen Zweifel im Herzen zu haben.
53. Wer auch immer sich gegen einen Führer von den Führern unter den Muslimen auflehnt, nachdem die Leute ihm (d.h. dem Führer) zugestimmt haben und sich unter ihm vereint haben und seine Khilafa bestätigt haben - egal wie auch immer dieses Khilafa zustande kam, sei dies durch ihr Wollen und ihre Akzeptanz oder durch seine Gewalt und Herrschaft über sie - so hat dieser Auflehner den Muslimen Ungehorsam geleistet und den Überlieferungen des Gesandten Allahs (ﷺ) widersprochen.
Und wenn der Auflehner stirbt, so stirbt er einen Tod der Unwissenheit (Jahiliya).
54. Das Töten (eines Mannes), der an der Macht ist, ist nicht erlaubt. Auch ist es für keinen erlaubt, sich gegen ihn aufzulehnen. Wer auch immer dies tut, ist ein Neuerer, und er beruht auf etwas anderem als die Sunna und dem richtigen Weg.[57]
55. Der Kampf gegen Diebe und Auflehner (Khauarij) ist erlaubt. Dies ist der Fall, wenn sie einen Mann hinsichtlich seiner Person und seines Vermögens angreifen. So ist es dann für ihn erlaubt zu kämpfen, sich und sein Vermögen zu verteidigen und (die Diebe und Auflehner) mit allem innerhalb seiner Möglichkeiten von sich und seinem Besitz zurückzuhalten.
56. Jedoch ist es ihm nicht erlaubt, dass er nach ihnen strebt (d.h. sie zu finden versucht), nachdem sie ihn verlassen haben. Auch soll er nicht ihren Spuren folgen, und dies ist für niemanden erlaubt, außer für den Imam (Führer) oder jenen, die bei den Muslimen Amtsgewalt besitzen.
57. Er darf sich nur bei seinem Heim verteidigen, und seine Absicht bei seiner Bemühung gegen sie sollte sein, dass er niemanden tötet. Falls er jedoch während seiner Verteidigung jemanden im Kampf tötet, dann wird Allah den Toten weit (von Sich und von Gutem) entfernen.[58] Und wenn er selber in so einer Situation getötet wird, während er sich und seinen Besitz verteidigt, dann hoffe ich, dass er ein Märtyrer ist, so wie sich dies im Hadith ereignete.
58. Alle diese Überlieferungen in dieser Hinsicht befahlen mit ihm zu kämpfen, jedoch nicht ihn zu töten, ihn zu verfolgen und ihn zu erledigen, falls er auf den Boden fallen oder verwundet werden sollte.
59. Und wenn er ihn gefangen nimmt, soll er ihn nicht töten und auch nicht die vorgeschriebene Strafe an ihm ausführen, sondern seine Angelegenheit zu jenem für ein Urteil bringen, den Allah bestimmt und Amtsgewalt verliehen hat.
60. Wir bestätigen für niemanden von den Leuten der Qibla in Bezug auf eine von ihm ausgeführte Tat, dass er im Paradies oder im Höllenfeuer ist. Wir haben Hoffnung und Furcht für den Rechtschaffenen, und wir haben Angst um den bösen und sündhaften Menschen, jedoch hoffen wir für ihn die Barmherzigkeit Allahs.[59]
61. Und wer auch immer Allah mit einer Sünde trifft, die für ihn das Feuer notwendig macht, bereut hat, sie nicht wiederholt und nicht (auf dieser Sünde) beharrt, dann wird Allah sich ihm (in Vergebung) zuwenden. Allah akzeptiert die Reue von seinen Dienern und verzeiht die schlechten Taten.[60]
62. Und wer auch immer Ihn trifft, nachdem die vorgeschriebene Strafe für die Sünde in dieser Welt eintraf, so wird sie (die Strafe in dieser Welt) übereinstimmend mit der Überlieferung des Gesandten Allahs (ﷺ) eine Sühne[61] sein.[62]
63. Und wer auch immer Ihn trifft, während er darauf beharrte und seine Sünde nicht bereute, die eine Bestrafung notwendig macht, dann obliegt seine Angelegenheit Allah. Wenn Er will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm.[63]
64. Und wer auch immer Ihn als Ungläubigen trifft, wird von Ihm bestraft, und Er wird ihm nicht vergeben.
65. Und die Steinigung[64] zum Tode ist für jenen rechtmäßig, der (sich mit der Ehe) bereichert hat, jedoch Unzucht begeht, entweder dadurch, dass er/sie (diese Tat) zugibt oder dadurch, dass der Beweis gegen ihn/sie gesichert wurde.
66. Der Gesandte Allahs (ﷺ) hat zum Tode gesteinigt und die Rechtgeleiteten Nachfolger ebenso.
67. Und wer auch immer einen einzigen Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ) beleidigt, erniedrigt oder ihn für etwas hasst, was durch ihn verursacht wurde, oder seine Fehler nennt, so ist er ein Neuerer.[65]
68. (Er bleibt in diesem Zustand) bis er für sie alle bei Allah um Barmherzigkeit bittet und sein Herz über sie gut gesinnt und aufrichtig ist.
69. Und Heuchelei: Sie ist Unglaube, dass jemand an Allah ungläubig ist und andere neben Allah verehrt (innerlich), jedoch den Islam nach Außen zeigt, so wie die Heuchler zur Zeit des Gesandten Allahs (ﷺ).
70. Und seine Aussage: „Wer auch immer drei Eigenschaften besitzt, er ist ein Heuchler...“[66] ist eine Verstärkung (des Ausdrucks);[67] wir überliefern sie, wie sie kam, und wir erklären sie nicht. Ähnlich die Aussage: „Werdet nicht ungläubig nach mir, indem ihr euch gegenseitig die Köpfe abschlagt.“[68] Und die Aussage: „Wenn zwei Muslime mit dem Schwert aufeinander treffen, dann sind (beide), der Tötende und der Getötete im Feuer.“[69] Und: „Verfluchung eines Muslims ist Sündhaftigkeit und seine Bekämpfung ist Unglaube.“[70] Und: „Wer auch immer zu seinem Bruder ‚Ungläubiger’ sagt, kehrt es zu einem von beiden zurück.“[71] Und: „Es ist Unglaube an Allah, dass jemand seine Verwandtschaft leugnet, auch wenn es belanglos ist.“[72] Und andere ähnliche Ahadithe, die authentisch überliefert und bewahrt wurden.
71. Wir unterwerfen uns ihnen, auch wenn wir ihre Bedeutung nicht kennen. Wir sprechen nicht darüber. Wir diskutieren nicht darüber. Und wir erklären diese Ahadithe nicht, außer mit etwas Ähnlichem, mit denen sie zu uns kamen. Wir lehnen sie nicht ab, außer mit dem, was besser ist.
72. Das Paradies und das Höllenfeuer sind zwei erschaffene Dinge.[73] Sie wurden bereits erschaffen, so wie dies vom Gesandten (ﷺ) zu uns gelangte: „Ich betrat das Paradies und sah ein Schloss...“[74] Und: „Ich sah das Becken (Kauthar)...“[75] Und: „Ich sah in die Hölle, und die meisten Bewohner waren Frauen.“ Und: „Ich sah in die Hölle und sah dieses und jenes...“
73. Wer auch immer behauptet, dass sie (Paradies und Hölle) nicht erschaffen sind, so ist er ein Leugner des Qur’an und der Ahadith des Gesandten Allahs (ﷺ). Ich betrachte ihn nicht als jemanden, der an das Paradies und an die Hölle glaubt.
74. Und wer auch immer von den Leuten der Qibla als Muwahhid (einer, der die Einheit und Einzigkeit Allahs in Seiner Herrschaft, Seinen Namen und Eigenschaften und in Seiner Anbetung bezeugt) stirbt, dann wird das Bestattungsgebet für ihn verrichtet und man bittet für ihn um Vergebung.
75. Die Bitte um Vergebung für ihn darf nicht verweigert werden (d.h. man darf es nicht unterlassen, und wir unterlassen das Bestattungsgebet nicht für ihn, egal wie groß oder klein seine Sünden sein mögen. Seine Angelegenheit ist bei Allah.)
Ende der Abhandlung
Teil 2
Die Sunna auf welcher der Gesandte (ﷺ) starb
Diese Abhandlung wurde in Tabaqatul Hanabila (1/130-131) in der Biographie von al-Hasan Ibn Isma’il Ibn ar-Rah’iy verzeichnet. Innerhalb dieser Abhandlung ist die Erwähnung von neunzig Männern von den Tabi’in, den Gelehrten der Muslime, von den Salaf und den Fuqaha' aus verschiedenen Städten, worüber sie sich in den Angelegenheiten der ’Aqida (Glaubensinhalte) einig sind.
Der Text:
Abul-Husain Muhammad Ibn Abi Ya’la sagte: Al-Mubarak informierte uns: ‘Abdul-’Aziz al-Azji teilte uns mit: Abu Bakr al-Mufid erzählte uns: Al- Hasan Ibn Isma’il ar-Rah’iy teilte uns mit: Ahmad Ibn Hanbal, der Imam von Ahlus-Sunna, der geduldig zur Zeit der ernsthaften Zwietracht (Fitna) war, sagte zu mir: „Neunzig Männer von den Tabi’in, den Gelehrten der Muslime, von den Salaf und den Fuqaha' aus verschiedenen Städten[76] sind sich einig, dass die Sunna, auf dem der Gesandte Allahs (ﷺ) starb, wie folgt ist:
1. Erstens: Mit dem Qada von Allah, dem Mächtigen und Erhabenen, zufrieden sein, sich Seinem Befehl unterwerfen, gegenüber Seinem Urteil geduldig sein, das nehmen, was Er befohlen hat und von dem fernbleiben, was Er verboten hat.
2. Der Glaube an Qadar, mit seinem Guten und mit seinem Schlechten.
3. Unterlassung von Diskussionen und Auseinandersetzung in der Religion.
4. Das Bestreichen der Khuffs (Ledersocken).[77]
5. Die Teilnahme am Jihad mit jedem Khalifa, sei er rechtschaffen oder sündhaft.
6. Verrichtung des Bestattungs-Gebetes über jeden, der als einer der Leute der Qibla stirbt.
7. Und dass der Glaube (Iman) Rede und Handlung ist. Er steigt mit der Gehorsamkeit und verringert sich mit der Ungehorsamkeit.
8. Der Qur’an ist das Wort Allahs, welches dem Herzen Seines Propheten Muhammad (ﷺ) offenbart wurde. Er ist nicht erschaffen, egal in welcher Art auch immer er vorgetragen und wiederholt wird.
9. Geduldig sein unter der Obhut der Autorität, egal wie er ist, gerecht oder ungerecht.
10. Wir lehnen uns mit dem Schwert nicht auf gegen die Herrscher, selbst wenn sie ungerecht sind und unterdrücken.
11. Wir verkünden niemanden von den Leuten des Tauhid als ungläubig, selbst wenn sie große Sünden begehen (Unzucht, Diebstahl etc.)
