Toleranz des Islams im Umgang mit Andersgläubigen
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Toleranz des Islams im Umgang mit Andersgläubigen
Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
Einleitung
Gepriesen ‚sei Gott, der Vergebende, der Verzeihende, der Herr dieser Welten. Heil und Friede sei über Gottes Gesandten - der eine Gnade Gottes für diese Welt ist - und über diejenigen, die seinen Weg eingeschlagen haben und seinen Weisungen gefolgt sind bis zum Tag des Gerichts.
Toleranz bedeutet Sanftmut und Duldsamkeit. Nach Ibn Al-Atheer ist sie „das Erdulden“. Alfayrouz Abadi zufolge bedeutet das Verb „tolerieren“, nachsichtig dulden[1]. Toleranz ist eine Art von Wohltun der Seelen, die sich daran gewöhnt haben, Wohltäter zu lieben. Toleranz führt deswegen zur Zuneigung, Verbundenheit sowie Ablehnung der Gewalt und der gegenseitigen Abneigung. Toleranz ist ein schlagendes Herz und eine reine Seele, frei von Gewalt und Extremismus.
Gott hat seinem Gesandten die höchste Stufe der Toleranz befohlen. So spricht Gott zum Propheten Muhammad im Koran und sagt: „[...] vergib ihnen und verzeihe; siehe Allah liebt die Gutes Tuenden.“[2] An einer anderen Stelle heißt es: „[...] vergib daher mit großer Nachsicht.“[3] Vergebung bedeutet: „die Sünde nicht tadeln“ und Verzeihung bedeutet „nicht länger nachtragen.“[4] Dass man nicht nachtragend ist, ist der Gipfel der Toleranz und das Ziel des Gläubigen, nach dem wir gemäß Allahs Worten sterben sollen: „Unser Herr, vergib uns und unseren Brüdern, die uns im Glauben vorausgegangen sind, und lass in unseren Herzen keinen Groll sein gegen diejenigen, die glauben.“[5]
Zu den Wohltaten und Gnaden Gottes gehört die Sendung unseres Propheten Muhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm). Diese Gnade und die damit verbundene Zuneigung, Toleranz, Verzeihung und Konsultation entnehmen wir den Texten aus dem Koran und der Sunna. Ihre erste Phase kristallisiert sich in Medina durch das Verhalten des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm), sowohl mit den Muslimen als auch mit den Nichtmuslimen. Durch seine Aussagen und seine Taten erkennen wir die Bedeutung der Toleranz in den verschiedenen Bereichen des Lebens.
Trotzdem glauben einige Menschen, die die Wahrheit dieser Religion nicht kennen, dass der Islam keine Toleranz, keine Verzeihung und keine Duldsamkeit kennt, und dass er nur Gewalt und Extremismus fördert. Solche Menschen haben sich nicht die Mühe gegeben, Fakten über den Islam aus ursprünglichen Quellen zu suchen, und sich lediglich damit begnügt, Gerüchte und Einwände der Nichtgläubigen zu hören, welche die Gelüste anbeten und die Scheinargumente durch ihre entwickelten Massenmedien zu bestätigen versuchen.
Aus diesem Grund schreibe ich diese Arbeit in der Hoffnung, die Wahrheit zu verdeutlichen und die Fälschungen durch entscheidende Beweise und Fakten aus dem Koran, der Sunna und der islamischen Geschichte zu entkräften.
Die Toleranz des Islams im Umgang mit Andersgläubigen
Die Toleranz des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) beschränkte sich nicht auf die Muslime; sie umfasste ebenfalls die Leute der Schrift[6] und die Polytheisten während des Krieges. Er bestand darauf, die Kopten[7] gut zu behandeln. Es wurde authentisch überliefert, dass er sagte: „Wenn ihr Ägypten erobert, behandelt die Kopten gut, weil sie unter dem Schutzvertrag stehen und mit euch verwandt sind.“[8] [9] In der Version von Sahih Muslim lautet der Hadith: „Ihr werdet ein Land erobern, in dem Al-Qirat erwähnt wird. Ihr sollt seine Bewohner gut behandeln, weil sie unter dem Schutzvertrag stehen und mit euch verwandt sind.“[10] [11] Al-Nawawi sagte: In einer anderen Version lautet es: „Ihr werdet Ägypten erobern. Ein Land, in dem Al-Qirat erwähnt wird und in dem die Leute Schutzvertrag und Verwandtschaft haben.“[12] In der Erklärung dieses Hadith meinten die Gelehrten, dass „Al-Qirat“ ein Teil von Al-Dinar und Al-Dirham[13] sei und dass die Leute von Ägypten es damals häufig benutzten. „Al-Dhimma“[14] ist der Schutzvertrag, d.h. Sicherheit von Leib und Leben. Was die Verwandtschaft betrifft, so ist bekannt, dass Hagar - die Mutter von Ismail eine Ägypterin war. Die Verwandtschaft durch Heirat ist dadurch zu erklären, dass die Koptin Mariya - die Mutter Ibrahims, Sohn des Propheten Muhammad, auch eine Ägypterin war. [15]
Die Toleranz des Propheten Juden gegenüber lässt sich durch folgende Geschichte veranschaulichen. Als einer der Gefährten des Propheten Muhammed in einem jüdischen Viertel bei Khaybar ermordet wurde, nahm der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) den Juden den Eid ab, dass sie den Ermordeten weder getötet noch den Mörder gekannt hatten. In seinem Buch brachte Al-Bukhari den folgenden Hadith mit dem „Isnad“[16] nach Busheyr ibn Yasar heraus. Er sagte: „Es wurde behauptet, dass einer von Al-Ansar mit dem Namen Sahl ibn Abi Hathema mitteilte, dass einige Leute von seinem Stamm nach Khaybar losgingen und sich dort aufhielten. Da fanden sie einen Ermordeten und warfen denjenigen vor, bei denen er gefunden wurde, dass sie ihn ermordet hatten. Da erwiderten diese Menschen: ,Wir haben ihn weder getötet noch seinen Mörder gekannt.' Die Gefährten des Propheten Muhammad gingen danach zu ihm und sagten: ,O Gesandter Allahs! Wir sind nach Khaybar gegangen und haben einen von uns dort ermordet gefunden'. Der Prophet sagte: ,Welch großes Verbrechen, welch großes Verbrechen. Habt ihr Beweise gegen seinen Mörder?, Sie antworteten: ,Wir haben keine Beweise'. Der Prophet sagte: ,Die Juden sollen einen Eid ablegen, dass sie ihn weder getötet noch den Mörder gekannt hatten. Die Gefährten erwiderten: ,Wir nehmen aber die Eide der Juden nicht an.’ Da der Prophet das Blut des Ermordeten nicht sinnlos vergossen sehen wollte, gab er als Entschädigung[17] 100 Kamele von den Kamelen der Almosen.“[18]
In seiner Erklärung zu diesem Hadith sagt Ibn Hadschar: „Das Wort ;Al- Qasama’ (dt. Schwur) stammt von dem Verb ;aq sa ma’ (dt. Schwören oder einen Eid ablegen) und bedeutet, dass Zeugnisse vor den Angehörigen des Ermordeten abgelegt werden. Solche Zeugnisse sollen die Tat leugnen. Andere Zeugnisse sind solche, die von den Angehörigen des Ermordeten gegen die Beschuldigten abgelegt werden. Der Eid auf Blutvergießen wird lediglich mit dem Wort ‚Al-Qasama’ verbunden“.
Imam Al-Haramein sagt dazu: „Al-Qasama bei den Linguisten ist eine Bezeichnung für die Leute, die den Eid ablegen. Bei den Rechtsgelehrten ist es eine Bezeichnung für den Eid.“ In seinem Buch „Al-Muhkam“ lautet es: „Al-Qasama ist die Gruppe, die einen Eid auf etwas ablegt oder etwas bezeugt. Der Eid bezieht sich deshalb auf sie. Später wurde die Bedeutung des Wortes auf den Eid selbst übertragen.“
Al-Qurtubi sagt in seinem Buch „Al-Mufhim“ zu diesem Hadith: „Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) hat sich auf diese Weise zugunsten des Gemeinwohls verhalten, um die Ursache der Verderbtheit abzuweisen und eine gegenseitige Vertrautheit zu bilden. Dies beweist vor allem seine Großzügigkeit und seine geschickte Politik, besonders wenn es unmöglich ist, zur Wahrheit zu gelangen.“
Al-Kadi Iyad äußerte Folgendes darüber: „Dieser Hadith ist eine Quelle der islamischen Rechtswissenschaft, eine Grundlage für Urteilssprüche und ein wesentliches Element des öffentlichen Interesses. Alle Imame, die Salaf: die Prophetengefährten und die Nachfolgegeneration der Prophetengefährten, sowie die Gelehrten der Umma und die Rechtsgelehrten aus Hijaz, Damaskus und Kufa haben sich daran gehalten, auch wenn sie den Hadith unterschiedlich befolgten.“[19]
In seiner Erklärung zu diesem Hadith sagte Al-Nawawi: „Der Hadith gilt deshalb als ein Beweis für die Richtigkeit des Eides der Ungläubigen, der lasterhaften Sünder und der Juden.“[20]
Wenn wir die Verträge anschauen, die der Prophet abgeschlossen hat, finden wir Beispiele der Toleranz, der Friedlichkeit und der Gerechtigkeit. Zu diesen Verträgen gehört der Vertrag von Medina, der 47 Absätze umfasst, darunter solche, die sich auf die Juden dort beziehen:
24: Die Juden tragen ihre eigenen Unkosten, solange sie zusammen mit den Muslimen kämpfen.
