Die Gefährlichkeit, das Pflichtgebet nicht zu verrichten
خطورة
ترك الصلاة
Die Gefährlichkeit, das Pflichtgebet
nicht zu verrichten
Die fünf
Pflichtgebete stellen die zweite der fünf Säulen dar, auf denen der Islam einer
Person gebaut ist.
Allah der Erhabene sagt im Qur'an:
}فَأَقِيمُوا الصَّلَاةَ إِنَّ الصَّلَاةَ
كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ كِتَابًا مَوْقُوتًا {
النساء: ١٠٣
{ So verrichtet das Gebet. Wahrlich, das Gebet
ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben. }
(Qur'an 4: 103)
عن
ابن عمر _رضي الله عنهما_ قال: قال رسول الله _صلى الله عليه وسلم_: "بني الإسلام على خمس، شهادة أن لا إله إلا الله وأن
محمداً رسول الله، وإقام الصلاة، وإيتاء الزكاة، والحج، وصوم رمضان."
(البخاري ومسلم)
Von Ibn 'Umar
–Allahs Wohlgefallen auf beiden- ist überliefert, dass er sagte: Der Gesandte
Allahs –Ehre und Heil auf ihm- sagte:
"Der
Islam ist auf fünf gebaut: Dem Zeugniss, dass es keine Gottheit gibt
außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des
Gebets, dem Entrichten der Zakaah, dem Hajj und dem Fasten des Ramadhan." (Al-Bukhaary und Muslim)
Faulheit und Nachlässigkeit im Gebet
hat Allah der Erhabene im Qur'an als Eigenschaften der Munaafiqiin (Heuchler)
genannt, indem Er über sie sagt:
}وَإِذَا قَامُوا إِلَى الصَّلَاةِ
قَامُوا كُسَالَى يُرَاءُونَ النَّاسَ وَلَا يَذْكُرُونَ اللَّهَ إِلَّا قَلِيلًا {
النساء: ١٤٢
{ Und wenn sie sich zum Gebet erheben/ zum Gebet hinstellen,
erheben sie sich schwerfällig/ stellen sie sich schwerfällig/ faul hin, wobei
sie von den Menschen gesehen werden wollen, und sie gedenken Allahs nur wenig.
} (Qur'an 4: 142)
Und
Allah sagt über sie:
}وَلَا يَأْتُونَ الصَّلَاةَ إِلَّا
وَهُمْ كُسَالَى {التوبة: ٥٤
{ Und sie
begeben sich nur schwerfällig/ faul zum Gebet. }
(Qur'an 9: 54)
Auch das
schwerfällige und widerwillige Verrichten vor allem des Fajr- (Morgen-) und des
'Ishaa- (Nacht-) Gebets ist ein Merkmal der Munaafiqiin (Heuchler), wie der
Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- sagte:
عن
أَبُي هُرَيْرَةَ _رضي الله عنه_، عَنِ النَّبِيِّ _صلى الله عليه وسلم_ قال: "أَثْقَلُ الصَّلاَةِ عَلَى الْمُنَافِقِينَ
الْعِشَاءُ وَالْفَجْرُ". (البخاري)
Von Abu Hurairah
–Allahs Wohlgefallen auf ihm- wurde überliefert, dass der Prophet –Ehre und
Heil auf ihm- sagte:
"Das
schwerste Gebet für die Heuchler ist das 'Ishaa und das Fajr-Gebet." (Al-Bukhaary)
Wie schlimm ist
aber der Zustand desjenigen, der das Gebet ohne islamisch gültige
Entschuldigung überhaupt nicht verrichtet!?
Alle islamischen
Gelehrten sind sich einig darüber, dass derjenige, der die Pflicht des
fünfmaligen Gebets zu seinen vorgeschriebenen Zeiten verleugnet oder ablehnt,
kein Muslim, also Kaafir (Nicht-Muslim) ist.
Was aber
denjenigen angeht, der das Pflichtgebet aufgrund von Faulheit oder
Nachlässigkeit nicht verrichtet, sich selbst aber sonst zum Islam bekennt, so
finden wir unterschiedliche Aussagen unter den Gelehrten, was den Islam dieser
Person betrifft:
Die erste Aussage
vertritt den Standpunkt, dass eine solche Person kein Muslim, also Kaafir
(Nicht-Muslim) ist.
Die zweite
Aussage vertritt den Standpunkt, dass eine solche Person weiterhin als Muslim
gilt.
Die von den
allermeisten Gelehrten der ersten Generationen –der Generation der Sahaabah
sowie der Taabi'iin- überlieferte Meinung ist, dass eine solche Person als
Kaafir (Nicht-Muslim) zu betrachten ist.
Diese Aussage
stützt sich nicht nur auf das Verständniss der Sahaabah –Allahs Wohlgefallen
auf ihnen- des Qur'an und der Sunnah sondern auch auf deutliche Aussagen des
Propheten Muhammad –Ehre und Heil auf ihm- dieses Thema betreffend.
Viele Gelehrte
überlieferten den verbindlichen Ijmaa' (Konsens) der Sahaabah –Allahs
Wohlgefallen auf ihnen- in dieser Angelegenheit: Dass derjenige, der ohne
islamisch gültige Entschuldigung das Pflichtgebet nicht verrichtet, kein Muslim
ist. Von keinem Sahaaby wurde je eine widersprüchliche Aussage überliefert.
Im Folgenden
werde ich einige Beweise aus dem Qur'an und der Sunnah unseres Propheten –Ehre
und Heil auf ihm- nennen sowie die Aussagen einiger Sahaabah –Allahs
Wohlgefallen auf ihnen- und einiger Gelehrter –möge Allah ihnen Seine
Barmherzigkeit zuteil werden lassen-.
Ich führe hier
diese Beweise und Aussagen auf, um die enorme Gefahr deutlich zu machen, in der
sich derjenige befindet, der ohne islamisch gültige Entschuldigung das
Pflichtgebet nicht verrichtet.
Im Qur'an gibt es
Aussagen Allahs, die darauf hinweisen, dass die Verrichtung des Pflichtgebets
Voraussetzung für die Gültigkeit des Islam/ des Glaubens einer Person ist, und
dass derjenige, der es nicht verrichtet, als Kaafir (Nicht-Muslim) zu
betrachten ist. Viele der bekannten Tafsiir-Gelehrten -vor allem der ersten
Generationen- haben die jeweiligen Verse im Qur'an auf diese Weise erklärt.
Ich führe hier
aus Zeitgründen lediglich zwei dieser Aayaat auf, jedoch gibt es noch mehr
Stellen im Qur'an, die auf die zuvor genannte Bedeutung hinweisen.