12. Nicht über das zu reden, was zwischen den Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ) vorgefallen ist.
13. Die besten der Menschheit nach dem Gesandten Allahs (ﷺ) sind: Abu Bakr, ’Umar, Uthman und ’Ali, der Vetter des Gesandten Allahs (ﷺ).
14. Die Bitte um Barmherzigkeit Allahs für alle Gefährten des Gesandten Allahs, und ebenso für seine Nachkommen, seine Frauen und seine Verwandtschaft aufgrund von Ehe, möge Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen sein.
Dies ist die Sunna - halte fest daran und du wirst gerettet sein. Sie zu nehmen ist Rechtleitung, und sie zu verlassen ist ein Irregehen.
Ende der Abhandlung.
Teil 3
Die Beschreibung eines Gläubigen von den Ahlus-Sunna ua-Jama’a
Diese Abhandlung wurde in Tabaqatul-Hanabila (1/294-295) in der Biographie von Muhammad Ibn Habib al-Indirani verzeichnet. Sie wurde auch auf ähnliche Weise woanders im Tabaqat in der Biographie von Muhammad Ibn Yunus as- Sarkhasi mit einer anderen Überlieferungskette verzeichnet (1/329-330): ‘Ahmad Ibn ‘Ubaidillah al-’Akbari erzählte uns: Abul-Hasan ‘Ali Ibn Mahmud az-Zauzani berichtete uns: Abul-Qasim Ibrahim Ibn Muhammad Ibn ‘Ali Ibn asch-Schah, at-Tamimi, al-Marauradhi erzählte uns: Abu Mu’adh Ibn Abi Ismah teilte uns von ‘Askar as-Sauaf az-Zanjani al-Harui mit: Abu Mas’ud Sa’id Ibn Khaschnam Ibn Muhammad as-Samarqandi, der Maula von Bani Haschim, erzählte uns: Muhammad Ibn Yunus as-Sarkhasi berichtete uns: Ich hörte Abu ‘Abdillah Ahmad Ibn Hanbal sagen ‚...‘ und dann erwähnte er die Abhandlung.
Der Text:
Muhammad Ibn Habib al-Indirani sagte: Ich hörte Ahmad Ibn Hanbal sagen: „Die Beschreibung eines Gläubigen von den Ahlus-Sunna ual-Jama’a ist:
1. All jene, die bezeugen, dass niemand der Anbetung würdig ist außer Allah allein, ohne Partner, und dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.
2. Die Bestätigung aller (Dinge), mit denen die Propheten und Gesandten kamen, und dass er unbeugsam an sie glaubt, entsprechend der offensichtlichen und deutlichen Bedeutung.
3. Dass er nie Zweifel an seinem Glauben[78] hat und niemals jemanden von den Leuten des Tauhid aufgrund einer Sünde als ungläubig bezeichnet.
4. Dass er alles vor ihm Verborgene in seinen Angelegenheiten Allah - dem Mächtigen und Erhabenen - anvertraut, seine Sache Allah unterwirft, und dass er den Schutz Allahs nicht durch Sünden unterbricht.
5. Das Wissen darüber, dass alles nach Allahs Qada und Qadar, seinem Guten und Schlechten, geschieht.
6. Hoffnung für jemanden von der Umma Muhammads haben, der gute Taten verrichtet, jedoch beängstigt um jemanden sein, der unter ihnen schlechte Taten vollbringt.
7. Dass er niemanden von der Umma Muhammads aufgrund einer verdienten guten Sache oder einer Sünde weder ins Paradies noch in die Hölle setzt (d.h. davon spricht, als wäre er in einem von beiden), außer Allah - der Mächtige und Erhabene. Er ist jener, der Seine Schöpfung dahin setzt, wo immer Er will.
8. Dass er die Wahrheit über die Stellung der Salaf kennt, die Allah für die Gesellschaft Seines Propheten (ﷺ) auserwählt hat, und dass er ihnen (folgende) vorzieht: Abu Bakr, ’Umar und ’Uthman. Und dass er die Wahrheit über die Stellung von ’Ali Ibn Abi Talib, Talha, az-Zubair, ’Abdur-Rahman Ibn ’Auf, Sa’d Ibn Abi Waqqas, Sa’id Ibn Zaid Ibn ’Amr Ibn Nufail über alle anderen Gefährten kennt. Denn diese neun waren mit dem Propheten (ﷺ) auf dem Berg Hira, als der Prophet (ﷺ) sagte: „Sei ruhig, o Hira, auf dir ist ein Prophet, ein Wahrhaftiger und ein Märtyrer.“[79] Der Prophet (ﷺ) war der zehnte unter ihnen.
9. Dass er für alle Gefährten Muhammads (ﷺ) Allah um Barmherzigkeit bittet, und zwar für die Jungen und die Alten unter ihnen. Dass er über ihre Tugenden und ihre Vorzüge spricht, jedoch sich davor zurückhält über das zu sprechen, was zwischen ihnen vorgefallen ist.
10. Dass er (daran festhält) beide ’Id-Gebete, das Furcht-Gebet, das Jumu’a-Gebet und die fünf Gemeinschaftsgebete gemeinsam mit jedem Führer zu verrichten, sei er rechtschaffen oder sündhaft.
11. Dass er die (Gültigkeit) der Bestreichung der Khuffs während einer Reise, aber auch in seinem Haus akzeptiert.
12. Dass er die (Gültigkeit) der Kürzung des Gebetes während einer Reise annimmt.
13. Der Qur’an ist das Wort Allahs und Seine Offenbarung. Er ist nicht erschaffen.
14. Der Glaube besteht aus Rede und Handlung. Er steigt und verringert sich.
15. Der Jihad ist immerwährend, denn Allah sandte Muhammad (ﷺ) bis die (kleinste) Gruppe (an Muslimen) gegen Dajjal kämpft. Die Ungerechtigkeit und die Unterdrückung eines Tyrannen wird ihnen nicht schaden.
16. Das Kaufen und Verkaufen ist bis zum Tag des Gerichtes erlaubt - entsprechend dem Urteil des Buches und der Sunna.
17. Dass der Takbir während des Bestattungsgebetes vier Mal ausgesprochen wird.
18. Dass Bittgebete für die Führer der Muslime gemacht werden sollten, damit sie korrigiert und gebessert werden. Dass du nicht dein Schwert gegen sie erhebst, in Zeiten der Zwietracht nicht gegen sie kämpfst, vielmehr an deinem Heim festhältst.
19. Der Glaube an die Strafe im Grab.
20. Der Glaube an Munkar und Nakir.
21. Der Glaube an Haud und an die Fürbitte.
22. Der Glaube, dass die Leute des Paradieses ihren Herrn sehen werden - Erhaben ist Er.
23. Der Glaube, dass die Muwahidun aus dem Feuer gebracht werden, nachdem sie in Kohle umgewandelt wurden, so wie dies in den Ahadithen, die uns vom Propheten (ﷺ) erreichten, beschrieben wurde. Wir glauben an die Wahrhaftigkeit solcher Ahadithe und wir setzen keine Beispiele für sie.
Dies ist das, worüber sich die Gelehrten in allen Horizonten einig sind.
[1] Ich habe sie zum Teil weggelassen, da sie kaum als Unterschiede zu bezeichnen waren, d. Ü.
[2] Die Bezeichnung „Sunna“ bezieht sich hier auf die Prinzipien und Grundlagen der richtigen islamischen ’Aqida (Glaubensinhalte) und dem Manhaj (Methodologie), weil die Salaf dies auch so vornahmen. Man sieht das an ihren Büchern und Schriften, wie z.B.:
1. Kitabus-Sunna von Imam Ahmad (241 n. H)
2. As-Sunna von al-Athram (273 n. H)
3. Kitabus-Sunna von Abu Dawud (275 n. H)
4. Kitabus-Sunna von Ibn Abi ‘Asim (287 n. H)
5. Kitabus-Sunna von ‘Abdullah, der Sohn Imam Ahmads (290 n. H)
6. As-Sunna von al-Maruazi (292 n. H)
7. Sarihus-Sunna von Ibn Jarir at-Tabari (310 n. H.)
8. As-Sunna von al-Khallal (311 n. H)
9. Scharhus-Sunna von al-Barbahari (329 n. H)
10. As-Sunna von al-’Assal (349 n. H)
11. As-Sunna von at-Tabarani (360 n. H).
Die Bezeichnung „Sunna” wurde in diesem Zusammenhang verwendet, um zwischen der ’Aqida und dem Manhaj der Salaf und den Angelegenheiten, die von abgewichenen und irregegangen Sekten eingeführt wurden, zu unterscheiden.
[3] Hier sind die Gelehrten der Ahlus-Sunna ual-Jama’a gemeint, und an ihrer Spitze war Imam Ahmad Ibn Hanbal. Dies war der Weg der Salaf, den Leuten und dem allgemeinen Volk die wahren Anhänger der Sunna zu zeigen, damit man ihre ’Aqida (wahre Glaubensinhalte) und ihre Manhaj lernen und sie befolgen konnte. Daher sagte Imam Ayyub as-Sakhtiyani (131 n. H.): „Zum Erfolg eines Jugendlichen oder eines Nicht-Arabers gehört, dass Allah ihn zu einem Gelehrten der Sunna führt.“ Überliefert von al- Lalika’i in Scharh Usulil-I’tiqad, Nr. 30.
[4] Arab. Sahaba oder Ashab (singular: Sahabi). Die Definition eines Sahabi oder eines Gefährten aus der Sicht der Schari’a ist nach al-Hafidh Ibn al-Hajar wie folgt: „Die beste Ansicht, auf die ich gestoßen bin, ist, dass ein Sahabi jemand ist, der den Propheten getroffen hat, an ihn geglaubt hat und als Muslim gestorben ist. Dies schließt daher jemanden ein, der mit ihm lange oder auch kurze Zeit geblieben ist, und jene, die von ihm überliefert haben, und jene, die nicht von ihm überliefert haben, und jene, die ihn sahen, jedoch nicht mit ihm saßen, aber auch jene, die ihn aufgrund von Blindheit nicht sehen konnten.“ Al-Isaba von Ibn Hajar; 1/4-5.
[5] Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wahrlich, die Kinder Israels spalteten sich in einundsiebzig Sekten, und meine Umma wird sich in dreiundsiebzig Sekten spalten. Alle sind bis auf eine im Feuer.“ Man sagte zu ihm: „Wer ist die eine?“ Er sagte: „Jene, auf der ich und meine Gefährten beruhen.“ Überliefert von at-Tirmidhi; Nr. 2792; al-Hakim, 1/128-129; al-Lalika’i, Nr. 147; asch-Schatibi in seinem al-I’tisam, 1/189 und 2/186; Ibn Hajar in Takhrij Ahadith al-Kaschaf, Nr. 63 und andere von ’Abdullah Ibn ’Amr Ibn al-’As.