31: Für die Juden im Stamme Tha’laba gilt das gleiche wie für die Juden im Stamme 'Auf, es sei denn, einer hat unrecht oder sündhaft gehandelt; dann bringt er nur Unheil über sich selbst und seine Familie.
37: Die Juden tragen ihre Unkosten und ebenso die Muslime die ihre. Sie helfen einander gegen jeden, der gegen die Leute dieser Urkunde kämpft. Zwischen ihnen herrschen Ratschlag und Treue ohne Verrat.
45: Wenn die Juden zu einem Friedensschluss aufgerufen werden, so tun sie es und halten ihn ein. Und wenn sie die gleiche Forderung an die Gläubigen stellen, so tun sie dies ebenso, es sei denn, sie kämpfen für den Glauben.
46: Die Juden vom Stamme Aus, ihre Schutzbefohlenen wie sie selbst, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Leute dieser Urkunde, solange sie sich diesen gegenüber aufrichtig verhalten. Treue geht vor Verrat. Jeder, der etwas erwirbt, erwirbt es für sich selbst. Allah billigt diese Urkunde.
47: Diese Urkunde schützt nicht den Übeltäter und den Sünder. Derjenige, der auszieht zum Kampf, ist in Medina sicher wie derjenige, der nichts unternimmt, solange er nicht Unrecht oder Verrat begeht. Allah schützt jeden, der aufrichtig ist und ihn fürchtet. Und Muhammad ist der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm).[21]
In diesem Zusammenhang meint Ibn Zengaweyh: „Der Absatz ,Die Juden tragen ihre eigenen Unkosten, solange sie zusammen mit den Muslimen kämpfen, bedeutet Geld ausgeben im Kriegszustand. Der Prophet hat also vorausgesetzt, dass sie ihm gegen seine Feinde beistehen, damit sie das Recht haben, einen Teil von der Kriegsbeute zu erhalten.
Wenn der Prophet sagt: ,Die Juden vom Stamme 'Auf bilden eine Gemeinde von den Gläubigen', meint er ihre Unterstützung für die Gläubigen und ihre Hilfe gegen die Feinde der Gläubigen gemäß den vorausgesetzten Unkosten. Was die Religion anbetrifft, so haben die Juden ihre eigene Religion. Der Prophet hat dies erklärt mit dem Satz:
,[. ]Den Juden ihre Religion und den Muslimen die ihre.'“[22]
Der islamische Historiker Prof. Dr. Akram Ibn Dia’ Al-' Omari hat die oben erwähnte Urkunde analysiert. Im Folgenden zitiere ich, was er bezüglich der Juden geschrieben hat: „Die Absätze 25 bis 35 haben die Bestimmung der Beziehung zu den Juden aus den Stämmen Aus und Khasraj behandelt. Die Urkunde hat die Juden in Beziehung zu ihren arabischen Stämmen gesetzt, ihr Bündnisverhältnis mit den Muslimen bestätigt und die Juden vom Stamme Beni 'Auf als eine Gemeinde mit den Gläubigen bezeichnet. In dem Buch Al-Amwal von Abi 'Ubayd werden die Juden „eine Gemeinde von den Gläubigen“[23] bezeichnet. Bei Ibn Ishaq steht aber „mit den Gläubigen“, was richtiger erscheint. Sehr wahrscheinlich handelt es sich also um einen Schreibfehler[24] in dem Buch „Al-Amwal“. Der Absatz 25 garantiert den Juden ihre Glaubensfreiheit und bürdet lediglich den Tätern die Verantwortung des Verbrechens auf: „[...]es sei denn, einer hat unrecht oder sündhaft gehandelt; dann bringt er nur Unheil über sich und seine Familie“. Der Täter wird bestraft, auch wenn er einer der Vertragsschließenden ist. „Diese Urkunde schützt keine ungerechte Person und auch keinen Sünder“.
Der Vertrag erweitert sich gemäß dem Absatz 45, damit er ebenfalls die Verbündeten sowohl mit den Muslimen als auch mit den Juden umfasst. Denn gemäß diesem Absatz soll jede Partei den Friedensschluss auch mit den Verbündeten der anderen Partei annehmen. Die Muslime haben aber den Stamm Quraisch ausgenommen, da sie im Kriegszustand mit ihm waren.“[25]
Ebenfalls sehen wir die Toleranz des Propheten mit den Leuten der Schrift, insbesondere mit denjenigen, die feindlich gegen ihn auftreten und seiner Rechtsbelehrung widersprechen. In seinem Buch hat Muslim einen Hadith durch eine Überlieferungskette von dem Prophetengefährten Anas (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überliefert, in welchem steht, dass „die Juden weder mit ihren Frauen zu Tisch speisen, noch mit ihnen zu Hause leben, wenn die Frauen menstruieren. Die Gefährten des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) hatten ihn deswegen danach gefragt und Allah, der Erhabene, offenbarte: „Und sie werden dich über die Menstruation befragen. Sprich: »Sie ist ein Leiden.« Enthaltet euch daher eurer Frauen während der Menstruation [...]“[26] Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „macht alles, enthaltet euch aber des Geschlechtsverkehrs!“ Als die Juden dies hörten, sagten sie: „Dieser Mann möchte nichts lassen, was wir tun, ohne, dass er diesem widerspricht.“
Usaid Ibn Hudair und Abbad Ibn Bishr kamen zum Propheten und sagten: „Gesandter Allahs! Die Juden sagen so und so. Sollten wir deshalb keinen Kontakt haben mit unseren Frauen?“[27] Das Gesicht des Propheten veränderte sich so sehr, dass wir annahmen, er war zornig über sie. Als sie aber gingen, sahen sie, dass jemand dem Propheten Milch als Geschenk gesandt hat. Der Prophet rief die beiden und ließ sie davon trinken. Dadurch wussten wir, dass er ihnen nicht zürnte.“[28]
Seine Toleranz sehen wir ebenfalls durch sein Verhalten mit Labid Ibn al-A'sam, der den Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu verhexen versuchte, indem er ihm einen Kamm entwendete, in dem einige Haare waren, und diese Dinge in die Hülle der Blütenscheide einer männlichen Dattelpalme steckte und im Brunnen Rawan versteckte. Als der Prophet seiner Gattin 'Aisa dies mitteilte, sagte sie: „Willst Du sie nicht herausholen?“ Er erwiderte: „Allah hat mich beschützt und ich möchte die Leute nicht gegen diesen Menschen hetzen.“ Er befahl dann den Brunnen zu zuschütten.[29]
Auf diese tolerante Weise verhielt sich der Prophet mit einigen Heuchlern wie 'Abdullah Ibn Ubei Ibn Salul, der die Schuld der bekannten Lügengeschichte trug und trotzdem vergab ihm der Prophet [30] (Allahs Segen und Friede auf ihm) und bedeckte ihn bei seinem Tod mit seinem eigenen Gewand und bat um Verzeihung für ihn von Allah bis Allah, der Erhabene offenbarte: „Bitte um Vergebung für sie, oder bitte nicht um Vergebung für sie; wenn du (auch) siebzigmal um Vergebung für sie bittest, so wird Allah ihnen doch nicht vergeben.“[31]
Ebenfalls vergab der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) 'Abdullah Ibn Dhil Khuwaisira At-Tamimi, der dem Propheten beim Verteilen der Beute sagte: „Sei gerecht, o Gesandter Allahs!“ Der Prophet erwiderte: „Wehe Dir! Wer ist gerecht, wenn nicht ich gerecht wäre?“ Da sagte Umar Ibn Al-Khattab: „Erlaube mir, seinen Kopf abzuschlagen!“ Der Prophet sagte: „Lass ihn, er hat Gesellen.[32] Wenn einer von euch seine Gebete und sein Fasten mit der ihren vergleicht, dann sieht er auf seine eigenen herab. Sie weichen aber vom Glauben ab wie der Pfeil, der die Beute durchdringt. Man untersucht die Spitze des Pfeils und findet keine Spur darauf. Dann untersucht man den Schaft und findet nichts darauf, die Fiederung und sieht nichts darauf und zuletzt die Nocke und findet ebenfalls nichts darauf. Der Pfeil ist zu schnell gewesen, dass er weder mit Mageninhalt noch mit Blut beschmiert wurde. Das Zeichen, durch das diese Leute erkannt werden, wird ein Mann sein, dessen eine Hand (oder Busen) dem Busen einer Frau (oder wie ein bewegendes Stück Fleisch) ähnlich sein wird. Diese Leute werden erscheinen, wenn es Meinungsverschiedenheiten unter den Leuten (Muslimen) geben wird.“ Abu Sa'id fügte hinzu: „Ich bezeuge, dass ich das vom Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) hörte und, dass Ali jene Leute tötete während ich bei ihm war. Der Mann, den der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) beschrieben hatte, wurde herbeigeholt. Die folgenden Verse wurden im Zusammenhang mit dieser Person (d.h. Abdullah Ibn Dhil-Khuwisira At-Tamimi) offenbart: „Und unter ihnen gibt es manche, die gegen dich wegen der Almosen nörgeln.“[33] [34]
Der Prophet, der sich nicht rächen wollte und diesem Menschen vergab, zeigte dadurch den Gipfel der Toleranz.