Allah der Erhabene macht deutlich,
wie Nicht-Muslime zu Muslimen werden und nennt Voraussetzungen dafür, indem Er
sagt:
}فَإِنْ تَابُوا وَأَقَامُوا الصَّلَاةَ
وَآتَوُا الزَّكَاةَ فَإِخْوَانُكُمْ فِي الدِّينِ وَنُفَصِّلُ الْآيَاتِ لِقَوْمٍ
يَعْلَمُونَ { التوبة: ١١
{ Wenn sie aber
bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe (Zakaah) entrichten, dann sind sie
eure Brüder in der Religion. Wir legen die Zeichen ausführlich dar für Leute,
die Bescheid wissen. } (Qur'an 9: 11)
وذكر
عن أنس ابن مالك في موضع تأويل هذه الآية من كتب التفسير: "...وهو
دين الله الذي جاءت به الرسل وبلغوه عن ربهم، قبل هَرْج الأحاديث واختلاف
الأهواء." يقصد بدين الله: التوبة أي ترك الشرك، وإقام الصلاة، وإيتاء الزكاة.
(تفاسير الطبري، والقرطبي، وابن كثير وغيرهم)
Es wurde an der
Stelle der Erklärung dieser Aayah in einigen bekannten Tafsiir-Werken die
Aussage von Anas ibni Maalik erwähnt, der sagte:
"...Und
dies ist die Religion Allahs, mit der die Gesandten kamen und die sie von ihrem
Herrn übermittelten, vor dem Durcheinander (/den vermehrten Diskussionen) um
die Überlieferungen und (vor) dem Abweichen/ der Uneinigkeit der persönlichen
Sichtweisen (Ahwaa)." Er meinte mit der Religion Allahs: Die Reue
(Tawbah), also das Unterlassen des Shirk [Allah etwas oder jemanden zur Seite
zu stellen], das Verrichten des Gebets und die Abgabe der Zakaah. Diese drei
Dinge wurden von Allah als Voraussetzungen für den Islam einer Person genannt.
Allah der Erhabene sagt:
}فَخَلَفَ مِنْ
بَعْدِهِمْ خَلْفٌ أَضَاعُوا الصَّلَاةَ وَاتَّبَعُوا الشَّهَوَاتِ فَسَوْفَ
يَلْقَوْنَ غَيًّا (59) إِلَّا
مَنْ تَابَ وَآمَنَ وَعَمِلَ صَالِحًا {مريم:
٥٩ - ٦٠
{Dann folgten nach
ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten (wörtlich: verloren gehen
liessen) und den Begierden folgten. So werden sie Al-Ghay (Böses/ eine
Stelle im Höllenfeuer mit diesem Namen) vorfinden, (59) ausser demjenigen, der
bereut und glaubt und rechtschaffen handelt.} (Qur'an
19: 59-60)
Mit denen, die
"das Gebet vernachlässigten", wörtlich: "das Gebet verloren
gehen liessen" (adhaa'u as-Salah), sind diejenigen gemeint, die das Gebet
nicht verrichten und dadurch ungläubig wurden.
Der Beweis, dass
dies die richtige Bedeutung dieser Aayah ist –wa-llahu a'lam- ist die Aussage
Allahs: "Ausser demjenigen, der bereut und
glaubt und rechtschaffen handelt." Dass Allah den Glauben
mit zur Voraussetzung macht, von der erwähnten Strafe ausgenommen zu sein,
bedeutet, dass es sich bei jenen, denen diese Strafe angedroht wird, um Ungläubige
handelt, die sich also nur der Strafe entziehen können, wenn sie bereuen, den
Glauben annehmen und dann rechtschaffen handeln. (Siehe hierzu die Aussage von
At-Tabary in seinem Tafsiir-Werk.)
Auch mehrere
Aussagen des Propheten Muhammad –Ehre und Heil auf ihm- deuten darauf hin, dass
derjenige, der das Pflichtgebet nicht verrichtet, nicht als Muslim betrachtet
werden kann. Auch diese Aussagen machen die Gefährlichkeit der Vernachlässigung
des Gebets deutlich:
عَنْ
أَبِى سُفْيَانَ قَالَ: سَمِعْتُ جَابِرًا يَقُولُ: سَمِعْتُ
النَّبِىَّ _صلى الله عليه وسلم_ يَقُولُ: "إِنَّ
بَيْنَ الرَّجُلِ وَبَيْنَ الشِّرْكِ وَالْكُفْرِ تَرْكَ الصَّلاَةِ". (مسلم)
Von Abu Sufiaan
ist überliefert, dass er sagte: Ich hörte Jaabir sagen: Ich hörte den Propheten
–Ehre und Heil auf ihm- sagen:
"Wahrlich,
zwischen einer Person und dem Shirk und dem Kufr liegt das Verlassen des
Gebets."
(Muslim)
عن عَبْدِ اللهِ بْنِ بُرَيْدَةَ ، عَنْ أَبِيهِ ، قَالَ : قَالَ
رَسُولُ اللهِ _صَلَّى الله
عَليْهِ وسَلَّمَ_ : "الْعَهْدُ الَّذِي بَيْنَنَا وَبَيْنَهُمُ الصَّلاَةُ ،
فَمَنْ تَرَكَهَا فَقَدْ كَفَرَ." (النسائي،
الترمذي، ابن ماجه، أحمد)
'Abdullah ibni Buraidah überlieferte von seinem
Vater, dass dieser sagte: Der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- sagte:
"Das
Abkommen, das zwischen ihnen (den nicht-Muslimen) und uns unterscheidet, ist
das Gebet, wer es also verlässt, der hat wahrlich Kufr (Unglaube)
begangen." (An-Nasaay, At-Tirmidhy, Ibn Maajah und Ahmad)
عن
عبد الله بن عمرو عن النبي _صلى الله عليه وسلم_: أنه ذكر الصلاة يوماً فقال: "من حافظ عليها كانت له نوراً وبرهاناً ونجاةً يوم
القيامة، ومن لم يحافظ عليها لم يكن له نور ولا برهان ولا نجاة، وكان يوم القيامة
مع قارون وفرعون وهامان وأبي بن خلف." (أحمد، ابن حبان)
Von 'Abdulla ibni
'Amr wurde überliefert, dass der Prophet –Ehre und Heil auf ihm- eines Tages
das Gebet erwähnte und sagte:
"Wer
es einhält, dem wird es ein Licht, eine Bestätigung und eine Rettung am Tag der
Auferstehung sein. Und wer es nicht einhält, für den wird es kein Licht, keine
Bestätigung und keine Rettung geben, und er wird am Tag der Auferstehung mit
Qaaruun, Fir'aun, Haamaan und Ubai ibni Khalaf sein." (Ahmad, Ibn Hibaan)
Qaaruun, Fir'aun,
Haamaan und Ubai ibnu Khalaf sind Personen, die bekannterweise als Inbegriff
für Shirk und Kufr (Unglaube) gelten und die laut Aussage Allahs im Qur'an für
ewig im Höllenfeuer sein werden.