[6] Abdullah Ibn Mas’ud sagte: „Wahrlich, wir eifern nach und führen nicht ein. Wir folgen und machen keine Neuerung.“ Überliefert von al-Lalika’i in Usulul-I’tiqad, 1/86.) Abu Bakr as- Siddiq sagte: „Wahrlich, ich bin einer, der folgt und nicht ein Neuerer.“ Überliefert in Kitab as-Sifat von Ibn Qudama al-Maqdisi im Kapitel: Fi Fada’ilil-Ittiba. Dieser Teil wurde aus der langen Khutba von Abu Bakr nach dem Treueschwur entnommen. Siehe Tarikh von at- Tabari.
[7] Sprachlich bedeutet Bid’a (Neuerung): „Eine neu eingeführte Sache.“ Die Definition in der Schari’a ist: „Ein neu eingeführter Weg (Glaubensarten und Handlungen) in der Religion, als eine Form der Nachahmung der Schari’a (vorgeschriebenes Gesetz), mit dem die Nähe Allahs angestrebt wird, jedoch kein authentischer Beweis - weder in seiner Grundlage noch in der Art und Weise, wie er ausgeführt wird - für diesen Weg vorhanden ist.“ Al-I’tisam von asch-Schatibi, 1/37.
Die Vermeidung von Neuerungen in der Religion ist eine der wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Ahlus-Sunna ual-Jama’a. Dieses Prinzip schließt ein: Hass gegenüber Neuerungen zu empfinden, davon fern zu bleiben, die Leute davor zu warnen und Neuerer zu widerlegen. Letzteres ist Aufgabe der ’Ulama (Gelehrte).
[8] Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Jede Neuerung ist Irreführung und Abweichung.“ Überliefert von Abu Dawud, Nr. 4607, at-Tirmidhi, Nr. 2676; er ist authentisch (sahih). Ibn Hajar verifizierte ihn in Takhrij Ahadith Ibnul-Hajib, 1/137. Er sagte auch: „…und jede Neuerung ist Irreführung, und jede Irreführung ist im Höllenfeuer.“ Überliefert von an-Nasa’i, 1/224, über Jabir Ibn ’Abdillah, und er ist authentisch, so wie dies von Scheikhul-Islam Ibn Taymiyya in Majmu’ul Fatawa, 3/58, bestätigt wurde. Ibn ’Abbas sagte: „Wahrlich, die bei Allah - dem Erhabenen - am meisten verhasste Sache sind die Neuerungen.“ Überliefert von al-Bayhaqi in Sunan al-Kubra, 4/316.
[9] Al-Fudayl Ibn ’Iyad (187 n. H.) sagte: „Ich traf die besten Leute. Sie alle waren Leute der Sunna und sie verbaten die Gesellschaft mit Leuten der Neuerung.“ Überliefert von al- Lalika’i, Nr. 267. Sufyan ath-Thauri (161 n. H.) sagte: „Wer auch immer einem Neuerer zuhört, hat den Schutz Allahs verlassen und sich der Neuerung anvertraut.“ Überliefert von Abu Nu’aym in al-Hilya, 7/26 und Ibn Batta, Nr. 444. Al-Fudayl Ibn ’Iyad (187 n. H.) sagte: „Wer auch immer mit einer Person der Neuerung sitzt, soll sich vor ihm hüten, und wer auch immer mit einer Person der Neuerung sitzt, ist fern von Weisheit. Ich wünschte, es gäbe ein Fort aus Eisen zwischen mir und einer Person der Neuerung. Das Speisen mit einem Juden und einem Christen ist mir lieber als das gemeinsame Essen mit einer Person der Neuerung.“ Überliefert von al-Lalika’i, Nr. 1149. al-Layth Ibn Sa’d (175 n. H.) sagte: „Wenn ich eine Person der Triebe (d.h. Neuerungen) über dem Wasser gehend sehen würde, ich würde von ihm trotzdem nicht annehmen.“ Daher sagte Imam asch-Schafi’i: „Er (al-Layth) hat untertrieben. Wenn ich diese Person in der Luft gehend sehen würde, ich würde von ihm trotzdem nicht annehmen.“ Überliefert von as-Suyuti in al-Amr bil ’Ittiba wan-Nahi ’anil- Ibtida.
[10] Imam as-Sabuni (449 n. H.) sagte über Ahlus-Sunna: „Sie folgen den Salafus-Salih (den frommen Vorfahren), den Imamen und den Gelehrten der Muslime. Sie halten sich an der starken Religion und an der deutlichen Wahrheit fest, an dem sie sich festgehalten haben. Sie hassen die Ahlu-Bid’a (Leute der Neuerung), die in die Religion Neuerung einführen, was kein Bestandteil der Religion ist. Sie lieben sie nicht, und sie leisten ihnen keine Gesellschaft.
Sie hören ihren Reden nicht zu, sitzen nicht mit ihnen, diskutieren nicht mit ihnen über Religion und führen keine Streitgespräche mit ihnen. Vielmehr schützen sie ihre Ohren vor ihrem Unsinn. Dinge, wenn sie in die Ohren gelangen und sich in den Herzen niederlassen, Schaden anrichten und Zweifel und gefährliche Ideen erscheinen lassen werden. Über diese Sache sagt Allah - der Erhabene und Mächtige: „Wenn du jene siehst, die über Unsere Zeichen töricht reden, dann wende dich ab von ihnen, bis sie zu einem anderen Gespräch übergehen.“ [Sura 6:68] Risala fi-I’tiqad Ahlis-Sunna Ashabil-Hadith, S. 100, von Imam as- Sabuni.
[11] Asch-Schatibi (790 n. H.) sagte in al-Muwafiqat, 4/3: „Der Begriff „Sunna“ bezeichnet alles, was vom Propheten überliefert wurde, insbesondere das, worüber es im Buch keinen Text gibt.“ Hassan Ibn Atiyya (120 n. H.) sagte: „Jibril kam zum Gesandten Allahs mit der Sunna, genauso wir er mit dem Qur’an herabkam.“ Überliefert in asch-Scharh ual-Ibana von Ibn Battah, S. 128, und Majmu’ul Fatawa von Scheikhul-Islam Ibn Taymiyya, 3/366.
[12] Yahya Ibn Kathir (129 n. H.) sagte: „Die Sunna ist über das Buch Allahs maßgeblich.“ Überliefert in Sunan ad-Darimi, 1/144 und asch-Scharh ual-Ibana von Ibn Batta, S. 128.
[13] Schuraih al-Qadi (80 n. H.) sagte: “Wahrlich, die Sunna geht eurem Qiyas (Analogieschluss) voraus. Daher folgt und macht keine Neuerung.“ Überliefert in Sunan ad- Darimi, 1/66 und Scharhus-Sunna von al-Baqhawi, 1/216.
[14] Die Gelehrten unter den Salaf von den Leuten des Islam stimmen überein, dass man an Qadar, seinem Guten und seinem Schlechten, mit seiner Süße und mit seiner Bitterkeit, glauben muss, und dass man an Qada (Festlegung) von Allah glauben muss. Nichts geschieht, ohne dass Er es will und wünscht. Nichts Gutes oder Böses ereignet sich, außer Er erlaubt es.
Er erschuf für Glückseligkeit, wen auch immer Er will, und lässt ihn die Taten (für die Erlangung dieser Glückseligkeit) aufgrund seiner Gnade machen. Und Er erschuf für Unglück, wen auch immer Er will, und lässt ihn die Taten (für die Erreichung dieses Unglückes) aufgrund seiner Gerechtigkeit machen.
Die Ablehnung des Qadar war eines der ersten Neuerungen, die erschienen. Dies geschah gegen Ende der Ära der Gefährten. Ma’bad al-Juhani führte dies ein. Und es wurde gesagt: Vielmehr war der Erste, der über die Angelegenheit des al-Qadar sprach, Sansawih al-Biqal, und er war von den Leuten des Irak. Er war ein Christ und wurde dann Muslim, als dann wieder Christ. Ma’bad al-Juhani nahm solche Aussagen von ihm, und Ghilan nahm sie wiederum von Ma’bad. Anschließend übernahmen die Mu’tazila diese Neuerung, jedoch auch andere neben ihnen, die man al-Qadariyya bezeichnete. Siehe Scharh Usulil-I’tiqad von Imam al-Lalika’i, 3/534, al-I’tiqad von al-Bayhaqi, S. 132, asch-Schari’a von al-Ajuri, S. 149-168, Sarihus-Sunna von at-Tabari, S. 34-36 mit unserer Überprüfung, as-Sifat von al- Maqdisi mit unserer Überprüfung, Scharhut-Tahawi, S. 382-399 und Lauami’ul-Anuar, 1/299-300.
[15] Im Arabischen wurden die Begriffe Tasdiq und Iman - dies ist zugleich eine Ablehnung an jene, die zwischen beiden trennen - in Bezug auf ’Aqida (Glaubensgrundlagen) benutzt. Imam Ahmad verwendete beide Bezeichnungen in seiner gesamten Abhandlung in Angelegenheiten des Glaubens.
[16] Dies ist der Hadith von Ibn Mas’ud, welcher sagte: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte zu uns - und er ist ja der Wahrhaftige, der Glaubwürdige -: ‚Wahrlich, die Schöpfung eines jeden von euch wird im Leibe seiner Mutter in vierzig Tagen zusammengebracht; danach ist er ebenso lang ein Blutklumpen; danach ist er ebenso lang ein kleiner Fleischklumpen. Danach entsendet Allah einen Engel, der mit viererlei beauftragt wird: Mit der Bestimmung seines Lebensunterhalts, seiner Lebensdauer und ob er elend oder glückselig sein wird. Dann haucht er ihm die Seele ein. Ich schwöre bei Allah, dass es einige unter euch gibt, die wahrhaftig solche Werke der Bewohner der Hölle vollbringen, bis sie von ihr nur um eine Ellenlänge entfernt sind, dann ereilt sie das Vorherbestimmte, und somit vollbringen sie die Werke der Bewohner des Paradieses und gehen in dieses ein. Und es gibt einige unter euch, die wahrhaftig solche Werke der Bewohner des Paradieses vollbringen, bis sie von ihm nur um eine Ellenlänge oder zwei Ellenlängen entfernt sind, dann ereilt sie das Vorherbestimmte, und somit vollbringen sie die Werke der Bewohner der Hölle und gehen in diese ein.’“ Überliefert von al-Bukhari, Nr. 3207, 3332, 6594 und 7454, Muslim, Nr. 2634, Abu Dawud, Nr. 4708, Tirmidhi, 2137, Ibn Maja, Nr. 76 und Ahmad in seinem Musnad, 1/382, 414 und 430.
[17] Der Glaube, dass die Gläubigen am Tage des Gerichtes ihren Herrn mit ihren Augen sehen werden, ist eine stark gesicherte Sache im Buche Allahs und der Sunna des Propheten. Die gesamte Umma hat diesen Glauben angenommen. Jedoch haben die Seltsamen unter den Geschöpfen diesen Glauben abgelehnt, unter anderem: Mu’tazila, Jahmiyya und Khauarij. Al-Ajuri (360 n. H.) hat alle Hadithe über diese Thematik in seinem Buch at-Tasdiq bin-Nadhar gesammelt. Ebenso haben die Gelehrten der Ahlus-Sunna solche Ahadith in ihren Büchern im Bereich der ’Aqida erwähnt.