Andere Situationen gab es zwischen dem Prophet und den Polytheisten, wie es in dem folgenden Hadith deutlich wird, den Al-Nasai mit der Überlieferungskette von Abdullah Ibn Mughafal Al-Muzani überlieferte. Er berichtete: „Wir waren mit dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) in Hudaibiyya und saßen unter dem Baum, den Allah im Koran erwähnte. Ich warf einen Zweig weg, den ich auf dem Rücken des Propheten sah, während Ali Ibn Abi Talib und Suhail Ibn Amr vor ihm saßen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte zu Ali: „Schreib: ,Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen’!“ Suhail hielt die Hand von Ali fest und sagte: „Wir kennen den Erbarmer, den Barmherzigen nicht, schreibe in unserer Angelegenheit, was uns bekannt ist!“ Der Prophet sagte: „Schreib: Im Nahmen Allahs, Das Folgende ist vorauf sich Muhammad der Gesandte Allahs mit den Leuten von Mekka geeinigt hat.“ Suhail hielt wieder seine Hand fest und sagte: „Wir wären ungerecht dir gegenüber, wenn du der Prophet wärst. Schreibe (Ali) in unserer Angelegenheit, was uns bekannt ist!“ Der Prophet sagte: „Schreib: Das Folgende ist was Muhammad Ibn 'Abdullah Ibn 'Abdulmuttalib vereinbart hat. Und ich bin der Prophet Allahs!“
Al-Muzani berichtete weiter: Das schrieb er. Währenddessen kamen zu uns dreißig bewaffnete junge Männer und begehrten gegen uns auf. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) rief Allah gegen sie an und Allah ließ sie erblinden. Da standen wir auf, um sie zu stoppen. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) fragte sie: „Seid ihr wegen eines Schutzvertrags mit jemandem mit den Waffen gekommen?“ Die Jungen antworteten: „Nein“. Der Prophet ließ sie frei.
In diesem Bezug offenbarte Allah, der Erhabene, den folgenden Vers: „Und Er ist es, Der im Talgrund von Mekka[35] ihre Hände von euch und eure Hände von ihnen zurückgehalten hat, nachdem Er euch den Sieg über sie verliehen hatte. Und Allah sieht wohl, was ihr tut.“[36]
Der Prophet konnte sie gefangen nehmen oder töten. Seine Toleranz ließ das aber nicht zu. Deshalb sagte er zu solchen Leuten und zu den anderen Bewohnern von Mekka am Tag der Eroberung: „Geht! Ihr seid frei.“
Die Toleranz des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) kristallisierte sich im Kriegszustand heraus, als er nach der Eroberung von Mekka zu den Götzendienern sagte: „Sicher ist derjenige, der das Haus von Abu Sufyan betritt und der, der seine Haustür vor sich verriegelt und der, der die Waffen niederlegt.“[37]
Ein anderer Aspekt seiner Toleranz mit den Polytheisten und Götzendienern zeigte sich dadurch, dass er den Muslimen erlaubte, Kontakt zu ihren ungläubigen Familienmitgliedern aufzunehmen, was in dem folgenden Hadith bei Al-Bukhari von Asmaa Bint Abi Bakr (Allahs Wohlgefallen auf beiden) deutlich wird. Asmaa berichtete: „Meine Mutter kam wohlwollend zu mir[38], und dies geschah zu Lebzeiten des Propheten, (Allahs Segen und Friede auf ihm). Ich fragte den Propheten, (Allahs Segen und Friede auf ihm): »Soll ich die Bindung zu meiner Mutter aufrechterhalten?« Und er sagte: »Ja.«“[39]
Dieser praktische Weg der Toleranz übte einen großen Einfluss, sowohl auf die Gefährten des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) als auch auf die Nachfolgegenerationen der Prophetengefährten bis zu unserem heutigen Tag aus. Die islamische Geschichte führt deshalb viele Beispiele des toleranten Verhaltens, darunter das des zweiten rechtgeleiteten Kalifen 'Umar Ibn Al-Khattab auf (Allahs Wohlgefallen auf ihm), der ebenfalls einen anderen Aspekt des toleranten Benehmens mit den Polytheisten veranschaulichte. Al-Bukhari überliefert in seinem Buch einen Hadith mit der Überlieferungskette von 'Abdullah Ibn Dinar, der berichtete, dass Ibn 'Umar (Allahs Wohlgefallen auf beiden) erzählte, dass sein Vater 'Umar Ibn Al-Khattab einmal ein seidenes Gewand zum Verkauf sah. Er sagte: „O Gesandter Allahs! Kaufe dieses und zieh es freitags und wenn Dich Delegationen besuchen an.“ Der Prophet erwiderte: „Solches Gewand wird nur von jemandem getragen, der nicht an das Jenseits denkt.“ Nach einer Weile hat jemand dem Propheten einige solcher Gewänder geschenkt. Der Prophet schickte 'Umar eines davon. Da sagte 'Umar: „Wie kann ich es tragen, nachdem Du das darüber gesagt hast?“ Der Prophet sagte: „Ich habe es dir nicht geschickt, damit du es trägst, sondern, damit du es verkaufst oder es jemandem anderen schenkst, der es trägt.“ 'Umar schickte es deshalb seinem Bruder, der zu den Einwohnern Mekkas zählte und den Islam damals noch nicht angenommen hatte.“[40]
Ein weiteres Beispiel zur Zeit von Mu'awyia (Allahs Wohlgefallen auf ihm) verdeutlicht wie sich die Muslime dagegen weigerten, die Ungläubigen zu bekämpfen, als die Ungläubigen das Friedensabkommen mit den Muslimen brachen. So sagten die Muslime dazu: „Ein Verrat nach einer Treue ist besser als ein Verrat ohne eine vorherige Treue.“[41]
Das ist der Gipfel der Toleranz, die der Prophet beim Umgang mit den anderen Menschen befahl als er sagte: „Bringe demjenigen, der dir etwas anvertraut hat, sein Gut zurück und breche nicht den Vertrag mit demjenigen, der seinen Vertrag mit dir nicht einhält.“[42]
Ein drittes Beispiel zur Zeit der Nachfolgegeneration der Prophetengefährten verdeutlicht die Abwendung der festgesetzten Strafen. Al-Bukhari erwähnt in seinem Buch einen Hadith mit der Überlieferungskette von Abu Qilaba, der berichtete, dass der Kalif Umar Ibn Abdulaziz eines Tages auf seinem Thron im Innenhof seines Hauses saß und den Menschen erlaubte vor ihn zu treten. Als sie eintraten, sagte er zu ihnen: „Was meint ihr über die Al-Qasama?“ Sie erwiderten: „Wir denken, dass es legitim ist, sich darauf bei den gesetzlich vorgeschriebenen Vergeltungsstrafen zu verlassen, zumal die vorherigen Kalifen sie angewandt hatten.“ 'Umar sagte zu mir: „O Abu Qilaba! Was sagst du dazu?“ Und er ließ mich vor den Menschen sprechen. Ich sagte: „O Führer der Gläubigen! Euch gehören die Befehlshaber der Armee und die Adligen der Araber. Nehmt an, dass fünfzig von ihnen behaupten, ein verheirateter Mann habe außerehelichen Geschlechtsverkehr in Damaskus begangen und sie haben ihn nicht dabei gesehen. Würdet Ihr ihn steinigen lassen?“ Er sagte: „Nein.“ Ich fragte weiter: „Nehmt an, dass fünfzig von ihnen bezeugen, ein Mann habe in der Stadt Homs gestohlen. Würdet Ihr seine Hand abhacken, auch wenn diese Menschen ihn nicht dabei gesehen haben?“ Er antwortete: „Nein.“[43]
Es geht hier um eine exakte Methode und ein genaues System zum Nachweis einer Tat und zugleich um die Behutsamkeit im Umgang mit dem Angeklagten, wenn Zweifel bestehen und die Schuld nicht durch das Gesehene bewiesen werden kann, das hier als Basis des Beweises gilt.
Die Toleranz des Islams im Handel
Zur Toleranz beim Kauf und Verkauf ermutigte der Prophet Muhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm), als er sagte: „Allah möge Sich eines Menschen erbarmen, der großmütig vorgeht, wenn er verkauft, kauft oder eine Reklamation vorzubringen hat.“[44] [45] Gemäß dem Text bedeutet der Handel hier das Umgehen sowohl mit dem Muslim als auch mit dem Nichtmuslim.