وعن
مِحْجَن أن النبي _صلى الله عليه وسلم_ قال له حين رءاه لم يصل الفريضة مع
الجماعة: "مَا
مَنَعَكَ أَنْ تُصَلِّي؟ أَلَسْتَ بِرَجُلٍ مُسْلِمٍ؟" (النسائي، أحمد)
Von Mihjan ist
überliefert, dass der Prophet –Ehre und Heil auf ihm- zu ihm sagte, als er sah,
dass Mihjan das Pflichtgebet nicht mit der Gemeinschaft betete:
"Was
hat dich abgehalten zu beten? Bist du kein muslimischer Mann?" (An-Nasaay, Ahmad)
وأخبرنا
النبي _صلى الله عليه وسلم_: "أول ما تفقدون من
دينكم الأمانة، وآخره الصلاة." (حسن الألباني هذا الحديث عن أنس
لشواهده)
Der Prophet –Ehre
und Heil auf ihm- berichtete uns:
"Das
erste, das ihr von eurer Religion verliert, ist die Vertrauenswürdigkeit, und
das letzte das Gebet." (Diese Überlieferung von Anas hat Al-Albany aufgrund von
mehreren bestätigenden Überlieferungen als hassan (verlässlich)
eingestuft.)
قال
الإمام أحمد: "كل شيء ذهب آخره لم يبق منه شيء."
Imam Ahmad sagte
zu dieser Überlieferung: "Von allem, dessen Letztes vergangen ist, von
dem bleibt nichts mehr."
Alle
überlieferten Aussagen der Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- im Bezug
auf denjenigen, der ohne gültige islamische Entschuldigung das Gebet nicht
verrichtet, deuten darauf hin, dass sie nur ein einziges Verständniss des Qur'an
und der Aussagen des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- zu diesem Thema hatten.
Von niemandem der
Sahaabah, deren Aussagen dazu überliefert sind, ist bekannt, dass er einen
Unterschied sah zwischen dem, der das Gebet aus Faulheit oder Nachlässigkeit
nicht verrichtet, und dem, der es nicht verrichtet, da er dessen Pflicht
verleugnet. Diese Unterscheidung wurde erst später von einigen Gelehrten
aufgrund ihrer Interpretation bestimmter Beweise genannt.
Es gibt einen
Konsens (Ijmaa') der Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen-, dass derjenige,
der das Gebet nicht verrichtet, genauso bekämpft wird, wie die Mushrikiin.
So sagte Abu Bakr
zu 'Umar –Allahs Wohlgefallen auf beiden- als es darum ging, diejenigen zu
bekämpfen, die die Pflichtabgabe (Zakaah) verweigerten:
"والله لأقاتلن من فرق بين الصلاة والزكاة." (البخاري
ومسلم)
"Bei Allah, ich werde wahrlich denjenigen
bekämpfen, der zwischen dem Gebet und der Pflichtabgabe (Zakaah) einen
Unterschied macht." (Bukhaary und Muslim)
Al-Khataaby sagte
über diese Aussage Abu Bakrs –Allahs Wohlgefallen auf ihm-, mit der er
gegenüber 'Umar –Allahs Wohlgefallen auf ihm- für das Bekämpfen derjenigen, die
die Zakaah verweigerten, mit etwas argumentierte, worüber unter den Sahaabah
–Allahs Wohlgefallen auf ihnen- ein Konsens (Ijmaa') bestand, nämlich das
Bekämpfen desjenigen, der das Gebet nicht verrichtet:
قال
الخطابي (كما في شرح النووي لمسلم:2/152) مشيراً إلى إلزام أبي بكر لعمر _رضي الله
عنهما_ بقتال مانعي الزكاة بما تقرر عندهم من قتال تاركي الصلاة: "قايسه
بالصلاة، ورد الزكاة إليها، وكان في ذلك من قوله دليل على أن قتال الممتنع من
الصلاة كان إجماعاً من الصحابة."
"Er (Abu Bakr –Allahs Wohlgefallen auf ihm-)
verglich dies mit dem Gebet und führte die Zakaah auf das Gebet (auf dieselbe
Basis) zurück. Und in diesem, was seiner (Abu Bakrs) Aussage zu entnehmen ist,
liegt der Beweis dafür, dass im Bekämpfen desjenigen, der das Gebet verweigert,
ein Ijmaa' (Konsens) der Sahaabah bestand." (In "Sharh An-Nawawy li
Muslim" 2/152)
سئل
جابر _رضي الله عنه_: "ما كان يفرق بين الكفر والإيمان عندكم من الأعمال في عهد
رسول الله _صلى الله عليه وسلم_؟" قال: "الصلاة." (تعظيم قدر
الصلاة للمروزي)
Jaabir –Allahs
Wohlgefallen auf ihm- wurde gefragt: "Welche der Taten machten bei euch
zur Zeit des Gesandten Allahs –Ehre und Heil auf ihm- den Unterschied zwischen
dem Unglauben (Kufr) und dem Glauben (Imaan) aus?" Er sagte: "Das
Gebet." (In "Ta'thiim Qadr As-Salaah" von Al-Marwasy)
Es ist
authentisch überliefert, dass 'Umar ibnu-l Khattaab –Allahs Wohlgefallen auf
ihm- sagte:
"لا إسلام لمن ترك الصلاة" وفي لفظ "لا حظ في
الإسلام لمن ترك الصلاة."
"(Es besteht) Kein Islam für denjenigen, der das
Gebet verlassen hat (/nicht verrichtet)." Und in einem anderen
Wortlaut: "Kein Anteil am Islam für denjenigen, der das Gebet verlassen
hat (/nicht verrichtet)." (Maalik und andere)
Neben vielen
anderen Gelehrten sah auch Ibnu-l Qayym in dieser Aussage 'Umars einen Beweis
für den Ijmaa' (Konsens) der Sahaabah in der Frage des Unglaubens (Kufr)
desjenigen, der das Gebet unentschuldigt nicht verrichtet. Er sagte:
عده
ابن القيم (الصلاة وحكم تاركها:67) إجماعاً من الصحابة على كفر تارك الصلاة حين
قال عن عمر: "فقال هذا بمحضر من الصحابة ولم ينكروه عليه، وقد تقدم مثلُ ذلك
عن معاذ بن جبل وعبد الرحمن بن عوف وأبي هريرة، ولا يعلم عن صحابي خلافهم."
"Dieses sagte er ('Umar) in Anwesenheit der
Sahaabah und sie tadelten ihn nicht deswegen (aufgrund dieser Aussage). Und das
gleiche (die gleiche Aussage) wurde zuvor schon erwähnt/ überliefert von
Mu'aadh ibni Jabal und 'Abdurrahmaan ibni 'Auf und Abu Hurairah, und es ist von
keinem Sahaaby Widersprüchliches zu ihrer Aussage bekannt." (In "As-Salaah wa Hukm
Taarikuha" 67)
وَعَنْ
عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ: "مَنْ لَمْ يُصَلِّ فَلاَ دِينَ لَهُ."