[18] Abu Bakr al-Marwazi (294 n. H.) sagte: „Ich fragte Ahmad Ibn Hanbal über die Ahadith, welche von den Jahmiyya über die Eigenschaften (Allahs), dass die Gläubigen ihren Herrn am Tage des Gerichtes sehen werden, Allah (zum untersten Himmel) herabsteigt und dem Thron (d.h. dass Er über dem Thron ist). Abu ’Abdillah gab kund, dass sie alle authentisch sind. Er sagte: ‚Die Gelehrten haben sie angenommen. Wir lassen die Überlieferungen so, wie sie zu uns gelangt sind.’“ Überliefert in Tabaqatul-Hanabila von Ibn Abi Ya’la, 1/56.
[19] Das sind Leute, die sich auf philosophische Argumentationen und ihren Verstand stützen, um den Qur’an und die Sunna zu verstehen, nicht jedoch auf die von Allah und Seinem Gesandten (ﷺ) gelobten Generationen. Meistens sind solche Leute (Ahlul-Kalam unserer Zeit) leicht zu erkennen, weil sie bei der Deutung des Qur’an ihren Wünschen und Launen freien Lauf lassen (Ahlul-Hawa) und den Qur’an nicht mit der Sunna erklären bzw. Qur’an und Sunna nicht mit den Aussagen der Salaf erläutern. Leider gibt es in Deutschland sehr wenige, die nicht in diese Kategorie fallen würden. Mittlerweile gibt es sogar Institute für Schwestern, die dieses Gift in die Venen der Schwestern spritzen. Sie verlassen sich bei der Deutung des Qur’ans auf die Sprachwissenschaft, Soziologie und ihre persönliche Philosophie. Dabei vergessen sie, dass die Gefährten nicht nur das Buch, sondern auch seine Erläuterung vom Propheten (ﷺ) bekommen haben, und sie waren die besten in der arabischen Sprache. (Anm. des Übers.)
Imam asch-Schafi’i (204 n. H.) sagte: „Mein Urteil über Leute des Kalam (Theologische Redekunst, Philosophie etc.) ist, dass sie mit Palmenblättern und Schuhen geschlagen und so ihren Verwandten und ihrem Volksstamm mit folgender Aussage vorgeführt werden: ‚Dies ist die Belohnung jener, die das Buch und die Sunna verlassen und sich dem Kalam hinwenden.“ Scharh ’Aqidatit-Tahawiyya von Ibn Abil-’Izz al-Hanafi, S. 75.
Ibn ’Abdul-Barr sagte: „Die Leute des Fiqh (Verständnis und Anwendung der Schari’a) und der Athar (Überlieferungen) in allen verschiedenen Städten sind sich einig, dass Ahlul-Kalam (Leute der Theologischen Redekunst) nichts anderes als Ahlul-Bid’a uaz Zaigh (Leute der Neuerungen und der Abweichung) sind. Und sie werden - von allen zuvor genannten (Leuten) - nicht zu den (wahrhaften) Gelehrten gezählt.“ Überliefert von Ibn Qudama in seinem Burhan fi Bayanil-Qur’an.
Imam asch-Schafi’i (204 n. H.) sagte: „Dass Allah jemanden mit allem, was Er verboten hat - abgesehen vom Schirk - prüft, ist besser, als dass er sich mit Kalam (Theologische Redekunst, Philosophie) beschäftigt.“ Er sagte auch: „Wenn die Leute wüssten, was für (irreführende und zerstörerische) Launen im Kalam enthalten sind, würden sie davor fliehen, so wie sie vor einem Löwen fliehen würden.“ Auch sagte er: „Wer auch immer Kühnheit in der Annäherung zu Kalam zeigt, wird niemals Erfolg haben.“ Überliefert von Ibn Qudama in seinem Burhan fi Bayanil-Qur’an.
Einer der Gelehrten von asch-Schasch sagte: „Jedes Wissen - abgesehen vom Qur’an - ist (irgendeine) Beschäftigung, außer Hadith und dem Fiqh vom Din (Religion Allahs). Wissen ist nur das, worüber man sagt: ‚Haddathana…(so und so überlieferte uns…). Und was neben ihnen ist, sind nur Einflüsterungen der Schayatin (Teufel).“
Abu Yusuf, der Gefährte von Abu Hanifa, sagte: „Wer auch immer Wissen im Kalam sucht, wird als ketzerischer Abtrünniger zurückkehren.“
Ahmad Ibn Hanbal (241 n. H.) sagte: „Einer von den Leuten des Kalam wird niemals Erfolg haben. Und niemals wirst du jemanden sehen, der sich mit Kalam beschäftigt, außer dass in seinem Herzen ein Verlangen nach Unheilstiftung vorhanden ist.“ Beide wurden von Ibn Qudama in seinem Burhan fi Bayanil-Qur’an überliefert.
[20] Muhammad Ibn Sirin (110 n. H.) sagte: „Sie (d.h. die Gefährten und die Tabi’in) sahen sich selber auf dem Weg (der Wahrheit), solange sie an den Überlieferungen festhielten.“ Überliefert von al-Lalika’i in seinem Scharh Usulil I’tiqad, Nr. 110. Schadh Ibn Yahya sagte: „Es gibt keinen Weg, der noch gerader ist und zum Paradies führt, als jemandes Weg, der auf dem Wege der Athar (Überlieferungen) reist.“ Überliefert von al-Lalika’i in seinem Scharh Usulil I’tiqad, Nr. 112.
’Abdullah Ibn al-Mubarak (181 n. H.) sagte: “Ich stellte fest, dass die Angelegenheit Ittiba’ ist (Folgen und Imitieren, d.h. die Befolgung der Überlieferungen und dass man sich ihnen ergibt).“ Überliefert von al-Lalika’i in seinem Scharh Usulil I’tiqad, Nr. 113.
[21] Siehe Sifatul-Kalam in Ibn Khuzaima’s at-Tauhid, S. 136-165, al-Bayhaqi in al-Asma uas- Sifat, 1/299-322 und ebenso I’tiqad, S. 94-110, al-Ajuri in asch-Schari’a, S. 75-96, ar- Radd ’alal-Jahmiyya, S. 132-170, al-Lalika’i’s Usulul-I’tiqad, 2/212-312 und ar-Radd ’alal Bischr al-Marisi, S. 464. Empfehlenswert als Leselektüre ist auch Mukhtasar as-Saua’iq al-Mursila, 2/277-332 von Ibn al-Qayyim und Scharhut-Tahawiyya mit der Überprüfung von Schakir, S. 107-127.
[22] Das Verbot der Argumentation mit Ahlul-Bid’a ist eine Angelegenheit, worüber es eine Übereinstimmung unter den Salaf gibt; ebenso im Hinblick dessen, dass man sich von ihnen abwendet und ihre Versammlungen meidet. Qadi Abu Ya’la (333 n. H.) sagte in Hajarul- Mubtadi’, S. 32: „Es gibt über das Boykottieren der Neuerer eine Übereinstimmung (Ijma') unter den Sahaba und den Tabi’in.“
[23] Scheikhul-Islam Ibn Taymiyya (728 n. H.) sagte: „Diese Angelegenheit ist von den fundamentalen Prinzipien, und die Empörung der Salaf gegen jene, die diesem widersprachen, war groß und ernst. Sie haben viele bekannte Bücher über diese Sache verfasst.“ Majmu’ul-Fatawa, 2/469.
Imam al-Ajuri (360 n. H.) sagte in asch-Schari’a, S. 275: „Die äußere/offensichtliche Bedeutung des Qur’ans macht deutlich, dass die Gläubigen Allah - den Mächtigen und Erhabenen - sehen werden. Daher ist der Glaube daran bindend. Und wer auch immer daran glaubt, was wir bereits erwähnten, so hat er seinen Anteil an Gutem in diesem Leben und im Jenseits erworben. Und wer auch immer all das, was wir bereits erwähnt haben, ablehnt und behauptet, dass Allah - der Mächtige und Erhabene - im Jenseits nicht gesehen wird, der ist ungläubig, und wer auch immer an diesem ungläubig ist, der ist in vielen Dingen ungläubig geworden, an die man glauben muss.“ Er sagte auch auf S. 254, indem er Imam Ahmad zitiert: „Wer auch immer sagt, dass Allah - der Mächtige und Erhabene - im Jenseits nicht gesehen wird, der ist ungläubig geworden. Auf ihm ist der Fluch Allahs und Sein Zorn - egal von welchen Leuten er auch sein mag.“ Er überliefert auch auf S. 255 von Abu Dawud as-Sijistani: „Ich hörte Ahmad Ibn Hanbal, als man ihm etwas über das Sehen Allahs im Jenseits erwähnte und er zornig wurde, sagen: ‚(Wer auch immer sagt), dass Allah - der Mächtige und Erhabene - nicht gesehen wird, ist ein Ungläubiger.’“
[24] Die Salaf haben in dieser Angelegenheit Meinungsverschiedenheiten. ’Aischa und Ibn Mas’ud haben dies abgelehnt, und eine andere Gruppe hat dies bestätigt, unter ihnen war auch Ibn ’Abbas. ’Abdur-Razzaq hat von Ma’mar zitiert, al-Hasan hätte geschworen, dass Muhammad (ﷺ) seinen Herrn gesehen hat. Und Ibn Khuzaima überliefert von ’Urua Ibn az- Zubair, dass er dies bestätigte und unnachgiebig war, wenn man ihm die Ablehnung ’A ischas erwähnte. Alle Gefährten des Ibn ’Abbas haben dies gleichermaßen bekräftigt. Ka’b al-Ahbar ebenso, und auch Zuhri, sein Gefährte Ma’mar und andere. Dies war auch die Ansicht von al- Asch’ari.
Weiterhin gab es Meinungsverschiedenheit, ob er Ihn mit seinen Augen oder mit seinem Herzen gesehen hat. Al-Hafidh Ibn Hajar (851 n. H.) sagte: „Die Überlieferungen von Ibn ’Abbas kamen unbeschränkt und die anderen beschränkt. Daher ist es notwendig, dass man die allgemeine unbeschränkte Überlieferung (von Ibn ’Abbas) im Lichte der beschränkten Überlieferungen (von ’A’ischa und Ibn Mas’ud) versteht…“ Danach erwähnt er die unbeschränkten Überlieferungen über das Sehen (mit den Augen) und die beschränkten Überlieferungen über das Sehen (mit dem Herzen). Anschließend sagte er: „Auf diesem beruhend ist es möglich, die Bestätigung von Ibn ’Abbas und die Ablehnung von ’A’ischa in Einklang zu bringen, und zwar so, dass die Ablehnung im eigentlichen die Ablehnung des Sehens mit dem Auge ist, jedoch das Sehen mit dem Herzen bestätigt…“ Siehe Fathul-Bari, 8/608.