In seiner Deutung schreibt Ibn Hadschar: „Seine Aussage »Allah möge Sich eines Menschen erbarmen« könnte entweder als ein Segenswunsch oder als eine Botschaft verstanden werden. Die erste Bedeutung wurde von Ibn Habib Al-Maliki, Ibn Batal und Al-Dawudi bekräftigt... Das Wort „großmütig“ weist auf eine anständige Eigenschaft des Menschen hin und der „Großmütige“ ist derjenige, der großzügig ist und bedeutet auch Nachsicht. Seine Aussage »wenn er [...] eine Reklamation vorzubringen hat« bedeutet: sein Recht nachsichtig zu beantragen. Sie treibt auch an, sich beim Handel tolerant zu verhalten, edle Sitten zu zeigen, den Streit zu vermeiden, bei Forderungen nicht bedrückend zu sein und das Geld anzunehmen, was die Menschen leicht aufwenden können.“[46]
Der Prophet Muhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) legte es ebenfalls nah, sich tolerant beim Geben von Darlehen zu verhalten und dem Schuldner, der in eine missliche Lage geraten ist, Zahlungsaufschub zu gewähren. In einem Hadith sagte er: „Die Engel empfingen einen Mann von den früheren Völkern und fragten ihn: »Was hattest Du Gutes getan?« Er erwiderte: »Ich hatte meinen Jungen befohlen, dass sie Nachsicht mit dem Schuldner haben sollten, der in eine missliche Lage geraten war«. So sagte Allah zu den Engeln: »Seid ebenfalls nachsichtig mit ihm«.[47]
Solche Hadithe sind ein Beweis dafür, dass Toleranz verschiedene Angelegenheiten umfasst, darunter die Wirtschaft, insbesondere beim Kaufen und Verkaufen, was sich täglich ereignet. Die Toleranz ereignet sich also zu jeder Zeit von Neuem.
Die Toleranz des Islams bei der Abwendung der festgesetzten Strafen
Einige islamfeindliche Institutionen und Individuen behaupten mit lauten Stimmen, dass der Islam eine Religion des Schwertes sei und die festgesetzten Strafen im Islam (Hudud) unmenschlich seien, blutvergießend und zur Rückständigkeit der menschlichen Entwicklung führen würden. Dies sind gefährliche Scheinargumente, welche die Toleranz des Islams verleumden. Ohne Zweifel ist, dass der Gerüchtekrieg gegen den Islam seit der berühmten Lügengeschichte bis zu unserem heutigen Tag existiert. Diese Gerüchte sind lediglich Arten des Psychoterrors.
In diesem Rahmen ist die Aussage des deutschen Orientalisten Dr. G. Kampffmeyer - Chefredakteur des Magazins „Die Welt des Islams“ erwähnenswert: „Der Angriff gegen den Islam ist nutzlos. Weder führt er die Muslime dazu, von ihrem Glauben abzufallen, noch verhindert er die islamische Entwicklung. Im Gegenteil verstärkt ein solcher Angriff den islamischen Fortschritt.“ [48]
Solche Menschen sollen wissen, dass der Islam das Schwert lediglich gegen jene Kämpfer einsetzte, die als eine Gefahr für die islamische Welt betrachtet wurden. Nie wurde das Schwert gegen die friedlichen Menschen eingesetzt. Auch bei der Verbreitung des Islams in den neuen Ländern hatten die Andersgläubigen die Wahl, zum Islam zu konvertieren oder nicht; und mit den Muslimen zusammenzuleben und die Bezahlung der „Dschiziya“-Steuer zu akzeptieren, die nichts anderes als eine dementsprechende Zakat ist, die die Muslime bezahlen mussten. Das Schwert wurde also lediglich zur Verteidigung der Muslime angewandt. Kinder und Frauen blieben von dem Schwert verschont.
Das Vollziehen der festgesetzten Strafen geschieht darüber hinaus in sehr geringen Fällen. Einige Menschen denken, dass die Durchführung der festgesetzten Strafen im Islam so häufig wie die Verrichtung des Gebets stattfindet. Tatsächlich gibt es hunderte Gesetze in der islamischen Scharia. Was die festgesetzten Strafen betrifft, so handelt es sich nur um sieben, die durchgeführt werden: Al-Hiraba (die Strafe gegen gewaltsamen Straßenraub), die Apostasie, die Ungerechtigkeit, die Unzucht, die Verleumdung wegen der Unzucht, der Diebstahl und das Trinken alkoholischer Getränke. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden, wie z.B. das Vergewissern, dass das Verbrechen verübt wurde und dass man den Beweis für die Schuld des Angeklagten führt, wie zum Beispiel durch das Geständnis des Angeklagten oder durch ein Zeugnis gegen ihn. Die Anzahl der Zeugen könnte bei einigen Verbrechen vier erreichen, wie zum Beispiel bei der Unzucht. Bei den Zeugen wird vorausgesetzt, dass sie gerecht sind und ein einwandfreies Benehmen haben, was die Nachforschung, das sorgfältige Vorgehen und die Vorsicht bestätigt, zumal die Unzucht die einzige Tat ist, die diese Anzahl von Zeugen voraussetzt. Die Weisheit, die dahinter steckt ist, dass Allah - der Erhabene - mit Nachsicht handelt. Darüber hinaus wird die Unzucht von zwei Menschen begangen, was bedeutet, dass für jeden Beschuldigten zwei Zeugen vorhanden sein müssen.[49]
Ibn Al-Qayyim -Allah möge sich seiner erbarmen- drückt es im Folgenden so aus: „Als eine vollständige Weisheit und Barmherzigkeit Allahs gilt, dass die Beschuldigten im Diesseits ohne Beweise nicht bestraft werden sollen. Und auch im Jenseits werden sie erst bestraft, wenn sie die Beweise für ihre Schuld kannten. Die Beweise im Diesseits stammen entweder von den Tätern selbst, durch Geständnis und Anerkennung der Schuld oder von anderen Menschen durch die Beweise oder Zeugnisse, die lediglich von gerechten und einwandfreien Zeugen abgelegt werden können.“[50]
Das Strafrecht für die Unzucht wird deshalb selten angewendet. Betrachtet man die islamische Geschichte, kann man feststellen, dass die Strafe für Unzucht niemals durch die Verfügung von vier Zeugen vollzogen wurde. Darüber hinaus wurde keine Frau bestraft, auch wenn eine Zeugenaussage gegen sie abgegeben wurde, solange sie ihre Schuld nicht anerkannte. Es wurde authentisch überliefert, dass der Prophet Muhammad (Allahs Segen und Friede auf ihm) die Strafe gegen die Frau, die Unzucht begangen hatte, nicht vollzog, und zwar in der Geschichte von dem „Verfluchungsschwur“.[51] Diese handelt davon, dass Hilal Ibn Umayya seine Frau vor dem Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) der Unzucht mit Schureik Ibn Samha'a bezichtigte. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte zu Hilal: „Bringe Beweise (durch vier Zeugen) oder du bekommst die festgesetzte Strafe dafür (Peitschenhiebe für Verleumdung).“ Hilal sagte: „O Gesandter Allahs! Wird einer von uns, der einen Mann auf der eigenen Ehefrau sieht nach Beweisen durch Zeugen suchen?“ Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte erneut: „Bringe Beweise oder du bekommst die festgesetzte Strafe dafür.“ Dann sagte Hilal: „Bei Allah, der dich mit der Wahrheit gesendet hat, ich erzähle nur die Wahrheit. Möge Allah Verse offenbaren, die meinen Rücken von der Strafe verschonen.“ Nach einer Weile stieg Gabriel herab und offenbarte dem Propheten: „Für diejenigen, die ihren Gattinnen (Untreue) vorwerfen [...]“[52] Der Prophet las ihn bis er Folgendes erreichte: „[...] wenn er zu-denjenigen gehören sollte, die die Wahrheit sagen.“[53] Dann ging der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) fort und schickte jemanden für die Frau. Als Hilal ebenfalls kam, legte er seinen Schwur ab während der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Allah weiß, dass einer von euch lügt. Möchte jemand von euch die eigene Schuld bereuen?“ Dann kam die Frau und legte ihren Schwur ab. Als sie bei dem fünften Schwur war, stoppten sie die Menschen und sagten ihr: „Der fünfte Schwur ruft sicher die Verfluchung Allahs herbei, wenn man schuldig ist.“ Ibn Abbas erzählte, dass sie zögerte und sich so abwendete, dass wir dachten, sie will ihre Verneinung widerrufen. Sie sagte aber: „Ich werde meine Familie an keinem Tag entehren“ und legte den fünften Schwur ab. Da sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) „Betrachtet sie! Wenn sie ein Kind zur Welt bringt, dessen Augen Schwarz gefärbt sind, dessen Hüfte reichlich und dessen Schienbeine dick sind, dann ist es der Sohn von Schureik Ibn Samha'a“. Einige Zeit später brachte die Frau ein Kind zur Welt, dessen Beschreibung zu der des Propheten passte. Da sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) „Wäre die Sache durch die Gesetze Allahs nicht entschieden, hätte ich sie unnachsichtig bestraft.“[54] Das ist die Toleranz des Islams und des Propheten des Islams.
Auch wenn die Unzucht durch ein Geständnis bewiesen wird und die Steinigungsstrafe vollzogen wird, kann der Unzuchttreibende darum bitten, mit der Steinigung aufzuhören, wenn er etwas zu sagen hat, was die Strafe abwehrt. Die Steinigung sollte dann gestoppt werden, damit die Aussage des Unzuchttreibenden gehört und beurteilt wird.