(ابن أبي شيبة، الطبراني، البيهقي)
Von 'Abdullah
ibni Mass'uud ist überliefert, dass er sagte: "Wer nicht betet der hat
keine Religion (keinen Islam)." (Ibn Abi Shaibah, At-Tabraany,
Al-Baihiqy)
وقال
عبد الله بن مسعود في الصلاة: "فَإِنّ تَرْكَهَا الْكُفْرُ." (الطبراني)
Von 'Abdullah
ibni Mass'uud ist auch überliefert, dass er über das Gebet sagte: "Denn
wahrlich, es zu verlassen (nicht zu verrichten) bedeutet den Kufr."
(Al-Tabraany)
عَنْ
مَعْقِلٍ الْخَثْعَمِيِّ أَنَّ رَجُلاً سَأَلَ عَلِيَّ بْنَ أَبِي طَالِبٍ _رَضِيَ
اللَّهُ عَنْهُ_ عَنِ امْرَأَةٍ لا تُصَلِّي؟ فَقَالَ عَلِيٌّ _رَضِيَ اللَّهُ
عَنْهُ_: "مَنْ لَمْ يُصَلِّ فَهُوَ كَافِرٌ." (ابن أبي شيبة، البيهقي)
Von Ma'qil
Al-Khath'amy wurde überliefert, dass 'Ali ibn Abi Taalib –Allahs Wohlgefallen
auf ihm- von einem Mann über eine Frau befragt wurde, die das Gebet nicht
verrichtete. Da sagte 'Ali –Allahs Wohlgefallen auf ihm-: "Wer nicht
betet, der ist ein Kaafir (Nicht-Muslim)." (Ibn Abi Shaibah , Al-Baihaqy)
ونقل
الإجماع على كفر تارك الصلاة الإمام إسحاق بن راهويه؛ قال
المروزي (تعظيم قدر الصلاة 2/929): "سمعت إسحاق يقول : قد صح عن رسول الله
صلى الله عليه وسلم أن تارك الصلاة كافر ، وكذلك كان رأي أهل العلم من لدن النبي
صلى الله عليه وسلم إلى يومنا هذا : أن تارك الصلاة عمداً من غير عذر حتى يذهب
وقتها كافر."
Der Imaam Ishaaq
ibn Raahawaih berichtete über den Ijmaa' (Konsens) unter den Gelehrten der
ersten Generationen betreffend den Unglaube (Kufr) desjenigen, der das Gebet
nicht verrichtet. Al-Marwasy überliefert seine Aussage wie folgt:
"Ich
hörte Ishaaq
(Ibn Raahawaih) sagen: Es wurde bereits wahrheitsgetreu vom Gesandten Allahs
–Ehre und Heil auf ihm- überliefert, dass derjenige, der das Gebet verlässt
(/nicht verrichtet), Kaafir (Nicht-Muslim) ist. Und dies war ebenso die Ansicht
der Gelehrten seit der Zeit des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- bis zum
heutigen Tag: Dass derjenige, der das Gebet ohne Entschuldigung nicht verrichtet,
bis seine Zeit (die Zeit für das jeweilige Pflichtgebet) verstrichen
ist, Kaafir (Nicht-Muslim) ist." (In "Taa'thiim Qadr
As-Salaah" 2/929)
وقال
ابن حزم _رحمه الله_: "روينا عن عمر بن الخطاب _رضي الله عنه_، ومعاذ بن جبل،
وابن مسعود، وجماعة من الصحابة _رضي الله عنهم_، وعن ابن المبارك، وأحمد بن
حنبل، وإسحاق بن راهويه _رحمة الله عليهم_، وعن تمام سبعة عشر رجلا من الصحابة
_رضي الله عنهم_، أن من ترك صلاة فرضٍ عامدا ذاكرا حتى يخرج وقتها، فإنه كافر
ومرتد، وبهذا يقول عبد الله بن الماجشون صاحب مالك، وبه يقول عبد الملك بن حبيب
الأندلسي وغيره." انتهى ("الفصل في الملل والأهواء والنحل" 3/128)
Ibn Hasm –möge
Allah ihm barmherzig sein- sagte:
"Wir
überlieferten von 'Umar ibni-l Khattaab –Allahs Wohlgefallen auf ihm-, und
Mu'aadh ibni Jabal, und Ibn Mass'uud und einer Anzahl von Gefährten –Allahs
Wohlgefallen auf ihnen- sowie von Ibni-l Mubaarak, Ahmad ibn Hanbal, Ishaaq ibn
Raahawaih –möge Allahs Barmherzigkeit auf ihnen ruhen-, sowie von ganzen
siebzehn Personen der Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen-, dass derjenige,
der ein Pflichtgebet absichtlich und sich an es erinnernd nicht verrichtet, bis
dessen Zeit (die Zeit für seine Verrichtung) vergeht, (dass dieser) wahrlich
(dadurch) Kaafir (Nicht-Muslim) und Murtad (vom Islam ausgetreten) ist. Und
dieses sagt 'Abdullah ibn Maajishuun, der Gefährte Maaliks, und dieses sagt
'Abdul Malik ibn Hubaib Al-Andalusy und ausser ihm (noch) andere (der Gelehrten)."
(In "Al Fasl fi-l Milal wa-l Ahwaa wa-n Nihal" 3/128)
Dieses Urteil
über denjenigen, der das Pflichtgebet ohne islamisch gültige Entschuldigung
nicht verrichtet –auch wenn er sich ansonsten zum Islam bekennt- ist von vielen
der Gefährten des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- oft überliefert worden. Ich
habe hier aus Zeitgründen nur einige wenige dieser Überlieferungen aufgeführt.
Die Sahaabah
unterschieden wie zuvor erwähnt nicht darin, ob die jeweilige Person aus
Faulheit und Nachlässigkeit nicht betete oder weil sie die Pflicht, das Gebet
zu verrichten, verleugnete.
Es ist von keinem
einzigen Sahaaby eine dieser Sichtweise widersprechende Aussage bekannt.
قال
عبد الله بن شقيق التابعي الجليل الذي لقي كبار الصحابة:"كان أصحاب النبي
_صلى الله عليه وسلم_ لا يرون شيئاً من الأعمال تركه كفر غير الصلاة."
'Abdullah ibnu
Shaqiiq, der bekannte Taabi'y, der die älteren der Sahaabah –Allahs
Wohlgefallen auf ihnen- erlebte, sagte: "Die Gefährten des Propheten
–Ehre und Heil auf ihm- werten kein Verlassen/ Unterlassen irgendeiner Tat als
Unglaube (Kufr) ausser im Falle des Gebets." (At-Tirmidhy und
Al-Marwasy)
Möge Allah uns
alle die enorme Gefahr erkennen lassen, die im Verlassen/ Nichtverrichten des
Pflichtgebets liegt.
Möge Allah der
Erhabene uns rechtleiten und die Wahrheit als Wahrheit erkennen und uns ihr
folgen lassen.
Möge Allah uns zu
jenen gehören lassen, die das Gebet zu Seiner Zufriedenheit verrichten, so dass
es uns ein Licht, eine Bestätigung und eine Rettung am Tag der Auferstehung
sein möge.