Ich sage: Es ist auch möglich beide Aussagen von Ibn ’Abbas und ’A’ischa auf eine andere Art in Einklang zu bringen. Ibn ’Abbas spricht von der Bekräftigung, dass der Prophet Ihn gesehen hat. Falls man dies auf die Möglichkeit stützt, dass er seinen Herrn im Traum gesehen hat, so ist dies auch eine wahre Art des Sehens. Es ist nicht so, dass er Ihn am Tage der Nachtreise gesehen hat. Und ’A’ischa hat nur abgelehnt, dass er seinen Herrn auf seiner Nachtreise gesehen hat, oder sie lehnte ab, dass er Ihn im wachen Zustand gesehen hat.
Jedoch leugnete sie nicht, dass er Ihn im Schlaf gesehen hat. Auf dieser Grundlage gibt es somit keinen Widerspruch, und alles Lob gebührt Allah, dem Herrn aller Welten. Und Allah - der Erhabene - weiß es am besten. Siehe auch as-Sifat von al-Maqdisi, S. 109-111.
[25] Er ist Qatada Ibn Da’ama Ibn Qatada as-Sadusi, Abul-Khattab al-Basri. Er ist ein genauer, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Überlieferer. Man sagt, dass er blind geboren wurde. Siehe at-Taqrib, 2/123.
[26] Er ist ’Ikrima Ibn ’Abdullah, der Maula von Ibn ’Abbas, ursprünglich ein Berber. Er ist ein genauer, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Überlieferer, ein Gelehrter in Tafsir (Qur’ankommentar). Er starb im Jahre 107 nach Hijra. Man sagt, dass er nach diesem starb, so wie dies in at-Taqrib, 2/30, erwähnt wurde. Siehe al-Kaschif, 2/241
[27] Er st al-Hakam Ibn Iban al-’Udni, Abu ’Isa. Er war saduq (wahrhaft) und ein ’Abid (einer, der viel ’Ibada macht). Er hatte Auham (d.h. er machte Fehler in seinen Überlieferungen). Siehe at-Taqrib, 1/190, und al-Kaschif, 1/181.
[28] Er ist ’Ali Ibn Zaid Ibn Jad’an at-Taimi, al-Basri, und er ist da’if (schwach). Siehe at- Taqrib, 2/37, Tahdibut-Tahdhib, 7/322-324, al-Mughni fid-Du’afa, 2/448 und al-Kaschif, 2/248.
[29] Er ist Yusuf Ibn Mahran al-Basri, und er ist nicht Ibn Mahik. Siehe at-Taqrib, 2/382-383, Tahdhibut-Tahdhib, 11/424-425 und al-Kaschif, 3/263.
[30] Imam Ahmad überlieferte den Hadith in seinem Musnad, 1/285-290, genauso al-Ajuri in asch-Schari’a, S. 494-494, at-Tabari in seinem Tafsir, 11/28/31, Ibn Abi ’Asim in as- Sunna, S. 433-440, al-Bayhaqi in al-Asma uas-Sifat, 2/189, al-Lalika’i in Scharh Usulil- I’tiqad, S. 904 und Ibn Khuzaima in at-Tauhid, S. 200, von Ibn ’Abbas.
[31] Dies ist die Bedeutung des Hadith: „Ein großer Mann, der viel isst und trinkt, wird gebracht und gewogen, und sein Gewicht wird - aus der Sicht Allahs - nicht dem Flügel einer Fliege gleich sein“, dann las er: »Darum sind ihre Werke nichtig, und am Tage der Auferstehung werden Wir ihnen kein Gewicht beimessen.« [18:105] (Überliefert von Bukhari, Nr. 4729 und Muslim, Nr. 2785)
[32] Die Worte „der Segensreiche und Erhöhte“ sind ein Zusatz in al-Lalika’is Scharh Usulil- I’tiqad, 1/158. Im Manuskript von Scheikh al-Albani (Kopie von Tabaqatul-Hanabila) steht nur „…der Erhöhte“.
[33] Und zwar aufgrund des Hadith, der von ’Adi Ibn Hatim überliefert wurde: „Es gibt niemanden, zu dem Allah nicht am Tage des Gerichtes sprechen wird, ohne einen Übersetzer zwischen ihnen. Er schaut dann zu seiner Rechten und sieht nichts anderes außer das, was er (an Taten) vorausgeschickt hat. Er schaut zu seiner Linken und sieht nichts anderes außer das, was er (an Taten) vorausgeschickt hat. Dann schaut er nach vorne und sieht das Höllenfeuer vor seinem Angesicht. Also soll sich ein jeder von euch vor dem Höllenfeuer schützen, und wäre es nur mit einer halben Dattel, so soll er es tun.“ Überliefert von al-Bukhari, Nr. 1413, 3595, 6539, 7443 und 7512, Muslim, Nr. 1016, Tirmidhi, Nr. 2415, Ibn Maja, Nr. 1843, Ahmad in seinem Musnad, 4/256-377 und andere.
[34] Al-Qurtubi sagte in al-Mufham, während er in den meisten Dingen mit al-Qadi übereinstimmt und ihm folgt: „Unter jenen Dingen, die notwendigerweise jede verantwortliche Person wissen und daran glauben muss, ist, dass Allah - der Erhabene und Erhöhte - Seinen Propheten Muhammad (ﷺ) als Einzigen für das Becken (Haud) auserwählte, dessen Name, Eigenschaften und Getränk in bekannten authentischen Ahadithen verdeutlicht wurden - insgesamt vermitteln diese sicheres und klares Wissen, da (solche Ahadithe) vom Propheten (ﷺ) über dreißig Gefährten zu uns gelangten. In beiden Sahihs (Bukhari und Muslim) wird diese Sache von über zwanzig Gefährten überliefert und die Restlichen in anderen als in diesen zwei, deren Kette authentisch und die Überlieferer bekannt sind. Weiterhin hat eine ähnliche Anzahl von Personen unter den Tabi’in diese Sache von den bereits erwähnten Gefährten berichtet...“
[35] Sufyan Ibn ’Uyaina (197 n. H.) sagte: „Die Sunna ist zehn. Wer auch immer sie akzeptiert, hat die Sunna vervollständigt, und wer auch immer irgendetwas von diesen verlässt, hat die Sunna verlassen...“, und unter diesen erwähnt er die Bestrafung im Grab. Al-Lalika’i in Scharh Usulil-I’tiqad, Nr. 312.
Imam Schafi’i (204 n. H.) sagte: „Wahrlich, die Strafe im Grab ist eine wahre Tatsache. Die Befragung jener im Grab ist eine wahre Tatsache.“ Manaqibusch-Schafi’i von al-Bayhaqi, 1/415.
Imam at-Tahawi (321 n. H.) sagte: “Dies ist eine Erklärung der ’Aqida von Ahlus-Sunna ual- Jama’a auf dem Pfad der Gelehrten dieser Religion: Abu Hanifa an-Nu’man Ibn Thabit al-Kufi, Abu Yusuf Ya’qub Ibn Ibrahim al-Ansari und Abu Abdillah Muhammad Ibn al- Hasan asch-Schaybani und jener Glaube, den sie aufrecht hielten über die Grundlagen der Religion und ihre ’Aqida an den Herrn der Welten...“ Dann sagt er: „...Wir glauben an den Engel des Todes, der mit dem Entreißen der Seelen in allen Welten beauftragt wurde, und wir glauben an die Strafe im Grab, für jene, die es verdienen.“ ’Aqidatut-Tahawiyya, Nr. 79-80.
Imam al-Ajuri (360 n. H.) sagte: „Kapitel: Tasdiq (Bestätigung) und Iman (Glaube) an die Strafe im Grab.“ In diesem Kapitel bringt er viele Ahadith, die von al-Bukhari und Muslim verzeichnet wurden. Er beendet das Kapitel, indem er sagt: „Wie ist daher der Zustand jener, die diese Ahadithe leugnen, außer dass sie sehr abgewichen und in großem Verlust sind.“ Asch-Schari’a von al-Ajuri, S. 358-364.
Die Salaf sind sich einstimmig, dass die Befragung und die Strafe im Grab eine Tatsache ist. Und andere unter ihnen, die das bestätigen und in ihren Büchern über ’Aqida erwähnen - dabei bekräftigend, dass es bindend ist, daran mit fester Überzeugung im Herzen zu glauben - sind: Abu Dawud (275 n. H.), Ibn Qutayba (278 n. H.), Abul-Hasan al-Asch’ari (324 n. H.), Ibn Abi Hatim (327 n. H.), Imam al-Barbahari (329 n. H.), Imam al-Lalika’i (418 n. H.), Imam al-Bayhaqi (458 n. H.), Imam an-Nawawi (676 n. H.), al-Qurtubi (671 n. H.) und viele andere.
Imam al-Bayhaqi hat ein umfassendes Buch über die Bestätigung der Strafe im Grab verfasst. Er sammelte alle Ahadithe über diese Thematik. Dieses Buch wurde mit dem Titel ’Ithbat ’Adhabil-Qabr ua Su’alil Malikain gedruckt. Imam Ibn Rajab (795 n. H.) hat auch ein Buch mit dem Titel Ahualul-Qubur. Siehe auch at-Tadhkira von Imam al-Qurtubi.
[36] Die Fürbitte des Propheten (ﷺ) schließt verschiedene Arten mit ein:
1. Die große Fürbitte, mit der all seine Brüder unter den anderen Propheten und Gesandten zum Eintritt berechtigt werden, ist unserem Propheten (ﷺ) allein vorbehalten. Dies ist für das Kommen Allahs, damit die Rechenschaftsablegung beginnen kann.
2. Seine Fürbitte für Leute, deren gute und schlechte Taten sich ausgleichen, damit sie ins Paradies eintreten können.
3. Seine Fürbitte für eine andere Gruppe an Leuten, für die das Feuer befohlen wurde. Daher wird er Fürbitte machen, damit sie nicht in das Feuer eintreten.
4. Seine Fürbitte für die Erhöhung der Stufen jener, die in das Paradies eingetreten sind. Damit ihre Stufe um eine erhöht wird, als das, was sie an Belohnung für ihre Taten bekommen haben.
5. Seine Fürbitte für (bestimmte) Leute, damit sie ohne Abrechnung ins Paradies eintreten können.
6. Seine Fürbitte für die Erleichterung der Strafe jener, die es verdienen, wie die Fürbitte für seinen Onkel Abu Talib, so dass seine Strafe milder ausfällt.
7. Seine Fürbitte um Erlaubnis, damit sie allen Gläubigen gewährt wird, um in das Paradies einzutreten.
8. Seine Fürbitte für Leute, die große Sünden begangen und das Feuer betreten haben, damit sie wieder aus dem Feuer herausgebracht werden. Siehe Scharhut-Tahawiyya von Ibn Abil-’Izz (792 n. H.).