Es wurde authentisch überliefert, dass Ma’iz Ibn Malik entfloh, als er durch die Steine verletzt wurde und den Tod spürte. Da sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm): „Hättet ihr ihn nur lassen!“[55]
In der Überlieferung von Ibn Ishak lautet es in einem authentischen Hadith: „[...] er wurde durch die Steine verletzt und schrie uns an: ,O Leute! Bringt mich zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) zurück! Meine Stammesleute haben mich betrogen und mir mitgeteilt, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) mich nicht umbringt'. Wir verließen ihn nicht bis er den Tod fand. Als wir zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) zurückkehrten und ihm dies mitteilten, sagte er: ‚Hättet ihr ihn nur gelassen und ihn zu mir gebracht!’[56] Dies damit sich der Prophet seiner Sache vergewissern kann.“[57]
Was die Frau, die Unzucht während der Schwangerschaft treibt, betrifft, so muss dies festgestellt und dem Sultan (Regierenden) mitgeteilt werden. Der Sultan darf die festgesetzte Strafe nicht veranlassen, bis die Unzuchttreibende ihr Kind zur Welt bringt, es abstillt oder das Kind jemandem gibt, der für seine Säuglingnahrung verantwortlich sein wird. Die Strafe könnte dann vollzogen werden und die sie gilt dann als Reue und Reinigung für sie. Dies wurde in der Sunna authentisch überliefert.[58]
Betrachten wir dieses Strafrecht genauer, entdecken wir, dass diese Strafe - die von dem Regierenden vollzogen wird - als Recht der Frau gilt, damit ihre Reue und ihre Reinigung vervollständigt werden. Es ist ebenfalls das Recht der Umma (der Menschen), dass der Imam bzw. der Regierende die Strafe vollzieht. Es handelt sich also hier in erster Linie um Rechte und nicht um Strafen, die geschützt werden sollen.
Wenn jemand den Wunsch oder das Vorhaben hat, dieses Verbrechen zu begehen, so sollte man ihn davon abraten, wenn es möglich ist. Das selbst Vorhaben wird nicht bestraft werden. Dies wird durch das folgende Beispiel erläutert, das zeigt, wie der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) einem jungen Mann, der Unzucht treiben wollte, auf eine außergewöhnliche Weise davon abriet. Der junge Mann ging zum Propheten und wollte seine Genehmigung haben. Da sagte ihm der Prophet: „Möchtest du, das deine Mutter Unzucht treibt?“ Der Junge antwortete: „Bei Allah, nein. Möge Allah mich stärken, mich für Dich aufzuopfern!“ Der Prophet erwiderte: „Genauso mögen die anderen Menschen das auch nicht für ihre Mütter.“ Er fragte weiter: „Möchtest du das für deine Tochter?“ Der Mann antwortete wieder: „Bei Allah, nein, Gesandter Allahs! Möge Allah mich stärken, mich für Dich aufzuopfern !“ Der Prophet sagte erneut: „Genauso mögen die anderen Menschen das auch nicht für ihre Töchter.“ Der Prophet fragte noch einmal: „Möchtest du das für deine Schwester?“ Der Mann antwortete: „Bei Allah, nein. Möge Allah mich stärken, mich für Dich aufzuopfern!“ Der Prophet sagte: „Genauso mögen die anderen Menschen das auch nicht für ihre Schwestern.“ Er fragte weiter: „Möchtest du das für deine Tante (väterlicherseits)?“ Der Mann antwortete: „Bei Allah, nein. Möge Allah mich stärken, mich für Dich aufzuopfern!“ Da sagte der Prophet: „Genauso mögen die anderen Menschen das auch nicht für ihre Tanten (väterlicherseits).“ Schließlich fragte der Prophet: „Möchtest du das für deine Tante (mütterlicherseits)?“ Und der junge Mann antwortete: „Bei Allah, nein. Möge Allah mich stärken, mich für Dich aufzuopfern!“ Der Prophet erwiderte: „Genauso mögen die anderen Menschen das auch nicht für ihre Tanten (mütterlicherseits).“ Dann legte der Prophet seine Hand auf ihn und sagte: „O Allah! Vergib ihm seine Schuld, reinige sein Herz und schütze ihn vor Unzucht!“ Es wurde später berichtet, dass dieser junge Mann danach die Augen immer niederschlug.[59] [60]
Dieser tolerante Prophet hat den jungen Mann weder bestraft noch getadelt, obwohl die Prophetengenossen den jungen Mann schelten und in seine Grenzen zurückweisen wollten. Die Fragen, die der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) diesem jungen Mann gestellt hatte, bildeten allerdings eine hervorragende Lektion für ihn und für diejenigen, die diese Fragen gehört hatten, weil sie daran erinnerten, dass die Frauen, mit denen die Männer Unzucht treiben möchten, die Mütter, die Schwestern oder die Tanten von anderen Männern sein könnten. Er korrigierte darüberhinaus seine Emotionen und regte sein Ehrgefühl an. So lautet die Regel, wenn man einige Delikte begeht: Nachsicht kommt vor der Bestrafung. Dies gilt vor allem, wenn man einen Muslim sieht, der Alkohol trinkt oder Unzucht treibt.
Diese Regel basiert auf dem Hadith des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm), der lautet: „Wer einem Muslim eine Fehlerhaftigkeit im Diesseits nachsieht, der wird von Allah sowohl im Diesseits als auch im Jenseits mit Nachsicht behandelt.“ [61] [62]
Diese Regel repräsentiert so den Gipfel der Toleranz.
Die Durchführung der Sanktionen für die im Koran erwähnten Delikte (Hudud) sind von den Gerichtsurteilen, sowie von den Urteilen des Sultans (des Regierenden) abhängig. Die Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass die Sanktionen für die im Koran erwähnten Delikte ohne Urteilsspruch des Richters nicht durchgeführt werden dürfen, weil sie schwerwiegende Tatbestände sind. Deswegen soll man Vorsicht walten lassen, sowohl bei der Beweisführung dieser Tatbestände als auch bei der Durchführung der Sanktionen. Letztendlich sind das Dinge, für die der Regierende zuständig ist.[63] Gelangt der Tatbestand zum Sultan (Regierenden), so muss er einen Beweis für das Delikt liefern, denn „[...] durch den Tatnachweis wird das Blut geschont, die Ehre bewahrt, die Rechte kehren zu den Rechtsinhabern zurück, Stabilität und Sicherheit herrschen in der Gesellschaft sowie Ordnung und Zufriedenheit kehren ein. Die Regelung der Beweisführung ist somit ein Zeichen für die Regelung des menschlichen Lebens.“ [64]
Hat der Regierende aber keinen Tatnachweis, so führt er keine Sanktionen für die koranischen Delikte (Hudud) durch, sondern er weist die festgesetzte Strafe durch Zweifel ab, wie es bei der schon erwähnten „Verfluchungsgeschichte“ sowie bei der Geschichte des ermordeten Muslims bei den Juden von Khaybar der Fall war, als der Prophet den Verwandten des Ermordeten 100 Kamele als Entschädigung gab.[65]
Die Aussetzung der festgesetzten Strafe durch Zweifel ist eine bekannte rechtliche Regel, die sich auf die authentisch überlieferte Aussage von Ibn Mas'ud stützt: „Wendet das Peitschen und die Tötung vom Muslim ab so sehr es euch möglich ist!“ [66]
In dem authentischen Hadith von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) steht, dass „ein Mann zum Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) kam, während er sich in der Moschee aufhielt, und rief ihm zu: »O Gesandter Allahs! Ich beging Unzucht« Da wandte sich der Prophet von ihm ab, aber der Mann legte sein Geständnis viermal ab. Als der Mann viermal die Zeugenaussage gegen sich selbst geleistet hatte, ließ ihn der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) zu sich näher kommen und fragte ihn: »Bist du geisteskrank?« Der Mann sagte: »Nein!« Der Prophet fragte ihn weiter: »Bist du verheiratet?« und der Mann antwortete: »Ja!« Darauf sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm): »Nehmt ihn dann und steinigt ihn!« [67] [68]
In einer anderen authentischen Version steht, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) das folgende sagte, als Ma’iz Ibn Malik zu ihm kam: »Vielleicht hast du lediglich geküsst, gezwinkert oder angeschaut?!« Der Mann sagte: »Nein!« Dann sagte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) -ohne Anspielung: »Hast du einen vollständig vollgezogenen Geschlechtsverkehr ausgeübt?« Der Mann sagte: »Ja!« Darauf veranlasste der Prophet seine Steinigung.[69] [70]
In der Version von Muslim steht, dass Ma’iz Ibn Malik zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) kam und ihm sagte: »O Gesandter Allahs! Reinige mich!« Der Prophet sagte: »Wehe dir! Kehre zu Allah zurück, bitte ihn um Verzeihung und bereue deine Tat!« Der Mann ging einige Schritte, kehrte zurück und sagte: »O Gesandter Allahs! Reinige; mich!« Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: »Wehe dir! Kehre zu Allah zurück, bitte ihn um Verzeihung und bereue deine Tat!« Der Mann ging einige Schritte, kehrte zurück und sagte: »O Gesandter Allahs! Reinige mich!« Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) wiederholte, was er vorher gesagt hatte; und als der Mann dasselbe beim vierten Mal sagte, erwiderte der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm): »Wovon soll ich dich reinigen?« Der Mann antwortete: »Von dem Delikt der Unzucht.« [71][...] [72]
Diesem Hadith ist zu entnehmen, dass die Durchführung der festgesetzten Strafe nur nach einem viermaligen Geständnis möglich ist, das im gleichen Rang mit den Aussagen von vier Augenzeugen steht. Ferner soll der Imam sich vergewissern, dass der Bekenner nicht geisteskrank ist. Darüber hinaus hebt der Hadith die Toleranz hervor, und zwar durch den Satz: „Kehre zu Allah zurück, bitte ihn um Verzeihung und bereue deine Tat!“
Was die Zeugenaussagen anbetrifft, so muss die Anzahl der Augenzeugen vier sein. Eine unzureichende Zahl von Zeugenaussagen -führt zur Strafbarkeit der Betroffenen wegen Verleumdung, wie es zur Zeit des zweiten Khalifen 'Umar Ibn Al-Khattab (Allahs Wohlgefallen auf ihm) geschehen war, als Abu Bakra, Nafi’ und Shibl Ibn Ma’bad gegen Al- Mughira Ibn Sch'uba ihre Zeugenaussagen aufgrund von Unzucht ablegten, wobei sich der vierte Zeuge Ziyad zurückhielt.[73]
Es wurde authentisch berichtet, dass 'Umar sagte: „Es ist mir lieber die Hadd-Strafe aufgrund von Zweifel abzuwenden als sie aufgrund von Zweifel durchzuführen.“[74] Das ist die Toleranz des zweiten rechtgeleiteten Khalifen, der in der besten Schule für Toleranz erzogen wurde.