}رَبِّ اجْعَلْنِي
مُقِيمَ الصَّلَاةِ وَمِنْ ذُرِّيَّتِي رَبَّنَا وَتَقَبَّلْ دُعَاءِ {إبراهيم: ٤٠
{ Mein Herr,
mach, dass ich das Gebet verrichte, und (auch von jenen) aus meiner
Nachkommenschaft. Unser Herr, und nimm mein Bittgebet an. }
(Qur'an 14: 40)
Möge Allah uns
vor allem Unglauben bewahren und uns als Muslime, als Ihm ergeben sterben
lassen und uns mit den Rechtschaffenen vereinen.
Die Gefährlichkeit, das Pflichtgebet nicht zu verrichten
خطورة ترك الصلاة
Die Gefährlichkeit, das Pflichtgebet nicht zu verrichten
Die fünf Pflichtgebete stellen die zweite der fünf Säulen dar, auf denen der Islam einer Person gebaut ist.
Allah der Erhabene sagt im Qur'an:
}فَأَقِيمُوا الصَّلَاةَ إِنَّ الصَّلَاةَ كَانَتْ عَلَى الْمُؤْمِنِينَ كِتَابًا مَوْقُوتًا { النساء: ١٠٣
{ So verrichtet das Gebet. Wahrlich, das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben. } (Qur'an 4: 103)
عن ابن عمر _رضي الله عنهما_ قال: قال رسول الله _صلى الله عليه وسلم_: "بني الإسلام على خمس، شهادة أن لا إله إلا الله وأن محمداً رسول الله، وإقام الصلاة، وإيتاء الزكاة، والحج، وصوم رمضان." (البخاري ومسلم)
Von Ibn 'Umar –Allahs Wohlgefallen auf beiden- ist überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- sagte:
"Der Islam ist auf fünf gebaut: Dem Zeugniss, dass es keine Gottheit gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakaah, dem Hajj und dem Fasten des Ramadhan." (Al-Bukhaary und Muslim)
Faulheit und Nachlässigkeit im Gebet hat Allah der Erhabene im Qur'an als Eigenschaften der Munaafiqiin (Heuchler) genannt, indem Er über sie sagt:
}وَإِذَا قَامُوا إِلَى الصَّلَاةِ قَامُوا كُسَالَى يُرَاءُونَ النَّاسَ وَلَا يَذْكُرُونَ اللَّهَ إِلَّا قَلِيلًا { النساء: ١٤٢
{ Und wenn sie sich zum Gebet erheben/ zum Gebet hinstellen, erheben sie sich schwerfällig/ stellen sie sich schwerfällig/ faul hin, wobei sie von den Menschen gesehen werden wollen, und sie gedenken Allahs nur wenig. } (Qur'an 4: 142)
Und Allah sagt über sie:
}وَلَا يَأْتُونَ الصَّلَاةَ إِلَّا وَهُمْ كُسَالَى {التوبة: ٥٤
{ Und sie begeben sich nur schwerfällig/ faul zum Gebet. } (Qur'an 9: 54)
Auch das schwerfällige und widerwillige Verrichten vor allem des Fajr- (Morgen-) und des 'Ishaa- (Nacht-) Gebets ist ein Merkmal der Munaafiqiin (Heuchler), wie der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- sagte:
عن أَبُي هُرَيْرَةَ _رضي الله عنه_، عَنِ النَّبِيِّ _صلى الله عليه وسلم_ قال: "أَثْقَلُ الصَّلاَةِ عَلَى الْمُنَافِقِينَ الْعِشَاءُ وَالْفَجْرُ". (البخاري)
Von Abu Hurairah –Allahs Wohlgefallen auf ihm- wurde überliefert, dass der Prophet –Ehre und Heil auf ihm- sagte:
"Das schwerste Gebet für die Heuchler ist das 'Ishaa und das Fajr-Gebet." (Al-Bukhaary)
Wie schlimm ist aber der Zustand desjenigen, der das Gebet ohne islamisch gültige Entschuldigung überhaupt nicht verrichtet!?
Alle islamischen Gelehrten sind sich einig darüber, dass derjenige, der die Pflicht des fünfmaligen Gebets zu seinen vorgeschriebenen Zeiten verleugnet oder ablehnt, kein Muslim, also Kaafir (Nicht-Muslim) ist.
Was aber denjenigen angeht, der das Pflichtgebet aufgrund von Faulheit oder Nachlässigkeit nicht verrichtet, sich selbst aber sonst zum Islam bekennt, so finden wir unterschiedliche Aussagen unter den Gelehrten, was den Islam dieser Person betrifft:
Die erste Aussage vertritt den Standpunkt, dass eine solche Person kein Muslim, also Kaafir (Nicht-Muslim) ist.
Die zweite Aussage vertritt den Standpunkt, dass eine solche Person weiterhin als Muslim gilt.
Die von den allermeisten Gelehrten der ersten Generationen –der Generation der Sahaabah sowie der Taabi'iin- überlieferte Meinung ist, dass eine solche Person als Kaafir (Nicht-Muslim) zu betrachten ist.
Diese Aussage stützt sich nicht nur auf das Verständniss der Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- des Qur'an und der Sunnah sondern auch auf deutliche Aussagen des Propheten Muhammad –Ehre und Heil auf ihm- dieses Thema betreffend.
Viele Gelehrte überlieferten den verbindlichen Ijmaa' (Konsens) der Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- in dieser Angelegenheit: Dass derjenige, der ohne islamisch gültige Entschuldigung das Pflichtgebet nicht verrichtet, kein Muslim ist. Von keinem Sahaaby wurde je eine widersprüchliche Aussage überliefert.
Im Folgenden werde ich einige Beweise aus dem Qur'an und der Sunnah unseres Propheten –Ehre und Heil auf ihm- nennen sowie die Aussagen einiger Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- und einiger Gelehrter –möge Allah ihnen Seine Barmherzigkeit zuteil werden lassen-.
Ich führe hier diese Beweise und Aussagen auf, um die enorme Gefahr deutlich zu machen, in der sich derjenige befindet, der ohne islamisch gültige Entschuldigung das Pflichtgebet nicht verrichtet.
Im Qur'an gibt es Aussagen Allahs, die darauf hinweisen, dass die Verrichtung des Pflichtgebets Voraussetzung für die Gültigkeit des Islam/ des Glaubens einer Person ist, und dass derjenige, der es nicht verrichtet, als Kaafir (Nicht-Muslim) zu betrachten ist. Viele der bekannten Tafsiir-Gelehrten -vor allem der ersten Generationen- haben die jeweiligen Verse im Qur'an auf diese Weise erklärt.
Ich führe hier aus Zeitgründen lediglich zwei dieser Aayaat auf, jedoch gibt es noch mehr Stellen im Qur'an, die auf die zuvor genannte Bedeutung hinweisen.