[37] Siehe die Überlieferung über ad-Dajjal in asch-Schari’a von al-Ajuri, S. 372, an- Nihaya von Ibn Kathir, S. 52-93, Scharhut-Tahawiyya, S. 486, Lauami’ul Anuar, S. 2/86 und at-Tadhkira von al-Qurtubi, S. 344-380.
[38] Ludd ist eine Stadt in Palästina, ungefähr 3 km von ar-Ramlah entfernt. Siehe auch den Hadith in Muslim, Nr. 2137, Abu Dawud, nr. 4321, at-Tirmidhi, Nr. 2240, Ibn Maja, Nr. 4075, Ahmad in seinem Musnad, 4/181-182 und al-Ajuri in asch-Schari’a, S. 386. Und die Ahadith über das Herabsteigen von ’Isa gegen Endzeit haben die Stufe des mutawatir (höchste Stufe eines Hadiths) erreicht. Siehe at-Tasrih bima Tawatara min Nuzulil- Masih.
[39] Al-Lalika’i (418 n. H.) überliefert in seinem Scharh Usul I’tiqad Ahlis-Sunna, 5/958, dass ’Abdur-Razzaq (as-San’ani) sagte: „Ich traf zweiundsechzig Scheikhs, unter ihnen waren: Ma’mar, al-Auza’i, ath-Thauri, al-Ualid Ibn Muhammad al-Quraschi Yazid Ibn as- Sa’sih, Hammad Ibn Salama, Hammad Ibn Zaid, Sufyan Ibn ’Uyaina, Schu’ayb Ibn Harb, Uaki’ Ibn al-Jarrah, Malik Ibn Anas, Ibn Abi Layla, Isma’il Ibn Ayyasch, al-Ualid Ibn Muslim und jene, die ich nicht erwähnt habe. Sie alle sagen: Iman ist Rede und Handlung, er steigt und wird geringer.”
[40] Überliefert von Abu Dawud, Nr. 4682, Tirmidhi, Nr. 1162, Ahmad in seinem Musnad, 2/25, 427 und 527, ad-Darimi, Nr. 2792, Ibn Hibban in seinem Sahih, Nr. 1926 und andere. Die Überlieferungskette ist authentisch. Siehe as-Sahiha von al-Albani, 1/511 und 513.
[41] Siehe as-Salatu ua Hukmu-Tarikiha von Ibn Qayyim al-Jauziyya, S. 9-19. Hierzu gibt es Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten. Andere sagen, dass wenn er das Gebet aus Faulheit unterlässt, jedoch die Pflicht nicht leugnet, er eine große Sünde begeht, aber noch Muslim ist. Diese Strafmaßnahme darf natürlich nicht von einzelnen Personen in nichtislamischen Ländern durchgeführt werden, sondern bedarf eines islamischen Gerichtsverfahren in einem nach islamischen Gesetzen regierten Land. (Anm. des Übersetzers)
[42] Er ist der Beste nach dem Gesandten Allahs (ﷺ). Abdullah Ibn Uthman, er ist Abu Qahafa Ibn ’Amir Ibn ’Amr Ibn Ka’ab Ibn Sad Ibn Taim Ibn Marrah al-Quraschi, at-Talimi - Abu Bakr as-Siddiq, der Khalifa des Gesandten Allahs (ﷺ) und sein Gefährte, als er in der Höhle war. Siehe Tahdhibul-Kamal, 5/282-283.
[43] Er ist Amirul-Mu’minin ’Umar Ibn al-Khattab Ibn Nufail Ibn Abdul-’Uzza Ibn Riya Ibn Abdullah Ibn Qurt Ibn Razzah Ibn ’Adi Ibn Ka’b al-Quraschi al-’Adaui. Er wurde im Monat Dhul-Hijja im Jahre 33 nach Hijra zum Märtyrer. Er war über zehn Jahre Khalif. Siehe at-Taqrib, 2/54.
[44] Er ist Amirul-Mu’minin ’Uthman Ibn Affan Ibn Abil-As Ibn ’Umayya Ibn ’Abd Schamsil- Amaui, Dhun-Nurain, von jenen, die im Glauben vorangegangen sind (as-sabiqun alawwalun). Einer der vier Khalifas. Er ist unter den Zehn, denen das Paradies versprochen wurde. Er wurde im Monat Dhul-Hijja nach dem Opferfest im Jahre 35 n. H. zum Märtyrer. Sein Khilafa dauerte 12 Jahre an, und sein Alter betrug achzig Jahre. Hierzu gibt es auch andere Aussagen. Siehe at-Taqrib, 2/12.
[45] Allama Siddiq Hasan Khan (1307 n. H.) sagte: „...und wer auch immer das Khilafa einer dieser tadelt, dann ist er abgewichener als der Esel seines Vaters.“ Qatfuth-Thamr fi Bayani- ’Aqidati-Ahlil-Athar, S. 99.
[46] Er ist Amirul-Mu’minin ’Ali Ibn Abi Talib Ibn Abdul-Muttalib Ibn Haschim al-Haschimi, der Vetter des Gesandten Allahs (ﷺ) und der Ehemann seiner Tochter. Er gehört zu denen, die im Glauben vorangegangen sind. Höchstwahrscheinlich war er der Erste, der den Islam angenommen hat. Er gehört auch zu den Zehn, denen das Paradies versprochen wurde. Er starb im Monat Ramadan im Jahre 40 n. H. und er war nach der Meinung der Leute des Wissens der Beste unter den Kindern Adams zu jener Zeit, die noch lebten. Hierzu gibt es eine Übereinstimmung unter den Ahlus-Sunna. Er war dreiundsechzig Jahre Alt. Siehe at- Taqrib, 2/39.
[47] Er ist az-Zubair Ibn al-’Awwam Ibn Khuwailid Ibn Asad Ibn ’Abdul-’Uzza Ibn Qusai Ibn Qilab, Abu ’Abdillah, al-Quraschi, al-Asadi. Einer von den Zehn, denen das Paradies verheißen wurde. Er wurde im Jahre 36 n. H. am Tage des Kamels getötet. Siehe at-Taqrib, 1/259.
[48] Er ist Talha Ibn ’Ubaidillah Ibn ’Uthman Ibn ’Amr Ibn Ka’b Ibn Sa’d Ibn Tamim Ibn Marrah at-Taimi, Abu Muhammad al-Madani. Einer von den Zehn, denen das Paradies verheißen wurde. Er wurde im Jahre 36 n. H. am Tage des Kamels im Alter von dreiundsechzig getötet. Siehe at-Taqrib, 1/379.
[49] Er ist ’Abdur-Rahman Ibn ’Auf Ibn ’Ahd-’Auf Ibn ’Abdil-Harith Ibn Zahra, al-Quraschi, az-Zuhri. Ihm wurde das Paradies garantiert, und er gehört zu denen, die im Glauben vorangegangen sind. Er starb im Jahre 32 n. H. Hierzu gibt es auch andere Aussagen. Siehe at-Taqrib, 1/494.
[50] Er ist der edle Gefährte Sa’d Ibn Abi Waqqas Ibn Malik Ibn Wuhaib Ibn ’Abd-Manaf Ibn Zahra Ibn Qilab az-Zuhri, Abu Ishaq. Einer der Zehn, denen das Paradies versprochen wurde. Der Erste, der auf dem Wege Allahs eine Waffe warf. Er starb in al-’Aqiq im Jahre 55 n. H. Er starb von allen Zehn, denen das Paradies verheißen wurde, als Letzter. Siehe at-Taqrib, 1/290.
[51] Er ist der bekannte Gefährte ’Abdullah Ibn ’Umar Ibn al-Khattab al-’Adaui, Abu ’Abdur- Rahman. Er war einer der Leidenschaftlichsten und Stärksten in der Befolgung der Überlieferungen. Er war unter den wohlhabenden Gefährten. Er starb gegen Ende 73 n. H. oder zu Beginn des darauf folgenden Jahres. Siehe at-Taqrib, 1/435.
[52] Überliefert von al-Bukhari, Nr. 3655 und 3697, Abu Dawud, Nr. 4627 und 4628, at- Tirmidhi, Nr. 3707, Ibn Maja, Nr. 106 und andere.
[53] Ibn al-Madani (234 n. H.) sagte: „Wer auch immer den Propheten (ﷺ) begleitet hat oder ihn sah, auch wenn dies im Laufe des Tages nur für eine Stunde war, so ist er einer seiner Gefährten.“ Und sein Schüler Imam al-Bukhari sagte: „Wer auch immer von den Muslimen den Propheten (ﷺ) begleitete oder ihn sah, so ist er einer von den Gefährten.“ Sahih al-Bukhari, 7/1 mit Fath.
[54] Im Manuskript von al-Albani steht „…und einen schnellen Blick auf ihn war.“
[55] Die Worte „Und wer auch immer ihn mit seinen Augen sah und an ihn glaubte“ sind im Manuskript von Scheikh al-Albani nicht vorhanden.
[56] Die Worte „Wer auch immer sie wiederholt, ist ein Neuerer“ sind Ergänzungen aus Usulul- I’tiqad.
[57] Scheikhul-Islam Ibn Taymiyya (728 n. H.) sagte: „Es gab Meinungsverschiedenheiten über eine Autorität (Herrscher etc.), der sündhaft und unwissend ist. Soll man ihm gehorchen, egal in welcher Sache er auch Gehorsamkeit zu Allah befiehlt, und sind seine Entscheidungen über die Bestimmung und Verteilung (von Sadaqa etc.) auszuführen, falls er darin gerecht ist? Oder soll man ihm nicht gehorchen und seine Entscheidungen über die Bestimmung und Verteilung nicht ausführen? Oder muss man zwischen einem allgemeinen Imam (d.h. Führer aller Muslime) und einem Richter und anderen ähnlichen Leuten (die niedriger in der Stufe sind) unterscheiden? Es gibt drei Meinungen hierzu. Die schwächste Ansicht unter den Ahlus- Sunna ist die Aussage: „Ablehnung all seiner Befehle, seine Entscheidungen und seine Verteilung (Sadaqa etc.).“ Die richtigste Position unter den Ahlul-Hadith, den Gelehrten und den Fuqaha' ist, dass man ihm absolut gehorcht. Und genauso muss man ihm in all seinen Befehlen zur Gehorsamkeit Allahs Folge leisten und seine Bestimmung und Verteilung ausführen. Dies ist sowohl bei einem unwissenden Richter als auch bei einem Tyrannen der Fall - sein Urteil und seine Bestimmung über die Verteilung (Sadaqa etc.) sind in Übereinstimmung mit den Aussagen der Mehrheit der Fuqaha' auszuführen.“ Minhajus-Sunna, 3/390.