Die kleinen Sünden, die den im Koran erwähnten Delikten minderwertig sind, könnten vergeben werden, insbesondere wenn der Täter durch Frömmigkeit bekannt ist. Es wurde überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) in einem Hadith sagte: „Betrachtet die Verfehlungen der Frommen als ungeschehen, ausgenommen der im Koran erwähnten Delikte.“[75] Dies bedeutet: Vergebt den Menschen mit guten Eigenschaften ihre Verfehlungen, solange diese Verfehlungen keine koranischen Tatbestände sind.[76]
Fromme Menschen können durch die Erfüllung der religiösen Pflichten erkannt werden; wie zum Beispiel der Beteiligung am Gemeinschaftsgebet. Dies wird durch einen Hadith bewiesen, der von Abu Umama (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtet wurde, in dem es heißt: „Ein Mann kam zum Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) und sagte: »O Gesandter Allahs! Ich habe eine Straftat begangen, so vollziehe die Strafe für meine Tat.« Der Prophet fragte: »Hast du die Gebetswaschung gemacht, bevor du kamst?« Der Mann sagte: »Ja!« Der Prophet sagte: »Hast du mit uns gebetet?« Der Mann sagte: »Ja!« Dann sagte der Prophet: »Gehe! Allah hat dir doch deine Sünde vergeben.«...“[77]
Dieser Hadith hebt somit die Bedeutung des vorigen Hadiths hervor. In der Erklärung zu diesem Hadith sagen Al-Nawawi und andere: „..Die Sünde, die er beging, zählte zu den kleinen Sünden.“[78]
So schreibt der Orientalist Louis Jung in Bezug auf Toleranz, Vergebung und Nachsichtigkeit im Islam: „Es gibt noch viele Sachen, die der Westen von der islamischen Kultur lernen kann, wie zum Beispiel die arabische Toleranz.“[79]
Was die Durchführung der festgesetzten Strafen anbetrifft, so ist festzustellen, dass es eine Debatte im Rahmen der Menschenrechte über Strafen wie die Todesstrafe, die Steinigung und die Handabschneidung gibt. Werfen wir aber einen Blick auf die Strafrechte vor der Aussendung des Propheten Muhammad, entdecken wir, dass viele rechtliche Urteile mit denen des islamischen Rechts übereinstimmen, wie zum Beispiel in der Thora, der Bibel, in dem Recht von Noah und in den Schriften von Ibrahim und Moses. Diese Ähnlichkeiten zwischen dem islamischen Recht und dem Recht der Leuten der Schrift (Christen und Juden) das nicht verfälscht wurde - beweisen vor allem, dass die offenbarten Gesetzte Gemeinsamkeiten in vielen Urteilen haben und dass sie einer einzigen Quelle entstammen und zwar, Allah, erhaben sei Er. Die Veränderung, die bei den Leuten der Schrift geschah, führte zur Neubestimmung einiger rechtlicher Urteile. Ein Beweis dafür ist die Steinigungsstrafe des Unzuchttreibenden. In der Thora wurde diese Strafe deutlich festgelegt, wie Abdullah Ibn Salam (Allahs Wohlgefallen auf ihm) bestätigte. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Islam von den Römern oder von den Leuten der Schrift beeinflusst wurde. Der heilige Koran wurde auf den letzten Propheten herabgesandt, damit er über die anderen Bücher wache und damit er an jedem Ort und zu jeder Zeit gültig sei. So sagt Allah, der Erhabene: „Und Wir haben zu dir das Buch mit der Wahrheit hinabgesandt, das zu bestätigen, was von dem Buch vor ihm (offenbart) war, und als Wächter darüber.“[80]
In seiner Erklärung sagt Imam Al-Tabari: „Er (der Allmächtige) sagt: ‚Wir haben ihn (den Koran) hinabgesandt, damit er die vor ihm zu den anderen Propheten offenbarten Bücher bestätigt und „sie bewahrt.’“[81] Das heißt: Wir haben dir (Muhammad) dieses Buch offenbart, damit es die vor ihm offenbarten Schriften bestätigt und als Wächter und Zeuge darüber, dass sie von Allah herabgesandt worden sind.“[82]
Ibn Abbas: (Allahs Wohlgefallen auf beiden) erklärt den Ausdruck „als Wächter darüber“[83] und sagt: „[...] der Wächter ist der Beschützer, d.h. der Koran ist der Beschützer von all den vor ihm offenbarten Büchern.“[84] Ar-Tabari überlieferte mit einer authentische Überlieferungskette folgende Aussage von Al-Hasan Al-Basari:„[...] diese Schriften bestätigend und sie beschützend.“[85]
So stimmen viele Gesetze und Regelungen der Griechen und Römer, die ursprünglich von den offenbarten Büchern vor dem Islam - vor ihrer Verfälschung - hergeleitet wurden, sowie die der Propheten und Gesandten wie in den Schriften von Ibrahim und Moses, die im Koran und in der Sunna erwähnt wurden, mit dem islamischen Recht (Scharia) überein. Allah, der Erhabene sagt: „Er hat euch von der Religion festgelegt, was Er Noah anbefahl und was Wir dir (als Offenbarung) eingegeben haben und was Wir Abraham, Moses und Jesus anbefahlen: Haltet die (Vorschriften der) Religion ein und spaltet euch nicht darin (in Gruppen). Den Götzendienern setzt das schwer zu, wozu du sie aufrufst. Allah erwählt dazu, wen Er will, und leitet dazu, wer sich (Ihm) reuig zuwendet. Und sie spalteten sich erst, nachdem das Wissen zu ihnen gekommen war - aus Missgunst untereinander. Und wenn es nicht ein früher ergangenes Wort von deinem Herm auf eine festgesetzte Frist gäbe, so wäre wahrlich zwischen ihnen entschieden worden. Gewiss, diejenigen, denen die Schrift nach ihnen zum Erbe gegeben wurde, sind darüber in starkem Zweifel. Darum rufe du auf und verhalte dich recht, wie dir befohlen wurde. Und folgt nicht ihren Neigungen und sag: Ich glaube an das, was Allah an Büchern herabgesandt hat, und mir ist befohlen worden, unter euch gerecht zu handeln. Allah ist unser Herr und euer Herr. Uns unsere Werke und euch eure Werke. Es gibt keine (gemeinsame) Beweisgrundlage zwischen uns und euch. Allah wird uns zusammenbringen. Und zu ihm ist der Ausgang.“[86]
Dies bedeutet, dass Allah, der Erhabene uns als Religion verordnete, was Er den früheren Völkern zu Zeiten Noahs, Abrahams, Jesus und Moses (Allahs Segen und Frieden auf ihnen) verordnet hatte, wie es in den obengenannten Versen erwähnt wurde.
Al-Ghazali meinte, dass sich die verschiedenen Religionen über das Verbot von Mord, Gotteslästerung, Unzucht, Diebstahl und rauschendem Trunk einig waren.[87] Diese Aussage wurde von Mohammad Abu Zahra berichtet, der in seinem Kommentar dazu erläuterte, dass die fünf Hauptinteressen der Menschheit unumstritten sind und, dass ihre Bewahrung durch das Erlassen von Strafgesetzen gegen Delikte, die diese Interessen bedrohen, in den unterschiedlichen Religionen selbstverständlich ist.[88]
Außerdem erkennen wir die Toleranz des Islams im Recht der Selbstverteidigung und im Recht des Angeklagten sich zu verteidigen. Der Angeklagte kann sich verteidigen indem er die Beweisführung der Anklage widerlegt und die ihm zur Last gelegten Vorwürfe des Klägers abweist. In diesem Sinne haben einige Rechtsgelehrten das ,,Zurückweisungsrecht“ wie folgt definiert: „Es ist eine Klage des Angeklagten oder seines Vertreters mit der Absicht, die Tat zu leugnen oder den juristischen Anspruch des Klägers ungültig zu machen."[89]
Die Toleranz des Islams in Notfällen
Der Islam hat berücksichtigt, die festgesetzten Strafen in Notfällen wie zum Beispiel bei Zwang, Hungersnot und Armut fallen zu lassen. Derjenige, der zur Unzucht gezwungen wird, wird nicht bestraft. Dies gilt auch für die Hadd-Strafe des Diebstahls, die im ,,Ramada-Jahr“[90] zur Zeit des zweiten Kalifen 'Umar Ibn Al-Khattab (Allahs Wohlgefallen auf ihm) nicht durchgeführt wurde.