Allah der Erhabene macht deutlich, wie Nicht-Muslime zu Muslimen werden und nennt Voraussetzungen dafür, indem Er sagt:
}فَإِنْ تَابُوا وَأَقَامُوا الصَّلَاةَ وَآتَوُا الزَّكَاةَ فَإِخْوَانُكُمْ فِي الدِّينِ وَنُفَصِّلُ الْآيَاتِ لِقَوْمٍ يَعْلَمُونَ { التوبة: ١١
{ Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe (Zakaah) entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion. Wir legen die Zeichen ausführlich dar für Leute, die Bescheid wissen. } (Qur'an 9: 11)
وذكر عن أنس ابن مالك في موضع تأويل هذه الآية من كتب التفسير: "...وهو دين الله الذي جاءت به الرسل وبلغوه عن ربهم، قبل هَرْج الأحاديث واختلاف الأهواء." يقصد بدين الله: التوبة أي ترك الشرك، وإقام الصلاة، وإيتاء الزكاة. (تفاسير الطبري، والقرطبي، وابن كثير وغيرهم)
Es wurde an der Stelle der Erklärung dieser Aayah in einigen bekannten Tafsiir-Werken die Aussage von Anas ibni Maalik erwähnt, der sagte:
"...Und dies ist die Religion Allahs, mit der die Gesandten kamen und die sie von ihrem Herrn übermittelten, vor dem Durcheinander (/den vermehrten Diskussionen) um die Überlieferungen und (vor) dem Abweichen/ der Uneinigkeit der persönlichen Sichtweisen (Ahwaa)." Er meinte mit der Religion Allahs: Die Reue (Tawbah), also das Unterlassen des Shirk [Allah etwas oder jemanden zur Seite zu stellen], das Verrichten des Gebets und die Abgabe der Zakaah. Diese drei Dinge wurden von Allah als Voraussetzungen für den Islam einer Person genannt.
Allah der Erhabene sagt:
}فَخَلَفَ مِنْ بَعْدِهِمْ خَلْفٌ أَضَاعُوا الصَّلَاةَ وَاتَّبَعُوا الشَّهَوَاتِ فَسَوْفَ يَلْقَوْنَ غَيًّا (59) إِلَّا مَنْ تَابَ وَآمَنَ وَعَمِلَ صَالِحًا {مريم: ٥٩ - ٦٠
{Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten (wörtlich: verloren gehen liessen) und den Begierden folgten. So werden sie Al-Ghay (Böses/ eine Stelle im Höllenfeuer mit diesem Namen) vorfinden, (59) ausser demjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt.} (Qur'an 19: 59-60)
Mit denen, die "das Gebet vernachlässigten", wörtlich: "das Gebet verloren gehen liessen" (adhaa'u as-Salah), sind diejenigen gemeint, die das Gebet nicht verrichten und dadurch ungläubig wurden.
Der Beweis, dass dies die richtige Bedeutung dieser Aayah ist –wa-llahu a'lam- ist die Aussage Allahs: "Ausser demjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt." Dass Allah den Glauben mit zur Voraussetzung macht, von der erwähnten Strafe ausgenommen zu sein, bedeutet, dass es sich bei jenen, denen diese Strafe angedroht wird, um Ungläubige handelt, die sich also nur der Strafe entziehen können, wenn sie bereuen, den Glauben annehmen und dann rechtschaffen handeln. (Siehe hierzu die Aussage von At-Tabary in seinem Tafsiir-Werk.)
Auch mehrere Aussagen des Propheten Muhammad –Ehre und Heil auf ihm- deuten darauf hin, dass derjenige, der das Pflichtgebet nicht verrichtet, nicht als Muslim betrachtet werden kann. Auch diese Aussagen machen die Gefährlichkeit der Vernachlässigung des Gebets deutlich:
عَنْ أَبِى سُفْيَانَ قَالَ: سَمِعْتُ جَابِرًا يَقُولُ: سَمِعْتُ النَّبِىَّ _صلى الله عليه وسلم_ يَقُولُ: "إِنَّ بَيْنَ الرَّجُلِ وَبَيْنَ الشِّرْكِ وَالْكُفْرِ تَرْكَ الصَّلاَةِ". (مسلم)
Von Abu Sufiaan ist überliefert, dass er sagte: Ich hörte Jaabir sagen: Ich hörte den Propheten –Ehre und Heil auf ihm- sagen:
"Wahrlich, zwischen einer Person und dem Shirk und dem Kufr liegt das Verlassen des Gebets." (Muslim)
عن عَبْدِ اللهِ بْنِ بُرَيْدَةَ ، عَنْ أَبِيهِ ، قَالَ : قَالَ رَسُولُ اللهِ _صَلَّى الله عَليْهِ وسَلَّمَ_ : "الْعَهْدُ الَّذِي بَيْنَنَا وَبَيْنَهُمُ الصَّلاَةُ ، فَمَنْ تَرَكَهَا فَقَدْ كَفَرَ." (النسائي، الترمذي، ابن ماجه، أحمد)
'Abdullah ibni Buraidah überlieferte von seinem Vater, dass dieser sagte: Der Gesandte Allahs –Ehre und Heil auf ihm- sagte:
"Das Abkommen, das zwischen ihnen (den nicht-Muslimen) und uns unterscheidet, ist das Gebet, wer es also verlässt, der hat wahrlich Kufr (Unglaube) begangen." (An-Nasaay, At-Tirmidhy, Ibn Maajah und Ahmad)
عن عبد الله بن عمرو عن النبي _صلى الله عليه وسلم_: أنه ذكر الصلاة يوماً فقال: "من حافظ عليها كانت له نوراً وبرهاناً ونجاةً يوم القيامة، ومن لم يحافظ عليها لم يكن له نور ولا برهان ولا نجاة، وكان يوم القيامة مع قارون وفرعون وهامان وأبي بن خلف." (أحمد، ابن حبان)
Von 'Abdulla ibni 'Amr wurde überliefert, dass der Prophet –Ehre und Heil auf ihm- eines Tages das Gebet erwähnte und sagte:
"Wer es einhält, dem wird es ein Licht, eine Bestätigung und eine Rettung am Tag der Auferstehung sein. Und wer es nicht einhält, für den wird es kein Licht, keine Bestätigung und keine Rettung geben, und er wird am Tag der Auferstehung mit Qaaruun, Fir'aun, Haamaan und Ubai ibni Khalaf sein." (Ahmad, Ibn Hibaan)
Qaaruun, Fir'aun, Haamaan und Ubai ibnu Khalaf sind Personen, die bekannterweise als Inbegriff für Shirk und Kufr (Unglaube) gelten und die laut Aussage Allahs im Qur'an für ewig im Höllenfeuer sein werden.