[58] Das heißt, der Hadith von Abu Huraira, welcher überlieferte: „Ein Mann kam zum Gesandten Allahs (ﷺ) und sagte: ‚O Gesandter Allahs, was denkst du, wenn ein Mann kommt, um sich mein Besitz anzueignen?’ Er sagte: ‚Übergebe ihm nicht deinen Besitz.’ Er sagte: ‚Wenn er mich bekämpft?’ Er sagte: ‚Dann kämpfe mit ihm.’ Er sagte wiederum: ‚Was denkst du darüber, wenn ich getötet werde?’ Er sagte: ‚Du wärst dann ein Märtyrer.’ Er sagte: ‚Was denkst du darüber, wenn ich ihn töte?’ Er sagte: ‚Er wäre dann im Feuer.’“ Sahih Muslim, Engl. Übers., Bd. 1, S. 80, Nr. 259.
[59] Der Kommentator von ’Aqidatut-Tahawiyya, Ibn Abil-Izz (792 n. H.) sagte auf Seite 378: „Wir sagen über eine bestimmte Person von den Leuten der Qibla nicht, dass er zu den Leuten des Paradieses oder des Höllenfeuers gehört, abgesehen von dem, den der Wahrhaftige (d.h. Prophet) uns berichtet hat, dass er im Paradies ist, wie bspw. die Zehn, denen die frohe Botschaft des Paradieses gegeben wurde. Und wenn wir sagen [...] dass wer auch immer entsprechend dem Willen Allahs die Hölle betreten wird, von jenen, die aufgrund der Begehung von großen Sünden es erforderlich gemacht haben, das Feuer zu betreten, und dass er aufgrund der Fürbitte jener, die zur Fürbitte berechtigt sein werden, aus dem Feuer herausgebracht wird [...], dann würden wir uns (vor so einer Aussage) über eine bestimmte Person hüten. Daher bezeugen wir für ihn nicht das Paradies, auch nicht, dass er das Höllenfeuer betreten wird, außer mit Wissen - denn die Wahrheit (in dieser Sache) ist verborgen, denn wir wissen nicht, auf (welchem Weg) eine Person stirbt. Jedoch haben wir Hoffnung für jene, die Gutes tun und Angst um jene, die Schlechtes tun.“
[60] Allah - der Erhabene - sagt: „Und Er ist es, Der Reue von Seinen Dienern annimmt und Sünden vergibt und weiß, was ihr tut.“ [Sura 42:25]
[61] Dies ist die Meinung und der Madhhab der meisten Gelehrten. Die vorgeschriebenen Strafen dienen als Sühne (für die Sünden) aufgrund des Hadith von ’Ubada Ibn as-Samit, der gleich angeführt wird - so Allah will - und dieser Hadith wurde von al-Bukhari und anderen überliefert. Als Stütze dient ebenso ein Hadith, der von Imam Ahmad in seinem Musnad, 5/214, von Khuzaima Ibn Thabit mit einer hasan Überlieferunskette verzeichnet wurde. Der Wortlaut ist: „Wer auch immer eine Sünde begeht und die (verordnete Strafe) für diese Sünde wird an ihm ausgeübt, so ist sie eine Sühne für ihn.“ Siehe hierzu für eine Erläuterung dieser Regel in Fathul-Bari von Ibn Hajar, 1/64-68.
[62] ’Ubada Ibn As-Samit berichtete: „Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte vor einer Gruppe seiner Gefährten, die sich um ihn scharte: ‚Leistet mir den Treueschwur, dass ihr Allah weder etwas zur Seite stellt noch stehlt noch Unzucht begeht noch eure Kinder tötet noch Schändlichkeiten durch eure Hände und zwischen euren Beinen begeht, und dass ihr euch mir gegenüber im guten Sinne nicht ungehorsam verhaltet. Wer von euch dies erfüllt, der hat seinen Lohn von Allah zu erwarten, und wer immer etwas davon begeht und dafür eine Strafe in dieser Welt erleidet, so gilt diese für ihn als Sühne. Begeht einer aber eine Tat davon und wird von Allah vor der Öffentlichkeit geschützt, so ist das Urteil bei Allah: wenn Er will, vergibt Er ihm; und wenn Er will, bestraft Er ihn.’ So haben wir aufgrund dessen den Treueschwur geleistet.“
Dieser Hadith widerlegt die Khauarij, welche die Muslime aufgrund von Sünden als Ungläubige bezeichnen. Er widerlegt auch die Mu’tazila, welche sagen, dass jener, der sündigt, mit Sicherheit bestraft wird, falls er ohne Reue sterben sollte. Jedoch machte der Prophet (ﷺ) diese Angelegenheit vom Willen Allahs abhängig, und er sagte nicht, dass so einer ganz gewiss bestraft wird.
[63] Dies aufgrund der Aussage des Propheten (ﷺ) im vorhergegangenen Hadith von ’Ubada, wo es „…und wer immer etwas davon begeht und dafür eine Strafe in dieser Welt erleidet, so gilt diese für ihn als Sühne…“ heißt. Dies schließt jemanden ein, der seine Tat bereut oder auch nicht. Dies ist die Ansicht einer kleinen Gruppe von Gelehrten. Die Mehrheit der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass, wer auch immer bereut, ihn keine Schuld mehr trifft. Jedoch sollte er trotz dieses Wissens keine Gewissheit vor dem Plan Allahs verspüren, denn er weiß nicht, ob seine Reue angenommen wurde oder auch nicht. Siehe Fathul-Bari, 1/67.
[64] Er erwähnt dies im Text, so wie andere das Streichen über die Khuffs erwähnten, denn diese beiden Merkmale zeichnen die Ahlus-Sunna aus. Ihre Annahme und das Handeln nach ihnen gehört zu den Eigenschaften, die zeigen, dass man danach strebt, sich mittels Hadith des Gesandten Allahs (ﷺ) führen zu lassen. Alle Muslime stimmen darin überein, dass die vorgeschriebene Strafe für jemanden, der Unzucht begeht, obwohl er verheiratet ist, die Steinigung ist - abgesehen von einer Gruppe unter den Leuten der Launen (Ahlul-Hawa), denn ihre Ansicht ist, dass die Strafe für Unzucht nur aus Auspeitschung besteht. Jedoch nahm die Mehrheit die Steinigung an, und zwar aufgrund der Ahadithe, welche die Steinigung vorschreiben. Daher hat die Mehrheit das Buch mit der Sunna spezifiziert, und dabei meine ich hier folgenden Vers: „Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus;“[Sura 24:2] Siehe auch Bidayutul-Mujtahid, 4/434- 435.
[65] Ibnul Qayyim sagt in seinem Buch Hadiul-Aruah ila Biladil-Afrah: „Und wir werden ihren Konsens (d.h. Übereinstimmung der Salaf) zitieren, so wie dies Harb, der Gefährte Imam Ahmads, von ihnen in seinem bekannten al-Masa’il mit seinen eigenen Worten zitiert hat. Er sagte: ‚Dies ist der Madhhab (Ansicht) der Leute des Wissens, die Ashabul-Athar (Leute der Überlieferung), Ahlus-Sunna ual-Jama’a, jene, die sich daran (d.h. an Ahlus-Sunna) festklammern und versuchen, mittels ihnen - jene, die in der Gesellschaft des Gesandten Allahs (ﷺ) waren - zu Rechtleitung zu gelangen. Und ich traf Gelehrte von den Leuten des al-Hijaz und asch-Scham und anderen neben ihnen. Wer auch immer von diesen abweicht und in einer einzigen Angelegenheit der Madhahib (Ansichten dieser Leute des Wissens) widerspricht, sie anfechtet und schlecht macht oder jemanden kritisiert, der mit dem spricht (womit sie gesprochen haben), dann ist er die Opposition (Mukhalif), ein Neuerer (Mubtadi’) und einer, der die Jama’a verlassen und aufgehört hat, auf dem Manhaj der Sunna und dem Weg der Wahrheit zu sein. Dies (d.h. der Weg der Leute des Wissens) ist der Madhhab von Ahmad, Ishaq Ibn Ibrahim, ’Abdullah Ibn Zubair al-Humaidi, Sa’id Ibn Mansur und andere neben ihnen, bei denen wir saßen und gelernt haben…’ und dann zählt er die Punkte ihrer ’Aqida auf, und unter diesen Punkten ist ‚…die Erwähnung der guten Eigenschaften und Taten der Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ) und das Sich-Zurückhalten vor der Erwähnung ihrer Fehler und das, was zwischen ihnen vorgefallen ist. Wer auch immer die Gefährten des Gesandten Allahs (ﷺ) schmäht oder einen einzigen von ihnen, oder (ihren Status und ihren Wert) reduziert, oder sie beleidigt, oder ihre Fehler darlegt, oder einen einzigen unter ihnen kritisiert, dann ist er ein Neuerer, ein extremer Schi’ite (Rafidhi), ein Khabith (Widerlicher) und ein Widersacher, und Allah wird von ihm keine seiner Mühen annehmen, auch nicht seinen gerechten Handel. Vielmehr ist es Sunna und eine Nähe zu Allah sie zu lieben, für sie zu beten, sie als Vorbild für die Führung zu nehmen. Dies sind Mittel (um Allah nahe zu sein), und die Annahme und Akzeptanz ihrer Überlieferungen ist eine Vorzüglichkeit.’“
Ibn al-Qayyim bezog sich hier auf Harb Ibn Isma’il al-Kirmani (einer der Gefährten Imam Ahmads), der den Glauben der Ahlus-Sunna zusammenfasste. Dieser Glaube kommt im Buch Masa’il Harb Ibn Isma’il al-Kirmani ’anil-Imam Ahmad vor, über das adh-Dhahabi (748 n. H.) sagte: „Es ist eines der wertvollsten Bücher der Hanabila.“
[66] Überliefert von al-Bukhari, Nr. 33, 2682, 2749 und 6095, Muslim, Nr. 59, at-Tirmidhi, Nr. 2631, an-Nisa’i, 8/117, Ahmad in seinem Musnad, 2/397 und 536, Ibn Hibban in seinem Sahih, Nr. 257, Bayhaqi in seinem Sunan, 6/288 and Baghaui in seinem Scharhus-Sunna, Nr. 35, von Abu Huraira.
Al-Hafidh lbn Hajar (851n. H) sagte in Al-Fath, 1/90-91: „Und an-Nawawi sagte: ‚Eine Gruppe von Gelehrten haben diesen Hadith als schwierig angesehen, weil diese Eigenschaften gemeinsam bei einem Muslim vorhanden sein können, ohne dass er dadurch zu einem Ungläubigen wird.’ Er sagte: ‚Es gibt in ihm (d.h. Hadith) keine Unklarheit, vielmehr ist die Bedeutung richtig. Das, was von jenen, die diesen Hadith erforscht haben, gesagt wurde, ist: Seine Bedeutung ist, dass dies die Eigenschaften der Heuchelei sind, und jener, der diese Eigenschaften besitzt, ähnelt den Heuchlern im Hinblick auf diese Eigenschaften, geformt mit ihren Charakteristiken.’