Prof. Dr. Wahba Al-Zuhaili hat die verschiedenen Notfälle studiert und die folgenden vierzehn Fälle erwähnt: Nahrungsmittelkrise (Hunger und Durst), Krankheitsbehandlung, Zwang, Vergessen, Unwissenheit, Bedrängnis, Hemmung, allgemeine Not, Reisen, Krankheit und Behinderung.[91]
Zu all diesen Fällen gibt es Beurteilungen, Zulassungen, Erleichterungen und Befreiung vom Tadel, was die Erhabenheit dieser Religion zeigt, die solche Fälle berücksichtigt und Toleranz und Nachsichtigkeit und keine Bedrückung oder Verschärfung enthält.
In diesem Sinne schreibt der französische Jurist ,,Lampier“: „Die Theorie der „Notwendigkeit" im islamischen Recht ist entscheidender und umfassender als die Theorie der „Umstände“ im internationalen Allgemeinrecht (unter der Bedingung, dass der Umstand unverändert bleibt). Sie ist ebenfalls umfassender als die Theorie des „Notstands“ im französischen Verwaltungsrecht, die Theorie des „Vollstreckungsaufschubs" unter dem Druck der wirtschaftlichen Zustände wegen des Kriegs im englischen Recht und die Theorie der „plötzlichen Unfälle“ im amerikanischen Verfassungsrecht.“[92]
In diesem Rahmen ist der Einfluss des islamischen Rechts in Bezug auf die Theorie der „rechtlichen Notwendigkeit“ auf die deutsche Rechtsschule, wie auch die französisch-angelsächsische Rechtsschule ebenfalls spürbar. Professor Wahba Al-Zuhaili meint dazu: „Die Theorie des „Notstands“ im Allgemeinrecht basiert auf den gleichen Grundlagen wie die rechtlichen Verteidigung im Strafrecht, weil die Selbstverteidigung des Staates der Selbstverteidigung des Menschen gegen drohende Gefahren ähnelt. Die gesamten Rechte haben gemein, dass das Einsetzen des Verteidigungsrechts zu den Strafabhaltungen gehört. Unterschiedlich sind sie aber durch die Fundamente, auf die sich diese Rechte stützen, sowie ihre Grenzen und Wirkungen. In diesem Bezug sind zwei Richtungen vertreten, die eine betrachtet die Verteidigung als einen legitimen Anlass für das Begehen der Tat, wobei die andere die Verteidigung lediglich als Entschuldigungsgrund für die Abhaltung von der Kriminalverantwortung geltend macht. Die deutsche Rechtsschule und das islamische Recht sind der ersten Richtung gefolgt, während die französisch-angelsächsische Rechtsschule der zweite Richtung folgen, die einigen Erlaubnisfällen im islamischen Recht ähnelt.“[93]
Schließlich ist es erwähnenswert, dass das Thema „Toleranz des Islams“ vielseitig ist, was zeigt, dass der Islam von den Vorwürfen der Gewalt und des Fundamentalismus unschuldig, und eine Religion der Nachsichtigkeit und der Erleichterung ist. Er ist eine Religion, die bleibt, wie Allah, der Erhabene sagt: „Er ist es, Der seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religionen zu geben.“[94] Er ist also eine Weltreligion. Der Angebetete ist in der Tat der Gott der Welten und sein Gesandter ist die Gnade Gottes für die Menschheit, wie Allah sagt: „Und Wir haben dich nur als Barmherzigkeit für die Weltenbewohner gesandt.“[95] Der Koran ist ebenfalls eine Barmherzigkeit für die Menschheit. Allah sagt dazu: „[...] Er ist nur eine Ermahnung für die Weltenbewohner.“[96] Die Kaba ist eine Rechtleitung für die Weltenbewohner „Das erste (Gottes)haus, das für die Menschen gegründet wurde, ist wahrlich dasjenige in Bakka[97], als ein gesegnetes (Haus)...“[98]
Unser Letztes Gebet lautet: Alles Lob gehört Allah, dem Herrn der Weltenbewohner.
[1] Al-Nihaiya wa Al-Kamus, Kapitel: Sa ma ha.
[2] Sura 5 Der Tisch (al-Ma'ida), Vers 13.
[3] Sura 15 Al-Hidschr, Vers 85.
[4] Siehe Fath Al-Qadir von Al-Shawkani, 1/28.
[5] Sura 59 Die Versammlung (al-Haschr), Vers 10.
[6] Damit sind hier die Juden und die Christen gemeint. (Die Übersetzerin)
[7] Christliche Nachkommen der alten Ägypter. Sie haben eine eigene Kirche; kopt. Kirche genannt. (Die Übersetzerin)
[8] Sahih Muslim, Buch der Vortrefflichkeit der Sahaba. (2543), Ahmad (5/174).
[9] Dieser Hadith wurde von Al-Hakim überliefert und für authentisch befunden. Al-Dahabi stimmte ihm zu (Al-Mustadrak 2./553) und Al-Albani stufte ihn als authentisch ein (1374).
[10] Muslim, Buch der Vortrefflichkeit der Sahaba (2543), Ahmad (5/174).
[11] Vgl. auch Sahih Muslim (4 /1970) Hadith 227.
[12] Muslim, Buch der Vortrefflichkeit der Sahaba (2543), Ahmad (5/174).
[13] Währungen zur Zeit des Propheten und der folgenden Generation. (Die Übersetzerin)
[14] Der Begriff (Ahlu-Dhimma) bedeutet: freie nichtmuslimischen Untertanen, die in muslimischen Staaten gegen Entrichtung der Kopfsteuer Schutz und Sicherheit genießen. (Die Übersetzerin)
[15] Erklärung von Sahih Muslim 16,/97.
[16] "lsnad" bedeutet die Überlieferungskette des Hadiths. (Die Übersetzerin)
[17] An die Familie des Getöteten. (Die Übersetzerin)
[18] Al-Bukhari, Al-Diyyat, dt: Blutschuld (6502), Muslim, Al-Qasama wa Al-Muharibin wa Al-Qisas wa Al-Diyyat. (1669), Al-Tirmidhi, Al-Diyyat (1422), Al-Nasai, Al-Qasama (4715), Abu-Dawud, Al-Diyyat (4523), Ibn Maja, Al-Diyyat (2677). Vgl. Auch Sahih Al-Bukhari, Buch der Al-Diyyat, Al-Qasama, H. 6898.
[19] Fath Al-Baari 12/231-253.
[20] Erklärung von Muslim 11/147.
[21] Dieser Vertrag wird erwähnt in dem Buch von Abi Ubayd „Al-Amwal" S. 292-295, sowie im Buch von Ibn Zengaweyh 2/466-470, in „Sirat Ibn Hisham" 2/92, in „Al-Rawd Al-Anf“ 4/293 und in der Sammlung der politischen Urkunden S. 41-50.
[22] Al-Amwal 2/472.
[23] Al-Amwal S. 296.
[24] Dieser resultiert aus vertauschten Buchstaben. (Die Übersetzerin)
[25] Die Zivilgesellschaft zur Zeit des Propheten. S. 127f.
[26] Sura 2 al-Baqara (Die Kuh), Vers 222.
[27] Wie die Juden (Die Übersetzerin).
[28] Sahih Muslim - Die Menstruation- B. Die Erlaubnis für die Frau, während der Menstruation ihrem Ehemann den Kopf zu waschen, Hadith Nr.302.
[29] Sahih Al-Bukhari: Medizin (5430), Muslim: Frieden (2189), lbn Maja: Medizin (3545), Ahmad (6/57).
[30] Sahih Al-Bukhari Die Erläuterung des Korans, Sura 3 Das Haus Imran (Ali’-Imran) 8/78 H. Nr. 4566.
[31] Sura 9 Die Reue (at-Tauba), Vers 80.
[32] Damit sind hier die späteren Kharijiten oder Khawarij gemeint, die sich nach der Schlacht von Siffin von Ali Ibn Abi Talib trennten und ihn bekämpften. (Die Übersetzerin).
[33] Sura 9 Die Reue (at-Tauba), Vers 58.
[34] Sahih AI Bukhari, Buch der Reue der Abtrünnigen- Kapitel: Wer die Bekämpfung der Khawarij unterlässt. l2/303 H.N. 6933.
[35] D.h. in al-Hudaibiya.
[36] Sura 48 Der Sieg (al-Fath), Vers 24. Vgl. Die Erläuterung des Korans (2/312-314, H.Nr. 531), Ahmad (Al-Musnad 4/ 86-87), Al-Hakim (Al-Mustadrak 2/460-461). Dieser Hadith mit der Überlieferungskette von Al-Hussein Ibn Waqid ist nach Al-Hakim ein authentischer Hadith nach den Bedingungen von Muslim und Al-Bukhari. Al -Dahabi stimmte ihm zu.
[37] Sahih Muslim - Kitab Al-Jihad Die Eroberung Mekkas, H.Nr. 178.