وعن مِحْجَن أن النبي _صلى الله عليه وسلم_ قال له حين رءاه لم يصل الفريضة مع الجماعة: "مَا مَنَعَكَ أَنْ تُصَلِّي؟ أَلَسْتَ بِرَجُلٍ مُسْلِمٍ؟" (النسائي، أحمد)
Von Mihjan ist überliefert, dass der Prophet –Ehre und Heil auf ihm- zu ihm sagte, als er sah, dass Mihjan das Pflichtgebet nicht mit der Gemeinschaft betete:
"Was hat dich abgehalten zu beten? Bist du kein muslimischer Mann?" (An-Nasaay, Ahmad)
وأخبرنا النبي _صلى الله عليه وسلم_: "أول ما تفقدون من دينكم الأمانة، وآخره الصلاة." (حسن الألباني هذا الحديث عن أنس لشواهده)
Der Prophet –Ehre und Heil auf ihm- berichtete uns:
"Das erste, das ihr von eurer Religion verliert, ist die Vertrauenswürdigkeit, und das letzte das Gebet." (Diese Überlieferung von Anas hat Al-Albany aufgrund von mehreren bestätigenden Überlieferungen als hassan (verlässlich) eingestuft.)
قال الإمام أحمد: "كل شيء ذهب آخره لم يبق منه شيء."
Imam Ahmad sagte zu dieser Überlieferung: "Von allem, dessen Letztes vergangen ist, von dem bleibt nichts mehr."
Alle überlieferten Aussagen der Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- im Bezug auf denjenigen, der ohne gültige islamische Entschuldigung das Gebet nicht verrichtet, deuten darauf hin, dass sie nur ein einziges Verständniss des Qur'an und der Aussagen des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- zu diesem Thema hatten.
Von niemandem der Sahaabah, deren Aussagen dazu überliefert sind, ist bekannt, dass er einen Unterschied sah zwischen dem, der das Gebet aus Faulheit oder Nachlässigkeit nicht verrichtet, und dem, der es nicht verrichtet, da er dessen Pflicht verleugnet. Diese Unterscheidung wurde erst später von einigen Gelehrten aufgrund ihrer Interpretation bestimmter Beweise genannt.
Es gibt einen Konsens (Ijmaa') der Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen-, dass derjenige, der das Gebet nicht verrichtet, genauso bekämpft wird, wie die Mushrikiin.
So sagte Abu Bakr zu 'Umar –Allahs Wohlgefallen auf beiden- als es darum ging, diejenigen zu bekämpfen, die die Pflichtabgabe (Zakaah) verweigerten:
"والله لأقاتلن من فرق بين الصلاة والزكاة." (البخاري ومسلم)
"Bei Allah, ich werde wahrlich denjenigen bekämpfen, der zwischen dem Gebet und der Pflichtabgabe (Zakaah) einen Unterschied macht." (Bukhaary und Muslim)
Al-Khataaby sagte über diese Aussage Abu Bakrs –Allahs Wohlgefallen auf ihm-, mit der er gegenüber 'Umar –Allahs Wohlgefallen auf ihm- für das Bekämpfen derjenigen, die die Zakaah verweigerten, mit etwas argumentierte, worüber unter den Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- ein Konsens (Ijmaa') bestand, nämlich das Bekämpfen desjenigen, der das Gebet nicht verrichtet:
قال الخطابي (كما في شرح النووي لمسلم:2/152) مشيراً إلى إلزام أبي بكر لعمر _رضي الله عنهما_ بقتال مانعي الزكاة بما تقرر عندهم من قتال تاركي الصلاة: "قايسه بالصلاة، ورد الزكاة إليها، وكان في ذلك من قوله دليل على أن قتال الممتنع من الصلاة كان إجماعاً من الصحابة."
"Er (Abu Bakr –Allahs Wohlgefallen auf ihm-) verglich dies mit dem Gebet und führte die Zakaah auf das Gebet (auf dieselbe Basis) zurück. Und in diesem, was seiner (Abu Bakrs) Aussage zu entnehmen ist, liegt der Beweis dafür, dass im Bekämpfen desjenigen, der das Gebet verweigert, ein Ijmaa' (Konsens) der Sahaabah bestand." (In "Sharh An-Nawawy li Muslim" 2/152)
سئل جابر _رضي الله عنه_: "ما كان يفرق بين الكفر والإيمان عندكم من الأعمال في عهد رسول الله _صلى الله عليه وسلم_؟" قال: "الصلاة." (تعظيم قدر الصلاة للمروزي)
Jaabir –Allahs Wohlgefallen auf ihm- wurde gefragt: "Welche der Taten machten bei euch zur Zeit des Gesandten Allahs –Ehre und Heil auf ihm- den Unterschied zwischen dem Unglauben (Kufr) und dem Glauben (Imaan) aus?" Er sagte: "Das Gebet." (In "Ta'thiim Qadr As-Salaah" von Al-Marwasy)
Es ist authentisch überliefert, dass 'Umar ibnu-l Khattaab –Allahs Wohlgefallen auf ihm- sagte:
"لا إسلام لمن ترك الصلاة" وفي لفظ "لا حظ في الإسلام لمن ترك الصلاة."
"(Es besteht) Kein Islam für denjenigen, der das Gebet verlassen hat (/nicht verrichtet)." Und in einem anderen Wortlaut: "Kein Anteil am Islam für denjenigen, der das Gebet verlassen hat (/nicht verrichtet)." (Maalik und andere)
Neben vielen anderen Gelehrten sah auch Ibnu-l Qayym in dieser Aussage 'Umars einen Beweis für den Ijmaa' (Konsens) der Sahaabah in der Frage des Unglaubens (Kufr) desjenigen, der das Gebet unentschuldigt nicht verrichtet. Er sagte:
عده ابن القيم (الصلاة وحكم تاركها:67) إجماعاً من الصحابة على كفر تارك الصلاة حين قال عن عمر: "فقال هذا بمحضر من الصحابة ولم ينكروه عليه، وقد تقدم مثلُ ذلك عن معاذ بن جبل وعبد الرحمن بن عوف وأبي هريرة، ولا يعلم عن صحابي خلافهم."