Ich sage: Das Ergebnis dieser Erläuterung ist, dass er die Bedeutung einer bildlichen Bezeichnung (einer Person als Heuchler) übermittelt. Dies bedeutet, dass jener, der diese Eigenschaften besitzt, wie ein Heuchler ist. Und dies baut auf der Vermutung auf, dass hier die Absicht hinter der Heuchelei die Heuchelei des Unglaubens ist. Es wurde auf diese Angelegenheit auch anders geantwortet, und zwar: dass hier die Absicht der Heuchelei die Heuchelei in der Handlung ist (jedoch nicht des Unglaubens, d. Ü.), und dies ist das, was Qurtubi ausgewählt und vorgezogen hat. Als Beweis nahm er die Aussage ’Umars gegenüber Hudhaifa: ‚Kennst du irgendetwas an Heuchelei an mir?’ Er meinte hier nicht die Heuchelei des Unglaubens, sondern die Heuchelei in der Handlung.“
[67] Ahmad Sad Hamdan sagte in seinen Anmerkungen zu Usulul-I’tiqad, 1/162-163: „Dies ist eine der Meinungen über ähnliche Überlieferungen und Abu ’Ubaid erwähnte vier Meinungen in der Erläuterung von Unglaube (Kufr), der in den Überlieferungen erwähnt wird. Diese sind:
1. dass der Unglaube der Unglaube an Allahs Wohlwollen ist (fehlende Dankbarkeit Ihm gegenüber).
2. dass er eine Verstärkung des Ausdrucks ist und Furcht einflößen soll (also eine Art der Warnung). Dies ist die Meinung, die Imam Ahmad hier (über diesen Hadith) vertritt.
3. dass sich dies auf den Unglauben jener Leute bezieht, die abtrünnig werden.
4. Ablehnung all dieser Überlieferungen.
Und er (Abu ’Ubaid lehnte diese drei Erläuterungen ab, weil er mit ihnen nicht zufrieden war und wählte folgende Erklärung: ‚Dass Ungehorsamkeit und Sünde weder den Glauben wegfallen lassen noch den Unglauben erforderlich machen, sondern vielmehr die Anwesenheit eines wahren und richtigen Glaubens und der Aufrichtigkeit in diesem Glauben verneinen.’ Danach sagte er woanders: ‚Wahrlich, sie werden derart erwähnt, dass diese Handlungen von jenen Manieren und Wegen sind, worauf die Ungläubigen und Heiden beruhen.’ Siehe Kitabul-Iman von Abu ’Ubaid, S. 87 und 93. Siehe auch Sunan at-Tirmidhi, 5/20-21.“
[68] Überliefert von Jarir Ibn ‘Abdillah in al-Bukhari, Nr. 121, 4405, 6869 und 7080, Muslim, Nr. 65, an-Nasa’i im Buch des Wissens seiner Sunan, lbn Maja, Nr. 3942 und Ahmad in seinem Musnad, 3/358, 363 und 366. Er wurde auch von Ibn ‘Umar in Bukhari, Nr. 4403, 6785, 6166, 7077 und 6868, Muslim, Nr. 66, Abu Dawud, Nr. 4686, an-Nasa’i, 7/126, Ahmad in seinem Musnad, 2/87 und 104 und Ibn Hibban in Ath-Thiqat, 6/81, überliefert.
[69] Dies wurde von Abu Bakra in al-Bukhari, Nr. 31, 6875 und 8083, Muslim, Nr. 2888, Abu Dawud, Nr. 4268-4269, an-Nasa’i, 7/124-125, lbn Maja, Nr. 3965, Ahmad in seinem Musnad, 5/43, 46, 47 und 51 and Bayhaqi, 8/190, überliefert. Ebenso von Abu Musa und Anas Ibn Malik, siehe lbn Maja, Nr. 3963-3964, gemeinsam mit unserer Überprüfung.
[70] Verzeichnet in Bukhari, Nr. 48, 6044 und 7076, Muslim, Nr. 64, at-Tirmidhi, Nr. 1983, 2634 und 2635, an-Nasa’i in seinem Sunan al-Kubra in Kitabul-Muharaba, Kapitel 33: ‘Das Bekämpfen eines Muslims,’ und ebenso in seinem Mujtaba, 7/122, Ibn Maja, Nr. 69 und 3939, Ahmad in seinem Musnad, 1/385, 411, 417, 433, 439, 446, 454, 455 und 460 und at-Tayalisi in seinem Musnad, Nr. 248 und 258. Ebenso überliefert von Abu Huraira in Ibn Maja, Nr. 3940 und seine Überlieferungskette ist aufgrund von Unterstützung authentisch (sahih lighairihi). Er wurde auch von Sa’d in an-Nasa’is Sunan al-Kubra, in Kitabul- Muharaba überliefert, Ibn Maja, Nr. 3941 und Bukhari in At-Tarikh al-Kabir, 1/1/88-89. Seine Überlieferungskette ist aufgrund von Unterstützung authentisch (sahih lighairihi).
[71] Überliefert von Ibn ‘Umar in al-Bukhari, Nr. 6104, Muslim, Nr. 111, at-Tirmidhi, Nr. 2637, Ahmad in seinem Musnad, 2/18, 44, 47, 60, 112, 113 und 142, Malik in seinem Muwatta’ in Kitabus-Salam, Nr. 1, 2/ 984.
[72] Überliefert von ‘Abdullah Ibn ‘Amr in Ibn Maja, Nr. 2744, Ahmad in seinem Musnad, 92/215 und at-Tabarani in As-Saghir, 1072 und die Überlieferungskette ist hasan. Ebenso von Abu Bakr in ad-Darimi, Nr. 2863, Maruazi in Musnad Abi Bakr, Nr. 90, und al-Bazzar überliefert. Jedoch ist seine Überlieferungskette aufgrund von as-Sariyy Ibn Isma’il, der matrukul-Hadith (jemand, dessen Überlieferungen abgelehnt sind) ist, sehr schwach. Siehe At-Taqrib, 1/285, Al-Kaschif, 1/276 und Al-Majruhin, 1/355.
[73] Al-Ajuri (360 n. H.) sagte in asch-Schari’a, S. 387: „Wisse, möge Allah mit dir barmherzig sein, der Qur’an bezeugt, dass Allah, der Mächtige und Erhabene, das Paradies und die Hölle vor Adam erschaffen hat, und dass Er für das Paradies und für die Hölle die Insassen erschaffen hat, bevor Er sie auf die Erde gebracht hat. Niemand, bei dem der Islam die Oberhand gewonnen und ihn bezwungen hat, und er die Süße des Iman geschmeckt hat, widerspricht diesem. Der Qur’an und die Sunna haben darauf hingewiesen, und wir suchen Zuflucht bei Allah vor dem, der dies leugnet...“ Danach erwähnte er die Beweise aus dem Qur’an und der Sunna, möge Allah ihn belohnen. Siehe hierzu auch Scharhut-Tahawiyya.
[74] Dies wurde von Jabir Ibn ‘Abdillah vom Propheten (ﷺ) überliefert, der sagte: „Ich betrat das Paradies oder ich kam zum Paradies und sah ein Schloss. Ich fragte: ‚Wem gehört es?’ Sie sagten: ‘Es ist für ‘Umar Ibn al-Khattab.’” Überliefert in Bukhari, Nr. 3679, 5226 und 7024, an-Nisa’i, Nr. 23-25, Sunan al-Kubra im Kapitel: Fada’ilus-Sahaba, S. 9 und Ahmad in seinem Musnad, 3/372, 389 und 390. Ebenso von Anas und Abu Huraira.
[75] Anas überliefert über die Aussage Allahs „Wahrlich, Wir haben dir den Kauthar gegeben.“ [Sura 108:1], dass der Prophet (ﷺ) sagte: „Es ist ein Fluss im Paradies“, oder er sagte: „Ich sah einen Fluss im Paradies, dessen Ufer aus ausgehöhlten Perlen bestand. Ich sagte: ‚Was ist das, o Jibril?’ Er sagte: ‚Dies ist der Kauthar, den Allah dir gegeben hat.’“ Verzeichnet von an- Nasa’i in Kitabut-Tafsir seines Sunan al-Kubra Nr. 726, at-Tirmidhi Nr. 3359, Ahmad in seinem Musnad, 3/115, 164 und 263, al-Ajuri in asch-Schari’a, S. 396, at-Tabari in seinem Tafsir, 30/209, al-Baghaui in seinem Tafsir, 4/533, von Anas Ibn Malik und die Überlieferungskette ist authentisch.
[76] Siehe ihre Namen und die Erläuterung ihrer Aussagen und Glaubensgrundlagen im enormen Buch, ohne das kein Muslim den Weg und die Aussagen der Gelehrten und der Führer unter den Salaf in Glaubensangelegenheiten wissen kann: Scharh Usulil-I’tiqad Ahlis-Sunna ual-Jama’a von Imam al-Lalika’i - Möge Allah mit ihm barmherzig sein.
[77] Abu Bakr al-Marrudhi sagte: „Ich hörte Abu ’Abdillah sagen (d.h. Imam Ahmad), als er über Leute gefragt wurde, die nicht dem Bestreichen über die Khuffs zustimmen: ‚Sie sind Khauarij Leute von den Ibadis.’“ Überliefert in Scharh I’tiqad Ahmad, S. 7-8. Sufyan ath-Thauri sagte in I’tiqad, den er für Schu’ayb Ibn Barb niederschrieb: „O Schu’ayb Ibn Barb, was ich dir niedergeschrieben habe wird für dich ohne Nutzen sein, solange du nicht annimmst, dass das Bestreichen der Khuffs und ihre Nicht-Entfernung besser ist als das Waschen der Füße.“ Überliefert in Usulil-I’tiqad, 1/152. Diese Angelegenheit wurde von Gelehrten unter den Angelegenheiten der ’Aqida als ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zwischen den Leuten der Sunna und den Leuten der Neuerung - von den Khauarij und den Rafidha (Schiiten) - erwähnt, welche die Sunna leugneten und leugnen.
[78] Allah - der Erhabene - sagt: „Die Gläubigen sind nur jene, die an Allah und Seinen Gesandten glauben und dann nicht (am Glauben) zweifeln und sich mit ihrem Besitz und ihrem eigenen Leben für Allahs Sache einsetzen. Das sind die Wahrhaftigen.“ [Sura 49:15]
[79] Überliefert von Abu Dawud, Nr. 4648, at-Tirmidhi, Nr. 3757, an-Nasa’i in seinem Fada’ilus-Sahaba, Nr. 53, 101 und 102, Ibn Maja, Nr. 134, Ibn Abi ‘Aasim in As-Sunna, Nr. 1425, 1426 und 1427, Ahmad in seinem Musnad, 1/187-189, al-Hakim in seinem Mustadrak, 3/450 vom Hadith des Sa’id ibn Zaid und seine Überlieferungskette ist aufgrund von Unterstützung authentisch. Er wurde auch von ‘Uthman ibn Affan, Anas (ibn Malik), Buraida und Abu Huraira überliefert. Shaikh al-Albani hat alle verschiedenen Wege dieser Überlieferung in seinem as-Sahiha erwähnt, 2/558-562.