[38] In einer anderen Version heißt es: Meine Mutter, die noch Götzendienerin war, kam zu mir...usw. (Übersetzerin)
[39] Al-Bukhari- Kitab Al-Adab (Gutes Benehmen 5634), Muslim- Al-Zakah (1003), Abu Dawud- Al-Zakah (1668), Ahmad (6/355). Vgl. auch Al-Bukhari- Kitab Al-Adab, Die Beziehung zu dem heidnischen Sohn sowie die Beziehung der Frau zu ihrer Mutter, 10/413. H.Nr. 5978 und 5979.
[40] Sahih Al-Bukhari- Kitab Al-Adab, Die Beziehung zu dem heidnischen Bruder, 10/414. H.Nr. 5981.
[41] Ibn Jama'a, Badr Al-Deen: Tahrir Al-Ahkam, S. 234.
[42] At- Tirmidhi -Handel (1264), Abu Dawud-Handel (3535), Ad-Darimi-Handel (2597).
[43] Al-Sahih-Blutschuld Al-Qasama. H. Nr. 6899.
[44] Al-Bukhari: Der Handel (1970), Al-Tirmidhi: Der Handel (1320), Ibn Maja: Altigarat (2203), Ahmad (3/340).
[45] Vgl. auch Al-Bukhari: Der Handel, Nachsichtigkeit beim Kauf und Verkauf, H.Nr.2076.
[46] Fath Al-Baari. 4/307.
[47] Al-Bukhari: Der Handel (1971), Muslim (1560), Ibn Maja (2420), Ahmad (5/408), Ad-Darimi (2546). Vgl. auch Al-Bukhari: Der Handel, Wer dem Schuldner Aufschub gewährt, H. Nr. 2077.
[48] Das Ansehen des Islams . S. 35. In: „Sie sagten über den Islam“, S.468.
[49] Vgl. Methoden der Beweisführung in der islamischen Sharia (Wasael Al-Ithbat). S.160.
[50] 'Alam Al-Muaqieen 2/119.
[51] Eidliches Behauptung der Unzucht eines Ehegatten oder einer Ehegattin.
[52] Sura 24 Das Licht „an-Nur", Vers 6.
[53] Sura 24 Das Licht „an-Nur", Vers 9.
[54] Sahih Al-Bukhari (8/303-304, H.Nr.4747): Die Erläuterung des Korans, Sura „an-Nur“, Vers 9.
[55] Al-Tirmidhi: Al-Hudud (1428), Ibn Maja: Al-Hudud (2554), Ahmad (2/453). Al-Albani bestätigte die Richtigkeit des Hadiths. Vgl. Irwaa Al-Ghalil 8/28. H. Nr. 2360.
[56] Al- Tirmidhi: Al-Hudud (1428). Ibn Maja: Al-Hudud (2554)
[57] Al-Albani bestätigte, dass die Überlieferungskette gut ist. (Irwaa Al-Ghalil 7/354).
[58] vgl. Sahih Muslim, 3/1303.
[59] Ahmad (5/257).
[60] Überliefert von Imam Ahmad in seinem „Musnad“ (5/256, 257). Al-Iraqi meinte dazu: „Dieser Hadith wurde von Ahmad mit einer authentischen Überlieferungskette berichtet.“ Al-Albani befand den Hadith in Al-Silsila Al-Sahiha H.Nr. 370 für authentisch).
[61] Sahih Muslim: Beten, Du'a und Reue (2699), Al- Tirmidhi: das Gute und die menschliche Beziehung (1930). Abu Dawud: Al-Adab (4946), Ibn Maja: Die Einleitung (225), Ahmad (2/500).
[62] Von Al-Albani als authentisch eingestuft (Sahih Sunan Al-Tirmidhi 1574).
[63] Vgl.Tahdib Al-Furuq von Al-Qarafi 4/123-124 und Mughni Al-Muhtaj 4/461. Edition Aleppo 1377 n. Hidschra.
[64] Methoden der Beweisführung in der islamischen Sharia, S. 35.
[65] Vgl. Sahih Al-Bukhari. Al-Diyyer. dt: Blutschuld (Al-Qasama), H.Nr.6898.
[66] Diesel Hadith wurde von Ibn Abi Shaiba und Al-Baihaqi berichtet. Vgl, Irwaa Al-Ghalil (8/26)
[67] Al-Bukhari: Al-Hudud (6430), Muslim: Al-Hudud (1691), Al-Tirmidhi: Al-Hudud (1429), Al-Nasai: Die Begrabungen (l956). Abu Dawud: Al-Hudud (4430), Ahmad (2/453)
[68] Sahih Al-Bukhari: Al-Hudud: Geisteskranke werden nicht gesteinigt. H. Nr. (6815).
[69] Al-Bukhari: Al-Hudud (6438), Muslim: Al-Hudud (l693), Al-Tirmidhi: Al-Hudud (1427). Abu Dawud: Al-Hudud .(4421). Ahmad (1/270)
[70] Berichtet von Ahmad in seinem Musnad 1/338, Abu Dawud in Al-Sunan H. Nr. 4427, von Al-Albani in Irwaa Al-Ghalil 7/355 als authentisch eingestuft.
[71] Muslim; Al-Hudud (1695), Abu Dawud; Al-Hudud (4442), Ahmad (5/348), Ad-Darimi: Al-Hudud (2324).
[72] Sahih Muslim: Al-Hudud: Von demjenigen, der ein Geständnis wegen der Unzucht ablegt 5/l 19.
[73] Überliefert von Al-Baihaqi in Al-Sunan Ar-Kubra 8/334-335. Von Al-Albani in Irwaa Al-Ghalil 8/29 für Sahih befunden).
[74] Al-Sakhawi zufolge wurde dieser von Ibn Hazm mit einer authetischen Überlieferungskette überliefert. (Al-Makased Al-Hasana S.30).
[75] Überliefert von Abu Dawud: Al-Hudud (4375), Ahmad (6/181) ebenfalls von Al- Bukhari (465), Ibn Hiban (Al-Ihsan 1520), bekräftigt von Ibn Hagar und von Salah El-Din Al-Alai für „hasan“ befunden (Siehe. Badhl Al-Majhud 17/316) und Al-Albani (Al-Silsila Al-Sahiha 638).
[76] Vgl. Badhl Al-Majhud 17/315-316.
[77] Muslim: Die Reue (2765), Abu Dawud: Al-Hudud (4381), Ahmad (5/265). Herausgegeben von Abu Dawud: Al-Hudud, Kapitel (Derjenige, der seine Tat zugibt, aber nicht benennt 4381), Badhl al-Majhud (17/325), von Al-Albani in Sahih Sunan Abi Dawud für authentisch befunden (3682).
[78] Vgl. Badhl Al-Majhud 17/326.
[79] Vgl. Araber und Europa S.10. In: Sie sagten über den lslam S. 327.
[80] Sura 5 Der Tisch (al-Ma'ida), Vers 48. (Gemäß der Übersetzung von Scheich Abdullah as-Samit, Frank Bubenheim und Dr. Nadeem Elyas).
[81] Sura 5 Der Tisch (al-Ma'ida). Vers 48. (Gemäß der Übersetzung von Moustafa Maher).
[82] Jami’ al-Bayan 8/486.
[83] Sura 5 Der Tisch (al-Ma’ida), Vers 48.
[84] Überliefert von Al-Tabari 8/488, Ibn Abi Hatem 4/1150, Al-Baihaqi, S. 109 mit der Überlieferungskette von 'Ali lbn Abi Talha und lbn Abbas.
[85] Al-Tafsier 8/489.
[86] Sura 42 Die Beratung (Asch-Schura), Verse 13-15.
[87] Vgl. al-Mustasfa min ilm al-Usul, 1/288.
[88] Vgl Al-Jarima wa Al-Iqab fi Al-Fiqh Al-Islami (Das Verbrechen und die Strafe im islamischen Recht 2/41. Dar Al-Fikr Al-Arabi Verlag.
[89] Vgl. Al-Usul Al-Qadaiya (Die rechtlichen Ursprünge), S. 54 und Al-Murafakat Al-Shariya, S. 48. In: Yassin, Muhammad Na'eem; Nadhariyat Al-Da’wa bayna Al-Shariya Al-Islamiya wa Kanon Al-Murafakat Al-Madaniya wa Al-Tijariya (Die Theorie der Anklage zwischen der islamischen Shariya und dem Zivil- und Handelsrecht). Dar 'Alam Al-Kutub. Al-Riyadh, S.586.
[90] Ein Jahr, in dem es Hungersnot zur Zeit des zweiten Kalifen 'Umar lbn Al-Khattab gab. (Die Übersetzerin)
[91] Vgl. Die Theorie der rechtlichen Notwendigkeit, S.73, 74.
[92] Vgl. Ebd. S. 315.
[93] Vgl. Die Theorie der rechtlichen Notwendigkeit, S. 73, 315, 308.
[94] Sura 48 Der Sieg (Al-Fath), Vers 28.
[95] Sura 21 Die Propheren (al-Anbiya), Vers 107.
[96] Sura 12 Joseph (Yusuf), Vers 104.
[97] Bakka: ein anderer Name für Makka „Mekka“. (Die Übersetzerin).
[98] Das Haus Imran (Ali'-Imran), Vers 96.