"Dieses sagte er ('Umar) in Anwesenheit der Sahaabah und sie tadelten ihn nicht deswegen (aufgrund dieser Aussage). Und das gleiche (die gleiche Aussage) wurde zuvor schon erwähnt/ überliefert von Mu'aadh ibni Jabal und 'Abdurrahmaan ibni 'Auf und Abu Hurairah, und es ist von keinem Sahaaby Widersprüchliches zu ihrer Aussage bekannt." (In "As-Salaah wa Hukm Taarikuha" 67)
وَعَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ مَسْعُودٍ: "مَنْ لَمْ يُصَلِّ فَلاَ دِينَ لَهُ." (ابن أبي شيبة، الطبراني، البيهقي)
Von 'Abdullah ibni Mass'uud ist überliefert, dass er sagte: "Wer nicht betet der hat keine Religion (keinen Islam)." (Ibn Abi Shaibah, At-Tabraany, Al-Baihiqy)
وقال عبد الله بن مسعود في الصلاة: "فَإِنّ تَرْكَهَا الْكُفْرُ." (الطبراني)
Von 'Abdullah ibni Mass'uud ist auch überliefert, dass er über das Gebet sagte: "Denn wahrlich, es zu verlassen (nicht zu verrichten) bedeutet den Kufr." (Al-Tabraany)
عَنْ مَعْقِلٍ الْخَثْعَمِيِّ أَنَّ رَجُلاً سَأَلَ عَلِيَّ بْنَ أَبِي طَالِبٍ _رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ_ عَنِ امْرَأَةٍ لا تُصَلِّي؟ فَقَالَ عَلِيٌّ _رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ_: "مَنْ لَمْ يُصَلِّ فَهُوَ كَافِرٌ." (ابن أبي شيبة، البيهقي)
Von Ma'qil Al-Khath'amy wurde überliefert, dass 'Ali ibn Abi Taalib –Allahs Wohlgefallen auf ihm- von einem Mann über eine Frau befragt wurde, die das Gebet nicht verrichtete. Da sagte 'Ali –Allahs Wohlgefallen auf ihm-: "Wer nicht betet, der ist ein Kaafir (Nicht-Muslim)." (Ibn Abi Shaibah , Al-Baihaqy)
ونقل الإجماع على كفر تارك الصلاة الإمام إسحاق بن راهويه؛ قال المروزي (تعظيم قدر الصلاة 2/929): "سمعت إسحاق يقول : قد صح عن رسول الله صلى الله عليه وسلم أن تارك الصلاة كافر ، وكذلك كان رأي أهل العلم من لدن النبي صلى الله عليه وسلم إلى يومنا هذا : أن تارك الصلاة عمداً من غير عذر حتى يذهب وقتها كافر."
Der Imaam Ishaaq ibn Raahawaih berichtete über den Ijmaa' (Konsens) unter den Gelehrten der ersten Generationen betreffend den Unglaube (Kufr) desjenigen, der das Gebet nicht verrichtet. Al-Marwasy überliefert seine Aussage wie folgt:
"Ich hörte Ishaaq (Ibn Raahawaih) sagen: Es wurde bereits wahrheitsgetreu vom Gesandten Allahs –Ehre und Heil auf ihm- überliefert, dass derjenige, der das Gebet verlässt (/nicht verrichtet), Kaafir (Nicht-Muslim) ist. Und dies war ebenso die Ansicht der Gelehrten seit der Zeit des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- bis zum heutigen Tag: Dass derjenige, der das Gebet ohne Entschuldigung nicht verrichtet, bis seine Zeit (die Zeit für das jeweilige Pflichtgebet) verstrichen ist, Kaafir (Nicht-Muslim) ist." (In "Taa'thiim Qadr As-Salaah" 2/929)
وقال ابن حزم _رحمه الله_: "روينا عن عمر بن الخطاب _رضي الله عنه_، ومعاذ بن جبل، وابن مسعود، وجماعة من الصحابة _رضي الله عنهم_، وعن ابن المبارك، وأحمد بن حنبل، وإسحاق بن راهويه _رحمة الله عليهم_، وعن تمام سبعة عشر رجلا من الصحابة _رضي الله عنهم_، أن من ترك صلاة فرضٍ عامدا ذاكرا حتى يخرج وقتها، فإنه كافر ومرتد، وبهذا يقول عبد الله بن الماجشون صاحب مالك، وبه يقول عبد الملك بن حبيب الأندلسي وغيره." انتهى ("الفصل في الملل والأهواء والنحل" 3/128)
Ibn Hasm –möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
"Wir überlieferten von 'Umar ibni-l Khattaab –Allahs Wohlgefallen auf ihm-, und Mu'aadh ibni Jabal, und Ibn Mass'uud und einer Anzahl von Gefährten –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- sowie von Ibni-l Mubaarak, Ahmad ibn Hanbal, Ishaaq ibn Raahawaih –möge Allahs Barmherzigkeit auf ihnen ruhen-, sowie von ganzen siebzehn Personen der Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen-, dass derjenige, der ein Pflichtgebet absichtlich und sich an es erinnernd nicht verrichtet, bis dessen Zeit (die Zeit für seine Verrichtung) vergeht, (dass dieser) wahrlich (dadurch) Kaafir (Nicht-Muslim) und Murtad (vom Islam ausgetreten) ist. Und dieses sagt 'Abdullah ibn Maajishuun, der Gefährte Maaliks, und dieses sagt 'Abdul Malik ibn Hubaib Al-Andalusy und ausser ihm (noch) andere (der Gelehrten)." (In "Al Fasl fi-l Milal wa-l Ahwaa wa-n Nihal" 3/128)
Dieses Urteil über denjenigen, der das Pflichtgebet ohne islamisch gültige Entschuldigung nicht verrichtet –auch wenn er sich ansonsten zum Islam bekennt- ist von vielen der Gefährten des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- oft überliefert worden. Ich habe hier aus Zeitgründen nur einige wenige dieser Überlieferungen aufgeführt.
Die Sahaabah unterschieden wie zuvor erwähnt nicht darin, ob die jeweilige Person aus Faulheit und Nachlässigkeit nicht betete oder weil sie die Pflicht, das Gebet zu verrichten, verleugnete.
Es ist von keinem einzigen Sahaaby eine dieser Sichtweise widersprechende Aussage bekannt.
قال عبد الله بن شقيق التابعي الجليل الذي لقي كبار الصحابة:"كان أصحاب النبي _صلى الله عليه وسلم_ لا يرون شيئاً من الأعمال تركه كفر غير الصلاة."
'Abdullah ibnu Shaqiiq, der bekannte Taabi'y, der die älteren der Sahaabah –Allahs Wohlgefallen auf ihnen- erlebte, sagte: "Die Gefährten des Propheten –Ehre und Heil auf ihm- werten kein Verlassen/ Unterlassen irgendeiner Tat als Unglaube (Kufr) ausser im Falle des Gebets." (At-Tirmidhy und Al-Marwasy)
Möge Allah uns alle die enorme Gefahr erkennen lassen, die im Verlassen/ Nichtverrichten des Pflichtgebets liegt.
Möge Allah der Erhabene uns rechtleiten und die Wahrheit als Wahrheit erkennen und uns ihr folgen lassen.
Möge Allah uns zu jenen gehören lassen, die das Gebet zu Seiner Zufriedenheit verrichten, so dass es uns ein Licht, eine Bestätigung und eine Rettung am Tag der Auferstehung sein möge.
}رَبِّ اجْعَلْنِي مُقِيمَ الصَّلَاةِ وَمِنْ ذُرِّيَّتِي رَبَّنَا وَتَقَبَّلْ دُعَاءِ {إبراهيم: ٤٠
{ Mein Herr, mach, dass ich das Gebet verrichte, und (auch von jenen) aus meiner Nachkommenschaft. Unser Herr, und nimm mein Bittgebet an. } (Qur'an 14: 40)
Möge Allah uns vor allem Unglauben bewahren und uns als Muslime, als Ihm ergeben sterben lassen und uns mit den Rechtschaffenen vereinen.